Hallo zusammen, meine Frage ist: Wer hat die Verwertungs-/Schutzrechte an einer Diplomarbeit? Die Firma, die die Arbeit vergibt, oder die Uni/FH, oder der Diplomand? Schönen Gruß Jan
Das geht i.d.R. meist an die Firma verraglich über, es sei denn es bestehen anderweitig vertragliche Regelungen zwsichen Uni und Firma. Echte Erfindungen sind dein geistiges Eigentum, aber auch die gehen per Vertrag meist über. Dafür bekommst Du dann ein paar Cent. Da eine DA aber überwiegend Applikation ist, dürften die meisten Aspekte als "naheliegend" eingestuft werden. Zudem dürfte der Apparat nicht in seiner Funktion von Dir erfunden, sondern per Vorgabe von der Firma definiert worden sein. Da kriegst Du also nix, weil nichts geniales erdacht wurde. Entscheidend ist aber der Vetrag zwsichen Uni und Drittmittelgeber: Da die Profs da meist nicht sonderilch bewandert sind, kann man davon ausgehen, daß die Rechtsabteilung der Firma schon dafür gesorgt hat, daß sie selber den Profit hat und nicht Du oder die Uni.
Ich habe das so gehört: Da du die Diplomarbeit geschrieben hast, gehören dir erstmal alle Rechte. Wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, dann sieht das natürlich anders aus...
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