Forum: Offtopic Sonderkündigungsrecht nach Strompreiserhöhung nur bei persönlicher Kündigung?


von Sebastian H. (sebh)


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Hallo Forum,

Mein Energieversorger hat zum 1.6. die Strompreise erhöht, genau 
genommen die Grundgebühr (von 8 auf 27€!). Alles schön nicht 
offensichtlich auf Seite 2 oder 3 meiner Abrechnung, nur durch den Satz 
"aufgrund der Preisanpassung steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht bis 
zum 31.5. zu".
Aber gut, habe ich zum Glück gelesen, neuen Stromanbieter gesucht und 
dachte alles ist gut. Dann, am 2.6., bestätigt mir mein Anbieter das es 
Schade ist das ich ihn verlasse und mein neuer Anbieter begrüßt mich zum 
xx.3.2019.

Hat ja super geklappt.

Übermittlung des Kündigungsschreibens beim neuen Anbieter nachgefragt:

"Die Kündigung ging bei uns über Datenaustausch am 28.05.2018 an den 
Lieferanten raus."

Hört sich für mich nach elektronischer Datenübertragung an und damit 
auch Zugang am 28.5., spätestens 29.5. beim bisherigen Anbieter.
Also den bisherigen Anbieter kontaktiert und gesagt ich will zum 
31.5.2018 raus und es wurde fristgerecht gekündigt. Kam erst ein Anruf, 
dann die E-Mail ich solle doch einen telefonischen Termin mit ihnen 
ausmachen (war aber die ganze Woche im Workshop), am Tag darauf dann 
Abends der Hinweis:

"Sehr geehrter Herr "Forenteilnehmer",

vielen Dank, dass Sie sich mit immergrün!-Energie in Verbindung gesetzt 
haben.

Sonderkündigungsrechte sollten Sie zur Wahrung Ihrer Frist und zur 
Einhaltung von den jeweiligen Kündigungsbestimmungen selbst geltend 
machen."

Was sagt ihr dazu? Auf der Seite der Verbraucherzentrale fand ich nur 
den Hinweis beim Sonderkündigungsrecht empfiehlt sich eine Kündigung 
durch den Kunden selbst um sicherzustellen, dass die Frist nicht 
versäumt wird. Ist bei mir aber meiner Meinung nach nicht passiert, und 
wieso sollte in diesem Falle die Kündigung durch den neuen Anbieter (in 
meinem Auftrag) nicht gültig sein?

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/wechsel-des-energieversorgers-10645

Hat jemand diese Problematik schon gehabt? Hat mein bisheriger Anbieter 
Recht und ich hätte selbst kündigen müssen? Werden die Kündigungen nicht 
elektronisch ausgetauscht bzw. kann es trotzdem sein, das eine Kündigung 
die am 28.5. übertragen wird erst nach dem 31.5. beim bisherigen 
Anbieter eingegangen ist?

Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten.

von Holm T. (Gast)


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Geh zu einem Anwalt. Das ist ne üble Masche Dich übers Ohr zu hauen.

Auch wenn die Kündigung durch ein anderes Unternehmen herein kommt, hast 
Du dazu den Auftrag erteilt, bzw. das neue Unternehmen damit beauftragt 
in Deinem Namen zu kündigen. Die selbst können gar nicht kündigen, weil 
die keinen Vertrag mit den immergrünen haben oder hatten.

Gruß,

Holm

von Uhu U. (uhu)


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Setze dich erst mal mit dem neuen Energieversorger in Verbindung - er 
ist hier dein Verbündeter.

Ein Rechtsanwalt hat den Nachteil, dass er nicht gerade billig ist und 
du wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben wirst - außer, du hast 
eine Rechtsschutzversicherung.

von K. J. (Gast)


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Denke das Problem ist das dein neuer Anbieter "nur" normal gekündigt hat 
eine Sonderkündigung muss extra gemacht werden weil man sich dadrauf 
berufen muss.

Ansonsten die Erhöhung ist an sich son heftig von 8€ auf 27€ denke da 
lässt sich notfalls auch noch was machen, das sind über 300% 
Preissteigerung ich würde damit mal zum Verbraucherschutz ne Beratung da 
kostet um 10-15€.

von Max B. (citgo)


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Natürlich musst DU kündigen.
Was du jetzt gemacht hast ist ein normaler Anbieterwechsel und zwar 
feistgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sprich zum Vertragsende.

DU musst also dein Sonderkündigungsrecht erklären auf grund dwr 
Preiserhöhung.
Kündigst du "ganz normal" dann ist es eine ordentliche Kündigung und 
tritt erst nach der Vertragslaufzeit in Kraft.

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