Hersteller von Elektrogeräten müssen laut dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Müll gelandete Elektrogeräte entsorgen bzw. für ihre Entsorgung bezahlen. Wie genau lautet aber die Definition des "Hersteller"? Angenommen ich baue ein Gerät aus fertigen Komponenten: Einem Arduino Board und ein paar Sensoren. Ich schreibe eine Software dafür und biete die einzelnen Elektrokomponenten auf meinem Shop als Set an. Das zusammenbauen muss der Käufer übernehmen. Bin ich dann ein Hersteller oder nur ein Verkäufer von Elektroartikel? Was macht mich zum Hersteller? Wenn ich die Teile selbst zusammensetze und es so verkaufe? Und noch eine weitere Frage: Was wenn ich als Shop das zusammenbauen des Set als eine Dienstleistung anbiete? Als spezielle Anfertigung? Macht mich das zum Hersteller eines Elektrogerät? Ich erwarte natürlich keine echte Rechtsberatung. Nur eure Gedanken und Meinungen dazu.
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Verschoben durch User
> Nur eure Gedanken und Meinungen dazu.
Die sind in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, da du deinen Fall der
Stiftung EAR darlegen musst, die letztlich entscheidet, was Sache ist
(Bausatz oder nur lose Teilesammlung).
Ich bin auf dem Gebiet sicher kein Experte, aber die gängigen Meinungen zusammenfassend - ist es ein Bausatz (und du damit nicht der Hersteller) wenn es nichttrivial zusammengebaut werden muss, also z.B. nicht nur eine Steckleiste einzulöten ist sondern nur Platine + Komponenten geliefert werden - ist es sicherlich kein Bausatz (und du damit der Hersteller) wenn du es als Dienstleistung zusammenbaust. Das ist ja auch offensichtlich Korinthenkackerei. Der Hersteller deiner Waschmaschine sagt ja auch nicht "das war ein Bausatz, aber wir haben den für Sie zusammengebaut" und entzieht sich damit dem Gesetz.
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