Kaufvertrag vs. Baubeschreibung vs. DIN18015 Teil2

OP #4550448
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Hallo in die Runde,

wir haben eine Wohnung erworben.
Im Kaufvertrag steht drin, dass nach mittlerer Art und Güte die 
Ausstattung der Wohnung ist.

Jedoch ist in der Baubeschreibung angegeben:
"Sämtliche Ausführungen erfolgen gemäß den VDE-Richtlinien und nach 
DIN18015 Teil1 & Teil2. Der Umfang richtet sich nach der unten folgenden 
Einzelauflistung..."

Nun zu meiner Frage. Wenn die Einzelauflistung teilweise die 
DIN18015(Mindestausstattung) unterschreitet, ist dies zulässig? Sollte 
nicht sogar laut Kaufvertrag um eine Standardausstattung (wie in der RAL 
beschrieben) handeln (anstatt der Mindestausstattung)?

Was ist mit Datendosen ect.? Diese sind bei uns alle Aufpreispflichtig.
Wer hat hier Erfahrungen in diesem Bereich?

Danke Euch.
#4550488
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Lt. Wikipedia
1
Verbindlichkeit der RAL-Ausstattungswerte
2

3
Werden bestimmte Ausstattungsstufen nach RAL-RG 678 in
4
Bau-Leistungsbeschreibungen oder Bau-Werkverträgen vereinbart,
5
so sind diese für die Elektroausstattungsplanung und
6
Elektroinstallationsplanung verbindlich und von beiden
7
Vertragspartnern zu beachten.

Was sagt der Verkäufer?

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