oder nicht?
Ihr werdet euch jetzt bestimmt fragen was soll so ein blöde Frage. Das
gleiche hätte ich letzte Woche auch noch gedacht.
Ich arbeite mit der PIC-Serie von Microchip. Für eine meiner
Entwicklungen kam ein PIC 16F876-20I zum Einsatz. Nun kam letztes Jahr
die A-Version des Prozessors heraus, der bis auf geringe Unterschiede
laut Dokumentation voll Funktions- und Abwärts-codecompatibel zu seinem
Vorgänger sein sollte.
Da ich bisher immer nur positive Erfahrungen mit den A-Serien der
Prozessoren hatte bestellte ich im Nov. 2002 108 Stück. Diese wurde
letzte Woche "verbaut" und die Systeme sollten in Betrieb genommen
werden. Allerdings ohne Erfolg. Irgendetwas funktionierte nicht so wie
es sein sollte. Da der Fehler nicht lokalisierbar war kauften wir extra
ein neues Prozessormodul für unser Entwicklungssystem (MPLAB ICE 2000),
da das Modul für die "ältere Serie" die neue nicht mehr unterstützte.
Resultat: der Code lief auf dem Emulator fehlerfrei.
Was nun? Nach 4 Tagen erfolgloser Suche nach Programmfehlern und evtl.
Unkompatibilitäten zog ich mir nochmal die veröffentlichten Errata
Sheets rein. Dabei viel mir ein Punkt zur Rev. B0 sofort ins Auge.
Der Prozessorkern dieser Rev. ist fehlerhaft. Bei Taktfrequenzen >4MHz
kann es vorkommen, dass nicht der Code ausgeführt wird, der im Speicher
steht sondern irgent etwas???
Und siehe da, wir hatten ca. ein halbes Jahr alte Prozessoren (müsste so
ziehmlich die erste Serie sein) genau dieser Rev. bekommen.
Das Errata Sheet hatte ich zwar auch schon vorher gelesen, war aber
davon ausgegangen, das dies Prozessoren gar nicht erst weiter in den
Handel gekommen sind. Tja, so kann man sich irren.
Das Errata Sheet wurde übrigens, wie ich später feststellte, erst ca. 3
Wochen (Ende Dezember) nachdem wir die Lieferung bekamen veröffentlicht.
Das Original findet Ihr unter
http://www.microchip.com/1010/pline/picmicro/category/embctrl/14kbytes/devices/16f876a/index.htm
-->PIC16f87XA Rev. B0 Silicon Errata Sheet.
Von unserem Lieferanten bekam ich zur Anwort, das die Prozessoren auf
keinen Fall zurückgenommen werden. Die im Datenblatt veröffentlichen
Daten stellen keinesfalls zugesicherte Eigenschaften dar.
Ich halte das für einen schlechten Witz.
Was haltet Ihr davon?
Hatte evtl. schon mal jemand ein ähnliches Problem und kann mir
vielleicht Quellen zu Gerichtsurteilen etc. nennen?
Für alle Antworten schon mal Danke im Voraus.
MfG
Steffen
Wenn du die Teile von einem Distributor erworben hast, sollte ein
Umtausch problemlos möglich sein, es sei denn, dieser ist mit Hinweis
auf noch vorhandene Bugs ausdrücklich ausgeschlossen. Falls die Ware
allerdings vom "Graumarkt" stammt, ist ein Umtausch bei Kaufleuten
meistens von der Kulanz des Verkäufers abhängig.
Hy Mikki,
schön währ´s.
Die Teile stammen von einem Distributor. Allerdings stellt sich
Microchip quer. Die sehen keinen Grund die Teile zurückzunehmen, da wie
gesagt nach Ihrem Ermessen, die Angaben im Datenblatt keine
zugesicherten Eigenschaften darstellen.
Solche "Floskeln" findest Du in jedem Datenblatt amerikanischer
Hersteller(meist unter "Advaced Informations").
Nur das diese "Floskeln" in DE bedeutungslos sind. Dank des neuen
Gewährleistungsrechtes.
Noch behalte ich mal den Namen des Distributors für mich, da anscheinend
in DE nur PIC16F87XA der mit dem Fehler behafteten Rev. B0 (sofort)
erhältlich sind.
Soweit ich mich allerdings im Gewährleistungsrecht auskenne (es gab ein
paar Probleme mit den von mir entwickelten Geräten --> unsere Firma voll
in Haftung, daher etwas vorbelastet) ist generell der, der irgend eine
Ware verkauft hat für die Gewährleistung zuständig.
Freilich kann der Distributor nichts dafür, das die Prozessoren
fehlerhaft sind. Aber es ist sein Problem wenn dem so ist. Nur die
Reaktion gibt mir doch zu denken übrig. Unser Distri. geht davon aus,
das er seine Pflicht mit der pünktlichen Lieferung erfüllt hat.
Kann das alles sein?
Dann würde ich an deiner Stelle mal direkt Verbindung zu Microchip
aufnehmen. Du hast ja schließlich einen 20 MHz Prozessor erworben, wie
aus der Kennzeichnung ersichtlich.
Als weiteres Argument siehe auch mal in §10
http://www.microchip.com/download/overview/legal/termscon/eu_ord_a.pdf
der eigenen Lieferbedingungen von Microchip nach.
Ich habe keine Ahnung von juristerei, kann und will daher auch nur meine
unqualifizierte Meinung abgeben. Wenn ich die Teile als für > 4Mhz
geeignet gekauft hätte, würde ich mich auf banale Gewährleistung
berufen, (das ist kein Papagei. das Teil ist tot - mausetot).
Vieleicht solltest du mal direkt mit Microchip Kontakt aufnehmen.
Unabhängig davon, ob du die Teile über einen 'offiziellen' Distributor
bezogen hast, sollten die sich schämen, wenn sie die Teile überhaupt in
den Markt gebracht haben. Und das solltest du ihnen auch genau so sagen.
Gruß Bernhard
Hy Mikki,
erst mal danke für den Link. Allerdings ist mein technisches Englisch so
gut, dass ich Datenblätter und auch die dazugehörigen Errata Sheets
lesen kann. Aber solche Texte, da brauch ich dann doch ein Wörterbuch
(oder besser gesagt jemanden der "richtig" Englisch kann).
Ich werde mir morgen (ups besser gesagt nacher) den genauen Text mal
reinziehen.
@Bernhard
und natürlich auch an Mikki.
Die direkte Kontaktaufnahme zu Microchip wird nichts bringen. Wie gesagt
der Distri. will die Prozessoren nur zurücknehmen, wenn auch Microchip
diese zurücknimmt. Also für uns eine Sackgasse. Wir sind nunmal nur eine
relativ kleine Firma. Wir verbauen so ca. 100..400 Prozessoren pro
Monat.
Also für Microchip irrelevant!?
Trotz allem Schon mal Danke für eure Antworten.
MfG
Steffen
Hi
tnx - es story machte mich neugierig - habe schon 4 jahre
nichts mit microchip getan (nur AVRs), aber for 2 ywei tagen
have von EDT eine platine mit PIC16C877A - voll bausatz für
15USD inclusive versand - und jetzt habe date code überprüft
dasselbe revision B0.
und JA - wenn microchip diese nicht zurücknimmt ist es s....
die errata sagt ganz klar das ein 20 MHz chip rev b0, nicht
über 4MHz funktionier (zusatzlich zu anderen mankos).
mit microchip reden bringt vielleichtwirklich nicht 108st
is nihts für ihnen. ahja mit ihnen kann man auch nicht dann
reden wenn man in Phoenix, Arizona an dem tor kloppt, habe
ich einmal auch versucht - man gibt dir eine visiten karte
für european disti ins hand und schickt weg!
so leider pech für dich, versuch zu verkaufen oder mach
etwa spezial product das mit 4MHz lauft und verwende die
B0 revision dafür.
antti
habe die datasheet und errata sheets und da war es ja drin
starting from 0242xxx ist OK, früher ist rev B0
diese zahl ist YYWWNNN Jahr und Woche und ist unter der
markierung meistens.
aber das ist wirklich in microchip doku all drinne
antti
Das scheint leider heutzutage gängige Praxis zu sein, daß fast nur noch
grüne Bananen verkauft werden und der Anwender dann die Bugs rausfindet
und zurückmeldet.
Meine Erfahrungen sind dahingehend, daß man entweder nur solche Chips
verwendet, die mind. 2 Jahre in Produktionsstückzahlen verfügbar sind
oder sich kostenlose Entwicklungsmuster schicken läßt und diese
ausgiebig testet.
Ich hab schon diverse Chips rumliegen, die 100% untauglich sind, weil
sie so schwere Bugs haben.
Rein rechtlich wird sich der harte Kampf wegen 108 Stück kaum lohnen.
Bei 4800 Stück / Jahr, würde ich es mir als Distri aber gut überlegen,
ob ich es riskiere einen solchen Kunden zu verlieren.
Peter
Diese Praxis ist aber nicht nur bei Hard- sonder auch bei Software
üblich. Berühmtes Beispiel: Microsoft. Da gibts doch seit Jahren schon
keine ausgereifte Version mehr, und in den Lizenzbedingungen wird
ausdrücklich garantiert, daß die Software nicht für den gewünschten
Zweck geeignet ist.
Allerdings läßt es sich bei der Software noch relativ harmlos mit einem
Update beheben, während bei Hardware nur der Mülleimer bleibt.
Auf jeden Fall finde ich es nicht akzeptabel, wenn man als Kunde auf der
defekten Ware sitzenbleibt. Es kann doch wohl nicht sein, daß man für
eine Ware Geld bezahlt, die die zugesicherten Eigenschaften nicht hat.
Leider muß man aber heutzutage Geschäftsbedingungen akzeptieren, die
nahe an der Gesetzwidrigkeit liegen.
Wenn es so einfach wäre, den Distri zu wechseln... man könnte sich beim
neuen von vornherein gegen solche Fälle vertraglich absichern. Ich würde
auf jeden Fall dem jetzigen Distri die rote Karte zeigen.
Ich möchte mal unsere Kunden erleben, wenn ich Ihnen die Garantie
verweigere...
Hallo Leute,
danke erst einmal für eure Rückmeldungen.
Ich habe mir die Lieferbedingungen von Microchip durchgesehen. In §10
steht eigntlich klar, das Mikrochip garantiert, das die Produkte den
veröffentlichen Spezifikationen entsprechen. Das Errata Sheet gab es
damals noch nicht also eigentlich ein klarer Fall.
Nur welche Ausschlussbedingungen den §10 wieder ungültig machen, das
wird mir wohl nur ein Anwalt sagen können.
Von dem Distri kaufen wir auf jeden Fall nichts mehr. Es gibt ja zum
Glück genug, die mit den selben Produkten handeln. Klar, ein
Rechtsstreit wird sich wegen den ca. 500 nicht lohnen. Wir werden die
Prozessoren zu unserer Entlastung zurücksenden und den damaligen
Rechnungsbetrag von noch offenen Rechnungen der letzten Bestellung
verrechnen (dazu muß ich mir allerdings noch vorher rechtlichen Rat
einholen).
Das schlimmste ist für uns, dass der dem Kunden bereits zugesagte
Liefertermin nicht gehalten werden konnte. Das größte war ja, das
derjenige der bzgl. der Rücknahme eine Entscheidung treffen konnte nicht
da war. Da wir aber dringend neue Prozessoren brauchten sollte mir die
freundliche Dame am Telefon diese auf Rechnung schicken (brauchen tun
wir die sowieso), worauf sie mir auch zusagte, das diese sofort per UPS
rausgehen. Am nächsten Tag kam dann der Anruf, das angeblich keine
16F876 am Lager währen sondern nur A-Typen.
Ein Anruf bei einem anderen Distri, der zwar einen anderen Namen hat
aber entweder eine Tochter des anderen ist oder sich beide das Lager
teilen brachte dann ans Licht, das noch genügend da gewesen währen.
Also habe ich bei einem dritten Distri bestellt. Unter anderem auch
PIC16F876A (vorher abgesprochen, das Rücknahme wenn immer noch
fehlerhaft). Siehe da Rev. B0 aus KW 7 2003 also absolut brandneu.
Ok, das solls von mir dazu erst mal gewesen sein.
MfG
Steffen