Hallo Forum, Mein Energieversorger hat zum 1.6. die Strompreise erhöht, genau genommen die Grundgebühr (von 8 auf 27€!). Alles schön nicht offensichtlich auf Seite 2 oder 3 meiner Abrechnung, nur durch den Satz "aufgrund der Preisanpassung steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.5. zu". Aber gut, habe ich zum Glück gelesen, neuen Stromanbieter gesucht und dachte alles ist gut. Dann, am 2.6., bestätigt mir mein Anbieter das es Schade ist das ich ihn verlasse und mein neuer Anbieter begrüßt mich zum xx.3.2019. Hat ja super geklappt. Übermittlung des Kündigungsschreibens beim neuen Anbieter nachgefragt: "Die Kündigung ging bei uns über Datenaustausch am 28.05.2018 an den Lieferanten raus." Hört sich für mich nach elektronischer Datenübertragung an und damit auch Zugang am 28.5., spätestens 29.5. beim bisherigen Anbieter. Also den bisherigen Anbieter kontaktiert und gesagt ich will zum 31.5.2018 raus und es wurde fristgerecht gekündigt. Kam erst ein Anruf, dann die E-Mail ich solle doch einen telefonischen Termin mit ihnen ausmachen (war aber die ganze Woche im Workshop), am Tag darauf dann Abends der Hinweis: "Sehr geehrter Herr "Forenteilnehmer", vielen Dank, dass Sie sich mit immergrün!-Energie in Verbindung gesetzt haben. Sonderkündigungsrechte sollten Sie zur Wahrung Ihrer Frist und zur Einhaltung von den jeweiligen Kündigungsbestimmungen selbst geltend machen." Was sagt ihr dazu? Auf der Seite der Verbraucherzentrale fand ich nur den Hinweis beim Sonderkündigungsrecht empfiehlt sich eine Kündigung durch den Kunden selbst um sicherzustellen, dass die Frist nicht versäumt wird. Ist bei mir aber meiner Meinung nach nicht passiert, und wieso sollte in diesem Falle die Kündigung durch den neuen Anbieter (in meinem Auftrag) nicht gültig sein? https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/wechsel-des-energieversorgers-10645 Hat jemand diese Problematik schon gehabt? Hat mein bisheriger Anbieter Recht und ich hätte selbst kündigen müssen? Werden die Kündigungen nicht elektronisch ausgetauscht bzw. kann es trotzdem sein, das eine Kündigung die am 28.5. übertragen wird erst nach dem 31.5. beim bisherigen Anbieter eingegangen ist? Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten.
Geh zu einem Anwalt. Das ist ne üble Masche Dich übers Ohr zu hauen. Auch wenn die Kündigung durch ein anderes Unternehmen herein kommt, hast Du dazu den Auftrag erteilt, bzw. das neue Unternehmen damit beauftragt in Deinem Namen zu kündigen. Die selbst können gar nicht kündigen, weil die keinen Vertrag mit den immergrünen haben oder hatten. Gruß, Holm
Setze dich erst mal mit dem neuen Energieversorger in Verbindung - er ist hier dein Verbündeter. Ein Rechtsanwalt hat den Nachteil, dass er nicht gerade billig ist und du wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben wirst - außer, du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Denke das Problem ist das dein neuer Anbieter "nur" normal gekündigt hat eine Sonderkündigung muss extra gemacht werden weil man sich dadrauf berufen muss. Ansonsten die Erhöhung ist an sich son heftig von 8€ auf 27€ denke da lässt sich notfalls auch noch was machen, das sind über 300% Preissteigerung ich würde damit mal zum Verbraucherschutz ne Beratung da kostet um 10-15€.
Natürlich musst DU kündigen. Was du jetzt gemacht hast ist ein normaler Anbieterwechsel und zwar feistgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sprich zum Vertragsende. DU musst also dein Sonderkündigungsrecht erklären auf grund dwr Preiserhöhung. Kündigst du "ganz normal" dann ist es eine ordentliche Kündigung und tritt erst nach der Vertragslaufzeit in Kraft.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.