Forum: Offtopic Fahrtenbuch - aber wie?


von Flo (Gast)


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Hallo,

ich muß jetzt ein Fahrtenbuch für die freundlichen Herrschaften vom
Finanzamt erstellen.

Mein Fahrtenbuch hat u.a. folgende Felder:
Datum:
Fahrzeit:
Zieladresse:
Firma, ...:
Km dienstl.:
Km priv.:

Angenommen ich fahre von A nach B (dienstlich) 10 km, dann von B nach C
5 km und dann von C nach A 7 km nach Hause. Was muß ich dann eintragen?
Muß ich das auf 3 Zeilen aufteilen?

Oder angenommen ich fahre von A nach B dienstlich 5 km, dann von B nach
Italien in den Urlaub 1000 km, und dann von Italien nach Hause 995 km.

Vielen Dank!

von Mücke (Gast)


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> Muß ich das auf 3 Zeilen aufteilen?

Ja.

von Flo (Gast)


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Muss ich auch Fahrten von A nach B und zurueck auf 2 Zeilen aufteilen?
Wie muss ich die Kilometerangabe bei der Heimfahrt setzen?

Danke!

von Wegstabenverbuchsler (Gast)


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Worin besteht denn das Problem, JEDE Fahrt einzeln aufzuschreiben?

Motor an --> "Beginn der Fahrt" in irgendwo
Motor aus --> "Ende der Fahrt" in woanders
Zweck der Fahrt: irgendwas

Und für die Rückfahrt wird eine neue Zeile des Fahrtenbuchs spendiert

Oder versteh ich da irgendwas nicht richtig?

von crazy horse (Gast)


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genauso ist es. Ich führe jetzt auch Fahrtenbuch, schon aus Trotz, das
Finanzamt wird deutlich weniger bekommen als bei der alten 1%-Regelung,
bequem, aber nicht gerade billig. Ich schätze mal, dass das wieder ein
Schuss wird, der nach hinten losgeht, da will ich natürlich kräftig
mitmachen....
Bei Privatfahrten brauchst du kein Reiseziel eintragen.

von Flo (Gast)


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Mein Hauptanliegen war, ob die Rückfahrt von C nach A dienstlich oder
privat ist.


Flo

von Flo (Gast)


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Kann mit da keiner helfen?

von Michael (Gast)


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Frag doch beim Finanzamt nach.

von Flo (Gast)


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Nein, weil da ist die Antwort garantiert: Privat!

von Michael (Gast)


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Wenn Du die richtige Antwort schon weißt, warum dann die Frage ?
Letztich wird das FA im Falle einer Prüfung sowieso entscheiden, was
korrekt ist. Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen und
Ausführungsbestimmungen und die kann man beim FA erfragen.

Und wenn Du meinst, daß dort nur blutdurstige Bestien hausen, gib ihnen
die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen :-)

von crazy horse (Gast)


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meinst du das Beispiel mit der Italienfahrt?
Ist doch nicht wirklich dein Ernst, dass die Rückfahrt aus dem Urlaub
eine dienstliche sein könnte? Warum auch? Weil du zuerst noch einen
Katzensprung gemacht hast? Oder was sonst könnte für dich der Grund
sein?
Und noch was: Wenn dir nicht das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt
ist (Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. mit nicht ermittelbarem
Fahrzeugführer, da ist tatsächlich JEDE einzelne Fahrt aufzuführen), es
also nur um die Trennung dienstlich/privat geht, kannst du die
Urlaubsreise pauschal eintragen.
Beginn 2.2.2005 8Uhr km-Stand 25456
Ende 16.2.2005 18Uhr km-Stand 28765 gef. km 3309 privat.

von Flo (Gast)


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Nein das mit Italien war eher nicht so ernst gemeint - sollte nur das
Problem veranschaulichen.

Nein blutrünstig sind die nicht - nur geld- und schlafrünstig!

von Nickel (Gast)


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@Flo


Ja wenn du meinst das sie bei einer Anfrage "Privat" sagen dann
werden sie das auch so beurteilen wenn du das Buch vorlegst egal was
drinne steht.
Damit ist es schon richtig die zu fragen die am Ende darüber befinden
ob es ok ist oder nicht.


Wenn du meinst daß das Finanzamt rein Geldgeil ist und du dich damit
nicht einverstanden fühlst dann steht es dir frei in ein Land zu ziehen
wo es Steuergesetze gibt die dir mehr zusagen.

von niels (Gast)


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@ nickel
ein forum ist zum fragen da! und weiter so nur nicht reden über die
kleinigkeiten die einen aufstossen alles hinnehmen na typisch
"deutscher michel" :)

von Roland (Gast)


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Hallo Flo, es ist doch ganz einfach.
Wenn die Anfahrt nach C dienstlich war dann ist auch die Rückfahrt nach
Hause dienstlich. Es sei denn Du fährst nicht direkt nach Hause sondern
zunächst zu einem anderen Ziel, dann ist die Dienstfahrt mit dem
Erreichen dieses Zieles beendet und die spätere Heimfahrt ist dann
privat.

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