Gast
#5908008
Hersteller von Elektrogeräten müssen laut dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Müll gelandete Elektrogeräte entsorgen bzw. für ihre Entsorgung bezahlen. Wie genau lautet aber die Definition des "Hersteller"? Angenommen ich baue ein Gerät aus fertigen Komponenten: Einem Arduino Board und ein paar Sensoren. Ich schreibe eine Software dafür und biete die einzelnen Elektrokomponenten auf meinem Shop als Set an. Das zusammenbauen muss der Käufer übernehmen. Bin ich dann ein Hersteller oder nur ein Verkäufer von Elektroartikel? Was macht mich zum Hersteller? Wenn ich die Teile selbst zusammensetze und es so verkaufe? Und noch eine weitere Frage: Was wenn ich als Shop das zusammenbauen des Set als eine Dienstleistung anbiete? Als spezielle Anfertigung? Macht mich das zum Hersteller eines Elektrogerät? Ich erwarte natürlich keine echte Rechtsberatung. Nur eure Gedanken und Meinungen dazu.