Forum: Platinen 10% Fehlmenge rechtens?


von Florian (Gast)


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In den AGBs von Platinenherstellern lese ich immer wieder, daß sie sich
vorbehalten, bis zu 10% weniger (oder mehr) zu liefern. Wieso? Das ist
doch wohl ihr Problem, die Auftragsmenge hinzubekommen. Überlieferung
kann mir ja egal sein, aber weniger? Bei 100 PCBs sind das immerhin 10
Stück, die mir fehlen und bei sagen wir mal 5,- pro Platte ist das ein
Schaden von 50,-, der mir entsteht. Und das sich das vielleicht mal bei
mehreren Bestellungen mit +/- Null ausgleicht, kann mir ja auch egal
sein, ich will schließlich auch nicht mehr als ich bestelle. Ist das
überhaupt rechtens (für Privat als auch für gewerblich)?

von dennis (Gast)


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erstmal ist es rechtens - sind AGB´s. Kannst allerdings auf die
bestellte Menge bestehen. Dann wird allerdings der Preis ein anderer
sein...

Erfahrungsgemäß gibt es bei Überlieferung immer Verhandlungsspielraum.
Soll heißen: Wird Kostenlos dabeigelegt- allerdings bestellen wir auch
öfter.

Hintergrund: Der LP-Hersteller hat Ausschuss den er teilweise sehr spät
merkt. Um dann wegen einer Platine nicht den Nutzen nicht noch mal
durchlaufen zu lassen macht gibt es 10%. Sonst könnte er die
Lieferzeiten und Preise nicht halten.

von Golimar (Gast)


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> erstmal ist es rechtens - sind AGB´s.

Blödsinn. Es gibt so viele AGBs, die unrechtmäßige Klauseln enthalten.
Gegen jede AGB kann man klagen und wenn du damit durchkommst, ist es
völlig egal, was in der AGB steht.

Im übrigen gilt bei Leiterplatten immer, das man einige mehr bestellen
sollte, als man wirklich braucht. Denn nicht alle Fehler werden bei der
Überprüfung der LP seitens des Herstellers (wenn diese überhaupt
stattfindet) erkannt.

von Pieter (Gast)


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moin moin,

Beispielfrage: wenn ich 1 Platine bestelle, was liefert der Hersteller
den bei 90%????

Laut Vertrag soll 1 Platine zu einen bestimmten Preis geliefert werden.
Wieoft der Hersteller versucht diese Platine zu fertigen, ist für mich
als Käufer unerheblich. Oft ist ja auch die Lieferfrist vereinbart.

Selbiges gilt für 10, 100 oder 1000 Platinen. Nur da sind
Teillieferungen bis zur vorgesehenen Gesamtmenge möglich.

Mit Gruß
Pieter

von dennis (Gast)


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mann kapiert es doch: Ist alles ne Frage des Preises!
AGB: Versuch dein Glück - du wirst keines haben!
Es verstoßt gegen kein Gesetz - aber klagt doch.

1 Platine: Die ganze Sache geht erst ab einer bestimmten Stückzahl.

Red mit ihm und du weißt Bescheid

von dennis (Gast)


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>Im übrigen gilt bei Leiterplatten immer, das man einige mehr
>bestellen
>sollte, als man wirklich braucht. Denn nicht alle Fehler werden bei
>der
>Überprüfung der LP seitens des Herstellers (wenn diese überhaupt
>stattfindet) erkannt.

Falsch: Wenn E-Test dann haste ein Anspruch auf die korrekten (halt
dem Test entsprechend ) Platinen.

von Stephan Hochberger (Gast)


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Bei den Stückzahlen ab denen die Regel relevant wird ist wohl von
gewerblichen Kunden auszugehen. Dann kann in AGBs wesentlich mehr
geregelt werden als bei Privatkunden.

Bei Druckereien läufts übrigends auch so: Bestellmenge +- 10%.
Je nachdem wieviele es werden bezahlste dann +- 10%.

In beiden Fällen kannst du natürlich ein Angebot für die exakte
Stückzahl anfordern. Dann wird erst mal 10% mehr produziert, abgezählt
und der Rest weggeschmissen.
Der Preis ist dann halt entsprechend höher, ganz einfach.

von PCB Crack (Gast)


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Man sollte hier unterscheiden, ob der du gewerblicher oder privater
Kunde bist.
Private Kunden sind vielen Hersteller oft wurst. Man macht einfach zu
wenig Umsatz. Uns was sind schon 50€ bei einer Überlieferung von 10
Stück für einen gewerblichen Kunden!
Und wie Dennis schon sagt. Bestehe drauf und der Preis ist gleich ein
anderer.

von Ulrich T. (ullerich)


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Hi,

@golimar:
>Blödsinn. Es gibt so viele AGBs, die unrechtmäßige Klauseln
enthalten.
>Gegen jede AGB kann man klagen und wenn du damit durchkommst, ist es
>völlig egal, was in der AGB steht.

Nenn mir mal den Grund, warum solcherlei Überlieferungen gesetzeswidrig
sein sollten. Du kannst gerne gegen jede AGB klagen, aber es gilt
zunächst einmal: "Pacta sund servanda". Und eine nichtige Bestimmung
in einer AGB zieht keinesfalls automatisch die Nichtigkeit der AGB nach
sich.

So pauschal ist deine Aussage schlichtweg Blödsinn.

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2495104.html

mfg Ulrich

von Unbekannter (Gast)


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Eigentlich ganz einfach:

 - Privater Kunde, Endverbraucher: Da schränkt das BGB die
   möglichen AGB-Klauseln sehr stark ein. Da dürften ca. 75% der
   üblichen AGB der Leiterplattenhersteller schlichtweg
   ungültig sein.

   Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Privatkunde
   AGB grundsätzlich nicht liest und deren Inhalt nicht kennt.
   Und deshalb verbietet der Gesetzgeber alle überraschenden
   oder zum Nachteil des Kunden lautenden Klauseln.

   Z.B. muss der Leiterplattenhersteller die bestellte Menge
   liefern, und zwar ohne Fehler zum vereinbarten Preis.
   Wie das der Hersteller macht, ob er elektrisch prüft oder
   nicht, ist ein Bier.


 - Gewerblicher Kunde, Unternehmen: Da kann in den AGB so
   ziemlich jede beliebige Formulierung drinn stehen. Da geht
   der Gesetzgeber davon aus, dass die Vertragsparteien wissen
   was in den AGB drinn steht, sie lesen usw. und auch selbst
   aushandeln. Für AGB zwischen Unternehmern gibt es keinerlei
   Vorschriften oder Einschränkungen seitens des Gesetzgebers.
   Da herscht absolute Vertragsfreiheit.

   In der Praxis sieht das dann z.B. oft so aus, dass ein Kunde
   bei einer Bestellung, z.B. per Fax einfach eine Klausel mit
   dem Inhalt "Es liegen unsere Einkaufsbedinungen so und so
   zu Grunde" dazu schreibt und die Einkaufsbedingung mitschickt.
   Wenn dann der Verkäufer die Bestellung annimmt, hat er
   automatisch die Bedingungen akzeptiert. Oft behält sich in
   diesen Einkaufsbedingungen der Kunde sehr lange Zahlungsziele
   etc. vor.


Man muss also immer unterscheiden: Privatmensch oder Unternehmen.

von PeterL (Gast)


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böse Leiterplattenhersteller!!!
wollen auch noch Geld für Ihre Produkte :-(

von Dennis (Gast)


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ja, und es wird immer schlimmer!

von Profi (Gast)


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Bei Platinenherstellern und Druckereien hatte ich auch schon mein
Lehrgeld bezahlt:
Ich habe den Eindruck, die nehmen immer gerne die +10%-Option, bei
+10%-Rechnung natürlich.
Denn gerade in einer Druckerei lässt der Drucker die Maschine 2 Minuten
länger laufen, und schon gibt es ein dickes Plus auf dem Konto.

Bei den Platinen hatte ich dem Hersteller ein Muster und eine
Eagle-Datei gegeben. Auf der Rechnung stand dann, sie hätten die
Platine selbst entflochten und geroutet (da sie angeblich die Diskette
nicht lesen konnten). Dabei hatten sie jedoch 30 Durchkontaktierungen
vergessen (trotz Muster). War gar nicht lustig, denn ich brauchte die
Boards dringend und musste bei 150 Platinen die Vias mit der Hand
nacharbeiten.

Wenn ich die Platinen nicht vollständig bezahlt hätte, hätte ich sie
nicht bekommen. Sie boten mir zwar an, neue herzustellen, aber das ging
zeitlich nicht.

Naja, ist auch schon gute 20 Jahre her.
Man lernt nie aus.

von Markus (Gast)


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>Bei 100 PCBs sind das immerhin 10 Stück, die mir fehlen und bei sagen
wir mal 5,- pro Platte ist das ein Schaden von 50,-, der mir entsteht.

Wieso Dein Schaden? Du zahlst nur das was Du bekommst, es sei denn der
Hersteller bescheißt dich.
Ich bestelle viele Platinen und es ist mir noch nie passiert das ich zu
wenig Platinen bekomme, wenn dann ist es eine mehr. Und das ist auch
verständlich weil es halt immer man zu Ausschup kommen kann und der
Hersteller möchte ja nicht nachproduzieren müssen.

>Beispielfrage: wenn ich 1 Platine bestelle, was liefert der
Hersteller
den bei 90%????

Blöde Frage. Er sägt ein Stück ab kopfschüttel

Und wieso sollten die 10% nicht rechtens sein? Der Hersteller weist
Dich schließlich darauf hin. Anders wäre es wenn er das nicht tun würde
und dir einfach 10% weniger oder mehr schickt. Und wenn es dir nicht
passt such nen Hersteller der genau die Menge liefert die Du wolltest,
nur kann es dir passieren das die exakt 100% teurer werden als 110% bei
nem anderen Hersteller

von rebs (Gast)


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Nur zum Verständniss!
Florian meinte wohl er muss 100% bezahlen wenn er nur 90% bekommen
hat!
Aber das ist definitiv nicht so, du zahlst das was du bekommst!

Gruß

von Markus (Gast)


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>er muss 100% bezahlen wenn er nur 90% bekommen
hat!

So hat es sich zumindest angehört.

Es ist natürlich dumm gelaufen wenn er unbedingt 10 Platinen braucht,
10 Platinen bestellt und nur 9 bekommt. Der Platinenhersteller sagt da
nur "Ich habs dir vorher gesagt". Damit muß man dann leben. Und
wenn's wirklich darauf ankommt bestellt man nicht so knapp sondern
läßt immer Reserve

von Golimar (Gast)


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"Falsch: Wenn E-Test dann haste ein Anspruch auf die korrekten (halt
dem Test entsprechend ) Platinen."

Und wenn kein E-Test und nur die Anzahl Platinen bestellt die du
brauchst und zwei davon haben Fertigungsfehler, dann bist du der
gefickte! Im übrigen durchlaufen auch Leiterplatten, für die kein
E-Test explizit bezahlt wurde, eine Qualitätssicherung die sich
allerdings i. d. R. auf optische Kontrolle beschränkt.

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