Was gilt als Hersteller im ElektroG Gesetz?

Gast #5908008
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Hersteller von Elektrogeräten müssen laut dem Elektro- und 
Elektronikgerätegesetz im Müll gelandete Elektrogeräte entsorgen bzw. 
für ihre Entsorgung bezahlen.

Wie genau lautet aber die Definition des "Hersteller"?

Angenommen ich baue ein Gerät aus fertigen Komponenten: Einem Arduino 
Board und ein paar Sensoren. Ich schreibe eine Software dafür und biete 
die einzelnen Elektrokomponenten auf meinem Shop als Set an. Das 
zusammenbauen muss der Käufer übernehmen.

Bin ich dann ein Hersteller oder nur ein Verkäufer von Elektroartikel?
Was macht mich zum Hersteller? Wenn ich die Teile selbst zusammensetze 
und es so verkaufe?


Und noch eine weitere Frage: Was wenn ich als Shop das zusammenbauen des 
Set als eine Dienstleistung anbiete? Als spezielle Anfertigung? Macht 
mich das zum Hersteller eines Elektrogerät?


Ich erwarte natürlich keine echte Rechtsberatung. Nur eure Gedanken und 
Meinungen dazu.
#5908482
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Ich bin auf dem Gebiet sicher kein Experte, aber die gängigen Meinungen 
zusammenfassend

 - ist es ein Bausatz (und du damit nicht der Hersteller) wenn es 
nichttrivial zusammengebaut werden muss, also z.B. nicht nur eine 
Steckleiste einzulöten ist sondern nur Platine + Komponenten geliefert 
werden

 - ist es sicherlich kein Bausatz (und du damit der Hersteller) wenn du 
es als Dienstleistung zusammenbaust. Das ist ja auch offensichtlich 
Korinthenkackerei. Der Hersteller deiner Waschmaschine sagt ja auch 
nicht "das war ein Bausatz, aber wir haben den für Sie zusammengebaut" 
und entzieht sich damit dem Gesetz.

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