Hallo in die Runde,
wir haben eine Wohnung erworben.
Im Kaufvertrag steht drin, dass nach mittlerer Art und Güte die
Ausstattung der Wohnung ist.
Jedoch ist in der Baubeschreibung angegeben:
"Sämtliche Ausführungen erfolgen gemäß den VDE-Richtlinien und nach
DIN18015 Teil1 & Teil2. Der Umfang richtet sich nach der unten folgenden
Einzelauflistung..."
Nun zu meiner Frage. Wenn die Einzelauflistung teilweise die
DIN18015(Mindestausstattung) unterschreitet, ist dies zulässig? Sollte
nicht sogar laut Kaufvertrag um eine Standardausstattung (wie in der RAL
beschrieben) handeln (anstatt der Mindestausstattung)?
Was ist mit Datendosen ect.? Diese sind bei uns alle Aufpreispflichtig.
Wer hat hier Erfahrungen in diesem Bereich?
Danke Euch.