Forum: Offtopic Verwirrung über Zolldokumente bei einfuhr aus USA


von Philipp H. (magier)


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Hallo

ich habe letztens eine Bestellung aus der USA bekommen, Wert 77,26€ und 
bin ziemlich verwirrt.
Zu erst lag das Päckchen eine Woche beim Zoll und war dann plötzlich in 
meinem Briefkasten. (Obwohl es einen Einschreiben Aufkleber hatte)

Jetzt war dem Päckchen 3 Seiten vom Zoll beigelegt.
Eine Fotokopie vom Lieferaufkleber(Adresse usw),
eine Fotokopie vom Lieferschein
und ein Blatt vom Zoll.

Das letzte verwirrt mich. Es wird da eine Einfuhrabgabe von 17,68€ 
berechnet, was ich erwartet habe aber an wenn ist sie zu zahlen?
Es gibt da einen Vermerk.
Einzahlung durch die Deutsche Post AG und weiter oben vertreten 
durch die Deutsche Post AG.
Hat die Post jetzt für mich bezahlt und wollte das Geld eigentlich von 
mir haben und hat das verschlampt oder hat der Zoll vergessen mir eine 
Rechnung für die 17,68 beizulegen oder kommt da noch eine separat 
Rechnung? (Ist jetzt auch ne Woche her seid das Paket gekommen ist..)

Ich kann auf keinem der Blätter irgendwas finden was einer Rechnungs-Nr 
oder IBAN gleicht.....und auch sonst nichts.

Hat da jemand Erfahrungen oder einen Ratschlag?

Ich wollte da jetzt eigentlich nicht beim Zoll oder der Post anrufen und 
für teuer Geld in irgendwelchen Warteschleifen hängen.

Schon mal herzlichen Dank
MfG
Magier

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Die Sache ist klar: Du als Magier hast den/die Zusteller/in der 
Deutschen Post AG dermassen verzaubert, dass er/sie bei der Zustellung 
alles übersehen/vergessen/verpennt hatte. :-)

Meiner Meinung nach hätte bei Zustellung die Abgabe (Einfuhrumsatzsteuer 
19%) kassiert werden müssen, ebenso die Quittierung des Einschreibens. 
Entweder kommt noch eine Rechnung von der Post, oder auch nicht.

Ich an deiner Stelle würde gar nichts unternehmen, schliesslich hast du 
nichts falsch gemacht.

Gruss
Frank

von Dumdi D. (dumdidum)


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- Nicht jedes Einschreben muss quittiert werden. Z.B. 
Einwurfeinschreiben wird nur vom Postboten bestätigt.
- wenn klar ist, das verzollt wurde eürde ich auch nix machen. Ansonsten 
(insbesondere wenn Du gewerblich unterwegs bist) müsstest Du Dich um 
eine Nachverzollung kümmern um den Verwurf der Steuerhinterziehung zu 
vermeiden.

von Philipp H. (magier)


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Hallo

danke für die Tipps.
Ich werde mich jetzt mal ruhig verhalten, da ich absolut nicht erkennen 
kann, wer da was an Geld zu bekommen hätte.
Wie gesagt, es gibt weder eine Rechnung noch Konto-Nr, IBAN oder 
Telefon-Nr unter der ich was erfahren könnte......
Und da ich die Sachen wirklich als privat gekauft habe.....

Wenn jemand was von mir will soll er mir ne Rechnung oder Mahnung 
schicken.

Aber DANKE!!!!
Schönes Wochenende
Magier

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