Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfristen meinerseits...


von Martin B. (Gast)


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Hallo Leute!
Eine Frage zu den Kündigungsfristen...

Der Hinweis GOOGLE doch mal - wurde übrigens schon von mir erledigt,
aber ich habe nichts passendes gefunden.

Ich arbeite in einem mittelständsichen Unternehmen als Dipl.Ing. - wir
unterliegen keinem Tarifvertrag.

Nach 3 Jahren habe ich jetzt meinen Traum Job gefunden...
Der Haken - die Stelle ist "ab sofort" zu besetzen...

Wie schnell kann ich denn aus meinem laufenden, unbefristetem Vertrag
raus. Hierzu sind im Vertrag keinerlei Angaben gemacht.
Wie funktioniert so etwas?

Wer kennt Seiten  Infos  genaue Angaben...
Vielen Dank für Eure Hilfe!

von Thomas (Gast)


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Hallo

das ist ganz einfach.
Du kannst mit 4 Wochen (ALSO 28Tagen!!!) zum 15, oder zum Monatsletzten
Kündigen!

Gestern hättest Du also noch so kündigen können, dass Du zum 1.9 deinen
Traumjob antreten kannst. Nun wirst Du wohl bis zum 15.9 warten müssen!
Weitere Infos brauchst Du eigentlich nicht. Kenne mich im Moment gut
damit aus, hab nämlich vorgestern gekündigt ;-)

Für deinen Arbeitgeber sieht das etwas anders aus, wenn er Dich
kündigen möchte und Du länger als 5 Jahre dabei bist, dann verlängern
sich für den Arbeitgeber die Fristen.

von Martin B. (Gast)


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@Thomas
das ging ja mal schnell - vielen Dank
und viel Erfolg im neuen JOB!

von Patrick (Gast)


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Hi Martin,

Thomas hat ja schon mal den gesetzlichen rahmen erklärt. Wenn dein
Arbeitgeber einverstanden ist, kannst du natürlich auch kürzere
Kündigungsfristen absprechen.

von inoffizieller WM-Rahul (Gast)


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Die Fristen stehen in der Regel auch im Arbeitsvertrag...

von Thomas (Gast)


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@inoffizieller WM-Rahul! i.d.R. Aber nur zu Fristen während der
Probezeit! Ansonsten wird kein Arbeitgeber so blöd sein und im Vertrag
die gesetzlichen Fristen aufzuschlüsseln!

von Matthias (Gast)


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Erstmal den Traumjob bekommen und wenn es geklappt hat, ist der
zukünftige Arbeitgeber sicher bereit über den Anfangszeitpunkt zu
verhandeln. 1 Monat früher oder später ist dem fast egal, wenn es sich
um ein seriöses Unternehmen handelt.

von Roland (Gast)


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Normalerweise ist die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartal Ende, bei mir
war es jedenfalls immer so.

von Martin B. (Gast)


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so etwas befürchte ich auch, aber wie kriege ich das raus - ich kann ja
schlecht meinen jetzigen AG fragen...
und der potentielle neue AG möchte in der Bewerbung den möglichen
Starttermin...

4 Wochen zum Quartal Ende - oder gilt Thomas Regel (Post Nr. 1)

von Unbekannter (Gast)


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Die Kuendigungsfristen regelt uebrigens Paragraph 622, BGB

von Thomas (Gast)


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Sorry - ein erwachsener Mann sollte doch im Vertrag lesen können, ob es
grundsätzlich um die gesetzlichen oder angepasste Kündigungsfristen
geht!
@Roland: Das ist BullShit! Gesetzlich ist es so wie ich oben
geschrieben habe! Natürlich kann man das anpassen; Also nix mit
"normalerweise".

Mit der Aussage "normalerweise blablabla" ist niemanden geholfen!

von Martin B. (Gast)


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BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten
(Arbeitnehmers)
kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende
eines
Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die
Kündigungsfrist, wenn das
Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines
Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der
Vollendung des
25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

von sepp (Gast)


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@Martin B.: Nimm dein Arbeitsvertrag und geh zu einem Anwalt der auf
Arbeitsrecht spezialisiert ist. Der kann dir genau sagen was Sache ist.

Bei solchen Sachen wäre es mir das Geld wert. Bzw. ein Freund hatte das
Problem und bei ihm hat das der Rechtsschutz übernommen.

Bei vielen Firmen ist es auch so, das du nach der Kündigung dein
Schreibtisch räumst und heimgehst. Damit du keinen Schaden mehr
anrichten kannst. Falls du dann in der Kündigungsfrist einen neuen Job
anfängst, bezahlt dir die alte Firma meist einfach deinen Lohn nicht
weiter.

von Detlef _. (detlef_a)


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Auf keinen Fall würde ich meinem neuen Arbeitgeber signalisieren, daß Du
bereit bist, den Arbeitsvertrag mit Deinem alten Arbeitgeber zu brechen,
dann hast Du den Stempel 'illoyal' weg. Schließe mich an: ein seriöser
Arbeitgeber hat für Kündigungsfristen Verständnis. BTW:
'Traumarbeitgeber' gibts  genauso häufig wie 'Traumfrauen/männer'.

Cheers
Detlef

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