Hi Forum, ich habe folgendes Problem. Ich hab eine Superduper Gerätschaft für meinen (Wein-) Keller zusammengewerkelt, läuft prima und gibts bisher nicht auf dem Markt. Sie wurde auch bisher nicht veröffentlicht, weder auf meiner HP noch sonstwo. Nun hat eine Fachzeitschrift einen Tüftler-Wettbewerb ausgeschrieben an welchem ich damit ganz gern teilnehmen möchte. Die diversen Firmen für Gerätschaften aller Art verfolgen solche Wettbewerbe ja ganz gern um sich Ideen zu holen. Ich hab absolut nichts gegen open source, aber das sich mein Hirnschmalz und meine Nachtaktivitäten sich dann einer einfach unter den Nagel reißt, patentieren lässt, um fett Kohle mit zu machen das find ich wenig erstrebenswert. (Bei einem anderen Projekt gings einem Kollegen nämlich genau so) Ist es sinnvoll für die Gerätschaft nen Gebrauchsmusterschutz zu beantragen oder wär Patent besser und welche Chancen hat man sowas zu bekommen? Es sind an sich lauter fertige Teile (AVR, RAM, ROM, Sensoren etc.) die aber eben für diese Zwecke in der Art bisher noch nicht verbaut wurden.
a) Behalts im Keller b) Melde ein Gebrauchsmuster an, die Firma verändert 3 oder 3 Details und dein Gebrauchsmuster ist nix Wert (bzw ich glaub die maximale Schutzdauer ist 1 Jahr?!? ) c) Such jemand der für dich herstellt und verkaufs selbst wenn es so genial ist :)
Im Falle eines Patents solltest du dir überlegen, ob du die finanzielle Resourcen hast so ein Patent im Ernstfall auch zu verteidigen. Der Aufwand und Kosten ein Patent anzumelden werden sich vielleicht noch in einem überschaubaren Rahmen halten, aber ein Patent ist nur so viel Wert, wie es auch verteidigbar ist.
Wie ist das, wenn sowas in ner Zeitschrift oder wo auch immer veröffentlicht wird ists doch im Prinzip schon als "geistiges Eigentum" geschützt, oder?
Im Falle meines Kollegen war es so, das er an einem vom Land ausgeschriebenen Wettbewerb teilnahm und sich dort als zweiter Preisträger plazierte (ging um Pflanzenschutz). Das war 1996. Nun hat sich vor zwei Jahren einer genau diese Idee patentieren lassen und werkelt unter der finanziellen Förderung des Landes (Rheinland-Pfalz) an der Umsetzung. Hat das Land Urheberrechte an der Idee durch Ausschreibung des Wettbewerbs?
>Der Aufwand und Kosten ein Patent anzumelden werden sich vielleicht >noch in einem überschaubaren Rahmen halten, aber ein Patent ist nur >so viel Wert, wie es auch verteidigbar ist. Ein Patent anmelden ohne Patentanwalt kannst Du gleich vergessen. Du musst die Tricks kennen, um das patent so zu formulieren, dass es nicht problemlos umgangen werden kann. Und mit Patentanwalt wird es schon beim Anmelden nicht ganz billig. Die Veröffentlichung in einer Zeitschrift hilft später immerhin beim Nachweis, WANN WER diese Idee hatte. Gruß, Stefan
Also soweit ich weiß, gibts doch immernoch das Prinzip des Prior-Art. Sobald deine "Erfindung"/Kenntnisse irgendwo mit Datum festgehalten werden und mehr Leute als nur Du über Datum und Inhalt bescheid wissen, kann zwar unter Umständen von jemand anderem ein Patent angemeldet werden, aber das kann dann angefochten und unwirksam gemacht werden mit Berufung auf Prior-Art. Schon oft passiert... Wikipedia sagt dazu: "Im deutschen Patentgesetz (PatG) § 3 Absatz 1 wird der Stand der Technik wie folgt definiert: "(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind."" Vielleicht ist das hier was für dich (war auch bei WIki verlinkt): http://prevalent.de/index.pl?lang=de&site=2
"Nun hat sich vor zwei Jahren einer genau diese Idee patentieren lassen und werkelt unter der finanziellen Förderung des Landes (Rheinland-Pfalz) an der Umsetzung." Ein Patent wird erteilt, wenn es rein formal den Anforderungen genügt. Patente auf bereits veröffentliche Sachen können aber wieder entzogen werden, wenn das jemand in die Wege leitet. "Hat das Land Urheberrechte an der Idee durch Ausschreibung des Wettbewerbs?" Die Urheberrechte hat nur der Urheber oder dessen Erben, deshalb heißen sie ja so. Die Verwertungsrechte kann der Urheber veräußern. Peter
Oder Abreten, steht dann aber auch in den Wettbewerbsbedingungen, z.B. das Recht auf veröffentlichung muss man meist Abtreten, wäre ja sonst auch schwachsinn für die Zeitschrift.
P.S.: Dein Kollege sollte aber trotzdem den unrechtmäßigen Patentinhaber und das fördernde Land um Stellungnahme bitten. Wenn die Förderung auf dem Patent beruht, dann ist sie ja unwirksam und muß zurückerstattet werden. Eventuell einen Anwalt oder die Presse einschalten. Peter
>Es sind an sich lauter fertige Teile (AVR, RAM, ROM, Sensoren etc.) >die aber eben für diese Zwecke in der Art bisher noch nicht >verbaut wurden. Ich glaube nicht, dass Du eine "Neue Erfindung" gemacht hast. Du hast eine neue Applikation. Frage: Für was willst Du ein Patent beantragen? Hast Du eine neue Art von Messtechnik (z.B. Durch Analyse des Weines, die Schuhgröße des Winzers feststellen), Algorithmen (z.B. Restzuckergehalt * MeinTollerFaktor = Haltbarkeit in Tagen) in der Applikation? Diese Dinge kannst Du dann versuchen zu patentieren.
Ein Patent macht nur Sinn wenn es veteidigt werden kann. Die Frage die sich stellt ist die, ob der markt für Deine Erfindung so groß ist, dass Du darüber einen Angriff finanziell abwehren kannst. Wenn es keiner kauft hast Du keine Kohle es zu verteidigen. Deshalb schau erstmal ganz genau nach, was die zu erwartenden Einnahmen sind. Vielleicht kannst Du uns ja auch sagen was es so grob macht. Wenn die mehrere tausend bis zehntausende Euro betragen geh zu einem Patentanwalt und lass Dich wenigstens beraten. Wenn nicht, veröffentliche es in einer Zeitschrift, beantrage von mir aus ein Gebrauchsmuster vorher und verkauf das an eine Firma die es produzieren will. Kannst vielleicht 10% Umsatzbeteiligung rausschlagen. 3N
Hätte zu diesem Thema eine ergänzende Frage: Wie sieht es denn aus, wenn mir etwas eingefallen ist, ich dieses realisiert habe und tatsächlich verkaufen möchte. Das was ich gebaut habe (herstellen würde) habe ich so zwar noch nicht gesehen, aber ich bin mir natürlich auch nicht sicher ob es nicht irgendwo auf der Welt jemand gibt, der das gleiche auch schon gemacht hat und vielleicht sogar ein Patent darauf hat. Muss bzw. kann ich das überhaupt prüfen? Wenn also ein Ingenieurbüro z.B. eine Lösung für die Temperaturüberwachung eines Motors entwickelt und für einen Kunden baut, dann gibts das ja in millionenfacher Ausführung auf der Welt schon, nur halt nicht in der Form oder Farbe oder was auch immer, wie es der Kunde will. Zudem wird es unter Temperaturschutz für Motoren auch x Patente geben. Was mach ich denn da? Gruß Transi
Hallo Marko Nur weil was nicht auf dem Markt ist bedeutet nicht dass es nicht patentiert ist. Wenn man dann betrachtet dass keine 3% der Patente umgesetzt werden ist die Chance relativ klein damit Erfolg zu haben. Will man die Erfindung dann wirklich Patentrechtlich international schützen wird es sehr sehr teuer mit Patentanwalt. Ohne Patentanwalt macht es keinen Sinn. Dann kommt noch hinzu dass man viele Patente aushebeln kann in dem man was macht das das Patent nicht tangiert. Viele Erfinder sind durch ihr Patent statt reich arm geworden.
Patente sind nicht dazu da, um Erfinder oder ihre Erfindungen zu schützen. Diese Mär wird zwar ad nauseam in der Öffentlichkeit wiederholt (beispielsweise von unserer wundervollen Justizministerin), dadurch gewinnt sie aber nicht an Wahrheitsgehalt. Patente sind dazu da, Patentanwälte und verwandte Geschäftsmodelle zu ernähren. Ein verwandtes Geschäftsmodell besteht beispielsweise im Zusammenkaufen von zig Trivialpatenten, dem Abwarten, bis eine in einem der Patente beschriebene Technik allgemein verwendet wird und dem darauf folgenden Einklagen von Lizenzgebühren. Ein sehr berühmtes Beispiel ist das von der Firma Unisys gehaltene LZW-Patent, das die Erzeugung und Verarbeitung von Gif-Dateien betraf (und glücklicherweise mittlerweile ausgelaufen ist). Ein in diesem Zusammenhange durchaus gerechtfertigtes Wort ist "Schmarotzer" oder "Parasiten".
Es geht um eine Regelung für die besonders produktschonende Weinfiltration also Phasentrennung. Ein Patent wirds wohl eher nicht werden, aber wie schaut das aus mit dem Gebrauchsmuster? Ist das auch ohne Anwalt machbar oder ist das von der Komplexität gleichzusetzen?
@Transi soweit ich weiß muß eine Erfindung "Neu" sein um sie schützen zu lassen. Ich bin mir nicht sicher ob bei einer technischen Komponente die Farbe des Bauteils für die Definition "Neu" ausreicht. Was anderes wärs wohl wenn Du irgendwelche Designelemente in neuer Farbkomposition rausbrächtest, da könnt ich mir das vorstellen. ... ein olivgrünes Handy für die UNO-Schutztruppen
[OT] das Handy für UNO-Schutztruppen sollte aber eher Blau sein... [/OT]
@Take it Easy wenn ich das recht verstanden hab könnt ich z.B. die Berechnungsalgorythmen die in meinem µC drinn sind schützen lassen?
Es gibt Leute die diese sogenannten Erfindungen prüfen, die suchen manchmal wochenlang, ob es sowas schon gibt. Wenn sie etwas finden erteilen sie kein Patent. Wenn nicht, erteilen sie eins. Gruß, Feadi
Wenn es hauptsächlich auf Berechnungsalgorythmen beruht, dann bist Du doch fein raus. Die sind im mc und den kannst Du gegen auslesen schützen. Gruß, Stefan
Marko schrieb: ""wenn ich das recht verstanden hab könnt ich z.B. die Berechnungsalgorythmen die in meinem µC drinn sind schützen lassen?"" Nö. Wäre ein Softwarepatent und die sind nach Artikel 52 EPÜ nicht zulässig. Was das Europäische Patentamt nicht daran hindert, auf soetwas trotzdem Patente zu erteilen, die dann rechtlich nicht durchsetzbar sind. Geschützt ist deine Implementierung immer noch durch das Urheberrecht. Was mich aber rechtlich nicht daran hindert, deinen Controller als Blackbox in seinem Verhalten auszumessen und dann die Software komplett neu zu erstellen, (Clean Room Reverse Engineering). Wenn du tatsächlich patentieren willst, dann das komplette Gerät. Da muss dann aber mehr neu sein, als nur die Software. Oder sehr schnell mit der Markteinführung sein und sich über die Qualität einen guten Namen machen. Gruss Jadeclaw.
Sicher kann man einen Gebrauchsmustersschutz auch ohne Patentanwalt einreichen. Die Frage ist nur ob du es dann auch rechtlich durchsetzen kannst. Wenn nicht ist so was wertlos und kannst dir das Geld gleich Sparen. Eigentlich kommt man ohne teuren Patentanwalt nicht aus. Aber selbst dann ist nichts garantiert dass das Geld sinnvoll eingesetzt wurde und das Produkt wirkich sinnvoll geschützt werden kann.
Die Frage ist was du willst. Willst du damit Geld verdienen, oder willst du nur verhindern, dass es andere tun. Wenn das zweite für dich gilt, kannst du alles offen legen, und die Sache als Open Source unter GPL stellen. Das verhindert auch, dass andere (großen) Reibach damit machen. Für das erstere ist es natürlich ungünstig in einer Zeitschrift bereits den Aufbau preiszugeben. Hier würde ich eher in der Zeitschrift der Zielgruppe werben, und es anschließend als Fertigprodukt verkaufen.
>Wenn das zweite für dich gilt, kannst du alles offen legen, und die >Sache als Open Source unter GPL stellen. >Das verhindert auch, dass andere (großen) Reibach damit machen. Das stimmt nicht. Die GPL verpflichtet andere, Änderungen und Erweiterungen der Software öffentlich zu machen. Sie dürfen aber sehr wohl ein Produkt mit dieser Software verkaufen. Gruß, Stefan
Hi Patent brauchst dir gar nicht überlegen. Wenn ich das richtig gesehen hab hast du ein Verfahren entwickelt.Darauf gibts kein Patentschutz, Verfahren können nur über Gebrauchsmuster geschützt. Wenn es dir wirklich wichtig ist. Hol dir nen Anwalt. Ich hatte eine Vorlesung Patenrecht(und wiede so viel vergessen :-(). Es war schon einiges zu beachten so daß ich ohne Patentanwalt nicht viel machen wollte. Vor allem weil ich das Problem von vielen Technikern hab. Entwickeln ist was schönes, aber bleib mir blos mit dem Papierkram weg. Deshalb solltest du die einen Patentanwalt nehmen der sieht dann auf den ersten Blick, Ob es würdig ist oder nicht. Der führt dann auch die Recherche durch, ob nicht schon mal was ähnliches da war und es evtl. Neuheitsschädlich für deine Sache sein könnte. Er sollte dann auch Zugang zu den Datenbanken haben die die Suche erleichern. Aber bedenke alles zusammne wird nicht billig. Such dir jemanden frag was sein Stundensatz ist und lass dich mal persöhnlich beraten. Gruß MISZOU P.S.: Unsere Dozentin Patentanwältin Dr. Regine Wüstefeld In der Ebene 24, 72108 Rottenburg am Neckar - Wendelsheim Tel: 07472-22741
Aber es kann niemand mehr patentieren und für sich beanspruchen.... und einen verarschen.
> > Das verhindert auch, dass andere (großen) Reibach damit machen. > Das stimmt nicht. > Die GPL verpflichtet andere, Änderungen und Erweiterungen der > Software öffentlich zu machen. Sie dürfen aber sehr wohl ein > Produkt mit dieser Software verkaufen. Ich schätze, deshalb hat er "großen" Reibach geschrieben: wer zahlt einer Firma viel für etwas, das er auch kostenlos ohne die Firma haben kann?
der, der keine ahnung hat. und davon gibts ne menge. besonders bei ebay kann man gut kostenlose sachen bzw. nachbauten von kostenlosen sachen vertickern. wäre nicht das erste 1-stück was für 5 den besitzer wechselt *g
> besonders bei ebay kann man gut kostenlose sachen bzw. > nachbauten von kostenlosen sachen vertickern. gg Das erinnert mich an einen bitteren Fehlkauf, den ich mal selbst gemacht hab. Ich suchte für meine Perle einen CD-Halter für den Smart. Ebensolcher wurde angeboten, war auf dem Bild nicht sonderlich gut zu erkennen. Hab dafür ~15 gelatzt. Das Teil kommt an und hab gesehen, es war ein stinknormale Schachtel von IKEA, wo halt zufällig auch CDs reinpassen und im Laden keine 5 kostete...
Zur Eingangsfrage bezüglich Gebrauchmuster oder Patentschutz Ein Patent muß bei der Anmeldung neu sein. D.h. es darf vorher nicht veröffentlicht worden sein. Der Patentschutz läuft maximal 20 Jahre. Bevor das Patent erteilt wird, wird es vom Patentamt geprüft. Die amtlichen Gebühren steigen von Jahr zu Jahr an. Ein Gebrauchmuster muß spätestens 6 Monate nach der ersten Veröffentlichung angemeldet werden. Der Schutz kann bis auf 10 Jahre verlängert werden und die Prüfung erfolgt erst, wenn es zu einem Streit kommt. Zur Anmeldung sind deshalb nur die Formalien zu beachten. Weitere Details kann man beim Patentamt nachlesen. Wenn das Patent nicht genug abwirft, um die Gebühren zu tragen, dann kann man durch eine Veröffentlichung (z.B. beim Tüftlerwettbewerb) dafür sorgen, daß die Erfindung nicht mehr neu ist. Damit kann dann niemand anderes ein Patent erlangen. >Im Falle meines Kollegen war es so, >das er an einem vom Land ausgeschriebenen Wettbewerb >teilnahm und sich dort als zweiter Preisträger >plazierte (ging um Pflanzenschutz). Das war 1996. >Nun hat sich vor zwei Jahren einer genau diese >Idee patentieren lassen und werkelt unter der >finanziellen Förderung des Landes (Rheinland-Pfalz) >an der Umsetzung. Das sich jemand genau diese Idee hat patentieren lassen, möchte ich bezweifeln. Dazu würde ich vorher den Wettbewerbsbeitrag und das Patent genau lesen wollen. Erst dann läßt sich abschätzen ob die Patentansprüche bereits durch den Wettbewerbsbeitrag neuheitsschädlich bekannt waren. Der Teufel steckt hier im Detail. Gruß Joachim
> Der Teufel steckt hier im Detail.
Genau das ist der springende Punkt.
Und deshalb sollte man sich überlegen: Will man sich als
Kleinshersteller in langwierige, teure und aussichtslosen juristischen
Steitereien begeben, oder ist man einfach der erste in einer
Marktnische und grast sie ab, bevor aus der Nische Mainstream wird und
die Großen den verpassten Trend aufrollen.
Patente können nützlich sein, und zum finanziellen Erfolg führen. Doch
die Fälle wo das geklappt hat, und die in der Öffentlichkeit immer als
Argumente der Patent-Beführworter zitiert werden, sind absolute
Einzelfälle.
Für die ganz Große Masse gilt: Patente kosten nur Geld und bringen
nichts.
Patente sind eine Form der Bürokratie. Die Resourcen die in einer
Volkswirtschaft für die Verwaltung der Patente (Gebühren, Beamte,
Juristen, Gerichte, Streithähne, ...) nötig sind, fehlen der
Volkswirtschaft auf der produktiven Seite.
Hi, um Gerüchten vorzubeugen: > Das stimmt nicht. > Die GPL verpflichtet andere, Änderungen und Erweiterungen der Software > öffentlich zu machen. Sie dürfen aber sehr wohl ein Produkt mit dieser > Software verkaufen. Es ist möglich, ein Produkt zu verkaufen, das diese Software NUTZT! Die Software AN SICH, die unter GPL steht, darf nicht verkauft werden! (im Sinne der Gewinnerzielungsabsicht) D.h. dem Produkt muß eine Kennzeichnung (Erwähnung etc.) beiliegen oder auf eine Homepage zugänglich sein, das Software unter GPL enthalten ist UND diese Software MUSS für jeden frei zugänglich sein, spätestens aber nach Anfrage zur Verfügung gestellt werden! Also: GPL-Software ALS SOFTWARE verkaufen geht nicht! (z.B. in einem Pay-per-license-Modell) Die Leistung, z.B. Zusammenstellen und auf CD pressen von GPL-Software (also die klassische Linux-Distribution auf CD) dagegen jedoch schon! Schönen Tag noch, Thomas
> Also: GPL-Software ALS SOFTWARE verkaufen geht nicht! Doch, das geht und wird auch gemacht, z.B. Crossworks ARM von Rowley.
> D.h. dem Produkt muß eine > Kennzeichnung (Erwähnung etc.) beiliegen oder auf eine Homepage > zugänglich sein, das Software unter GPL enthalten ist UND diese > Software MUSS für jeden frei zugänglich sein, spätestens aber nach > Anfrage zur Verfügung gestellt werden! Das stimmt so nicht ganz: Dem Produkt muss der Quelltext beiligen. Alternativ kann der Quelltext durch eine schriftliche Notiz ersetzt werden, die zur nachträglichen Lieferung des Quelltextes (auf Aufforderung) verpflichtet. Alles andere ist freiwillig. Insbesondere ist der Download freiwillig. Nur die direkte Lieferung (auf Datenträger) ist Pflicht. Desweiteren kannst du GPL Software durchaus verkaufen, genaugenommen kostenpflichtig vervielfältigen. Du kannst nur nicht verhindern, das jeder Käufer die Daten dann kostenlos im Internet zur Verfügung stellt.
@Tom: GPL Software darfst Du verkaufen, zu einem Preis so hoch wie Du willst (wenn Du einen Käufer findest). Und Du musst auch nicht die Software umsonst bereithalten, sondern dessen Source-Code. Und für das Aushändigen des Source-Codes darfst Du nicht mehr als die Kosten z.B. für Datenträger verlangen. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Ich möchte noch mal auf das Ur-Anliegen zurückkommen: Hast Du Dir schon mal überlegt, wie DU verklagt wirst, wenn Du dein Produkt (was auch immer) an diesen Wettbewerb einschickst? Diese Zeitschriften/Veranstalter haben nämlich gerne im Kleingedruckten (entweder bei der Wettbewerbsausschreibung bzw. anschließend zugeschickt, vor der Annahme Deiner Arbeit) was drin stehen, von wegen, daß Du Ihnen sämtliche Veröffentlichungsrechte einräumst. Danach kannst Du eigentlich gar nichts mehr mit Deinem Produkt anfangen, ohne daß Du Dir zuvor vom Verlag die Erlaubnis einholst. Ist es das Wert, die Seele auf diese Weise zu verkaufen für 50,- Honorar?
@Florian Der Veranstalter sichert sich alle Veröffentlichungsrechte. Dagegen ist nichts einzuwenden. Schließlich wird auch jede Patentanmeldung spätestens nach 18 Monate veröffentlicht. Durch ein Patent erhält der Erfinder Verbotsrechte für ein bestimmtes Land. Der Erfinder kann mit seinem Patent u.a. die Herstellung, den Vertrieb und sogar den Transport der Erfindung in diesem Land verbieten lassen. Die Patentrechte und die Veröffentlichungsrechte kollidieren m.E. nicht miteinander. Gruß Joachim
Zuerst einmal kollidieren die Rechte nicht. Aber wenn ich die Veröffentlichungsrechte (und meistens damit einhergehend auch die Rechte am Vertrieb der Schaltung/Software) übertrage, kann ich anschließend weder auf meiner Homepage noch in einer Dissertation oder einer anderen Zeitschrift mein Produkt beschreiben (Schaltplan, Softwaredownload usw.). Ich kann nur noch schreiben "das kann das und kauft es". Übertrage ich die Vertriebsrechte, ist es mir nicht einmal möglich, das Produkt zu verkaufen. Selbst wenn ich das Vertriebsrecht nicht exklusiv übertrage, wird's schwer. Wenn ich ein Patent besitze, kann ich trotzdem die Rechte weitergeben und dann ist das Patent eigentlich wertlos - zumindest für mich. Dem Veranstalter alle (Veröffentlichungs-) Rechte zu übertragen ist also nicht ratsam.
Florian, du verwechselst "Veröffentlichungsrechte" mit "exklusive Veröffentlichungsrechte". Lies dir doch mal die Teilnahmebedingungen zu so einem Wettbewerb durch, bei Circuit Cellar steht z.B. explizit "non-exclusive".
Wo, bitte, verwechsel ich oder bspw. Joachim Börke dies in meinem Posting?
Da: "...daß Du Ihnen sämtliche Veröffentlichungsrechte einräumst. Danach kannst Du eigentlich gar nichts mehr mit Deinem Produkt anfangen, ohne daß Du Dir zuvor vom Verlag die Erlaubnis einholst."
Ich verstehe unter Veröffentlichungsrechten den Teil der Urheberrechte, die sich auf die Veröffentlichung eines Werkes (Aufsatz, Zeitschriftenartikel, Wettbewerbsbeitrag etc.) beziehen. Mit den Rechten eines Erfinders (aus einem Patent) hat das nichts zu tun. Die Rechte aus einem Gebrauchsmuster oder einem Geschmacksmuster sind wieder etwas anderes. Und Vertriebsrechte haben m.E. nichts mit diesem Umfeld zu tun, weil sie letztlich auf einzelvertraglicher Basis eine Belieferung mit Ware regeln. Die Bedenken, daß sich jemand eine Wettbewerbsteilnehmeridee unter den Nagel reißt und patentieren läßt, würde ich verwerfen. Sobald der Wettbewerbsbeitrag veröffentlicht ist, ist das Thema nicht mehr neu und kann dann auch nicht mehr zu einem Patent führen. (zumindest in Europa). Gruß Joachim
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