Forum: Offtopic Verkauf bei Ebay


von alex (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

Ich habe vor einiger einen Gitarrenverstärker(Vollröhre) selbst gebaut,
und möchte diesen nun verkaufen, da ich einen Neuen(größeren) bauen
möchte, und dafür Geld benötige. Wie sieht das mit der rechtlichen
Seite aus/ was muss ich beachten, wenn ich diesen bei ebay verkaufen
möchte?? (als Bastlerware/als defekt/ ????)

mfg

Alex

von Patrick (Gast)


Lesenswert?

Alex,
Informiere dich genau über Gewährleistungsausschlüsse. Einige Klauseln
die bei Privatverkäufen genutzt werden stehen rechtlich auf sehr
wackeligen Beinen

von tripledot (Gast)


Lesenswert?

Patrick, ich glaube, dass Alex eher meint, wie das mit den Gerätenormen
aussieht. Elektrische Geräte müssen ja laut Vorschrift bestimmte
Anforderungen an die Unterdrückung von Störimpulsen nach Außen hin und
bestimmte Sicherheitsmaßnahmen haben, usw.

Abgesichert bist Du auf jeden Fall, wenn Du hinschreibst, dass Du das
Gerät nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung
"fundamentaler Sicherheitsmaßnahmen" aufgebaut hast. Weiter würde ich
mich von eventuellen Schäden, die durch oder mit dem Gerät entstehen
könnten, dadurch distanzieren, indem man dazuschreibt, dass der Käufer
mit Benutzung des Gerätes dieses Einverständnis erfüllt.

Zumindest habe ich das immer so gemacht, wenn ich Leuten elektrische
Geräte repariert oder Geräte in Submikro-Kleinstserie gebaut und
verkauft habe.

Frage doch mal Claus Urbach, der bei ebay ziemlich erfolgreich seine
Nixie-Uhren Platinen verkauft, nach seinen Sicherheitsklauseln.

von Patrick (Gast)


Lesenswert?

Hi tripledot,

>Abgesichert bist Du auf jeden Fall, wenn Du hinschreibst, dass Du
>das Gerät nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung
>"fundamentaler Sicherheitsmaßnahmen" aufgebaut hast.

Nein, bist du nicht!

Da ich kein Jurist bin, gebe ich lieber keine Empfehlungen an andere
weiter. Aber über die Klausel die du zusammen geschrieben hast freut
sich die Rechtsabteilung jeder Hausratsversicherung.

>Zumindest habe ich das immer so gemacht, wenn ich Leuten elektrische
>Geräte repariert oder Geräte in Submikro-Kleinstserie gebaut und
>verkauft habe.
Und haben dies Klauseln auch schon mal einem Rechtsstreit
standgehalten?

von tripledot (Gast)


Lesenswert?

"Und haben dies Klauseln auch schon mal einem Rechtsstreit
standgehalten?"

Nein. Mussten sie noch nie, weil man ja vernünftig entwickelt,
evaluiert und angemessen häufige Testläufe vornimmt. ;-) Aber ich weiß
schon, was Du meinst.

"Nein, bist du nicht!"

Ok...Belehrung hat gewirkt - wobei mir das bei der Kompetenz des Forums
schon fast klar war. Aber um den Ball zurückzuspielen, hätte ich
vorzuschlagen, dass Du, statt rhetorischer Fragen zu verteilen, mal
einen Verbesserungsvorschlag liefern könntest. Denn als Nicht-Jurist,
wie Du Dich ja bezeichnest, scheinst Du immerhin soviel Ahnung zu
haben, dass es kein Problem darstellen sollte, einen vernünftigen Tipp
abzugeben.

Aber da Du nicht den kompletten Text zitiert hast, gehe ich davon aus,
dass mein Geschriebenes ("Weiter würde ich
mich von eventuellen Schäden, die durch oder mit dem Gerät entstehen
könnten, dadurch distanzieren, indem man dazuschreibt, dass der Käufer
mit Benutzung des Gerätes dieses Einverständnis erfüllt.") ja doch
nicht so falsch sein kann - zumindest für die gegebenen Verhältnisse
des (erfahrenen) Hobby-Bastlers, der ab und zu mal eines der Geräte
veräußern möchte.

Wie auch immer, vielleicht gibt es ja noch andere Experten, die meine
Vorlage mit Farbe füllen können. Ich wäre dankbar!

von Jochen (Gast)


Lesenswert?

also ich würde dick und fett aufdas gehäuse schreibeb benutzung auf
eigne gefahr und labormuster

von Patrick (Gast)


Lesenswert?

Hi tripledot,

naja, eigentlich wollte ich ja nicht aber... ;-)

Wenn die Netzspannung fest verdrahtet ist, würde ich das Netzkabel
abmachen und das auch im Auktionstext vermerken. Sowas wie: "Gerät hat
bei mir xJahre einwandfrei funktioniert. Zum Anschluss an das Stromnetz
muss noch das Netzkabel angeschlossen werden (Netzkabel liegt der
Sendung bei). Vor der Inbetriebnahme muss überprüft werden, dass die
geltenden Vorschriften und Gesetze eingehalten werden"

von alex (Gast)


Lesenswert?

ja, daran hatte ich auch schon gedacht, einfach das Netzkabel
abmontieren, und darauf hinzuweisen, dass derjenige, der das Gerät
wieder in Betrieb nimmt, dafür zu sorgen hat, dass das Gerät den
entsprechenden Vorschriften entspricht, und ich keine Gewährleistung
auf das Gerät geben kann (Verkauf als Defekt an Baster....)

von Harry (Gast)


Lesenswert?

Tja, nur könnte so eine Angabe in einem Rechtsstreit als bewußter
Täuschungsversuch ausgelegt werden oder als vorhandenes
Unrechtsbewußtsein angesehen werden. Wie übrigens auch die bekannten
"Disclaimer" auf privaten Websites.

Generell gilt, daß man sich durch bloßes Gefasel nicht einfach einer
Verantwortung entziehen kann.

von Patrick (Gast)


Lesenswert?

Hi Harry,

>Generell gilt, daß man sich durch bloßes Gefasel nicht einfach einer
>Verantwortung entziehen kann.
Wenn du dir da mal sicher bist ;-)

>Tja, nur könnte so eine Angabe in einem Rechtsstreit als bewußter
>Täuschungsversuch ausgelegt werden oder als vorhandenes
>Unrechtsbewußtsein angesehen werden.
Könnte oder kann? Weisst du oder rätst du?

von snowman (Gast)


Lesenswert?

und ein weiterer punkt ist immer: recht haben vs. recht bekommen ;)

von Harry (Gast)


Lesenswert?

Ist doch ganz einfach. Entscheiden tut der Richter. Wenn Du da so einen
übereifrigen Disclaimer reinschreibst, dein Produkt ein Haus abfackelt
und Du vor Gericht stehst, dann denkt sich der Richter "der wußte wohl
schon das sein Produkt nicht ganz astrein war". Und dann kriegst Du
doppelt eins drauf.

Als Hersteller hast Du eine Verantwortung für Dein Produkt und die
wirst Du nicht einfach los indem du dazuschreibst "ich übernehme keine
Verantwortung".

von Patrick (Gast)


Lesenswert?

Harry,
oder anders formuliert: du weisst nicht so genau wovon du redest.

>Als Hersteller hast Du eine Verantwortung für Dein Produkt
Richtig, dies ist unter anderem im ProdHaftG festgelegt.

Allerdings sagt §1 Absatz 2: Die Ersatzpflicht des Herstellers ist
ausgeschlossen, wenn er das Produkt weder für den Verkauf oder eine
andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch
im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben
hat.

Da Alex Röhrenverstärker nicht beruflich herstellt, gereift das Gesetz
also nicht.

Und du schreibst ja nicht nur dazu ""ich übernehme keine
Verantwortung" sondern du übergibst dieVerantwoirtung an denjenigen,
der das Netzkabel anschliesst. (Dazu reicht es allerdings nicht aus,
dass das Netzgabel einfach mit einem Kaltgerätestecker angeschlossen
werden kann)


P.S.: falls dir das deutsches Wort für Disclaimer entfallen ist:
Haftungsausschluss

P.P.S: Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal feststellen, ich
bin kein Jurist und gebe nur meine Meinung wieder ;-)

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.