Forum: Offtopic Dongel gestohlen. Was jetzt???


von Christina78 (Gast)


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Hallo Leute.

Ich habe folgendes Problem: Habe mir vor 3 Jahren eine !sehr! teure
Software gekauft. Nach einer Firmenreise musste ich feststellen, dass
mir der Dongle gestohlen wurde (oder ich ihn verlohren habe). Es war
ein Sentinel C plus B Dongle. Habe mich ein bischen über Dongle
informiert und heraugefunden, das auf dem Dongle irgendwelche Werte
sind , die über zwei DLL (bei meiner Anwendung) beim Starten der
Anwendung abgefragt werden. Das Problem besteht darin, das ich zwar
einen Crack gefunden habe, der einen Dongle vortäuscht. Beim ersten
starten der Anwendung sagte mir das Programm aber, das die falsche
Lizenz installiert ist, und ich die Anwendung neu installieren sollte.
Habe also das Programm gelöscht und wollte es neu installieren. Jetzt
läst es sich nicht mehr instalieren , weil bereits beim installieren
nach dem Dongle gesucht wird. Habe aber ja keinen mehr. Als erstes
dachte ich mir, einmal freundlich bei der Firma nachfragen, um einen
Ersatzdongle zu erhalten. Als ich mit dem wirklich freundlichen
Supportteam telefonierte, dad sich erneut ein grosses Problem auf. Die
Software wird nicht mehr unterstützt, und ich könnte mir nur mehr die
neue Version kaufen (für !viel! Geld).

Was soll ich jetzt machen??

Mid jedem weiteren Vorgang (hacken,cracken,...) mach ich mich ja
kriminell oder? Hätte ja ofiziell eine Lizenz dafür.

von Manos (Gast)


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Also einen Hardware-Nachbau und die Werte senden kannst Du vergessen...
Ich gehe nicht davon aus, dass Dir die Firma die entsprechenden Daten
zur Verfügung stellen wird und selbst wirst Du sie nicht rausfinden.

Ich finde es allerdings auch schwach, dass eine Firma für ein 3-Jahre
altes Produkt keinen Support (bzw. Ersatzteil) mehr anbietet...

Das einzige was mir jetzt noch einfällt wäre, dass Du versuchst an ein
"gebrauchtes" Dongle dranzukommen (EBayer, hier, ezc...) - k.a. ob
das dann legal ist - aber dafür müßtest Du wahrscheinlich was konkreter
werden was die Software angeht.

von walifogel (Gast)


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Kommt mir irgend wie Bekannt vor, habe das schon mal wo anders gelesen?

von Tweek14 (Gast)


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Hast du etwa so einen Dongle gehabt? :

http://www.woodmann.com/fravia/images/drfugif1.gif


Wenn du einen zweiten Dongle auftreibst, kannst du ihn eventuell
auslesen, nachbauen.

Ob das jeddoch legal ist ??????

von Peter (Gast)


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Was lernen wir daraus? Keine Software kaufen die einen Dongle benutzt.
Das gibt frueher oder spaeter immer Kummer.

von Jemand (Gast)


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"Mid jedem weiteren Vorgang (hacken,cracken,...) mach ich mich ja
kriminell oder? Hätte ja ofiziell eine Lizenz dafür."

Würde ich anders sehen. Kriminell wird es erst, wenn Du das Programm
ohne Lizenz nutzt oder eine manipulierte Version verkaufst.

Welches Programm ist es? Wenn Du es nicht direkt bekanntgeben willst,
kannst Du es auch kodiert / in Rätseln tun.

Was sagt eb**? vielleicht gibt des dort das Programm gebraucht mit
Dongle.

Wie viel Zeit hast Du, wann brauchst Du das Pgm wieder lauffähig?

Das Deinstallieren hättest Du wohl besser auf einem anderen Rechner /
auf einer anderen Festplatte ausprobiert. Aber wer denkt denn gleich an
so etwas.

von Christina78 (Gast)


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Das Programm heist Graphix Advantage 6.21 und ist von Gerber.
Jetzt gibt es aber nur mehr Gerber Omega.

Würde die Software wieder in einem Monat brauchen.

Der Dongleschutz ist aber im Installshield integriert, darum glaube ich
nicht, das es überhaupt crackbar ist. Mann kann es nicht im Demomode
installieren.

von ... (Gast)


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Diebstahl/Verlust bei Polizei/Versicherung gemeldet, Rechnung
vorhanden?

.....

von Christina78 (Gast)


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Diebstahl gemaeldet. Versicherung zahlt nicht (Selbstverschulden). Ebay
spuckt nix aus.

Auch das neue Gerber Omega kommt mit Dongle.

von ... (Gast)


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das Produkt ist beim Hersteller (http://www.gspinc.com/) registriert und
der lehnt jede Hilfe ab ... bietet nich mal das Update auf Omega an
welches ja auch schon drei Jahre alt ist?

oder wurde die Softare gebraucht gekauft...?

von Wolfgang Horn (Gast)


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Hi, Christina,

wende Dich zusammen mit Euren Einkäufer an die Rechtsabteilung Deines
Unternehmens.

Ihr habt die Nutzungsrechte für die Software gewiß für mehr als 3 Jahre
bezahlt.
Die Folgen der Unfähigkeit des Lieferanten zur Ersatzlieferung eines
Dongle hat der Lieferant selbst zu vertreten.
Vermutliche Folge: Wenn er kein Dongle allein liefern kann, dann hat er
eben neue Software plus Dongle zu liefern.

Wozu sind die Rechtsabteilungen denn sonst da?

Ciao
Wolfgang Horn

von Christina78 (Gast)


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Ich bin die Frima. Bin ein 1 Frau Unternehmen.
Gibt es irgendwelche "Tricks" die "Installationssperre" zu
überwinden?

von ... (Gast)


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...also keine Rechnung vorhanden, Software nicht beim Hesrteller
registriert, Originaldatenträger usw.

von Stefan (Gast)


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> Auch das neue Gerber Omega kommt mit Dongle.

Würde ich nicht kaufen. Siehst ja was passieren kann. Gibt es keine
alternative Software? Muss es unbedingt dieser so kundenunfreundlich
beschriebene Hersteller sein?

von Heinz Schenk (Gast)


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Olly Debug, W32DASM, Winhex usw.
... ich würde nicht den Dongle nachbilden, sondern die Dongelabfrage im
Hauptproggy (oder Inst.-Routine) rauspatchen bzw. umbiegen.





viel Vergnügen

von Sebastian Heyn (Gast)


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Wenn du einen zweiten User finden würdest könntest du das dongle
nachbauen. evtl auch mit nem avr oder so emulieren

von DLLer (Gast)


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Smal die DLLs ins Forum.

von Stefan (Gast)


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> ... ich würde nicht den Dongle nachbilden, sondern die Dongelabfrage
> im Hauptproggy (oder Inst.-Routine) rauspatchen bzw. umbiegen.

Vermutlich nicht legal. Oder erlaubt die Lizenz ein Reverse
Engineering, Disassemblieren und eine Manipulation der Software?

> Wenn du einen zweiten User finden würdest könntest du das dongle
> nachbauen. evtl auch mit nem avr oder so emulieren

Vermutlich nicht legal. Die Fa. Sentinel hat sich wahrscheinlich den
Dongle an sich schützen lassen (Patent, Gebrauchsmuster).

> S(tell) mal die DLLs ins Forum.

Nicht legal und nicht erwünscht. Dir liegt nichts am Weiterbestand
dieses Forums, warum?

von Stefan (Gast)


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Beitrag wurde gemeldet.

von Peter (Gast)


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Herr Oberlehrer, ich weiss was.

von Stefan (Gast)


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> Herr Oberlehrer, ich weiss was.

Das wusste ich, dass das kommt. Aber mir liegt aber wirklich sehr viel
an der Weiterexistenz dieses Forums, also verteidige ich es gegen
derartige Bedrohung so gut ich eben kann.

von ,,,, (Gast)


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> Herr Oberlehrer, ich weiss was.

>Das wusste ich, dass das kommt. Aber mir liegt aber wirklich sehr
>viel
>an der Weiterexistenz dieses Forums, also verteidige ich es gegen
>derartige Bedrohung so gut ich eben kann.


Du bisch aber ganz n feiner.... Idiot....

von Stefan (Gast)


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@ Idiot

Nichts zu danken. Einer muss schliesslich aufpassen.... Stefan....

von Profi (Gast)


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Na, Moment mal!
Christina, wenn Du eine Rechnung oder einen sonstigen Kaufbeleg /
Lizenzbeleg hast, muss der Hersteller Dir imho einen neuen Dongle zur
Verfügung stellen. Du hast eine Lizenz gekauft, damit Du sie auch
nutzen kannst!

Wende Dich nochmal an Gerber, schildere ihnen den Fall und bestehe
auf einen neuen Dongle. Es ist natürlich klar, dass die wenig
begeistert sein werden. Da kann ja jeder einen neuen Dongle verlangen
und den weiterverkaufen. Aber in so einem Fall wie Deinem...

Sage ihnen, Du hast den Fall bei der Pol. gemeldet und würdest auch
eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust unterschreiben.

Es muss ja nicht einmal ein Diebstahl sein, so ein Dongle kann ja
sonstwie abhanden gekommen sein.

Die Ausrede, sie würden da Produkt nicht mehr supporten, würde ich
überhaupt nicht gelten lassen. Du willst ja nicht ein Update oder
weitere Features, oder Fragen zur Bedienung, sondern nur ein
lauffähiges Programm. Und darauf hast Du ein Anrecht.

Andere Frage: Ist es ein USB-, Seriell-, Parallel- oder
Mainboard-Dongle?

@Stefan:
"Vermutlich nicht legal. Die Fa. Sentinel hat sich wahrscheinlich den
Dongle an sich schützen lassen (Patent, Gebrauchsmuster)."

Ein Patent hindert Dich nur daran, ein Produkt zu verkaufen, aber
nicht, etwas zu nutzen.


"im Hauptproggy (oder Inst.-Routine) rauspatchen bzw. umbiegen.

Vermutlich nicht legal. Oder erlaubt die Lizenz ein Reverse
Engineering, Disassemblieren und eine Manipulation der Software?"

Das kommt hier auf den speziellen Fall an. Wenn Du eine offizielle
Lizenz hast, hast Du ein Recht darauf, dass das Programm läuft.
Wenn Du ein paar Tricks anwendest, ohne die das Programm nicht läuft,
sehe ich noch nichts illegales dabei.
Erst wenn Du das Programm ohne Lizenz nutzt oder eine gepatchte Version
in Umlauf bringst, sehe ich es als unrechtmäßig an.

Christina, in den Fachzeitschrifen sah ich früher öfters Anzeigen mit
folgenden Überschriften: Probleme mit dem Dongle? Wir helfen!

Wenn alle Stricke reißen, kannst Du Dich an so jemanden wenden. Dürfte
aber nicht ganz billig sein. Mal suchen, ob ich da was finde...

von Stefan (Gast)


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> Ein Patent hindert Dich nur daran, ein Produkt zu verkaufen, aber
> nicht, etwas zu nutzen.

Eine kommerzielle Nutzung wäre auch vom Patentschutz abgedeckt. Es muss
nicht immer was verkauft werden. Im konkreten Fall ist es nicht so
einfach.

Angenommen Sentinel hat einen Patentschutz.

Eine Lizenz zur Nutzung des Originaldongles hat zuerst Gerber von
Sentinel erhalten. Und dann hat Christina eine weniger umfangreiche
Lizenz zur Nutzung in Verbindung mit der Software von Gerber erhalten.


Ein wie auch immer nachgebautes "Kistchen mit Funktion xyz wie ein
Originaldongle von Sentinel" steht meiner Ansicht nach ausserhalb
dieser Verwertungskette. Und es würde in einem Geschäftsbetrieb
kommerziell genutzt. Mit einem Nachbaudongle könnten Gerber und
Sentinel Christina belangen.

Sicher ein schönes Fallbeispiel für angehende Juristen ;-)

>> Oder erlaubt die Lizenz ein Reverse
>> Engineering, Disassemblieren und eine Manipulation der Software?"

> Das kommt hier auf den speziellen Fall an. Wenn Du eine offizielle
> Lizenz hast, hast Du ein Recht darauf, dass das Programm läuft.

Nicht, wenn die Lizenzbedingungen der Software ein Reverse Engineering,
Disassemblieren oder eine Manipulation verbietet. Wenn du den von dir
("I agree") akzeptierten Lizenzbedingungen zuwiderhandelst, ist deine
Lizenz hinüber und das Recht auf ein lauffähiges Programm ist verwirkt.

von Ivan der Schrecklichste (Gast)


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>>Beitrag wurde gemeldet.

>> Herr Oberlehrer, ich weiss was.

Ach, lasst Ihn den Beitrag doch melden, steht ja nix Schlimmes drin und
er kann sich als Hüter der Gerechtigkeit fühlen. Wieder ein armer Mensch
mehr glücklich, is doch auch was wert. Wenn er's nötig hat...

Ivanhoe

von mthomas (Gast)


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Es gibt immer noch Firmen im Ausland, die "Dongle-Patches" anbieten
und/oder die Dongle-Anfrage gegen Bezahlung entfernen. Das war in hier
nicht illegal (zumindest eine rechtliche Grauzone) und die Dienste
dieser Anbeiter wurden "frueher" relativ haeufig von Lizenznehmern in
Anspruch genommen, um Ihre Invesition und "Arbeitsfaehigkeit" bei
Dongle-Verlust nicht zu vefaehrden. Die Firmen wollten einen
Kaufnachweis als Absicherung. Aktuellen Stand kenne ich nicht mehr. Die
Nutzung solcher Patches ist hier inzwischen illegal, egal ob
Lizenznehmer oder nicht und auch egal woher sie stammen. Loesung
scheint eher der Rechtsweg, also erstmal einen Anwalt suchen und sich
beraten lassen. Die allermeisten Softwarehersteller bieten gegen eine
stattliche Bearbeitunggebuehr und einige unterschriebene Papiere ein
Ersatzdongle. Auf dieses "uebliche Verfahren" koennte man sich
berufen.

von ... (Gast)


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...ich lese nix davon, das ein Kaufbeleg vorhanden ist ... schmoll...

von Christina78 (Gast)


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Ist irgendwo in der Buchhaltung. Brauche die Rechnung nur rauszufischen.
ABer wie es aussieht kann mir hier auch keiner helfen. Das mit dem
Rechtsweg werde ich nochmals probieren. Habe vorher nochmals einen
Anruf bei Gerber getätigt, aber die sind nicht willig mir einen neuen
Dongle zu verschaffen. Muss ich irgendwo einen Hacker aufspühren, der
mir helfen kann.

von Hacker (Gast)


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dann stell doch mal bitte irgendeine (wenn auch nur temporäre)
email-adresse rein, damit ich dir was zusenden kann

von ... (Gast)


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...wo ruftst Du Gerber denn an   001 oder 049?

von Christina78 (Gast)


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Christina78@aon.at

von Christina78 (Gast)


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Sorry Meine Mail ist christina79@aon.at

von arc (Gast)


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> Nicht, wenn die Lizenzbedingungen der Software ein Reverse
> Engineering, Disassemblieren oder eine Manipulation verbietet.
> Wenn du den von dir ("I agree") akzeptierten Lizenzbedingungen
> zuwiderhandelst, ist deine Lizenz hinüber und das Recht auf ein
> lauffähiges Programm ist verwirkt.

Das gilt nur dann, wenn die Lizenzbedingungen den geltenden Gesetzen
entsprechen. Wobei der restliche Vertrag bzw. die restlichen
Lizenzbedingungen gültig bleiben. (Wenn die Lizenzbedingungen sogar nur
Aufgrund eines Hinweises auf der Packung ala "mit dem Öffnen der
Verpackung erkennen Sie ... an", abgenickt werden sollen, sind diese
regelmäßig vollständig ungültig (Stichwort: Schutzhüllenverträge))

Was hier allerdings aus meiner Sicht greift sind §§69c,d des
Urhebergesetzes. §69c regelt die "Zustimmungsbedürftigen Handlungen"
insbesondere ist "die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement
und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die
Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse" eine solche.
§69d lässt, "soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen
vorliegen" dagegen zu, daß man die Software abändert, wenn dies dazu
dient die Software bestimmungsgemäß zu benutzen. Zumal Gerber selber
Ersatzdongles verkauft, also nur nicht helfen will
http://www.gspinc.com/support/pdf/Support_First_Priority_Support_Plan.pdf



Weitere Urteile und Erklärungen z.B. hier
http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik.htm

- Dies ist keine Rechtsberatung -

von Peter (Gast)


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Mir waere jede Lizenzbedingung wurstegal, weil unter Zwang
unterschrieben. Wenn ich ein Programm kaufe, das einen Dongle hat,
wuerde ich um meine eigene Arbeitsfaehigkeit abzusichern als erstes de
Dongleschutz entfernen bzw. entfernen lassen.
Der Hersteller will sich absichern, ich muss mich absicher.

An Arschgesicht : Musst meinen Beitrag melden

von Ludwig W. (lordludwig)


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war da ned mal irgend eine software die nen USB dongel hatte und durch
deinstallieren des USB treibers zu frieden gestellt werde kann???

ich dachte ich hätte mal sowas gesehen. Nen versuch ists wert!!!

von Unbekannter (Gast)


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Peter: Der heißt nicht Arschgesicht sondern Stefan ;-)

von Der T. (Gast)


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@Unbekannter:

lol

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