Forum: Ausbildung, Studium & Beruf BEng (Hons) England - wie in Deutschland tragen?


von Tobi A. (Gast)


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Hi zusammen,

ich habe zusaetzlich zu meinem Diplom in Deutschland auch einen
Bachelor of Electronic Engineering with Honors aus England.
Da die beiden unabhaengig vergeben wurden darf ich ja auch beide
tragen.
Frage: Muss das der Laenderzusatz dabei wenn der auf Visitenkarten
oder sonst wo eingetragen wird wo der Titel hinkommt?
Ich meine net. Also meiner meinung nach waere es einfach
Dipl.-Ing. (FH) ,BEng (Hons)
Frage bezieht sich logischerweise auf das Tragen des Titels in
Deutschland.

Ich bin da lieber etwas vorsichtig weil sich ja im Fehlerfalle
einige Leute seeeehr gerne auf den Schlips getreten fuehlen.
Hat wer Links oder Erfahrung?

Gruesse aus England

  Tobi

: Gesperrt durch User
von Wegstabenverbuchsler (Gast)


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Also ich persönlich kenne die Titel-Abkürzung "BEng (Hons)" überhaupt
nicht. Hättest du die Auflösung "Bachelor of Electronic Engineering
with Honors aus England" nicht beigeschrieben, wäre das für mich nur
eine beliebige Buchstabenfolge gewesen.

Gut, ich bin nicht der Nabel der Welt, und möglicherweise können Kunden
und Personalsachbearbeiter (in und aus Deutschland) mit diesem
englischen Titel was anfangen und ihn "würdigen".

Ich befürchte aber, jeseits der Abkürzung "MBA" (von dem auch nicht
"alle" wissen was die Abkürzung heißt oder welche Bedeutung dieser
Titel hat) wirds vermutlich dünne ...

Da frag ich mich also: Wen möchtest du als "Zielgruppe" erreichen mit
deisem Titel?

von Tobi A. (Gast)


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Hmm

also als Zielgruppe sind schon Personalchefs und Leute mit denen man
"Arbeitskontakt hat" angedacht. Wie ist denn eigentlich die
Abkuerzung fuer wen der E-Technik auf Bachelor in Deutschland studiert
hat? Also in England sind BEng, BA, BSc und so mehr als gaengig.
Ich finde es auch bloed einen 2. Titel fuer den ich mir ziemlich den
Ar*** aufgerissen habe totzuschweigen nur weil Ihn eventuell net so
viele Leute kennen.
Ich denke mal Leute die bei einem "Global Player" arbeiten sollten
so was kennen.

von Neutron (Gast)


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Sind beide Titel nicht gleichwertig? Warum hast du das gemacht?

von Tobi A. (Gast)


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Nein sind sie nicht.
>> "Warum hast Du das gemacht?"
Klingt ja so als ob ich was verbrochen haette. :-)
Ganz einfach: Weil ich die Chance dazu hatte.

von tippgeber (Gast)


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...und wo genau steht, dass du "FH" bei Dipl.-Ing. (FH) angeben musst?
Ich habe lange gesucht, aber nichts darüber gefunden.

von Patrick (Gast)


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Hallo Tobi,

sowohl Dipl Ing als auch Bachelor sind keine Titel sondern akademische
Grade. Das führen eines ausländischen Grades ist im Hochschihlgesetzt
des Bundesland geregelt.

So weit das allgemeine. Jetzt meine persönliche Meinung: Dem
Personalreferenten oder sonstigen Gesprächspartnern sollte der Gang
deiner Ausbildung anderweitig klar gemacht werde und nicht nur durch
die Visitenkarte. Eine 'überladene' Visitenkarte hinterlässt bei mir
kein gutes Bild, es wirkt eher so, als wolltest du prahlen

von Patrick (Gast)


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tippgeber,

das steht im Hochschulgesetz

von Tobi A. (Gast)


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Danke soweit.. ich werd mal das Hochschulgesetz Hessen suchen...
Der "Titel" kommt dann in 3 Jahren, nur bei dem weiss ich wie
ich damit umzugehen habe :-)

@ Patrick:
Ich denke ueberladen wird sie dadurch nicht. Wenn den Namen und drunter
klein die Grade schreibe sollte das passen. Bei 2 Angaben finde ich das
auch noch nicht geprahlt.
In England sieht das Teilweise so aus:

Prof. XXXXX, MEng, PhD (Sheffield), CEng, MIEE, MIEEE

DAS finde ich ueberladen.
Ausserdem wenn man mal Leute trifft etc. bzw. irgendwelche Bewerbungen
ausfluellt sollte man das meiner Meinung nach angeben alleine schon um
Interesse zu wecken die Bewerbung genauer zu lesen. Der Markt ist hart
und etwas was aus Auslandserfahrung hinweisst wuerde ich schon gerne
reinbringen.

Freue mich ueber jedes weitere Feedback

Tobi

von Tobi A. (Gast)


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Nachtrag, wenn ich das Hessische Hochschulgesetzt richtig verstehe
muesse das irgendwie so aussehen

Dipl.-Ing. (FH), BEng (Hons) (UK) aussehen (gefaellt mir ohne UK
besser).
Was im Hochschulgesetz nich tgeregelt zu sein scheint ist das Fuehrung
akademischer TITEL. (Wenn man die schon so spitzfindig sind und titel
und grade unterscheiden). Bisher dachte ich das mein PhD dann als Dr.
ohne Zusatz uebernommen wird (deutsche Aequivalent waere Dr.-Ing.)
Weiss da einer was zu? Hat irgendwer dazu mal erfahrungen gemacht?
Kann man die weglassung des UK beim BEng irgendwie beantragen?

Scheiss Buerokratie.. (aber auch irgendwo nachvollziehbar damit sich
net jeder Hinz und Kunz irgendwie betiteln darf)

von Tobi A. (Gast)


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Noch ein Nachtrag, wenn ich die Neufassung (noch nicht amtlich)

http://www.hmwk.hessen.de/recht/hochschule_kliniken/

richtig verstehe kann ich das UK jetzt doch weglassen..

HELP!


Tobi

von Wegstabenverbuchsler (Gast)


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Wieso, darf ich denn nicht jeden beliebigen Fantasiekram unter meinem
Namen schreiben (solange ich da nichtw as drunter schreibe was nicht
stimmt):


Max Mustermann
Gepr. FV (Esp)   -> Geprüfter Frauen-Versteher (Spanien)

von HariboHunter (Gast)


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Ähemm , also gerade bei titeln sollte man 2x hinschauen. Es gibt hierbei
auch eine Menge wertloses Zeug käuflich zu erwerben.
Amerikanische Freikirchen verbessern ihren Kassenstand indem sie
Dr. Phil. Hrc. verscherbeln, gegen eine geringfügige Spende. wo war
noch gleich? ach ja,

htp://www.ulc.org

Wer möchte kann sich ja auch einen Ministerstatus zulegen.

von Neutron (Gast)


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Auch kann sich jeder "Ing." nennen, der ist ohne "Dipl." auch nicht
geschützt.

von Patrick (Gast)


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Tobi,

natürlich sind Geschmäcker verschieden. Aber in deinem Fall würde ich
dir schon eine gewisse Befangenheit unterstellen ;-)

Ich stimme dir vollkommen zu, dass es sinnvoll ist auf
Auslandserfahrung hinzuweisen. Aber wie gesagt, man sollte nicht zu
dick damit auftragen. Mich würdest du mit der Visitenkarte eher
abstossen als neugierig machen.

von Tobi A. (Gast)


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Hmmm
okay ich lass mir das durch den Kopf gehen...

Danke fuer das Feedback.

Tobi

von Timo Krause (Gast)


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@ tippgeber:
Das steht auf deiner Diplomurkunde (wenn du eine hast).


Akademische Grade dürfen nur so geführt werden, wie sie ausgesprochen
werden.

Wenn du einen PhD hast darfst du dich nicht Dr. nennen.

Das liegt daran, dass in Deutschland die Grade geschützt sind.


Interessant ist dazu der Beitrag zu akademischen Graden und Titeln in
Wikipedia zu lesen, da sind auch Links zu den entsprechenden Gesetzten

von Tobi A. (Gast)


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@ Time Krause,

laut neuem Hessischen Hochschulgesetz darf man das wohl schon mit dem
PhD und dem Dr. Allerdings dann nur Dr. und nicht Dr.-Ing.

Tobi

von Hoschi (Gast)


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Hallo Tobi,

ich habe gerade eben neue Visitenkarten hier in der Firma bestellt und
mich, nachdem mir schon des öfteren überlegt hatte den Bachelor mit
anzuführen, genau zu der von Dir vorgeschlagenen Lösung entschieden und
fühle mich darin bestätigt, dass andere zu dem gleichen Ergebnis
gekommen sind:

Dipl.-Ing, BEng (Hons)

Das ist kein zu dick gepisster Strahl wie ich finde.

mfG

Hoschi

von ........ (Gast)


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die Karten würde ich ganz schnell in Ablage "P" schieben: Es fehlt
(FH)! Da gibt es kein wenn und aber!

von Andy S. (andyst)


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Mit den Titeln und Graden wird viel Schindluder getrieben. Ich habe z.B.
schon umgeschulte Schlachthofmitarbeiter erlebt, die auf ihrer
Visitenkaerte Software Engineer stehen hatte.

von ........ (Gast)


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Na sollen sie nur machen ist ja auch nur Urkundenfälschung.......

von Martin (Gast)


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Was soll Urkundenfälschung sein???

von Summa Summarum (Gast)


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...wenn ich von der Uni geflogen bin, darf ich mich dann Dr. ex. mat.
nennen?

Noch eins: auch umgeschulte Schlachthofmitarbeiter können MCSE sein.

(Microsoft certified System Engineer)

Summa Summarum

von Andy S. (andyst)


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Nein, der hat keine Zertifikate und nicht einmal eine Ausbildung. Und
ist dumm wie Toastbrot.

von Summa Summarum (Gast)


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@Andy ST.
Du hast bestimmt diese Ausbildung auch schon durchlaufen, um Dir so
ein Urteil zuzutrauen?! Ich denke, da würde manch einem seine
Großschnauze vergehen.

Summa Summarum

von Martin (Gast)


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Dr. und Diplom sind geschützte Begriffe. Alles andere aber nicht.
Engineer etc. kann sich jeder nennen.

von Summa Summarum (Gast)


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Dann darf ich mich auch dann schon  Ingenieur nennen, wenn ich in der
Lage bin, in der Taschenlampe die Batterien zu wechseln?!

Warum dann noch ein Studium, frage ich mich da als Frauenarzt!

Summa Summarum

von Martin (Gast)


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Heilmedizinische Berufe sind natürlich auch noch geschützt. Habe ich
natürlich nicht daran gedacht, weil das hier ein Elektronikforum ist.
Also Jungs, gebt euch auf keinen Fall als Frauenarzt aus, ihr macht
euch strafbar, sorry.
Ingenieur ist erst in den 70igern geschützt worden. Allerdings gilt
dieser Schutz nur für Deutschland. Ich bin mir nicht sicher, ob sich
einer strafbar macht, wenn er sich Ingenieur nennt und angibt, dass
sein Firmensitz im Ausland ist. Denn in Deutschland wird der Titel
Ingenieur nur zusammen mit dem Diplom verliehen, es ist somit keine
Irreführung, wenn sich einer nur Ingenieur nennt, ohne akademischen
Grad.
Der Poster Summa Summarum ist der Prototyp dafür, warum es in
Deutschland immer weiter bergab geht. Normalerweise sollte man nicht
wegen des Titels ein Studium absovieren, sondern damit man wirklich
etwas kann. Leider besteht aber auch die Möglichkeit, dass sogar
Volltrottel ein Diplom machen können. Auch sind viele Personalchefs
strohdoof, deshalb der übermäßige Titelfetischismus in Deutschland. Ein
wirklich qualifizierter und kompetenter Chef würde beim
Bewerbungsgespräch schon nach wenigen Sätzen merken, ob der Bewerber
was drauf hat, und er einen Gewinn für die Firma bedeutet.

von Andy S. (andyst)


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Ich sag immer: Wenn Dummheit fliegen könnte, wären Personaler
Satelliten.

von Vor- und Nachname (Gast)


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> übermäßige Titelfetischismus in Deutschland

Ganz und gar nicht! Das meinen nur die jenigen, die irgendwas studieren
 nur um studiert zu haben und sich dann wundern, warum sie keinen Job
kriegen oder nicht mehr als ne LIDL Verkäuferin verdienen!

Da denken viele Absolventen, das Diplom macht sie zu echten
Ingenieuren. Auswendiglernerei macht aber keine Fachkräfte. Und dann
stellt man frustriert fest, dass das Papier mit dem Diplom einem nicht
zu einem Job verhilft. Eine Erklärung ist schnell gefunden: in
Deutschland gäbe es keine Perespektive - Schuld sind immer die anderen,
"hab doch studiert."

von Summa Summarum (Gast)


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@Vor / Nachname
Genau das Gleiche dachte ich eben auch.

@Martin
Warum so bierernst?! Natürlich bin ich Frauenarzt; sogar der Einzige,
der auch im Dunklen operiert.

:-)
Summa Summarum

von Martin (Gast)


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@Summa Summarum
Bist du sicher, dass es wirklich dunkel ist, oder bist du im Laufe
deiner Arbeit blind geworden, weil du so viel "schlimmes" gesehen
hast?

von Summa Summarum (Gast)


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@Martin
Ich habe sogar schon Sachen wieder vergessen, die Andere noch nie
gewußt haben. :-)

Summa Summarum

von ........... (Gast)


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Urkundenfälschung:
Du hast den "..Ing. (FH)" erworben. Nicht "..Ing". Schau  mal auf
die Pappe (Urkunde) drauf. Und nur so darf man sich auch nennen! Man
darf nichts von der Urkunde "vergessen" oder dazu "erfinden".
Du machst dies aber! => Urkundenfälschung!

von Besserwisser (Gast)


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Exkurs: Urkundenfälschung und Betrug

Solange Du bloß Visitenkarten mit einem falschen Titel verteilst, liegt
keine Urkundenfälschung vor, sondern Betrug. Erst wennn Du Dein Diplom
verfälscht bzw. ein falsches selbst anfertigst, bewegst Du Dich im
Bereich der Urkundenfälschung. Beides kann ins Gefängnis führen. Dazu
braucht es bloß einen einzigen mißgünstigen Kollegen. Meine Empfehlung
(wie oben): Ablage "P".

Anhang:

§ 263 Strafgesetzbuch
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der
Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große
Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu
bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu
diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder
durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum
Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich
zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder
267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied
einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten
nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch
dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.


§ 267 Strafgesetzbuch
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt,
eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte
Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die
Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer
Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§
263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

von High Potential (Gast)


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Naja, berauschend ist der Bachelor ehrlich gesagt wirklich nicht. Das
entspricht in Deutschland (vor allem in Bayern!!) nicht einmal dem
Vordiplom. Und so einen billigen Abschluß willst du dir auf die
Visitenkarte heften? Dann nimm doch auch deinen Abschlu0 im VHS-Kurs im
Fahrradfahren mit auf!!! Wenn dann wenigstens den Master, obwohl es da
auch ziemlich viele Tieffllieger gibt. Mit einem Bachelor (=Geselle)
kannst du höchstens im Zirkus auftreten.

Fazit: Wenn dummheit fliegen könnte, wären manche vermutlich ein
Satellit!!!!

von Summa Summarum (Gast)


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@Besserwisser
Wer Pfefferminz nachmacht oder gefälschtes und nachgemachtes in Umlauf
bringt, wir wegen Falschminzerei mit einem Ingenieursstudium
nicht unter 3 Jahren bestraft. :-)

Summa Summarum

von Hermann (Gast)


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Billiger Abschluss?? Die LMU plant, alle Studiengänge bis zum Jahr 2009
auf Bachelor und Master umzustellen. Zitat: "Ein an der LMU
absolviertes Bachelorstudium in Betriebswirtschaft zeichnet sich durch
vielfältige Besonderheiten aus: Der Studierende erhält eine
anspruchsvolle Ausbildung." So schlimm kann's also nicht sein :-)

von 1+1=10 (Gast)


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Ich kann mich irgendwie auch noch nicht an die Bachelor und Master Grade
gewöhnen. Die Qualität zumindest der deuttschen Bachelors, wird meiner
Meinung nach definitiv unter dem der Dipl. Ing. (FH und UNI) bleiben.
Sie haben nun mal viel weniger Semester und der Stoff eines Ing.
Studiums kann kaum komprimiert werden. Ergo befürchte ich, dass einige
Themen aus der Vorlesung entfallen, die nachher evtl. doch interessant
sein können.

Außerdem befürchte ich, dass die Studiumgebühren ihr übriges dazu tun,
es weniger Ing. Studenten gibt und noch weniger einen Master machen.
Ich sehe da ganz triste Zeiten kommen...

Ich glaube aber ich schweife zu sehr vom Thema ab. Mein Tipp wäre, den
BEng (Hons) mit aufzunehmen.

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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Ich habe auch einen Bachelor of sowieso - weil ich eine Zusatzausbildung
habe und einiges aus dem Vordiplom angerechnet bekommen habe. Ist aber
mehr Bereich Audio.

High Potential schreibt:
"Naja, berauschend ist der Bachelor ehrlich gesagt wirklich nicht.
Das
entspricht in Deutschland (vor allem in Bayern!!) nicht einmal dem
Vordiplom. "

Das ist mehr oder minder korrekt. Entscheidend ist, was der Leser in
einen Titel reininterpretiert und ich habe den Eindruck, daß
"bacherlors" nicht so hoch angesehen sind wie FH-Leute. Ich habe bei
mir auf Karten immer nur den Dipl (Uni)  drauf und sonst nix - verfüge
aber über eine zweite Karte.

von Kritiker (Gast)


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Einen BenG als Zusatzqualifikation kannst Du ruhig tragen. Ein
sogenannter BenQ vor dem Namen kommt derzeit aber nicht so gut :-)

von D. (Gast)


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Hallo Tobi A.,

ich habe selbst habe auch den Dipl.-Ing. (FH) von der FHTW Berlin und 
einen BEng (Hons) von der University of Hertfordshire.  Die korrekte 
Schreibweise ist "Dipl.-Ing. (FH), BEng (Hons)".

Gruß D.

von hmm (Gast)


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nach gut 3 Jahren. müsste er mittlerweile schon genügend Visitenkarten 
verteilt haben und es selber wissen ;).

von Gast (Gast)


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Wie aufwändig ist eigentlich so eine BEng-Geshcichte und worin 
unterscheidet es sich?

von Michael (Gast)


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Also, ich muss hier mal etwas Klarstellen zu dem Post, was in Bayern ein 
Bachelor ist und was nicht. Ich selbst habe Produktions und 
Automatisierungstechnik auf Bachelor an der FH studiert. Fakt ist dass 
die Inhalte dieses Studiums mit 7 Semester Regelstudienzeit nahezu 
identisch sind mit denen des Diplomstudienganges. Der Diplomstudiengang 
dauert 8 Semester und beeinhaltet 2 Praxissemester. Der 
Bachelorstudiengang dauert 7 Semester und hat 1 Praxissemester.
Klingelt hier was bei manchen Klug.....ern, die vorher gepostet haben 
und keine Ahnung haben von was sie reden?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Du hast gesehen, daß hier seit zwei bzw. sogar fünf Jahren Schweigen im 
Walde geherrscht hat?

Jetzt bleibt das auch so.

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