Forum: Haus & Smart Home E-Check: welche Messungen bei Steckdosen


von Markus (Gast)


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Hi,

ich führe ab und zu Änderungen/Erweiterungen an der Elektroinstallation 
meiner Eltern durch. Es kam die Frage auf, welche Messungen ein 
Elektriker eigentlich (offiziell) durchführen muß, wenn er z.B. eine 
Steckdose gegen eine neue tauscht oder versetzt. Oder einen 
Sicherungsautomaten wechselt (in meinem Fall einen B10 in B16 ändert).

Beim Tausch eines Sicherungsautomaten könnte es ja vorkommen, daß die 
Kupferschiene am Eingang nicht richtig untergeklemmt wurde (das sieht 
man beim Einbau meist schlecht). Dies könnte man ja an einer daran 
angeschlossenen Steckdose messen, wenn man entsprechend Strom zieht.

Welche Messungen an Steckdosen sind nach Änderungen Pflicht, die man mit 
Installationstestern (z.B. Fluke 1663) durchführt?
* Messung Schleifenwiderstand zwischen L und PE?
* Messung Schleifenwiderstand zwischen L und N?
* Isolationsmessung zwischen den jeweiligen Adern?

Markus

von MaWin (Gast)


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Ein Elektriker MUSS gar nicht messen, der arbeitet per Definition 
fachgerecht.
Beim eCheck wird aber Schleifenwiderstand und FI gemessen und 
protokolliert,  nicht jedoch Erdungswiderstandvon der Dose zum 
Sicherungskasten und ob der LSS auch auslöst. Das muss auch nicht für 
jede Steckdose, sondern nur für die Letzte in einer Reihe passieren. 
Isolation kann man meist nicht messen weil man N nicht trennen kann, 
daher unterbleibt das oft.
Daher gibt es auch in Neubauten so oft Pfusch von Elektrikern, wie nicht 
festgeschraubte Phasenschienen.

Für den e-Check nach DIN VDE 0100-600/0413 benötigt man solche 
Messgeräte, die Schleifenimpedanz, FI und Isolationsspannung messen 
können:

http://www.fluke.com/fluke/uken/installation-testers/fluke-1652c-multifunction-installation-tester.htm?PID=72320
https://www.gossenmetrawatt.com/deutsch/produkte/profitestmaster.htm

Siehe https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M.

von Michael_Ohl (Gast)


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Verpflichtend ist der E-Check aber nur für Firmen, auch wenn es dort 
nicht kontrolliert wird, steht jeder Firmenchef der Mitarbeiter 
beschäftigt bei Unfällen im Zusammenhängen mit Strom mit mindestens 
einem Bein im Knast.

mfG
michael

von Elektrofan (Gast)


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> ... steht jeder Firmenchef der Mitarbeiter
> beschäftigt bei Unfällen im Zusammenhängen mit Strom mit mindestens
> einem Bein im Knast.

In den, zum Glück nur einzelnen tödlichen Fällen, die in meinem
Berufsweg vorkamen, gab es für die Firmenchef null Konsequenzen.

Als "Schuldige" wurden die Verblichenen definiert,
sie hätten/hatten eben die 5 Sicherheitsregeln nicht eingehalten.

(Wie weit sie dazu, von wem auch immer, genötigt wurden, ist
etwas anderes ...)

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