Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freelancer Vertrag


von etsmart (Gast)


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Hallo alle miteinander...
ich habe folgende Frage:

Nächste Woche habe ich von der Firma XX angeboten bekommen, natürlich
gegen entsprechende Bezahlung, ihre Geschäftskunden aus dem Lande XY
dorthin zu fahren wohin sie wollen. Also quasi ein Studentenferienjob.
Da das aber nur für eine Woche begrenzt ist, ist ein Arbeitsvertrag
wohl nicht möglich. Das führte zu einem Freelancer-Vertrag(also freier
Mitarbeiter), den ich noch nicht unterzeichnet habe.

1. Krankenversicherung ist bei f.M. ihre eigene Sache. Da muss ich mich
also extra drum kümmern, weil gesetz. Versichert da nicht gilt ... oder
nicht ??

2. Ich soll eine Rechnung schreiben, habe aber keinen
Gewerbeschein.Geht das überhaupt steuerrechtlich ?? Da war irgendeine
Grenze die ich verdienen darf, ohne Steuern abzugeben. Aber ich habe ja
kein Gewerbe angemeldet.

3. Muss ich sonst an irgendwas denken. Ich habe Null Ahnung und bisher
habe ich von jeder Firma eine Anstellung als Student bekommen. Da war
das kein Problem, Steuerkarte weg fertig. Und da jetzt WE ist und das
schon am Montag losgehen soll, habe ich viele Fragen und keine
Sprechzeiten bei IHK und Versicherer.

von Dieter (Gast)


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1. Falsch. Du kannst als Selbständiger aus der gesetzlichen raus in die
private Krankenversicherung. Musst aber nicht.
Wenn Du ausschliesslich selbständig bist, kannst Du Dich freiwillig
gesetzlich weiterversichern und bekommst dann einen eigenen Tarif in
der Kasse.
Bei diesem kurzfristigem Nebenjob ist das aber Wurst und für Dich
bleibt alles so, wie es ist.

2. Du musst Gewerbe und Freiberuf unterscheiden. Leute umherkutschen
ist aber sicherlich kein Freiberuf, sondern Gewerbe. Somit musst Du ein
Gewerbe anmelden. Die Steuern berechnen sich ganz normal nach Deinem
Einkommen. Du meinst sicherlich die Gewerbesteuer. Die musst Du bei
einem solch kleinen Auftrag nicht zahlen.
Allerdings kostet der Gewerbeschein ca. 30 Euro.

3. Wenn Du die Rechnung stellst, dann weis keine Mehrwertsteuer aus.
Das lohnt den Aufwand bei einer einmaligen Sache nicht.

Was Du allerdings auf jeden Fall beachten solltest, ist die rechtliche
Seite.
Als nicht Angestellter musst Du sehr gut über die Risiken informiert
sein. Normalerweise hat man eine Versicherung für so etwas.
In Deinem Fall solltest Du mal den Vertrag genau prüfen. Da das Auto
vermutlich nicht Deines ist, wie sieht es da im Schadensfall aus? Auch
bei grober Fahrlässigkeit? Bei einem Unfall kannst Du Dich schnell
finanziell ruinieren.
Was ich nicht weiß, ist, ob man da nicht auch einen
Personenbeförderungsschein braucht. Schließlich werden Personen
gewerblich befördert und letztlich bist Du damit ein privater
Taxiunternehmer.

Ich will Dir Deinen Mut nicht nehmen, aber grundsätzlich - ohne Prüfung
des Einzelfalls - kann ich Dir nur abraten.

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