Forum: Haus & Smart Home Vorschriften für Hausbus neben 230V, Versicherung usw.


von David Madl (Gast)


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Hi,

zuerst meine Vorstellung:
Ich möchte neben den schon vorhandenen 230V-Leitungen im selben
Schacht/Kabelkanal meinen Hausbus führen, da sich Stahlbeton-Wände
schwer nachträglich mit Leerrohren versehen lassen :-(
Die Busknoten sollten so kostengünstig wie möglich und doch vielseitig
(Mikrocontroller :-) sein.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich keine Fertiglösung finden, die
meinen Anforderungen gerecht wird, also muss ich mir selbst was bauen.

Ich überlege mir derzeit, welches Bussystem ich verwenden werde.

Dazu meine Fragen:
- Es wurde ja schon das Thema der Versicherung angesprochen, dass diese
womöglich bei einem Schaden nicht zahlt, wenn man eine Busleitung neben
den 230V-Leitungen (nicht im Extra-Rohr) hat.
(Ist das auch eine VDE-Vorschrift? Wo kann ich VDE-Vorschirften
generell nachlesen? In Google habe ich wenig Vernünftiges gefunden...)
Dies würde sich natürlich im Ernstfall auch entsprechend drastisch auf
die Gesamtkosten (Feuer->Hausneubau...) auswirken :-/
Gelesen habe ich hier im Forum allerdings auch, dass normiertes
EIB-Kabel direkt mit den/neben die Netzspannungskabel verlegt werden
darf.
Die Frage bleibt dann noch, ob das EIB-Kabel "entweihen" und einen
anderen Bus über dieses führen darf?
Wäre nett, wenn ihr zu diesem Thema vielleicht Links/Infos posten
würdet.

- Wie sieht es mit Blitzschutz/Überspannungsschutz aus? Ich hätte gerne
eine URL oder eine Erklärung wie das bei kommerziellen Hausbussen gelöst
wird?

- Welcher Bus ist kostengünstiger, CAN oder RS-485? Reichen eurer
Meinung nach (in einem Einfamilienhaus) die lt. Wikipedia 128 möglichen
Busteilnehmer bei RS-485?
Könnte man das nach Bedarf erweitern, z.B. mit mehreren Bussen, paar
Bit für die "Bus-Adresse" und dem Ansprechen einer Bridge sobald der
Busadressen-Teil der Zieladresse nicht mit der eigenen Busadresse
übereinstimmt?
Wie viel kostet ein CAN-Treiber/Buskoppler/was man auch immer für die
Verbindung µC <--> CAN braucht? Taugt der AT90CAN128 was für meinen
Zweck (kann doch auch nicht einfach so an CAN gehängt werden)?

Bin für jede Anregung oder Antwort auf meine Fragen dankbar!


Gruß,
David Madl

von Danny P. (Gast)


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Mh, also ich würde mir über das Verlegen zweier Leitungen (230V und Bus)
in einem Rohr aus folgenden Gründen keine Gedanken machen:

- Leitungen sind für ihren jeweiligen Zweck normgerecht isoliert
- Unterschiedliche Leitungen werden sonst auch standardmässig
nebeneinander, aufeinander und sonstwie in Kanälen oder Kabelbahnen /
-trassen geführt (man denke nur mal an Industrieanlagen)
- im Verdrahtungskanal innerhalb von Schaltschränken ist es auch normal
und zulässig das einzelne Adern völlig unterschiedliche Spannungen und
Potenziale haben... und da sinds sogar nur Einzeladern..

von daher meine ich MUSS das Verlegen zweier unterschiedlicher
Leitungen in einem Rohr einfach zulässig sein, sofern die Leitungen für
Ihren jeweiligen Zweck verwendet werden (Spannungshöhe etc.)

In einer Dose sehe ich das ganze noch genauso.
Wenn allerdings ein ungeprüfter Selbstbau daran angeschlossen wird
erlischt natürlich alles :)


greetz
Danny

von David Madl (Gast)


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> Wenn allerdings ein ungeprüfter Selbstbau daran angeschlossen wird
erlischt natürlich alles :)

Tja, dann ist die Frage, was alles erlischt... :-? (außer
Versicherung)

P.S. ist das irgendwo "schwarz auf weiß" :-) festgeschrieben? Stand
das im Versicherungsvertrag, der unterschrieben wurde?

Gruß,
David

von Axel (Gast)


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Nach VDE dürfen meines Wissens durchaus verschiedene Leitungen (nicht
Kabel) in einem Kanal geführt werden.

Innerhalb einer Dose muss allerdings für alle Kabel der Schutz der
höchsten vorkommenden Spannung gewährleistet sein. Sonst könnte von
einer Klemme (bei der ja in der Regel blankes Kupfer unter Spannung
steht) die Spannung auf das weniger geschützte Kabel übergehen.

Was den Schaden angeht, ist das im BGB geregelt. Da gibt es dann so
schöne Paragraphen zum Thema "Fahrlässiges Herbeiführen eines
Brandes" etc. Da steht dann auch, wie die Strafen aussehen :-)

Und die Versicherung braucht bei grober Fahrlässigkeit nicht zu zahlen.
Das dürfte bei Verletzung der "Anerkannten Regeln der Technik", in der
Regel (nicht immer) vom VDE verfasst, regelmässig der Fall sein.

Ansonsten gibt es noch die Verträge mit Deinem E-Versorger, in denen
drin steht, dass nur in das Installateursverzeichniss Deines EVU
eingetragene Handwerker an Deiner Elektrik rumpfuschen dürfen. Da gibt
es sogar ein Gesetz zu, was das Gleiche aussagt, habe ich aber gerade
nicht parat. Ist irgend etwas mit "Allgemeine Regeln zum Strombezug"
oder ähnlich.

Gruss
Axel

von Danny P. (Gast)


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@david: naja... ich hab nun keine Lust alles nachzulesen, aber ich würde
soetwas (wenn was schiefgelaufen ist) als Versicherung als
Fahrlässigkeit bezeichnen

Und die ist meines Wissens nicht versicherbar....

greetz
Danny

von David Madl (Gast)


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Fazit:

In den Hausbus gleich Brandmelder (evtl. noch ne Notstromversorgung)
mit rein ;-) (bleibt die Frage, wie man die anschließt, wohl nur mit
Rumpfuschen in der geprüften Elektronik des Melders :-)
Und nen Feuerlöscher für jede Etage.
Bleibt nur noch die Gefahr der Störung des Busses...

von David Madl (Gast)


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> @david: naja... ich hab nun keine Lust alles nachzulesen

Wo? Mir reicht es vollkommen wenn du deine Quelle angibst. Danke.

von Danny P. (Gast)


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@axel:  zu den Einträgen im Installateurverzeichnis....

für Neuanlagen und Derartiges bin ich Deiner Meinung.
Aber ich meine auch das eine Elektrofachkraft geringfügige Änderungen
an einer elektr. Anlage durchführen darf. Und mit geringfügig meine ich
nicht nur ne SteDo wechseln oder so.

Und zu Arbeiten an 230V.... ich will es nicht gut heissen aber mir ist
bisher kein Einziger Fall bekannt bei dem nach einem Feuer durch
"elektrischen Defekt" groß ermittel wurde. Bin selbst in der
Feuerwehr und bin oft selbst erstaunt wie egal den Versicherungen das
zu sein scheint... ist ja auch nicht genau nachvollziehbar wer was
war...

Aber so Platinen hinterm Schalter sind schon auffälliger :)
Und daher werde ich für die 230V-Seite vernünftig geprüfte, CE und VDE
gedingste Relais, Ferndimmer oder was auch immer einsetzen. Dann bin
ich wirklich auf der sicheren Seite.
Und sowas kann ich eigentlich nur jedem empfehlen...

greetz
Danny

von Danny P. (Gast)


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@david: das "nachlesen" bezog sich die 5 kleingedruckten Seiten der
Versicherungs-AGB´s....


greetz
Danny

von David Madl (Gast)


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@Danny:

aso, wenn nur das Relais und der Trafo CE/VDE-geprüft sein muss...
Hatte schon Angst dass ich meine gesamte Platine überprüfen lassen
muss/sollte. Kenn mich nicht so aus mit den VDE-Vorschriften und so,
aber man achtet ja auch ziemlich auf die Bauteile, die mit 230 V
Kontakt haben werden (ich zumindest).

von Danny P. (Gast)


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@david:  Naja was heisst "nur Relais und Trafo"... kommt ja auf deinen
Aufbau drauf an...
Genau meinte ich jedes "Betriebsmittel" welches Kontakt mit 230V
hat!

Daher auch Relais um eine 100%ige galvanische Trennung zu erreichen.
Auf der Kleinspannungsseite kannst Du ja - den Regeln der Technick
entsprechend - bauen... sonst wäre ja kaum eine Modellbahn zulässig.


greetz
Danny

von Axel (Gast)


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Hier ist es:

"Allgemeine Bedingungen
für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV) vom 21. Juni 1979
Gültig ab 1. April 1980
Gleichzeitig treten die Allgemeinen Bedingungen, gültig ab März 1968
außer Kraft.
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 21. Juni 1979
(BGBl. 1, S. 684-692 vom 27.06.1979, Gesetz- und Verordnungsblatt für
Berlin, 35. Jahrgang, Nr. 43 vom 19.07.1979, S. 1026-1034)
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.
Dezember 1935 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
752-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, eingefügt durch § 26 des
Gesetzes vom 9. Dezember 1976 (BGBl. IS. 3317), und auf Grund des § 13
Abs. 2 und des § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung
mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des
Bundesrates verordnet:"

§ 12
Kundenanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der
Hausanschluss-Sicherung, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ist der Anschlussnehmer
verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet
oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem
verantwortlich.
(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines
Elektrizitätsversorgungsunternehmens
eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und
nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den
anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und
unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist
berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
(3) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt
können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile aus tariflichen
Gründen unter Plombenverschluss genommen werden. Die dafür
erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des
Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu veranlassen.
(4) Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die
entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der
Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich
anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen) bekundet,
dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit hat sich Selberbasteln wohl im Prinzip erledigt.

Allerdings kümmert sich wohl tatsächlich keiner drum, solange nichts
passiert. So ein Brand ohne Personenschaden ist eine Sache, aber wenn
dabei Leute verletzt oder gar getötet werden, sollte man schon sehr
sicher sein, dass man alles überkorrekt gemacht hat.

Eine pikante Randnote ist natürlich, dass das Gesetz ursprünglich von
1935 stammt und nicht unbedingt primär der Sicherheit diente.

Gruss
Axel

von Danny P. (Gast)


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@axel: damit wär meine Ansicht widerlegt... :)

Aber das Risiko geh ich ein. Ich bin Elektrofachkraft, mache alle
vorgeschriebenen Messungen und erstelle meine Prüfprotokolle für die
230V-Anlage.
Und ich habe die ganz starke Hoffnung das ein Richter micht nicht wegen
Fahrlässigkeit o.ä. schuldig spricht wenn alles korrekt vorliegt...

greetz
Danny

von Axel (Gast)


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Danny,

so ähnlich handhabe ich das auch.

Aber eben alles mit extra Sicherung und super penibel ausgeführt.

Gruss
Axel

von power (Gast)


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ich denke mal, wenn man den Strom begrenzt, sagen wir mal bei 24V
Versorgung auf 100mA sind das 2,4 W. Damit glaube ich kann man kein
Feuer machen.
Ich hab ein Logo Netzteil von dem ich über mehrere Zweige (mit
Sicherungen) meine Module speise. Als Gehäuse habe ihc die
Hutschienengehäuse von Reichelt genommen, die sind selbstverlöschend.
Wenn doch mal was warm wird.
Fürs schalten verwende ich Relais von Reichelt ebenfalls in einen
Hutschienengehäuse.

von tex (Gast)


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<< wenn alles korrekt vorliegt... >>
Um das zu beweisen musst Du Deine VDE-Bescheinigung vorlegen und ich
könnte mir vorstellen, dass das nach dem Wohnungsbrand schwer wird.
Du bist dann aber noch immer nicht aus der Verantwortung raus, wenn der
Sachverständige sagt, es lag an Deiner Installation.
Du bist dann nur den Teil der "Fahrlässigkeit" los.

<< 2,4 W. Damit glaube ich kann man kein Feuer machen. >>
Nicht nur das, Du kannst sogar Tote machen. (so geschehen in einem
Berliner Altbau)
Zwei Trafos der Klingelanlage (einer im EG einer im OG) waren
sekundärseitig parallel geschaltet. Der Elektriker im EG war fertig mit
der Arbeit und hat wieder zugeschaltet. Im 1. OG wurden durch den
dortigen Trafo die 12V auf 230V hochtransformiert und die VT stand
unter Spannung. Der Mann bekam einen Schag, fiel die Treppe runter und
brach sich das Genick.

von David Madl (Gast)


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@tex:
Okay, aber ich werde ja Gleichspannung verwenden - die kann man ja
glücklicherweise ohne Wechselrichter nicht rauftransformieren.

@power:
Klar werde ich eine Strombegrenzung machen und Schmelzsicherungen
kosten ja auch nicht die Welt.

@Danny:
Klar kommts auf meinen Aufbau an. Derweil haben ja nur Relais und Trafo
Kontakt mit 230 V ...

Möchte noch dran erinnern, dass ich bezüglich Überspannungsschutz auch
noch was gefragt habe :o)

von Axel (Gast)


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"Du bist dann aber noch immer nicht aus der Verantwortung raus, wenn
der
Sachverständige sagt, es lag an Deiner Installation."

Das ist das Problem. Eigentlich muss eine eigene Installation so sicher
sein, dass unter gar keinen Umständen, egal was ist, nichts passieren
kann so dass der Fall niemals eintritt. Also noch viel sicherer als es
selbst der VDE vorschreibt.

Übrigends ist der Fall mit den Klingeltrafos genau so ein Fall, wo man
gar nicht so bescheuert denken kann, wie es dann kommt.

Gruss
Axel

von tex (Gast)


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auf den Seiten von Dehn und Phoenix könntest Du da fündig werden.

von power (Gast)


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@tex

ich nehme ja nur ein Netzteil und teile das auf verschiedene Pfade
auf.
Mal was anders. In einen normalen Verteiler bekommt man die
Finderrelaissockel von Reichelt nicht rein. Die kleineren Sockel gibt’s
bei Reichelt nicht.
Wie macht ihr das ?

power

von Axel (Gast)


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Ich lasse eigentlich die Finger von den Dosen und setze da überall
fertige Marmitek X-10 Module ein. (Naja, fast, ich setze in einzelnen
Fällen auch adaptierte X-10 Module aus den USA ein. Kosten pro Stück
nur ca. 8€). Die kann ich zentral von einem Rechner aus über das
Stromnetz steuern, der Übergang vom Rechner zum Stromnetz ist ein
fertig gekauftes Gerät mit VDE Zulassung. Somit habe ich Niederspannung
und Netz sauber getrennt.

Ansonsten habe ich noch eine Stelle (Heizungssteuerung) wo ich einen
ziemlich grossen Verteilerkasten mit den Reichelt Hutschienenrelais
genommen habe.

Überspannungsschutz wird über einen Varistor gemacht. Ist bei der
Adaptierung der US-Module auf 220V nötig.

Gruss
Axel

von Danny P. (Gast)


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@David: naja... ich persönlich sehe es so: Wenn ich allen Regeln
entsprechend geprüft und dokumentiert habe und die Unterlagen vorlegen
kann ist mir nichts vorzuwerfen, es war ja alles ok.
Der TÜV-Prüfer ist schliesslich auch nicht haftbar weil er versteckte
Mängel oder welche die noch aufgetreten sind zum Prüfungszeitpunkt
nicht fand...

@power: über diese tolle Finder-Bauweise hab ich mich auch schon
gefreut.... :(  aber das Relais als solches passt durch die
Verteilungsabdeckung, ist lediglich nicht zentriert.

Ich werde die Tragschiene mittels gefeilten Langlochs um diese 2 oder
3mm nach oben/unten versetzen, dann sollte es passen.

greetz
Danny

von Axel (Gast)


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"Der TÜV-Prüfer ist schliesslich auch nicht haftbar weil er versteckte
Mängel"

Nur eingeschränkt. Wenn er sie hätte finden sollen/müssen/könnte, dann
schon.

Aber der hat eine Haftpflichtversicherung, die dann auch zahlt. Wie
übrigends auch der Elektroinstallateur. Die Haftpflicht ist nämlich
Voraussetzung, um ins Installateurverzeichniss ders E-Werks eingetragen
zu werden.

Gruss
Axel

von power (Gast)


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@Danny P.

welchen Sockel hast du den genommen. Es gibt einen das sind die
Schaltkontakte alle auf der einen Seite und die Spule auf der anderen.
Der baut sehr hoch auf.
Der zweite Sockel hat auf beiden Seiten die Kontakte für den
Lastkreis.

Power

von Danny P. (Gast)


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@Axel: langsam komme ich aus der Ecke nicht mehr heraus :)
Evt. liegt es dran das ich es nicht will :)  , aber ich kann mir beim
besten Willen nicht vorstellen das man immer zu 100% für alles haftbar
ist.

Wenn die Anlage vernünftig installiert und geprüft wurde ist diese ok.
Mehr ist nach menschlichem Ermessen einfach nicht machbar. Sonst darf
diese gar nicht erst betrieben werden. Wenn wärend des Betriebes ein
Fehler auftritt (kann ja eigentlich nur noch durch Alterung,
Gerätedefekt etc). kann doch nich der E-Meister der installiert hat
haftbar gemacht werden... (nach meinem Rechtsempfinden).

Das ist für mich ein klassischer "Unfall" / Pech etc. (klingt nun
sehr abgedroschen - soll aber nur übertrieben sein).

Warum sollte auch ein Installateur für ein durch nen EIB-Schaltaktor
verursachtes Feuer verantwortlich sein? Wer will denn beweisen das das
Teil nicht 2 Wochen vorher durch Gewitterinduktion vorgeschädigt wurde?


Ich meine wir sind uns ja im Grundsatz einig und ich bin auch
übervorsichtig bei solchen Dingen und erstelle schon ein Prüfprotokoll
für ne nachinstallierte SteDO bei Freunden...
Bei meiner Hausautomation wird auch übersicher installiert...

Aber wie gesagt, ich tuh mich halt schwer damit zu verstehen warum ich
für nicht durch mich entstandene Technische Defekte verantwortlich sein
soll...  nur weil ichs gemäß EVU nicht hätte installieren dürfen? Das
hat ja aber mit dem Fehlerfall nix zu tun und wäre einem anderen auch
passiert.

Was mich ein bissl bestätigt ist die zugegebenermaßen erschreckende
Rechtsprechung zum Zugunglück bei Eschede. War gestern auf N24. Die
Bahn wusste von Problemen mit den Doppelradreifen, die Prüfer haben
statt vorgeschriebener Ultraschallprüfungen nur mit ner Lampe mal
geguckt. Hinweisen von Fahrgästen und Zugpersonal ("hier klappert was
am Fahrwerk" - alles dokumentiert) wurde wochenlang nicht
nachgegangen....
3 Mann angeklagt, aber Schuldspruch / Urteil gab es nicht - wurde mit
10.000,- Strafe abgetan... und das bei dem Ausmaß!

Und da soll ich groß Ärger bekommen wenn ich mehr mache als
vorgeschrieben? Das will ich einfach nicht glauben, nein :)

greetz
Danny

von Danny P. (Gast)


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@power: der 95.85.3 müsste unter die Kunstoffabdeckungen passen, evt.
ohne Relais-Hebel.

und der 93.01.7.024, den meinte ih in Bezug auf das Versetzen der
Schiene. Ist zwar nur eine 6A Ausführung, reicht aber für Beleuchtung
und Rollos dicke und man sieht die LED auch vernünftig...


greetz
Danny

von Axel (Gast)


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Danny,

stimmt wir sind uns im Kern einig, dass diese Regelung ziemlicher
Quatsch ist.

Und wenn Du "nur" normale EIB Komponenten verbaust, dabei VDE
einhältst und es passiert was, dürfte Dir auch nichts passieren. Denn
zum Glück sind die meisten Richter denn doch so sehr Praktiker, dass
sie erkennen, dass der Meisterbrief an dem Unfall auch nichts geändert
hätte.

Wenn aber ein Unfall passiert, weil Du einen Fehler gemacht hast (und
wir sind alle nicht unfehlbar), wird Dir der Richter vorhalten, dass
der Fehler einem Meister nicht passiert wäre. Was u. U. völliger
Quatsch ist (ich habe als Student als Elektriker gejobt, ich weiss was
auf dem Bau los ist und lasse keinen Elektriker ins Haus) aber
rechtlich einwandfrei.

Beim Selbstbau ist natürlich das Problem noch viel gravierender, weil
einfach die Fehlermöglichkeiten viel grösser sind.

Gruss
Axel

von Axel (Gast)


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"Ist zwar nur eine 6A Ausführung"

Und immer dran denken, dass da eine Sicherung reinkommt oder die
ensprechende Sicherung im Verteilerkasten gegen 6A ausgetauscht wird
:-))

Es sei denn es geht direkt (ohne Steckdose) an die Lampe. Dann darf
drauf verzichtet werden, weil es keine Glüghbirnen mit mehr als 1800W
gibt :-))

Gruss
Axel

von Danny P. (Gast)


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@axel: Naja... bei mir sieht´s wie gesagt so aus:

als Bauteile die an 230/400 liegen werden nur geprüfte und VDE-konforme
Dinger eingesetzt... von Haus aus bereits galvanisch getrennt zur
Ansteuerungsseite und wenn ich irgendwann 300,- für n Dimmermodul
zahlen muss - es scheitert auch nich am Vertrauen zu meiner Arbeit
sondern an den Gründen die wir ja schon gesagt haben :)

aber der eigentliche Bus wird/ist ein Eigenbau - aber ja im
Kleinspannungsbereich und auch übersichert, von daher...
ist einfach besser auf die Bedürfnisse anzupassen und günstiger -
Arbeitszeit rausgelassen weil Spaß an der Sache :)
Hab mitlerweile auch schon 5V-Bewegungsmeldermodule gefunden - ich freu
mich schon :)

greetz
Danny

von Danny P. (Gast)


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ja sicher wird der Strompfad auf höchsten 6A ausgelegt...
vermutlich ein solcher Leitungsschutzschalter und pro Rollo-Antrieb
eine Feinsicherung der entsprechenden Größe und Charakteristik...

Bei "übersicher" wären wir uns dann ja auch einig ;)

greetz
Danny

von power (Gast)


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@Danny P.

bei dem 95.85.3 bin ich mir nicht sicher das der passt. Hatte den schon
mal in der mache. Werd aber Heute aben gleich noch mal ausprobieren. War
nähmlich ein AP Verteiler. Jetzt kommt das Zeug in einen UP Verteiler.

93.01 Sind ja die flachen Relais. Die find ich auch gut. Kosten aber
auch mehr!
Power

von power (Gast)


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Dimmer werd ich einen von Eltako nehmen der hatt nur 1 PE.
Nachteil keine 0...10V Schnittstelle, aber billig.

von Danny P. (Gast)


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@power: kosten zwar mehr... aber was kostet die nächst grössere
Verteilung weils diese nicht mehr reicht? NOCH mehr :)

und zu den Ferndimmern von Eltako... gut und schön aber gibt es die für
nen 230V Lastteil aber mit 12 oder 24V Steuerspannung? Ich denke nicht.
Also setzt du zu dem Dimmer wieder n Relais daneben...
Klar machbar... aber ich hoffe ich finde noch was schöneres :)

greetz
Danny

von power (Gast)


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@ Danny
Ja Steuerspannung 8...230V galv. vom Lastkreis getrennt.
Da ich viele Relais (ohne Sockel) schon da habe werde ich diese nehmen.
Verteilung bekomm ich aus unser Firma.

von Axel (Gast)


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"Hab mitlerweile auch schon 5V-Bewegungsmeldermodule gefunden"

Da kannst Du auch ein Billigbewegungsmelder aus dem Baumarkt nehmen.

Die, die ich bisher hatte, haben alle einen schönen 5V Spannungsregler
drin mit einer extra Platine für den eigentlichen Bewegungsmelder und
einer Platine für den 220V Teil (Relais, Spannungsversorgung etc.)
zwischen den beiden hat man dann wunderschön 5V, GND, Signal (zum
ansteuern des Relais). Kosten so um die 5€.

Muss man halt einmal aufmachen und diese Signale rausholen.

Gruss
Axel

von Danny P. (Gast)


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@axel: nur bekomm ich die nicht in eine UP-Dose... und mir schwebt ein
Blinddeckel einer normalen Schalterserie vor der u.a. Bewegungsmelder
und z.B. IR-Empfänger aufnimmt....   und da ist sowas

http://www.on-light.de/htm/pressemitteilungen/presse_mai.htm

schon interessanter...  na? Funkeln die Augen? ;)

greetz
Danny

von power (Gast)


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sieht gut aus. Und der Preis ?

von Axel (Gast)


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Funkeln die Augen?

Yau, leuchten hell.

Wo krieg ich die ?

Gruss
Axel

von Danny P. (Gast)


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ich habe Sie bei RS gefunden:

http://www.rsonline.de/cgi-bin/bv/rswww/searchBrowseAction.do?obs=sObs&name=SiteStandard&No=0&N=0&Ntk=I18NAll&Ntt=napion&Nty=1&D=napion&callingPage=/jsp/homePage/homePage.jsp&BV_SessionID=@@@@0519560604.1154006351@@@@&BV_EngineID=cccfaddigjmfdmecefeceefdffhdfij.0&cacheID=deie&Nr=avl:de

und den Preis finde ich nicht schlimm im Gegensatz zu
UP-Bewegungsmeldern. Außerdem sehr schön an den Eigenbau-Busankoppler
anzubinden.

Weitere Händler hab ich noch nich durchforstet da ich die Dinger erst
in 4 oder 5 Monaten benötige. Aber hab im Inet n bissl nach Erfahrungen
geguckt, sollen wohl ganz gut funktionieren.

greetz
Danny

von Axel (Gast)


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Na 25€ ist aber ordentlich. Andererseits fallen mir da gleich ein paar
nette Ideen mit hohem WAF Faktor ein.

Gruss
Axel

von Danny P. (Gast)


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naja... ordentlich hin oder her... was kostet denn ein
UP-Bewegungsmeldereinsatz der zu deiner Schalterserie passt?
Ich möchte wetten mehr.

Bei mir is die Entscheidung auf die Dinger gefallen da in der UP-Dose
durch den Busankoppler ja alles da ist (5V, Auswertung, etc.) somit
fällt ne große Schaltung drum rum ja automatisch weg.

Um damit direkt Lasten zu schalten sind die Dinger ungeeignet das is
klar.

Möchte keine Werbung machen für die Dinger - ich find die einfach geil
:D

greetz
Danny

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