Hallo, Western Digital wurde wegen seiner Speicherangaben auf seinen Festplattern verklagt. Um eine Klage zu umgehen hat man sich geeinigt Käufer von bestimmter Festplatten eine kostenlose Backupsoftware als Entschädigung anzubieten. Hier nachzulesen http://www.pcwelt.de/news/hardware/48912/index.html?NLC-Newsletter&id=48912 http://www.wdc.com/settlement/verify.asp Dazu muss man jedoch einige Angaben machen und da verstehe ich einen Satz nicht ganz hoffe das mir das jemand Übersezten kann. I did not purchase the hard disk drive as part of a computer assembled by an original equipment manufacturer but rather purchased the drive separately. Ich habe mir einen Rechner selbst zusammenstellen lassen, also sollte es doch nicht zu "assembled by an original equipment manufacturer" zählen oder. Bin ich also berechtigt oder nur wenn ich das Laufwerk einzeln gekauft habe, zumindestens ist es auf der Rechnung einzeln aufgeführt.
Die Fragen nur, ob du dir einen DELL, Aldi oder sonstwas PC gekauft hast, in dem die Platte schon eingenbaut war. Du musst es also mit Jein (99% Ja) beantworten...
also fertig zusammengestellt Rechner. Ok Danke dann setzt ich mal mein Kreuz und freue mich auf die Software.
> I did not purchase the hard disk drive as part of a > computer assembled by an original equipment manufacturer > but rather purchased the drive separately. "Ich habe die Festplatte nicht als Teil eines von einem OEM zusammengebauten Computers sondern als einzelnes Gerät gekauft." Wenn Du Dir Deinen PC von einem Händler zusammenbauen ließest und die Festplatte als Bestandteil dieses Komplett-PCs gekauft hast, dann trifft die obige Aussage nicht zu. Andererseits ist die Auflistung der Festplatte als einzelner Posten (mit Preisangabe?) auf der Rechnung ein Indiz, daß darauf hindeuten könnte, daß Du die Platte eben doch einzeln gekauft haben könntest. Ist denn der Rechnung zu entnehmen, daß der Händler den PC montiert hat oder werden auf der Rechnung nur die verbauten Einzelteile aufgelistet? Ist die versprochene Backupsoftware denn näher bekannt und lohnt deswegen der Aufriss? Der Rechtsstreit allerdings ist hanebüchen - WD ist als Festplattenhersteller vollkommen im Recht, wenn die Kapazitätsangaben 1 GByte mit 10^9 Byte gleichsetzen. Der Fehler liegt im Betriebssystem, das fälschlicherweise GByte und GiByte gleichsetzt. Das ist eindeutig. Zu verklagen wäre eigentlich Microsoft, weil dessen Explorer und andere Programme fehlerhafte Kapazitätsangaben machen. Zitat : Die Vorsätze für Potenzen von 2 sind beschrieben in der Norm IEC 60027-2 (Letter symbols to be used in electrical technology Part 2: Telecommunications and electronics). Sie ist von dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) als Harmonisierungsdokument HD 60027-2:2003-03 übernommen worden und daher auch in der EU verbindlich. Juristisch gibt es damit keine Konfusion; es ist klar geregelt wann welche Vorsätze verwendet werden müssen. Die Vorsätze für Potenzen von 10 sind seit Mitte des 20. Jahrhunderts im Systeme International d'Unites, kurz SI, festgelegt. Die Vorsätze für Potenzen von 2 wurden erst Ende der 90er Jahre standardisiert und im Dezember 1999 als Amendment 2 to IEC International Standard IEC 60027-2 zum weltweiten Standard. (quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Speicherkapazit%C3%A4t)
ein großer Aufriss war das nicht, musste nur Name, Anschrift und Mailadresse eintragen. Wird sich zeigen ob die Software was taugt. Mir ist ja bekannt das das nicht 100% umgerechnet wird. Mit einfachen worten liegt es doch daran das jeder warscheinlich zu seinem Vorteil 1000 oder 1024 hernimmt
> Mir ist ja bekannt das das nicht 100% umgerechnet wird. Mit > einfachen worten liegt es doch daran das jeder warscheinlich > zu seinem Vorteil 1000 oder 1024 hernimmt Nein. Die Sache ist absolut eindeutig: 1 GigaByte (GB) = 1000 1000 1000 = 1000000000 Byte 1 GibiByte (GiB) = 1024 1024 1024 = 1073741824 Byte Die Maßeinheiten sind astrein normiert. Da gibt es nichts zu deuten.
> Die Maßeinheiten sind astrein normiert. Da gibt es nichts zu deuten.
Wissen das auch die BWLer und die Werbeleute?
Duck & wech...
...
>Wissen das auch die BWLer und die Werbeleute?
Wissen die überhaupt was, ausser Kravattenknoten?
Denen ist doch immer nur die grössere der beiden Zahlen wichtig...
> Denen ist doch immer nur die grössere der beiden Zahlen wichtig...
;-)
Ich wollt's nicht sagen...
...
Kibibyte, Mebibyte, Gibibyte, Tebibyte, Pebibyte, Exbibyte, Zebibyte, Yobibyte Oh Mann! Keiner dieser Begriffe ist umgangssprachlich gewachsen oder allgemein bekannt. Selbst die c't hat immer einen schönen Bogen um die von der IEC erst 1998 festgelegten Größen gemacht. http://physics.nist.gov/cuu/Units/binary.html (konnte den Link leider nicht aufrufen) Normung ist eine schöne Sache, aber die Gesichter vom Personal im Billigmarkt möchte ich sehen, wenn klein Klausi (neunmalkluger Brillenträger, der immer ungehörige Mitschüler beim Lehrer verpetzt) nach der Größe des Arbeitsspeichers in Mebibyte und der Festplatte in Gibibyte fragt. Ach ja, äh, Yobibyte (=1208925819614629174706176 Byte) bitte nicht verwechseln mit YogiLöw. Letzterer ist der, wo demnächst statt dem Klinsmann hilft die Bälle reinmachen zu tun. :)
> YogiLöw
Oder YogiBär? (der mit den Picknick-Körben)
Aber fast schlimmer als die BWLer sind da noch die Reporter bzw.
Übersetzer von technischen Dokumentationen im TV. Da gibt es
Fachbegriffe wie: Stromspannung, Dieselbenzin, Hochspannungssstrom,
Kubikliter...
...
Ja, die liebe "Stromspannung"! Problem dabei ist, Otto Normalverbraucher denkt beim Begriff "Spannung" eher an sein letztes aufregendes Erlebnis, aber nicht an seine Steckdose. Wirft man ihm dagegen nur den Begriff "Strom" vor die Füße, denkt selbiger sofort entweder an was gefährliches ("mit Strom da muss mer ufpasse!") oder an die letzte überhöhte Abrechnung vom seinem Energieversorger. Nennt der Experte im Magazin "Rufen-Sie-an-wir-helfen-gern" den Begriff "Stromspannung", dann weiß auch Otto Nomal sofort "ei des is wie hoch unser spannung uf de stockdos is" und alles ist (ihm) klar.
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