Hallo in die Runde, wir haben eine Wohnung erworben. Im Kaufvertrag steht drin, dass nach mittlerer Art und Güte die Ausstattung der Wohnung ist. Jedoch ist in der Baubeschreibung angegeben: "Sämtliche Ausführungen erfolgen gemäß den VDE-Richtlinien und nach DIN18015 Teil1 & Teil2. Der Umfang richtet sich nach der unten folgenden Einzelauflistung..." Nun zu meiner Frage. Wenn die Einzelauflistung teilweise die DIN18015(Mindestausstattung) unterschreitet, ist dies zulässig? Sollte nicht sogar laut Kaufvertrag um eine Standardausstattung (wie in der RAL beschrieben) handeln (anstatt der Mindestausstattung)? Was ist mit Datendosen ect.? Diese sind bei uns alle Aufpreispflichtig. Wer hat hier Erfahrungen in diesem Bereich? Danke Euch.
Lt. Wikipedia
1 | Verbindlichkeit der RAL-Ausstattungswerte |
2 | |
3 | Werden bestimmte Ausstattungsstufen nach RAL-RG 678 in |
4 | Bau-Leistungsbeschreibungen oder Bau-Werkverträgen vereinbart, |
5 | so sind diese für die Elektroausstattungsplanung und |
6 | Elektroinstallationsplanung verbindlich und von beiden |
7 | Vertragspartnern zu beachten. |
Was sagt der Verkäufer?
Hallo Jeffrey, wir klären dies gerade. Ich denke er wird auf die Baubeschreibung pochen. Ist wahrscheinlich nur juristisch zu klären. Danke Dir.
Sonderausstattung: 1. Räder 4 Stück 2. Scheibenwischer 3. ... Namaste
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