Hi, ich führe ab und zu Änderungen/Erweiterungen an der Elektroinstallation meiner Eltern durch. Es kam die Frage auf, welche Messungen ein Elektriker eigentlich (offiziell) durchführen muß, wenn er z.B. eine Steckdose gegen eine neue tauscht oder versetzt. Oder einen Sicherungsautomaten wechselt (in meinem Fall einen B10 in B16 ändert). Beim Tausch eines Sicherungsautomaten könnte es ja vorkommen, daß die Kupferschiene am Eingang nicht richtig untergeklemmt wurde (das sieht man beim Einbau meist schlecht). Dies könnte man ja an einer daran angeschlossenen Steckdose messen, wenn man entsprechend Strom zieht. Welche Messungen an Steckdosen sind nach Änderungen Pflicht, die man mit Installationstestern (z.B. Fluke 1663) durchführt? * Messung Schleifenwiderstand zwischen L und PE? * Messung Schleifenwiderstand zwischen L und N? * Isolationsmessung zwischen den jeweiligen Adern? Markus
Ein Elektriker MUSS gar nicht messen, der arbeitet per Definition fachgerecht. Beim eCheck wird aber Schleifenwiderstand und FI gemessen und protokolliert, nicht jedoch Erdungswiderstandvon der Dose zum Sicherungskasten und ob der LSS auch auslöst. Das muss auch nicht für jede Steckdose, sondern nur für die Letzte in einer Reihe passieren. Isolation kann man meist nicht messen weil man N nicht trennen kann, daher unterbleibt das oft. Daher gibt es auch in Neubauten so oft Pfusch von Elektrikern, wie nicht festgeschraubte Phasenschienen. Für den e-Check nach DIN VDE 0100-600/0413 benötigt man solche Messgeräte, die Schleifenimpedanz, FI und Isolationsspannung messen können: http://www.fluke.com/fluke/uken/installation-testers/fluke-1652c-multifunction-installation-tester.htm?PID=72320 https://www.gossenmetrawatt.com/deutsch/produkte/profitestmaster.htm Siehe https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M.
Verpflichtend ist der E-Check aber nur für Firmen, auch wenn es dort nicht kontrolliert wird, steht jeder Firmenchef der Mitarbeiter beschäftigt bei Unfällen im Zusammenhängen mit Strom mit mindestens einem Bein im Knast. mfG michael
> ... steht jeder Firmenchef der Mitarbeiter > beschäftigt bei Unfällen im Zusammenhängen mit Strom mit mindestens > einem Bein im Knast. In den, zum Glück nur einzelnen tödlichen Fällen, die in meinem Berufsweg vorkamen, gab es für die Firmenchef null Konsequenzen. Als "Schuldige" wurden die Verblichenen definiert, sie hätten/hatten eben die 5 Sicherheitsregeln nicht eingehalten. (Wie weit sie dazu, von wem auch immer, genötigt wurden, ist etwas anderes ...)
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