Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Schüler und Gewerbeschein !!????


von Schüler23 (Gast)


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Hallo,
ich habe ein ganz dringende Frage ich hoffe sie wird dieses WE noch
beantwortet!
Ich bin zur Zeit in einer schulischen Ausbildung. Nun möchte ich gerne
einen Nebenjob beginnen,Allerdings will der zuküntige Arbeitgeber das
ich mir einen Gewerbeschein hole und dann eben so bei ihm arbeite.
Nun möchte ich gerne wissen wie sich das ganz verhält ich werde im
Monat nicht über 400€ verdienen und wollte wissen ob ich dann,wenn ich
diesen Schein habe, Steuern zahlen muss??
Da ich noch bei meinen Eltern versichert bin wollte ich auch gerne
wissen ob sich dort was ändert??Muss ich mich dann selber versichern??
Zu Guter Letzt!! Wie sieht es mit dem Kindergeld aus?? bekommen meine
Eltern es weiterhin??
Ich würde mich super freuen wenn eine schnelle Antwort kommt.
Vielen Dank!!

von Unbekannter (Gast)


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> ich habe ein ganz dringende Frage ich hoffe sie wird dieses WE noch
> beantwortet!

Bezahlst du auch den Wochenendeilzuschlag?

Frag das Finanzamt, einen Steuerberater und die Kasse, die das
Kindergeld ausbezahlt. Die Leute kennen sich mit sowas aus und haben
deine restlichen Daten. Du wirst sie allerdings erst wieder ab Montag 8
Uhr erreichen können. ;-)

von Sebastian Heyn (Gast)


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mit gewerbeschein verlierst du dein kindergeld....
wenn du unter 400€ bleibst hast du keine "lohnnebenkosten" und bist
ned versicherungspflichtig soviel ich weiss, wenn du irgendwo unter
400€ jobben gehst ist ja auch nix

von Chris (Gast)


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Willst du zufällig zur Vermögensberatung oder deutsche Vermögensberatung
oder wie sich der Laden nennt? Falls ja, machs net...

von Chris (Gast)


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Also wenn du Freunde hast und so. Irgendwie will keiner mehr was mit dir
zu tun haben weil du dich manipulieren lässt und total abhebst... Und
der Verdienst ist nicht so hoch wie dir erzählt wird...

von Sebastian (Gast)


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Hey vielen Dank für die Antwort Sebastian,ich habe mich erkundigt und
solange man unter einer Einkommensgrenze bleibt dann haben die Eltern
ein Anspruch auf das Kindergeld.

von Sebastian (Gast)


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Hey Chris ich werde nich an bei so einer Vermögenssache anfangen sondern
im Fitness Studio.

von Daniel (Gast)


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@Schüler23 ... denk mal nach wie Du selber in ein paar Jahren Geld zum
Lebensunterhalt verdienen möchtest ...(ich erinnere nur an die
Praktikantenausbeutung)..... als ob es nicht schon genug
arbeitssuchende Menschen unterwegs sind - die haben aber eine Familie
und bekommen für sich (selber) kein Kindergeld .... sondern wir
bezahlen Dir Dein Kindergeld also bleib wech vom Arbeitsmarkt ;-)

Ahoi Daniel

von dkm (Gast)


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wenn dein zukünftiger Arbeitgeber einen Gewerbeschein verlangt, dann
Finger weg davon!!!. Damit will er sich Solzialabgaben etc sparen, das
Risiko liegt dann voll bei Dir.

Ausserdem könnte das dann als Scheinselbständigkeit kräftige
Nachzahlungen nach sich ziehen!

dkm

von Kru3m3L (Gast)


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Wie soll ich das jetzt verstehn?

Ich zieh jetzt demnächst in meine eigene Bude
und wollte mir einen Gewerbeschein holen um 100-200 €
nebenbei zu verdienen.

Ich wollte bei einem Großhändler kleine Mengen an
Eiweiß,Amino,Creatin und Tribulus holen und im Internet
verkaufen, da ich die sachen mit Gewerbeschein zum
Produktionspreis bekomme.

Wie isn das jetzt?
Kann ich mich von der jährlichen
Pflichtsteuer von 50 € befreien lassen,
wenn mein verdienst unter 5000 € pro
jahr liegt?

Kann es sein, dass die versuchen mich übers Ohr zu hauen und ich später
richtig nachzahlen muss???

Bitte um schnelle antwort.

Kru3m3L

von Tassilo (Gast)


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Hi @All,

es gibt das Kleingewerbe (Gewerbeamt der Stadt macht dieses)! Das kann
jeder machen! Es muß dann allerdings der Lohnsteuerjahresausgleich
gemacht werden und man darf keine Mwst ausweisen! Gerade für Kru3m ist
das sicher eine gute Lösung!!

LG
Tassilo

von Tassilo (Gast)


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Ps.: Wie kommst Du auf 50Euro??

von Cabu (Gast)


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@ Kru3m3L:
auch wenn es jetzt schon etwas her ist: ich hatte mal für zwei-drei
Jahre ein Gewerbe angemeldet, als ich noch Schüler war. Später hatte
ich dann keine Zeit mehr. Jedenfalls hat mich 1992 der Schein 25DM beim
Ordnungsamt gekostet. Später die Abmeldung war kostenlos.

ALSO, wenn du den Schein (Kopie!) nur für die Bestellungen brauchst,
dann meld doch einfach ein Gewerbe an und ne Woche später wieder ab.

Aber vorsicht, bei mir kam damals gleich die IHK und wollte 100DM
Jahresbeitrag! Weiterhin brauchst du auch kein Gewerbe angemeldet
haben, wenn du unter einer Gewinn- oder Umsatzgrenze bleibst.
(Finanzamt fragen, die sind AUSKUNFTSPFLICHTIG))

tschü
carl

von Lukas (Gast)


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wenn man sich einen Gewerbeschein holt kostet der zwischen 15-30€
und wenn man den hat kommt die IHK und will 50€ jahresbeitrag haben
denn kann man dann am ende des jahres sich wieder holen wenn man unter
5.000€ gewinn geblieben ist.
aber dabei bleibt man eigentlich nie weil meistens ist es so das wenn
man eine tätigkeit aufnimmt wo der arbeitgeber einen GeW-schein haben
will immer über 5.000€ im Jahr kommt und dann kann man sich auch die
50€ nicht wieder holen und dann kommt es auch drauf an wieviel man
verdient hat zwar freut man sich wenn man viel verdient hat aber dann
kann es sein das das Kindergeld nicht mehr ausgezahlt wird und das sind
ja 154€ im Monat und im Jahr macht das dann schon 1.848€ und die sollte
man schon mal mehr dazu verdienen zu den 5.000€ weil es bringt nix wenn
man im Jahr mit dem Gewerbeschein z.B. 6.000€ verdient das sind dann pro
monat 500€ dazu kommt dann am jahresende die steuer die abgezogen werden
muss und dann sind das dann auch nur noch 4.800€ am jahresende die man
ausgezahlt bekommt und dann aber auch kein Kindergeld mehr bekommt.

Also man sollte sich so einen Schein erst holen wenn man mehr als ca.
7.000€ verdienen kann weil sonst hat man mehr abgaben als wenn man
einen normalen 400€ basis job macht weil da wird nix abgezogen und das
kindergeld erhält man trotzdem das macht dann am jahresende 4.800€ +
1.848€ = 6.648€.

EInen Vorteil davon hat meistens nur der arbeitgeber weil er vieles
davon am jahresende wieder bekommt vom finanzamt und ihr wenn ihr mehr
als 5000€ verdient es schwer haben werdet das bei euch nicht viel
abgezogen wird.

Also versucht schon mal im vorraus zu erfahren wieviel euch das
einbrigen würde.

ciao

von Matthias (Gast)


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Es wird off-topic, aber trotzdem:

Wovon hängt es ab, ob jemand Kindergeld bekommt oder nicht ?
Bekommt das nicht automatisch jeder ? Selbständige wie Angestellte wie
Arbeitslose ?

von Matthias (Gast)


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Ähhh, okay, hat sich geklärt.... *peinlich, peinlich*

von Kathrin Schneider (Gast)


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Ich bin fest angestellt bei einer Firma und habe einen Nebenjob auf
50-Tage-im-Jahr-Basis. Jetzt möcht ich einen zweiten Nebenjob annehmen.
Es hieß ich solle diesen zweiten Nebenjob auf Gewerbeschein machen. Geht
das überhaupt? Darf ich damit nur einen bestimmten Betrag verdienen? WIe
ist das mit der Steuer am Ende des Jahres? Wär nett wenn mir einer
helfen könnte.

von Susanne Fritsch (Gast)


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Das mit dem Gewerbeschein, wie funktioniert dass: funkt das Amt dann
gleich an alle Instanzen weiter: "Hey, passt auf: der ist
selbstständig, verdient genung Geld, dem könnt ihr auch kein HarztIV
mehr geben" im Buschtelefon? Funktioniert so ein Nebenjob auch mit
Obergrenze beim Verdienst? Wie legt man beim Finanzamt und der IHK und
allen offen, dass man ein armer Schüler ist, das bisschen Geld dringend
bracht und Abzüge vom Finanzamt echt unfair sind für jemanden, der eh
nicht viel hat...

von lila (Gast)


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Ja , ich hab mal ne frage zum Thema gewerbeschein ?

Wie ist das wenn mein CHef sagt es ist auf gewerbeschein , ich aber
keinen Beantrage ( da ich nur auf 400 euro basis arbeite ) .....ist das
dann schwarz arbeit ? Bekomme ich ärger ?
Und kann och parallel mit meiner Lohnstuerkarte auch auf 400 arbeiten ,
ohne abzüge ?

danke

von Thomas S. (Gast)


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Jo Lila,
das ist auch eine Form von Schwarzarbeit.....

Thomas

von Chris (Gast)


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Tachchen,
also ich hätte auch eine Frage dazu:
Ich bin nun noch Schüler (offiziell bis 12. Juli) nun muss ich mir
etwas Geld verdienen weil ich im September ausziehen werde.
Da es sich nur um 2-3 Monate handelt denke ich nicht das ich mehr als
2000 € verdienen werde.
Nun meine Fragen:
Kindergeld, kennt jemand die Höhe des Gewinns den ich
"erwirtschaften"^^ darf und trotzdem noch Kindergeld bekomme?
Und noch jetzt die wichtigste Frage: Hat irgendjemand ne Ahnung wieviel
ich verdienen dürfte und mich noch nicht selbst versichern muss?

Danke schon im vorraus!

von Patrick Guther (Gast)


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Hi, und zwar hab ich ich ein Paar Fragen zu gelegentlichen eBay
Verkäufen. Ich bin noch Schüler und verkaufe ab und zu bei eBay einige
dinge,  bleibe dabei aber stets unter 400€ Gewinn.
Die Frage ist jetzt, ob ich meine kleineren Einkünfte Irgendwo geltend
machen muss, da alles nur übers Internet und die Bank geschieht? (Ich
besitze keine Lohnsteuerkarte falls das Wichtig ist).
Und ich habe eine weitere Frage bezüglich des Gewerbescheins. Wenn ich
privat, Waren zum Beispiel von  Irgendeinem Versanhaus beziehe, wie es
jeder tuen könnte und diese dann teurer bei eBay verkaufe, zähle ich
dann auch schon als Gewerbetreibender? Denn ich kann ja durch die
Rechnung des Versandhauses nachweisen, dass ich diesen Gegenstand
Privat gekauft/verkauft habe oder ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

von Rahul (Gast)


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@Patrick:
Das gibt da so ein Amt (Finanzamt? Ordungsamt?), bei dem man sich
bezüglich solcher Fragen Auskunft einholen kann.
Die meisten Antworten, die du hier dazu bekommst, sind Vermutungen oder
Meinungen, nichts wirklich rechtssicheres.
Gehe am besten mal bei deinem Finanzamt vorbei. Als Schüler werden sie
dir IMHO wegen "der paar Kröten" nicht den Kopf abreissen.

von Rahul (Gast)


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Zum Thema "Gewerbetreibender" wäre vielleicht die ortsansässige IHK
noch ein Anlaufpunkt.

von Matthias (Gast)


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@Patrick Guther:

> ob ich meine kleineren Einkünfte Irgendwo geltend machen muss
Weniger als 400 € Gewinn, hört sich für mich an, als ob der Gewinn
irgendwo zwischen 300 und 400 € liegt und das sind keine so kleinen
Einkünfte. Müßtest Du schon geltend machen. Gewerbeschein für 30 €
holen und als Kleingewerbetreibender eintragen lassen.

> da alles nur übers Internet und die Bank geschieht?
total schnuppe, wie Du Geld verdienst.

> Ich besitze keine Lohnsteuerkarte falls das Wichtig ist
Nee, brauchst Du für eine selbständige Tätigkeit ja auch nicht.

>Und ich habe eine weitere Frage bezüglich des Gewerbescheins. Wenn
> ich privat, Waren zum Beispiel von  Irgendeinem Versanhaus beziehe, >
wie es jeder tuen könnte und diese dann teurer bei eBay verkaufe,
> zähle ich dann auch schon als Gewerbetreibender?
Klar ! Wieso denn nicht ? Ob Du bei dem Versender privat oder
gewerblich einkaufst, macht kein großen Unterschied. Die beiden
wesentlichen Unterschiede sind:
- als Selbständiger könntest Du Vorsteuerabzug machen (ok, kommt als
Kleingewerbetreibender nicht infrage)
- im Business2Business können die Verträge nahezu frei gestaltet
werden, wohingegen Business2Privat immer das BGB das letzte Wort hat
(natürlich immer zum Nachteil des Händlers)

> Denn ich kann ja durch die Rechnung des Versandhauses nachweisen,
> dass ich diesen Gegenstand Privat gekauft/verkauft habe oder ?
Wenn Du zehn Fernseher kaufst und hinterher wieder teuer verscheuerst,
wird Dir niemand abnehmen, das dies zum privaten Gebrauch geschah,
sondern zu gewerblichen Zwecken. Die Rechnung interessiert da kein
Schwein.

> Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Nein, nicht wirklich. Google nach 'Existenzgründung', von den IHK
gibt es haufenweise Seiten, teilweise mit kurzen, aber prägnanten
Zusammenfassungen. Als Kleingewerbetreibender ist der bürokratische
Aufwand auch gleich Null, trotzdem sollte man das alles mal gelesen
haben. Selbständigkeit (auch als Teil- oder Nebenjob) ist in
Deutschland nunmal eine Qual und vom Staat nicht gewollt (anders sind
die ganzen Schikanen nicht zu erklären).

von Patrick Guther (Gast)


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OK, danke für die schnellen und klaren Antworten. Dann werde ich mich
mal bei den entsprechenden Ämtern und Behörden näher dazu infomieren.

von Marcel (Gast)


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Super Infos. Ich hatte das gleiche Problem und bin froh hier ein wenig 
Hilfe gefunden zu haben. Hab gerade über Google die Seite 
www.gewerbe-anmelden.info gefunden. Da findest Du noch ein paar Infos zu 
dem Thema die mir noch etwas geholfen haben.

Viel Erfolg.

von Florian (Gast)


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Hallo, ich nutze mal dieses bestehende Thema.

Mein Anliegen/Frage ist folgende:
Ich bin 18 jahre alt, Schüler auf nem Gymnasium und verdiene nebenbei ca 
90 Euro im Monat auf Lohnsteuerkarte 6/1. Nun möchte ich en bisschen was 
nebenbei verdienen und habe auch die richtige Geschäftsidee dazu. Es 
handelt sich dabei um Dienstleistungen. NICHT im Internet und kein 
ebay-schrott! Die Einkünfe der Tätigkeit würden sich nach aktuellen 
Berechnungen auf maximal 300 Euro pro Monat belaufen (ohne Mewehrtsteuer 
mitgerechnet zu haben, also mein "Gewinn")
Nun meine Frage: Was soll ich machen ?
-1. Ein Kleingewerbe anmelden ?
-2. Nen normales Gwerbe mittels Gewerbeschein anmelden ?
3. Muss der Firmenname meinen Familiennamen beinhalten ?
4. Würde meine Mutter weiterhin das Kindergeld bekommen ?

Gruss Florian

von Wunderbaum (Gast)


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Ich würde einfach mal zu dem entsprechenden Amt gehen und nachfrage. Das 
machen die kostenfrei und im Grunde auch verlässlich.

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