Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Mündliche Vertragsverlängerung, aber ggf. Arbeitgeberwechsel


von Hansnym (Gast)


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Hallo,

ich hatte einen befristeten Werkstudenten-Vertrag bei einem Arbeitgeber, 
der offiziell letzten Monat geendet ist. Mündlich wurde mir bereits 
vorher angeboten, dass ich diesen verlängere, woran ich auch Interesse 
habe. Ist in Bearbeitung so der Chef. Ich gehe vorerst einfach weiter 
arbeiten.
Nun habe ich bald ein Bewerbungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber 
für eine Vollzeitstelle. Im Bewerbungsanschreiben habe ich angegeben, 
dass mein Vertrag ausläuft, aber wusste noch nicht, ob verlängert wird 
(Bewerbungsprozess zieht sich).

Am liebsten würde ich zum nächstmöglichen Termin beim anderen 
Arbeitgeber anfangen. Kündigungsfrist, innerhalb eines regulären 
Vertrags, beträgt vier Wochen (Kündbar zum 15. oder Ende eines Monats).

1) Da ich noch nichts unterschrieben habe, kann ich "von heute auf 
morgen" kündigen (bzw. wäre gar kein Vertrag da zum kündigen)?

2) Falls ja, wie stelle ich diese Situation im Gespräch am besten klar, 
falls die Frage kommt, wann man anfangen könnte?

Schon mal danke für eure Antworten.

von Thomas (Gast)


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Bin kein Jurist ... soweit ich mich erinnere gilt folgendes:

Wenn man ohne Vertrag weiterarbeitet und spätestens wenn auch Lohn 
gezahlt wird hat man automatisch einen unbefristeten Vertrag mit den 
gesetzlichen Kündigungsfristen.

§ 15 Abs. 4 Teilzeit-und Befristungsgesetz

Gruß
Thomas

von Jan H. (j_hansen)


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Verträge können nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder gar 
nur durch eine konkludierende Handlung (du erscheinst weiter zur Arbeit 
und der Chef lässt dich arbeiten) geschlossen werden. Also immer 
aufpassen - nicht nur bei Arbeitsverträgen.

von Berater (Gast)


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Einfach ein Monat später bei dem neuen Arbeitgeber anfangen. Dann bleibt 
hast du eine gute Beziehung zum Alten und du fängst einfach stresslos 
bei dem Neuen. Besser das als irgendwas auszuhandeln.

von Mark Twain (Gast)


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Werkssklaventreiber schrieb im Beitrag #4599080:
> Geh aber mal davon aus, dass der neue
> Arbeitgeber dann nicht mahr an dir interessiert ist, da du nicht sagen
> kannst, ob du morgen oder zum übernächsten Quartal anfangen kannst.
> Geh am besten heute noch zu deinem jetzigen Arbeitgeber und handel einen
> Aufhebungsvertrag aus. Damit meine ich jetzt aber keine Abfindung für
> dich, sondern du musst einfach nur zusehen, dass du da keine hohen
> Entschädigungen zahlen musst.

LOL

von Cyblord -. (cyblord)


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Werkssklaventreiber schrieb im Beitrag #4599080:
> Das wird das beste sein, damit du dich nicht in rechtliche
> Schwierigkeiten bringst. Geh aber mal davon aus, dass der neue
> Arbeitgeber dann nicht mahr an dir interessiert ist, da du nicht sagen
> kannst, ob du morgen oder zum übernächsten Quartal anfangen kannst.
> Geh am besten heute noch zu deinem jetzigen Arbeitgeber und handel einen
> Aufhebungsvertrag aus. Damit meine ich jetzt aber keine Abfindung für
> dich, sondern du musst einfach nur zusehen, dass du da keine hohen
> Entschädigungen zahlen musst.

Ich wäre ja wirklich mal am Link zu einem ähnlichen Urteil interessiert, 
wo also der Chef eines Werkstudenten im vorbeischlendern irgendwas von 
Vertragsverlängerung faselt (was ja noch gar keine ist, auch nicht 
mündlich, sondern eine solche ja nur angekündigt wird) und der Student 
dann aber ablehnt und wo anders hingeht und dann rechtliche Probleme 
inkl. Schadenersatz aufgebrummt bekommt.
Ne ehrlich. Rück mal raus, oder halt alternativ den Rohrreiniger den du 
dir täglich reinziehst um solche Wahnvorstellungen zu bekommen.

von Blue (Gast)


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Erklär deinem vermeindlich "neuen" Arbeitgeber die Situation und teile 
ihm deine neuen Kündigungsfristen mit.
Außerdem gaaanz wichtig, erst beim "alten" Arbeitgeber kündigen, wenn du 
den neuen Arbeitsvertag in der Tasche hast!

Blue

von AG neu (Gast)


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Ein Arbeitsvertrag bedarf in Deutschland nicht der Schriftform. Dass du 
weiterarbeitest ist der Beweis, dass du die Verlängerung akzeptiert 
hast. Du bist somit an die Kündigungsfrist gebunden.
Das soziale Argument: Wer will Brücken brennen?
Ist die alte Firma übermorgen vielleicht dein Kunde?

Ausserdem: Es geht um ganz normale Kündigungsfristen - maximal 6 Wochen.
Da gibt es schlimmeres. Konkurenzklausulen, Festhalteabkommen u.ä. aus 
den ich Leute "rauskaufen" muss.

Im Bewerbungsgespräch wird kommen, wann du anfangen kannst.
Wenn nicht, dann bringst du das Tema kurz vor dem freundlichen, 
und-tschüss-Smalltalk auf die Bahn wenn du denn immer noch interessiert 
bist.
"Nachdem ich die Bewerbung gesendet habe, haben ich mit meinem altem AG 
eine Vertragsverlängerung vereinbart, so dass ich nunmehr eine 
Kündigungsfrist von.... "
Ehrlich und sachlich. Jeder weiss, dass deine Bewerbung alt ist und die 
Welt sich in der Zwischenzeit verändert hat. Ausserdem weiss so der neue 
AG das es Konkurenz gibt und du nicht der letzte auf der Bank bist.

Das die Bewerber nicht warten, weiss ich als Personalverantwortlicher. 
und...ich stelle keine neuen Leute zu Beginn der Sommerferien ein.
Vor den Sommerferien wird der Vertrag gemacht. Nach den Sommerferien 
fängt derdie Neue an. Die Kündigungsfrist verbummelt dann ganz gemütlich 
in den Sommerferien.

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