Diplomarbeit und Verwetungsrechte

Gast #393235
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Das geht i.d.R. meist an die Firma verraglich über, es sei denn es
bestehen anderweitig vertragliche Regelungen zwsichen Uni und Firma.

Echte Erfindungen sind dein geistiges Eigentum, aber auch die gehen per
Vertrag meist über. Dafür bekommst Du dann ein paar Cent.

Da eine DA aber überwiegend Applikation ist, dürften die meisten
Aspekte als "naheliegend" eingestuft werden. Zudem dürfte der Apparat
nicht in seiner Funktion von Dir erfunden, sondern per Vorgabe von der
Firma definiert worden sein. Da kriegst Du also nix, weil nichts
geniales erdacht wurde.

Entscheidend ist aber der Vetrag zwsichen Uni und Drittmittelgeber: Da
die Profs da meist nicht sonderilch bewandert sind, kann man davon
ausgehen, daß die Rechtsabteilung der Firma schon dafür gesorgt hat,
daß sie selber den Profit hat und nicht Du oder die Uni.

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