Forum: Ausbildung, Studium & Beruf eure Meinung/Rat - Geheimhaltungsvereinbarung


von Robert (Gast)


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Hallo,

nachträglich möchte meine Firma folgendes unterschrieben haben. Ist das
aus eurer Sicht ok, bzw. hätte ich gerne prof. Rat ob die das so
dürfen.

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Erklärung des Mitarbeiters:

1. Verschwiegenheitspflicht

a) Der Mitarbeiter verpflichtet sich, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche
Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von der
Geschäftsleitung schriftlich
gekennzeichnet oder mündlich bezeichnet bzw. offensichtlich als solche
zu erkennen sind,
geheim zu halten und ohne ausdrückliche Genehmigung der
Geschäftsleitung keinen dritten
Personen zugänglich zu machen.

Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen,
- die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen,
- die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind,
- die nicht offenkundig sind, und
- die nach dem bekundeten oder erkennbaren Willen des Betriebsinhabers
aufgrund eines
berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden
sollen.

b) Im Zweifelsfalle sind technische, kaufmännische und persönliche
Vorgänge und Verhältnisse,
die dem Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt
werden, als Geschäfts-/
Betriebsgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der Mitarbeiter
vor der Offenbarung
gegenüber Dritten verpflichtet, eine Weisung der Geschäftsleitung
einzuholen, ob eine
bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.

c) Der Mitarbeiter darf im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt
gewordene Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse nicht für sich verwerten.

d) Es ist dem Mitarbeiter untersagt, geschützte personenbezogene Daten
unbefugt zu einem
anderen als dem jeweiligen rechtmäßigen aufgabenerfüllenden Zweck zu
verarbeiten, bekannt zu
machen, zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.

e) Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.
Vetrauliche und geheim zu
haltende Schriftstücke, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Unterlagen
sind unter Verschluss
zu halten.

f) Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der
Firma x

g) Im Falle einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht haftet der
Mitarbeiter für den
dadurch entstandenen Schaden.

h) Der Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis, dass eine unbefugte Weitergabe
von Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnissen die Strafbarkeit (z.B. §17 UWG) begründet.

2. Diensterfindungen

a) Für die Behandlung von Diensterfindungen gelten die Vorschriften des
Gesetzes über
Arbeitnehmererfindungen vom 25.07.1957 (BGB1 I 1957,S. 756ff.
einschließlich späterer
Änderungen) in seiner jeweiligen Fassung sowie die hierzu ergangenen
Richtlinien für die
Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst.

b) Bei Verstoß gegen §24 Abs. 2 dieses Gesetzes ist der Mitarbeiter zum
Einsatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet

3. Nachvertragliche Geheimhaltungspflicht

a) Diese Verpflichtung der Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses.
Sollte die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht den Mitarbeiter in
seinem beruflichen
Fortkommen hindern, hat der Mitarbeiter gegen die Firma einen Anspruch
auf Freistellung von
dieser Pflicht.

b) Auch die Nichtbeachtung dieser nachvertraglichen
Schweigeverpflichtung verpflichtet den
Mitarbeiter zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens.

das wars...

von .... (Gast)


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>Im Falle einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht haftet der
Mitarbeiter für den dadurch entstandenen Schaden.

...grübel grübel

wobei 3a mal was posives ist aber wieder 3b

von Axel (Gast)


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Naja, mit Ausnahme der Schadenshaftung dürfte das im Rahmen liegen.
Manches ist über die Datenschutzbestimmungen sowieso ähnlich geregelt.


Wegen der Schadenshaftung bin ich mir aber nicht sicher.

Gruss
Axel

von Robert (Gast)


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könntest du mir das mit der Schadenshaftung ein wenig erläutern?

Danke

von Tobias S. (tobias)


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http://chaosradio.ccc.de/cr96.html

ist in dem Zusammenhang vll. ganz nett ;)

Gruss Tobias

von Axel (Gast)


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Ich weiss schlicht nicht, wie das mit der Schadenshaftung gesetzlich
aussieht.

Meines Wissens bist Du zwar durchaus Schadensersatzpflichtig, wenn Du
da was ausplauderst. Andererseits musst Du aber auch in der Lage sein,
erworbene Fähigkeiten im nächsten Job zu verwenden, so dass die Dich
nicht jedesmal verknacken können. Und Du kannst die auch nicht jedesmal
fragen, ob Du irgendwas, was Du da gelernt hast, nun nutzen darfst oder
nicht.

Aber die Abgrenzung zwischen erworbenen Fähigkeiten und geklautem
Wissen ist naturgemäss reichlich schwierig.

Aber ich bin kein Anwalt. Von daher kann ich Dir da nur sagen, wie ich
dazu stehe.

Gruss
Axel

von Stephan (Gast)


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So wie ich das sehe, solltest Du dieses "Ding" keinesfalls
unterschreiben!!

Weil die nur die Verantwortung auf den Arbeitnehmer abwälzen wollen.

Kein Wort darüber, was der Arbeitgeber dafür tut, dass Du Deine
Daten, Papiere, etc, etc. geheim halten kannst.

Einfach einen Shredder kaufen, und damit hat sich's?

Bei weitem gefehlt!

Ist Dein Computer gegen Angriffe geschützt?
Sind die Daten auf Deinem Computer verschlüsselt?

Ich könnte Dir noch zig Sachen sagen, und Du würdest erkennen, dass
Deine Firma (und wahrscheinlich die allermeisten anderen auch) löcherig
ist wie ein Sieb.

Also nochmals: Die wollen keinen Cent ausgeben, und Du sollst die ganze
Verantwortung tragen. Insbesondere sollst Du Schadenersatz zahlen, und
nur der liebe Gott weiss, wieviel.

Nicht unterschreiben!!
Stephan.

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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Sowas ist eigentlich Standard in jedem Projektvertrag. Meist steht noch
die Höhe der Vertragsstrafe dabei. (rund 2 Jahresgehälter :-)) Ich sehe
da aber nichts fallenartiges oder so und das meiste ist sowie per Gesetz
so geregelt.

Praktisch ist es eh so, daß die Firma Dir beweisen muss, daß Du
Geschäftsgeheimsisse ausplauderst.

Die Nutzung Deines Wissen bezieht sich auf das Knowhow: Selbsrredend
kannst Du erworbenes Wissen anwenden, allerdings keinen Code, Teile
oder Schriftstücke oder sonstige Daten wie Verkaufszahlen, Strategien.

MAch Dir aber mal keinen Kopf: Schäden erleiden die Firmen
diesbezüglich nur durch wechselnde Manager -> siehe LOPEZ.

von Wolfgang (Gast)


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Hallo,

so beim Überfliegen würde ich auch mal sagen, daß es nichts extrem
auffälliges wäre. Wenn Du Zweifel hast - warum gehst Du nicht zum
Betriebsrat oder zu einem aufs Arbeistsrecht speziallisierten Anwalt?
Auch wenn das ein paar Euro kostet - dann kannst Du das genau
einschätzen, ob das ok ist oder nicht.

Gruß

Wolfgang
--
www.ibweinmann.de
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von Smörre (Gast)


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Tja, wenn Du nicht unterschreibst droht wohl die Kündigung ??!

Das Ganze ist ein Fall für den Betriebsrat und/oder Fachanwalt für
Arbeitsrecht - ich würde beide aufsuchen.
Mir kommt der Schrieb wie eine Nötigung vor, da man ja alles schon im
Arbeitsvertrag hätte erwähnen müssen und können!
Normalerweise ist sowieso alles im BGB, UWG, etc. geregelt (darauf
nehmen sie ja auch ausgiebig Bezug) und wer sich auf
Zusatzvereinbarungen zu seinen Ungunsten einläßt ist selbst Schuld.

Ich würde das im Zweifel lieber nicht unterschreiben;
wie zuvor von Stehpan erklärt, DU bist im Zweifel der Dumme, Du mußt
Schadensersatz in unbekannter Höhe leisten!
Schredder ist auch nicht unbedingt die Lösung, es gibt so etwas wie
stillschweigende Zustimmung, aber das ohne Gewähr, ich bin kein Jurist
- den wirst Du brauchen!

Ganz witzig Punkt Nr.3a und b - was soll das?
bei 3a kannst Du auch auf Godot warten und 3b ist eine ganz gefährliche
Angelegenheit.

Schlimm, daß so was immer mehr um sich greift und die Mehrzahl sowas
auch noch ganz normal bzw. nicht weiter wild findet ...

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