Hi, zuerst meine Vorstellung: Ich möchte neben den schon vorhandenen 230V-Leitungen im selben Schacht/Kabelkanal meinen Hausbus führen, da sich Stahlbeton-Wände schwer nachträglich mit Leerrohren versehen lassen :-( Die Busknoten sollten so kostengünstig wie möglich und doch vielseitig (Mikrocontroller :-) sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich keine Fertiglösung finden, die meinen Anforderungen gerecht wird, also muss ich mir selbst was bauen. Ich überlege mir derzeit, welches Bussystem ich verwenden werde. Dazu meine Fragen: - Es wurde ja schon das Thema der Versicherung angesprochen, dass diese womöglich bei einem Schaden nicht zahlt, wenn man eine Busleitung neben den 230V-Leitungen (nicht im Extra-Rohr) hat. (Ist das auch eine VDE-Vorschrift? Wo kann ich VDE-Vorschirften generell nachlesen? In Google habe ich wenig Vernünftiges gefunden...) Dies würde sich natürlich im Ernstfall auch entsprechend drastisch auf die Gesamtkosten (Feuer->Hausneubau...) auswirken :-/ Gelesen habe ich hier im Forum allerdings auch, dass normiertes EIB-Kabel direkt mit den/neben die Netzspannungskabel verlegt werden darf. Die Frage bleibt dann noch, ob das EIB-Kabel "entweihen" und einen anderen Bus über dieses führen darf? Wäre nett, wenn ihr zu diesem Thema vielleicht Links/Infos posten würdet. - Wie sieht es mit Blitzschutz/Überspannungsschutz aus? Ich hätte gerne eine URL oder eine Erklärung wie das bei kommerziellen Hausbussen gelöst wird? - Welcher Bus ist kostengünstiger, CAN oder RS-485? Reichen eurer Meinung nach (in einem Einfamilienhaus) die lt. Wikipedia 128 möglichen Busteilnehmer bei RS-485? Könnte man das nach Bedarf erweitern, z.B. mit mehreren Bussen, paar Bit für die "Bus-Adresse" und dem Ansprechen einer Bridge sobald der Busadressen-Teil der Zieladresse nicht mit der eigenen Busadresse übereinstimmt? Wie viel kostet ein CAN-Treiber/Buskoppler/was man auch immer für die Verbindung µC <--> CAN braucht? Taugt der AT90CAN128 was für meinen Zweck (kann doch auch nicht einfach so an CAN gehängt werden)? Bin für jede Anregung oder Antwort auf meine Fragen dankbar! Gruß, David Madl
Mh, also ich würde mir über das Verlegen zweier Leitungen (230V und Bus) in einem Rohr aus folgenden Gründen keine Gedanken machen: - Leitungen sind für ihren jeweiligen Zweck normgerecht isoliert - Unterschiedliche Leitungen werden sonst auch standardmässig nebeneinander, aufeinander und sonstwie in Kanälen oder Kabelbahnen / -trassen geführt (man denke nur mal an Industrieanlagen) - im Verdrahtungskanal innerhalb von Schaltschränken ist es auch normal und zulässig das einzelne Adern völlig unterschiedliche Spannungen und Potenziale haben... und da sinds sogar nur Einzeladern.. von daher meine ich MUSS das Verlegen zweier unterschiedlicher Leitungen in einem Rohr einfach zulässig sein, sofern die Leitungen für Ihren jeweiligen Zweck verwendet werden (Spannungshöhe etc.) In einer Dose sehe ich das ganze noch genauso. Wenn allerdings ein ungeprüfter Selbstbau daran angeschlossen wird erlischt natürlich alles :) greetz Danny
> Wenn allerdings ein ungeprüfter Selbstbau daran angeschlossen wird
erlischt natürlich alles :)
Tja, dann ist die Frage, was alles erlischt... :-? (außer
Versicherung)
P.S. ist das irgendwo "schwarz auf weiß" :-) festgeschrieben? Stand
das im Versicherungsvertrag, der unterschrieben wurde?
Gruß,
David
Nach VDE dürfen meines Wissens durchaus verschiedene Leitungen (nicht Kabel) in einem Kanal geführt werden. Innerhalb einer Dose muss allerdings für alle Kabel der Schutz der höchsten vorkommenden Spannung gewährleistet sein. Sonst könnte von einer Klemme (bei der ja in der Regel blankes Kupfer unter Spannung steht) die Spannung auf das weniger geschützte Kabel übergehen. Was den Schaden angeht, ist das im BGB geregelt. Da gibt es dann so schöne Paragraphen zum Thema "Fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes" etc. Da steht dann auch, wie die Strafen aussehen :-) Und die Versicherung braucht bei grober Fahrlässigkeit nicht zu zahlen. Das dürfte bei Verletzung der "Anerkannten Regeln der Technik", in der Regel (nicht immer) vom VDE verfasst, regelmässig der Fall sein. Ansonsten gibt es noch die Verträge mit Deinem E-Versorger, in denen drin steht, dass nur in das Installateursverzeichniss Deines EVU eingetragene Handwerker an Deiner Elektrik rumpfuschen dürfen. Da gibt es sogar ein Gesetz zu, was das Gleiche aussagt, habe ich aber gerade nicht parat. Ist irgend etwas mit "Allgemeine Regeln zum Strombezug" oder ähnlich. Gruss Axel
@david: naja... ich hab nun keine Lust alles nachzulesen, aber ich würde soetwas (wenn was schiefgelaufen ist) als Versicherung als Fahrlässigkeit bezeichnen Und die ist meines Wissens nicht versicherbar.... greetz Danny
Fazit: In den Hausbus gleich Brandmelder (evtl. noch ne Notstromversorgung) mit rein ;-) (bleibt die Frage, wie man die anschließt, wohl nur mit Rumpfuschen in der geprüften Elektronik des Melders :-) Und nen Feuerlöscher für jede Etage. Bleibt nur noch die Gefahr der Störung des Busses...
> @david: naja... ich hab nun keine Lust alles nachzulesen
Wo? Mir reicht es vollkommen wenn du deine Quelle angibst. Danke.
@axel: zu den Einträgen im Installateurverzeichnis.... für Neuanlagen und Derartiges bin ich Deiner Meinung. Aber ich meine auch das eine Elektrofachkraft geringfügige Änderungen an einer elektr. Anlage durchführen darf. Und mit geringfügig meine ich nicht nur ne SteDo wechseln oder so. Und zu Arbeiten an 230V.... ich will es nicht gut heissen aber mir ist bisher kein Einziger Fall bekannt bei dem nach einem Feuer durch "elektrischen Defekt" groß ermittel wurde. Bin selbst in der Feuerwehr und bin oft selbst erstaunt wie egal den Versicherungen das zu sein scheint... ist ja auch nicht genau nachvollziehbar wer was war... Aber so Platinen hinterm Schalter sind schon auffälliger :) Und daher werde ich für die 230V-Seite vernünftig geprüfte, CE und VDE gedingste Relais, Ferndimmer oder was auch immer einsetzen. Dann bin ich wirklich auf der sicheren Seite. Und sowas kann ich eigentlich nur jedem empfehlen... greetz Danny
@david: das "nachlesen" bezog sich die 5 kleingedruckten Seiten der Versicherungs-AGB´s.... greetz Danny
@Danny: aso, wenn nur das Relais und der Trafo CE/VDE-geprüft sein muss... Hatte schon Angst dass ich meine gesamte Platine überprüfen lassen muss/sollte. Kenn mich nicht so aus mit den VDE-Vorschriften und so, aber man achtet ja auch ziemlich auf die Bauteile, die mit 230 V Kontakt haben werden (ich zumindest).
@david: Naja was heisst "nur Relais und Trafo"... kommt ja auf deinen Aufbau drauf an... Genau meinte ich jedes "Betriebsmittel" welches Kontakt mit 230V hat! Daher auch Relais um eine 100%ige galvanische Trennung zu erreichen. Auf der Kleinspannungsseite kannst Du ja - den Regeln der Technick entsprechend - bauen... sonst wäre ja kaum eine Modellbahn zulässig. greetz Danny
Hier ist es: "Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 Gültig ab 1. April 1980 Gleichzeitig treten die Allgemeinen Bedingungen, gültig ab März 1968 außer Kraft. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 21. Juni 1979 (BGBl. 1, S. 684-692 vom 27.06.1979, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 35. Jahrgang, Nr. 43 vom 19.07.1979, S. 1026-1034) Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dezember 1935 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 752-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, eingefügt durch § 26 des Gesetzes vom 9. Dezember 1976 (BGBl. IS. 3317), und auf Grund des § 13 Abs. 2 und des § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:" § 12 Kundenanlage (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschluss-Sicherung, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile aus tariflichen Gründen unter Plombenverschluss genommen werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu veranlassen. (4) Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Damit hat sich Selberbasteln wohl im Prinzip erledigt. Allerdings kümmert sich wohl tatsächlich keiner drum, solange nichts passiert. So ein Brand ohne Personenschaden ist eine Sache, aber wenn dabei Leute verletzt oder gar getötet werden, sollte man schon sehr sicher sein, dass man alles überkorrekt gemacht hat. Eine pikante Randnote ist natürlich, dass das Gesetz ursprünglich von 1935 stammt und nicht unbedingt primär der Sicherheit diente. Gruss Axel
@axel: damit wär meine Ansicht widerlegt... :) Aber das Risiko geh ich ein. Ich bin Elektrofachkraft, mache alle vorgeschriebenen Messungen und erstelle meine Prüfprotokolle für die 230V-Anlage. Und ich habe die ganz starke Hoffnung das ein Richter micht nicht wegen Fahrlässigkeit o.ä. schuldig spricht wenn alles korrekt vorliegt... greetz Danny
Danny, so ähnlich handhabe ich das auch. Aber eben alles mit extra Sicherung und super penibel ausgeführt. Gruss Axel
ich denke mal, wenn man den Strom begrenzt, sagen wir mal bei 24V Versorgung auf 100mA sind das 2,4 W. Damit glaube ich kann man kein Feuer machen. Ich hab ein Logo Netzteil von dem ich über mehrere Zweige (mit Sicherungen) meine Module speise. Als Gehäuse habe ihc die Hutschienengehäuse von Reichelt genommen, die sind selbstverlöschend. Wenn doch mal was warm wird. Fürs schalten verwende ich Relais von Reichelt ebenfalls in einen Hutschienengehäuse.
<< wenn alles korrekt vorliegt... >> Um das zu beweisen musst Du Deine VDE-Bescheinigung vorlegen und ich könnte mir vorstellen, dass das nach dem Wohnungsbrand schwer wird. Du bist dann aber noch immer nicht aus der Verantwortung raus, wenn der Sachverständige sagt, es lag an Deiner Installation. Du bist dann nur den Teil der "Fahrlässigkeit" los. << 2,4 W. Damit glaube ich kann man kein Feuer machen. >> Nicht nur das, Du kannst sogar Tote machen. (so geschehen in einem Berliner Altbau) Zwei Trafos der Klingelanlage (einer im EG einer im OG) waren sekundärseitig parallel geschaltet. Der Elektriker im EG war fertig mit der Arbeit und hat wieder zugeschaltet. Im 1. OG wurden durch den dortigen Trafo die 12V auf 230V hochtransformiert und die VT stand unter Spannung. Der Mann bekam einen Schag, fiel die Treppe runter und brach sich das Genick.
@tex: Okay, aber ich werde ja Gleichspannung verwenden - die kann man ja glücklicherweise ohne Wechselrichter nicht rauftransformieren. @power: Klar werde ich eine Strombegrenzung machen und Schmelzsicherungen kosten ja auch nicht die Welt. @Danny: Klar kommts auf meinen Aufbau an. Derweil haben ja nur Relais und Trafo Kontakt mit 230 V ... Möchte noch dran erinnern, dass ich bezüglich Überspannungsschutz auch noch was gefragt habe :o)
"Du bist dann aber noch immer nicht aus der Verantwortung raus, wenn der Sachverständige sagt, es lag an Deiner Installation." Das ist das Problem. Eigentlich muss eine eigene Installation so sicher sein, dass unter gar keinen Umständen, egal was ist, nichts passieren kann so dass der Fall niemals eintritt. Also noch viel sicherer als es selbst der VDE vorschreibt. Übrigends ist der Fall mit den Klingeltrafos genau so ein Fall, wo man gar nicht so bescheuert denken kann, wie es dann kommt. Gruss Axel
auf den Seiten von Dehn und Phoenix könntest Du da fündig werden.
@tex ich nehme ja nur ein Netzteil und teile das auf verschiedene Pfade auf. Mal was anders. In einen normalen Verteiler bekommt man die Finderrelaissockel von Reichelt nicht rein. Die kleineren Sockel gibts bei Reichelt nicht. Wie macht ihr das ? power
Ich lasse eigentlich die Finger von den Dosen und setze da überall fertige Marmitek X-10 Module ein. (Naja, fast, ich setze in einzelnen Fällen auch adaptierte X-10 Module aus den USA ein. Kosten pro Stück nur ca. 8). Die kann ich zentral von einem Rechner aus über das Stromnetz steuern, der Übergang vom Rechner zum Stromnetz ist ein fertig gekauftes Gerät mit VDE Zulassung. Somit habe ich Niederspannung und Netz sauber getrennt. Ansonsten habe ich noch eine Stelle (Heizungssteuerung) wo ich einen ziemlich grossen Verteilerkasten mit den Reichelt Hutschienenrelais genommen habe. Überspannungsschutz wird über einen Varistor gemacht. Ist bei der Adaptierung der US-Module auf 220V nötig. Gruss Axel
@David: naja... ich persönlich sehe es so: Wenn ich allen Regeln entsprechend geprüft und dokumentiert habe und die Unterlagen vorlegen kann ist mir nichts vorzuwerfen, es war ja alles ok. Der TÜV-Prüfer ist schliesslich auch nicht haftbar weil er versteckte Mängel oder welche die noch aufgetreten sind zum Prüfungszeitpunkt nicht fand... @power: über diese tolle Finder-Bauweise hab ich mich auch schon gefreut.... :( aber das Relais als solches passt durch die Verteilungsabdeckung, ist lediglich nicht zentriert. Ich werde die Tragschiene mittels gefeilten Langlochs um diese 2 oder 3mm nach oben/unten versetzen, dann sollte es passen. greetz Danny
"Der TÜV-Prüfer ist schliesslich auch nicht haftbar weil er versteckte Mängel" Nur eingeschränkt. Wenn er sie hätte finden sollen/müssen/könnte, dann schon. Aber der hat eine Haftpflichtversicherung, die dann auch zahlt. Wie übrigends auch der Elektroinstallateur. Die Haftpflicht ist nämlich Voraussetzung, um ins Installateurverzeichniss ders E-Werks eingetragen zu werden. Gruss Axel
@Danny P. welchen Sockel hast du den genommen. Es gibt einen das sind die Schaltkontakte alle auf der einen Seite und die Spule auf der anderen. Der baut sehr hoch auf. Der zweite Sockel hat auf beiden Seiten die Kontakte für den Lastkreis. Power
@Axel: langsam komme ich aus der Ecke nicht mehr heraus :) Evt. liegt es dran das ich es nicht will :) , aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das man immer zu 100% für alles haftbar ist. Wenn die Anlage vernünftig installiert und geprüft wurde ist diese ok. Mehr ist nach menschlichem Ermessen einfach nicht machbar. Sonst darf diese gar nicht erst betrieben werden. Wenn wärend des Betriebes ein Fehler auftritt (kann ja eigentlich nur noch durch Alterung, Gerätedefekt etc). kann doch nich der E-Meister der installiert hat haftbar gemacht werden... (nach meinem Rechtsempfinden). Das ist für mich ein klassischer "Unfall" / Pech etc. (klingt nun sehr abgedroschen - soll aber nur übertrieben sein). Warum sollte auch ein Installateur für ein durch nen EIB-Schaltaktor verursachtes Feuer verantwortlich sein? Wer will denn beweisen das das Teil nicht 2 Wochen vorher durch Gewitterinduktion vorgeschädigt wurde? Ich meine wir sind uns ja im Grundsatz einig und ich bin auch übervorsichtig bei solchen Dingen und erstelle schon ein Prüfprotokoll für ne nachinstallierte SteDO bei Freunden... Bei meiner Hausautomation wird auch übersicher installiert... Aber wie gesagt, ich tuh mich halt schwer damit zu verstehen warum ich für nicht durch mich entstandene Technische Defekte verantwortlich sein soll... nur weil ichs gemäß EVU nicht hätte installieren dürfen? Das hat ja aber mit dem Fehlerfall nix zu tun und wäre einem anderen auch passiert. Was mich ein bissl bestätigt ist die zugegebenermaßen erschreckende Rechtsprechung zum Zugunglück bei Eschede. War gestern auf N24. Die Bahn wusste von Problemen mit den Doppelradreifen, die Prüfer haben statt vorgeschriebener Ultraschallprüfungen nur mit ner Lampe mal geguckt. Hinweisen von Fahrgästen und Zugpersonal ("hier klappert was am Fahrwerk" - alles dokumentiert) wurde wochenlang nicht nachgegangen.... 3 Mann angeklagt, aber Schuldspruch / Urteil gab es nicht - wurde mit 10.000,- Strafe abgetan... und das bei dem Ausmaß! Und da soll ich groß Ärger bekommen wenn ich mehr mache als vorgeschrieben? Das will ich einfach nicht glauben, nein :) greetz Danny
@power: der 95.85.3 müsste unter die Kunstoffabdeckungen passen, evt. ohne Relais-Hebel. und der 93.01.7.024, den meinte ih in Bezug auf das Versetzen der Schiene. Ist zwar nur eine 6A Ausführung, reicht aber für Beleuchtung und Rollos dicke und man sieht die LED auch vernünftig... greetz Danny
Danny, stimmt wir sind uns im Kern einig, dass diese Regelung ziemlicher Quatsch ist. Und wenn Du "nur" normale EIB Komponenten verbaust, dabei VDE einhältst und es passiert was, dürfte Dir auch nichts passieren. Denn zum Glück sind die meisten Richter denn doch so sehr Praktiker, dass sie erkennen, dass der Meisterbrief an dem Unfall auch nichts geändert hätte. Wenn aber ein Unfall passiert, weil Du einen Fehler gemacht hast (und wir sind alle nicht unfehlbar), wird Dir der Richter vorhalten, dass der Fehler einem Meister nicht passiert wäre. Was u. U. völliger Quatsch ist (ich habe als Student als Elektriker gejobt, ich weiss was auf dem Bau los ist und lasse keinen Elektriker ins Haus) aber rechtlich einwandfrei. Beim Selbstbau ist natürlich das Problem noch viel gravierender, weil einfach die Fehlermöglichkeiten viel grösser sind. Gruss Axel
"Ist zwar nur eine 6A Ausführung" Und immer dran denken, dass da eine Sicherung reinkommt oder die ensprechende Sicherung im Verteilerkasten gegen 6A ausgetauscht wird :-)) Es sei denn es geht direkt (ohne Steckdose) an die Lampe. Dann darf drauf verzichtet werden, weil es keine Glüghbirnen mit mehr als 1800W gibt :-)) Gruss Axel
@axel: Naja... bei mir sieht´s wie gesagt so aus: als Bauteile die an 230/400 liegen werden nur geprüfte und VDE-konforme Dinger eingesetzt... von Haus aus bereits galvanisch getrennt zur Ansteuerungsseite und wenn ich irgendwann 300,- für n Dimmermodul zahlen muss - es scheitert auch nich am Vertrauen zu meiner Arbeit sondern an den Gründen die wir ja schon gesagt haben :) aber der eigentliche Bus wird/ist ein Eigenbau - aber ja im Kleinspannungsbereich und auch übersichert, von daher... ist einfach besser auf die Bedürfnisse anzupassen und günstiger - Arbeitszeit rausgelassen weil Spaß an der Sache :) Hab mitlerweile auch schon 5V-Bewegungsmeldermodule gefunden - ich freu mich schon :) greetz Danny
ja sicher wird der Strompfad auf höchsten 6A ausgelegt... vermutlich ein solcher Leitungsschutzschalter und pro Rollo-Antrieb eine Feinsicherung der entsprechenden Größe und Charakteristik... Bei "übersicher" wären wir uns dann ja auch einig ;) greetz Danny
@Danny P. bei dem 95.85.3 bin ich mir nicht sicher das der passt. Hatte den schon mal in der mache. Werd aber Heute aben gleich noch mal ausprobieren. War nähmlich ein AP Verteiler. Jetzt kommt das Zeug in einen UP Verteiler. 93.01 Sind ja die flachen Relais. Die find ich auch gut. Kosten aber auch mehr! Power
Dimmer werd ich einen von Eltako nehmen der hatt nur 1 PE. Nachteil keine 0...10V Schnittstelle, aber billig.
@power: kosten zwar mehr... aber was kostet die nächst grössere Verteilung weils diese nicht mehr reicht? NOCH mehr :) und zu den Ferndimmern von Eltako... gut und schön aber gibt es die für nen 230V Lastteil aber mit 12 oder 24V Steuerspannung? Ich denke nicht. Also setzt du zu dem Dimmer wieder n Relais daneben... Klar machbar... aber ich hoffe ich finde noch was schöneres :) greetz Danny
@ Danny Ja Steuerspannung 8...230V galv. vom Lastkreis getrennt. Da ich viele Relais (ohne Sockel) schon da habe werde ich diese nehmen. Verteilung bekomm ich aus unser Firma.
"Hab mitlerweile auch schon 5V-Bewegungsmeldermodule gefunden" Da kannst Du auch ein Billigbewegungsmelder aus dem Baumarkt nehmen. Die, die ich bisher hatte, haben alle einen schönen 5V Spannungsregler drin mit einer extra Platine für den eigentlichen Bewegungsmelder und einer Platine für den 220V Teil (Relais, Spannungsversorgung etc.) zwischen den beiden hat man dann wunderschön 5V, GND, Signal (zum ansteuern des Relais). Kosten so um die 5. Muss man halt einmal aufmachen und diese Signale rausholen. Gruss Axel
@axel: nur bekomm ich die nicht in eine UP-Dose... und mir schwebt ein Blinddeckel einer normalen Schalterserie vor der u.a. Bewegungsmelder und z.B. IR-Empfänger aufnimmt.... und da ist sowas http://www.on-light.de/htm/pressemitteilungen/presse_mai.htm schon interessanter... na? Funkeln die Augen? ;) greetz Danny
Funkeln die Augen? Yau, leuchten hell. Wo krieg ich die ? Gruss Axel
ich habe Sie bei RS gefunden: http://www.rsonline.de/cgi-bin/bv/rswww/searchBrowseAction.do?obs=sObs&name=SiteStandard&No=0&N=0&Ntk=I18NAll&Ntt=napion&Nty=1&D=napion&callingPage=/jsp/homePage/homePage.jsp&BV_SessionID=@@@@0519560604.1154006351@@@@&BV_EngineID=cccfaddigjmfdmecefeceefdffhdfij.0&cacheID=deie&Nr=avl:de und den Preis finde ich nicht schlimm im Gegensatz zu UP-Bewegungsmeldern. Außerdem sehr schön an den Eigenbau-Busankoppler anzubinden. Weitere Händler hab ich noch nich durchforstet da ich die Dinger erst in 4 oder 5 Monaten benötige. Aber hab im Inet n bissl nach Erfahrungen geguckt, sollen wohl ganz gut funktionieren. greetz Danny
Na 25 ist aber ordentlich. Andererseits fallen mir da gleich ein paar nette Ideen mit hohem WAF Faktor ein. Gruss Axel
naja... ordentlich hin oder her... was kostet denn ein UP-Bewegungsmeldereinsatz der zu deiner Schalterserie passt? Ich möchte wetten mehr. Bei mir is die Entscheidung auf die Dinger gefallen da in der UP-Dose durch den Busankoppler ja alles da ist (5V, Auswertung, etc.) somit fällt ne große Schaltung drum rum ja automatisch weg. Um damit direkt Lasten zu schalten sind die Dinger ungeeignet das is klar. Möchte keine Werbung machen für die Dinger - ich find die einfach geil :D greetz Danny
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