Hallo Leute, in der Regel brauche ich ja bei einem Produkt, das ich in Europa vertreiben muss, auf dem Produkt ein CE-Zeichen sowie die Konformitätserklärung. Wir drucken diese z.B. in die Anleitung des Gerätes hinten mit hinein. Allerdings ist mir aufgefallen, dass nicht alle Hersteller diese Konformitätserklärung überhaupt mit rausgeben. So habe ich z.B. noch nie eine Konformitätserklärung zu einer Festplatte dazu bekommen. Zu meinem Bosch-Induktionsherd auch nicht, zum Backofen schon. Vor allem zu kleinen Waren wie USB-Sticke, Speicherkarten, etc. Da gibt es nie eine Konformitätserklärung. Kann mir von euch jemand sagen, wann man die jetzt mit dazu geben muss und wann nicht? Und wann man auf der Erklärung angeben muss, welche Normen bei welchem Institut geprüft wurden und wann nicht (z.B. Huawei schreibt kurz "alles in Ordnung" in die Erklärung und fertig.)
Das hängt ganz konkret von der(den) zu erfüllenden Richlinie(n) ab.
Die Erklärung selbst musst du nur dann dem Endkunden aushändigen, wenn das irgendwo vorgeschrieben ist. Das betrifft aber nur einen kleinen Teil der Produkte (Funksendeanlagen bspw., glaube ich mich jetzt zu erinnern). Erstellen musst du die Erklärung jedoch immer, und auf Verlangen einer Aufsichtsbehörde diesen aushändigen können. Wenn du sie gleich mit dem Produkt mitlieferst, bist du natürlich dahingehend auf der sicheren Seite.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.