Hallo ihr lieben... Ich habe eine Frage bzgl. der Betriebszugehörigkeit innerhalb einer Firmengruppe. Zur Erläuterung habe ich eine räpresentative Darstellung als .png hochgeladen. Also: Ein und immer derselber Unternehmer hat eine Firmengruppe (/Haustiere-Gruppe GmbH & Co. KG/ in unserem Beispiel) und gleichzeitig drei dazugehörenden Firmen (Hund-, Katze- und Maus GmbH...) vor einiger Zeit gegründet. Angefangen habe ich in der Katze GmbH & Co. KG, nach einigen Monaten - und seinem Wunsch nach - habe aber zu Maus GmbH gewechselt. Nach knapp 1 Jahr hat er mich zurück in die Katze GmbH geholt und anschließend, da die Geschäfte dort nicht gut abliefen, wieder in die Maus GmbH gewollt. Nun hat er genug von all diesen Firmen und will die nur eine Firma haben: Die Hund GmbH & Co. KG. Die anderen 2 sollen verschwinden. *Frage*: Wie wird meine Betriebszugehörigkeit angerechnet? Zählt die Betreibszugehörigkeit innerhalb der Gesamtgruppe oder nur die einzelnen "Betriebszugehörigkeiten" in jeden einzelnen Firma? Bei den ersten 2 Wechsel wurde den alten Arbeitsvertrag nicht gekündigt, sondern direkt einen neuen gemacht. Erst beim Wechseln von Katze zum Maus GmbH wurde den alten Arbeitsvertrag orderntlich gekündigt und parallen einen neuen abgeschlossen. Ich weiß, dass das Thema nicht ganz trivial ist. Dennoch möchte ich gern wissen, ob einer von Euch weiß, wie die Betriebszugehörigkeit errechnet wird. EDIT: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass man keine Unterschiede im Alltagsituationen zwischen den Firmen kaum wahrnehmen kann. Immer derselben Chef hat meine Arbeitsverträge unterschrieben. Demzufolge ist es nicht schwer, nachzuweisen, wem diese Firmen gehören. Gruß
Das gleiche Thema gab es schon vor paar Tagen, also vllt. mal die Forensuche durchackern? Wenn wird dir das nur genau ein Arbeitsrechts-Profi erklären können wenn es um die Kohle geht.
Kann schwierig werden, dass als Laie einzuschätzen, denn es ist, so wie skizziert, auch eine Rechtsposition denkbar, in der es sich um nur formal aber nicht faktisch getrennte Töchter und damit um ein Scheingebilde handelt, das vor Gericht nicht standhält. Das lässt sich aber nur am konkreten Fall durch einen Fachanwalt beurteilen. Und auch der wird ein mögliches Urteil nicht vorwegnehmen können.
Der Betriebsrat, sofern vorhanden, ist dein erster Anlaufpunkt. Bist du in der Gewerkschaft, hole dir dort Rat. Ist erst mal preiswerter als ein Fachanwalt den du anschließend aufsuchen solltest. Wenn du eine Rechtschutz mit Arbeitsrecht hast, kannst du gelassen sein was die Kosten betrifft.
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