In den AGBs von Platinenherstellern lese ich immer wieder, daß sie sich vorbehalten, bis zu 10% weniger (oder mehr) zu liefern. Wieso? Das ist doch wohl ihr Problem, die Auftragsmenge hinzubekommen. Überlieferung kann mir ja egal sein, aber weniger? Bei 100 PCBs sind das immerhin 10 Stück, die mir fehlen und bei sagen wir mal 5,- pro Platte ist das ein Schaden von 50,-, der mir entsteht. Und das sich das vielleicht mal bei mehreren Bestellungen mit +/- Null ausgleicht, kann mir ja auch egal sein, ich will schließlich auch nicht mehr als ich bestelle. Ist das überhaupt rechtens (für Privat als auch für gewerblich)?
erstmal ist es rechtens - sind AGB´s. Kannst allerdings auf die bestellte Menge bestehen. Dann wird allerdings der Preis ein anderer sein... Erfahrungsgemäß gibt es bei Überlieferung immer Verhandlungsspielraum. Soll heißen: Wird Kostenlos dabeigelegt- allerdings bestellen wir auch öfter. Hintergrund: Der LP-Hersteller hat Ausschuss den er teilweise sehr spät merkt. Um dann wegen einer Platine nicht den Nutzen nicht noch mal durchlaufen zu lassen macht gibt es 10%. Sonst könnte er die Lieferzeiten und Preise nicht halten.
> erstmal ist es rechtens - sind AGB´s.
Blödsinn. Es gibt so viele AGBs, die unrechtmäßige Klauseln enthalten.
Gegen jede AGB kann man klagen und wenn du damit durchkommst, ist es
völlig egal, was in der AGB steht.
Im übrigen gilt bei Leiterplatten immer, das man einige mehr bestellen
sollte, als man wirklich braucht. Denn nicht alle Fehler werden bei der
Überprüfung der LP seitens des Herstellers (wenn diese überhaupt
stattfindet) erkannt.
moin moin, Beispielfrage: wenn ich 1 Platine bestelle, was liefert der Hersteller den bei 90%???? Laut Vertrag soll 1 Platine zu einen bestimmten Preis geliefert werden. Wieoft der Hersteller versucht diese Platine zu fertigen, ist für mich als Käufer unerheblich. Oft ist ja auch die Lieferfrist vereinbart. Selbiges gilt für 10, 100 oder 1000 Platinen. Nur da sind Teillieferungen bis zur vorgesehenen Gesamtmenge möglich. Mit Gruß Pieter
mann kapiert es doch: Ist alles ne Frage des Preises! AGB: Versuch dein Glück - du wirst keines haben! Es verstoßt gegen kein Gesetz - aber klagt doch. 1 Platine: Die ganze Sache geht erst ab einer bestimmten Stückzahl. Red mit ihm und du weißt Bescheid
>Im übrigen gilt bei Leiterplatten immer, das man einige mehr >bestellen >sollte, als man wirklich braucht. Denn nicht alle Fehler werden bei >der >Überprüfung der LP seitens des Herstellers (wenn diese überhaupt >stattfindet) erkannt. Falsch: Wenn E-Test dann haste ein Anspruch auf die korrekten (halt dem Test entsprechend ) Platinen.
Bei den Stückzahlen ab denen die Regel relevant wird ist wohl von gewerblichen Kunden auszugehen. Dann kann in AGBs wesentlich mehr geregelt werden als bei Privatkunden. Bei Druckereien läufts übrigends auch so: Bestellmenge +- 10%. Je nachdem wieviele es werden bezahlste dann +- 10%. In beiden Fällen kannst du natürlich ein Angebot für die exakte Stückzahl anfordern. Dann wird erst mal 10% mehr produziert, abgezählt und der Rest weggeschmissen. Der Preis ist dann halt entsprechend höher, ganz einfach.
Man sollte hier unterscheiden, ob der du gewerblicher oder privater Kunde bist. Private Kunden sind vielen Hersteller oft wurst. Man macht einfach zu wenig Umsatz. Uns was sind schon 50 bei einer Überlieferung von 10 Stück für einen gewerblichen Kunden! Und wie Dennis schon sagt. Bestehe drauf und der Preis ist gleich ein anderer.
Hi, @golimar: >Blödsinn. Es gibt so viele AGBs, die unrechtmäßige Klauseln enthalten. >Gegen jede AGB kann man klagen und wenn du damit durchkommst, ist es >völlig egal, was in der AGB steht. Nenn mir mal den Grund, warum solcherlei Überlieferungen gesetzeswidrig sein sollten. Du kannst gerne gegen jede AGB klagen, aber es gilt zunächst einmal: "Pacta sund servanda". Und eine nichtige Bestimmung in einer AGB zieht keinesfalls automatisch die Nichtigkeit der AGB nach sich. So pauschal ist deine Aussage schlichtweg Blödsinn. http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2495104.html mfg Ulrich
Eigentlich ganz einfach: - Privater Kunde, Endverbraucher: Da schränkt das BGB die möglichen AGB-Klauseln sehr stark ein. Da dürften ca. 75% der üblichen AGB der Leiterplattenhersteller schlichtweg ungültig sein. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Privatkunde AGB grundsätzlich nicht liest und deren Inhalt nicht kennt. Und deshalb verbietet der Gesetzgeber alle überraschenden oder zum Nachteil des Kunden lautenden Klauseln. Z.B. muss der Leiterplattenhersteller die bestellte Menge liefern, und zwar ohne Fehler zum vereinbarten Preis. Wie das der Hersteller macht, ob er elektrisch prüft oder nicht, ist ein Bier. - Gewerblicher Kunde, Unternehmen: Da kann in den AGB so ziemlich jede beliebige Formulierung drinn stehen. Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Vertragsparteien wissen was in den AGB drinn steht, sie lesen usw. und auch selbst aushandeln. Für AGB zwischen Unternehmern gibt es keinerlei Vorschriften oder Einschränkungen seitens des Gesetzgebers. Da herscht absolute Vertragsfreiheit. In der Praxis sieht das dann z.B. oft so aus, dass ein Kunde bei einer Bestellung, z.B. per Fax einfach eine Klausel mit dem Inhalt "Es liegen unsere Einkaufsbedinungen so und so zu Grunde" dazu schreibt und die Einkaufsbedingung mitschickt. Wenn dann der Verkäufer die Bestellung annimmt, hat er automatisch die Bedingungen akzeptiert. Oft behält sich in diesen Einkaufsbedingungen der Kunde sehr lange Zahlungsziele etc. vor. Man muss also immer unterscheiden: Privatmensch oder Unternehmen.
böse Leiterplattenhersteller!!! wollen auch noch Geld für Ihre Produkte :-(
Bei Platinenherstellern und Druckereien hatte ich auch schon mein Lehrgeld bezahlt: Ich habe den Eindruck, die nehmen immer gerne die +10%-Option, bei +10%-Rechnung natürlich. Denn gerade in einer Druckerei lässt der Drucker die Maschine 2 Minuten länger laufen, und schon gibt es ein dickes Plus auf dem Konto. Bei den Platinen hatte ich dem Hersteller ein Muster und eine Eagle-Datei gegeben. Auf der Rechnung stand dann, sie hätten die Platine selbst entflochten und geroutet (da sie angeblich die Diskette nicht lesen konnten). Dabei hatten sie jedoch 30 Durchkontaktierungen vergessen (trotz Muster). War gar nicht lustig, denn ich brauchte die Boards dringend und musste bei 150 Platinen die Vias mit der Hand nacharbeiten. Wenn ich die Platinen nicht vollständig bezahlt hätte, hätte ich sie nicht bekommen. Sie boten mir zwar an, neue herzustellen, aber das ging zeitlich nicht. Naja, ist auch schon gute 20 Jahre her. Man lernt nie aus.
>Bei 100 PCBs sind das immerhin 10 Stück, die mir fehlen und bei sagen wir mal 5,- pro Platte ist das ein Schaden von 50,-, der mir entsteht. Wieso Dein Schaden? Du zahlst nur das was Du bekommst, es sei denn der Hersteller bescheißt dich. Ich bestelle viele Platinen und es ist mir noch nie passiert das ich zu wenig Platinen bekomme, wenn dann ist es eine mehr. Und das ist auch verständlich weil es halt immer man zu Ausschup kommen kann und der Hersteller möchte ja nicht nachproduzieren müssen. >Beispielfrage: wenn ich 1 Platine bestelle, was liefert der Hersteller den bei 90%???? Blöde Frage. Er sägt ein Stück ab kopfschüttel Und wieso sollten die 10% nicht rechtens sein? Der Hersteller weist Dich schließlich darauf hin. Anders wäre es wenn er das nicht tun würde und dir einfach 10% weniger oder mehr schickt. Und wenn es dir nicht passt such nen Hersteller der genau die Menge liefert die Du wolltest, nur kann es dir passieren das die exakt 100% teurer werden als 110% bei nem anderen Hersteller
Nur zum Verständniss! Florian meinte wohl er muss 100% bezahlen wenn er nur 90% bekommen hat! Aber das ist definitiv nicht so, du zahlst das was du bekommst! Gruß
>er muss 100% bezahlen wenn er nur 90% bekommen
hat!
So hat es sich zumindest angehört.
Es ist natürlich dumm gelaufen wenn er unbedingt 10 Platinen braucht,
10 Platinen bestellt und nur 9 bekommt. Der Platinenhersteller sagt da
nur "Ich habs dir vorher gesagt". Damit muß man dann leben. Und
wenn's wirklich darauf ankommt bestellt man nicht so knapp sondern
läßt immer Reserve
"Falsch: Wenn E-Test dann haste ein Anspruch auf die korrekten (halt dem Test entsprechend ) Platinen." Und wenn kein E-Test und nur die Anzahl Platinen bestellt die du brauchst und zwei davon haben Fertigungsfehler, dann bist du der gefickte! Im übrigen durchlaufen auch Leiterplatten, für die kein E-Test explizit bezahlt wurde, eine Qualitätssicherung die sich allerdings i. d. R. auf optische Kontrolle beschränkt.
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