Forum: Offtopic [Arbeitsrecht] Betriebszugehörigkeit innerhalb derselben Gruppe


von X. A. (wilhem)


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Hallo ihr lieben...

Ich habe eine Frage bzgl. der Betriebszugehörigkeit innerhalb einer 
Firmengruppe. Zur Erläuterung habe ich eine räpresentative Darstellung 
als .png hochgeladen.
Also: Ein und immer derselber Unternehmer hat eine Firmengruppe 
(/Haustiere-Gruppe GmbH & Co. KG/ in unserem Beispiel) und gleichzeitig 
drei dazugehörenden Firmen (Hund-, Katze- und Maus GmbH...) vor einiger 
Zeit gegründet.
Angefangen habe ich in der Katze GmbH & Co. KG, nach einigen Monaten - 
und seinem Wunsch nach - habe aber zu Maus GmbH gewechselt. Nach knapp 1 
Jahr hat er mich zurück in die Katze GmbH geholt und anschließend, da 
die Geschäfte dort nicht gut abliefen, wieder in die Maus GmbH gewollt.
Nun hat er genug von all diesen Firmen und will die nur eine Firma 
haben: Die Hund GmbH & Co. KG. Die anderen 2 sollen verschwinden.
*Frage*: Wie wird meine Betriebszugehörigkeit angerechnet? Zählt die 
Betreibszugehörigkeit innerhalb der Gesamtgruppe oder nur die einzelnen 
"Betriebszugehörigkeiten" in jeden einzelnen Firma?

Bei den ersten 2 Wechsel wurde den alten Arbeitsvertrag nicht gekündigt, 
sondern direkt einen neuen gemacht. Erst beim Wechseln von Katze zum 
Maus GmbH wurde den alten Arbeitsvertrag orderntlich gekündigt und 
parallen einen neuen abgeschlossen.

Ich weiß, dass das Thema nicht ganz trivial ist. Dennoch möchte ich gern 
wissen, ob einer von Euch weiß, wie die Betriebszugehörigkeit errechnet 
wird.

EDIT: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass man keine Unterschiede im 
Alltagsituationen zwischen den Firmen kaum wahrnehmen kann. Immer 
derselben Chef hat meine Arbeitsverträge unterschrieben. Demzufolge ist 
es nicht schwer, nachzuweisen, wem diese Firmen gehören.

Gruß

von Sven F. (doncarlos)


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Das gleiche Thema gab es schon vor paar Tagen, also vllt. mal die 
Forensuche durchackern? Wenn wird dir das nur genau ein 
Arbeitsrechts-Profi erklären können wenn es um die Kohle geht.

von (prx) A. K. (prx)


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Kann schwierig werden, dass als Laie einzuschätzen, denn es ist, so wie 
skizziert, auch eine Rechtsposition denkbar, in der es sich um nur 
formal aber nicht faktisch getrennte Töchter und damit um ein 
Scheingebilde handelt, das vor Gericht nicht standhält. Das lässt sich 
aber nur am konkreten Fall durch einen Fachanwalt beurteilen. Und auch 
der wird ein mögliches Urteil nicht vorwegnehmen können.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Der Betriebsrat, sofern vorhanden, ist dein erster Anlaufpunkt. Bist du 
in der Gewerkschaft, hole dir dort Rat. Ist erst mal preiswerter als ein 
Fachanwalt den du anschließend aufsuchen solltest. Wenn du eine 
Rechtschutz mit Arbeitsrecht hast, kannst du gelassen sein was die 
Kosten betrifft.

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