Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik schaltungen u. patentrecht!?


von verzwickt (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen? ich habe eine anwendung die es zwar schon 
gibt, aber meine ist billiger.

mehrere problem habe ich jetzt:
1. darf ich elektronische geräte vertreiben, bin kein meister, ing., dr. 
etc.?
2. um mögliche patentproblem zu vermeiden, was muss ich beachten? auf 
die temperatur wird wohl niemand ein patent haben, aber wie sieht es mit 
den bauteilen aus?

vielleicht es schon mal jemanden ähnlich gegangen, kapazitäten zur 
professionellen Herstellung würden mir zu verfügung stehen, evtl. auch 
investoren.

Danke

von crazy horse (Gast)


Lesenswert?

zu1: natürlich darfst du elektronische Geräte herstellen und vertreiben. 
Allerdings müssen sie alle gesetzlichen Normen einhalten, also in erster 
Linie diverse VDE-Vorschriften, und CE-Konformität. Bei der VDE gibts 
keinen Spielraum, wenn du nicht auschließlich mit Kleinspannung 
arbeitest. CE ist ein riesengroßer Papiertiger, bei einfachen Geräten 
reicht eine Selbstzertifizierung, aber schon mit einem einfachen MC on 
board wirds schwieriger, da wirst du um eine Messung in einem Labor 
nicht herum kommen.
Nicht zuletzt die kaufmännischen Belange mit Gewerbeanmeldung und 
Umsatzsteuererklärung, da versteht der Fiskus keinen Spass.

von verzwickt (Gast)


Lesenswert?

zu 1.:
3,8 V werden niemanden weh tun

µC sind welche drinnen, aber da bin ich variabel...
der billigste der dafür in frage kommt wird genommen.

von Henrik (Gast)


Lesenswert?

Du wirst Probleme bekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, das sich 
deine Schaltung sehr vom derzeitigen "Stand der Technik" abhebt! Das mit 
dem "billiger" ist zwar ein gutes Argument, aber ob das alleine 
ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Zum Patent kannst du normalerweise 
nur Dinge anmelden, die sich durch einen "klaren Strich" vom bisherigen 
abheben. Das ist z.B. der Fall, wenn dein System auf einer ganz anderen 
Grundlage arbeitet. Wenn du es in einer Schaltung nur geschafft hast 
einen Transistor zu sparen (bildlich gesprochen), dann ist das bestimmt 
nicht patentwürdig! Ob man einfache elektronische Schaltungen überhaupt 
schützen lassen kann, weiss ich nicht. Frag am besten jemanden, der sich 
berufsmäßig damit befasst (das kostet allerdings allermeistens Geld). 
Wenn du es nicht patentieren lassen kannst, kannst du dir aber immer 
noch ein Copyright auf den Quellcode des Controller-Programms geben 
lassen.
Wie gesagt, bin auf dem Gebiet auch nur interessierter Laie, wenn du es 
ernst meinst, frag einen Anwalt. Denn das Patentamt ist eine Behörde, 
und da kann man schonmal was drehen und wenden, bis es passt!

Gruss Henrik

von verzwickt (Gast)


Lesenswert?

das prinzip ist das gleiche wie bei den kommerziellen auch (da gibt es 
schon etliche - wie beim fieberthermometer z.B.), die alle sensoren zur 
analyse verwenden, allerdings hat meine anwendung einen etwas anderen 
sinn (aber wie gesagt, das prinzip ist halt eine sensorschaltung.... mit 
sensor, filter, math. umforumungen, verstärker, µC... was man halt so 
drinnen hat) bzw. hat mehr funktionen, wie die bisher erhältlichen und 
würde in diesem bereich auch zu mehr sicherheit führen...

etwas konkreter:
die derzeit erhältlichen geräte sind "stand-alone" teile mit nur einem 
sinn. mein teil (nein ich habe kein fieber:) basiert zwar auf dem 
gleichen prinzip, aber beinhaltet zusätzlich noch etwas, das bisher noch 
nicht mit der "fieberthermometer" anwendung in zusammenhang gebracht 
wurde.

ich frage mich gerade, ob jemand auf das fieberthermometer ein patent 
hat, mit temp-sensoren?

habe ich dich richtig verstanden:

mal angenommen es gibt ein patent auf das fieberthermometer und ist mit 
siliziumsensoren eingetragen...
jetzt geh ich her, nehme einen platinsensor, mache andere abfragen etc. 
und mach noch ein paar funktionen mehr rein, dann dürfte ich deiner 
meinung ein patent bekommen.
oder was meinst du mit "anderer technologie"?
die temperatur mit halbleitersensoren zu messen, kann doch nicht 
patentiert sein, oder doch? dann wäre jemand, wohl reicher als bill 
gates... denk ich mal...


aber danke für deine antwort

von Stefan Heindel (Gast)


Lesenswert?

Also ich glaube mit nem Patent wirst du sehr schnell viel Geld ausgeben. 
Zum anderen ist es ein äußerst langwieriger Prozess; ich denke das 
kostet tausende €. Und selbst wenn du das Patent erteilt bekommst, so 
gilt dies ohnehin nur für Deutschland oder Europa. Und dann brauchst du 
noch nen Patentanwalt der deine Interessen auch schützt, und der 
arbeitet auch nicht für umme.

Ich würde z.B. die Typenbezeichnung vom Chip kratzen, und dann den 
ganzen Käse in schönes Epoxid eingießen. Dann baut dir das so schnell 
keiner nach.

Erzähl uns doch mal ein bissi genauer was das ist, was du verbessert 
hast!

Gruss Stefan

von verzwickt (Gast)


Lesenswert?

an das wegkratzen habe ich auch schon gedacht...

aber bei dem ganzen geht es viel mehr um die idee und kombination, darum 
werde ich noch etwas warten...


jetzt wäre mir am liebsten ein geistlicher prof der unter 
schweigepflicht steht...

man oh man, da denkt man sich immer, dass man nur eine idee braucht... 
aber ich glaube die zeit ist gekommen, mir prof. hilfe zu holen.

trotzdem danke

von Andi_K (Gast)


Lesenswert?

Bezüglich des Labortests: Crazy_h. hat da schon
recht. Es muss zB. ein EMV-Test gemacht werden,
wenn die Möglichkeit einer gewissen EM-Abstrahlung
besteht.(in den USA läuft das unter "FCC-Rule" und
wird schon bei 5V batteriebetriebenen Geräten verordnet).
Wie das hierzulande genannt wird, weiß ich zwar auch nicht,
aber ich habe mal gesehen, was da Teilweise für ein
Aufwand getrieben wird; und der wird nicht für umsonst gemacht. Das ist 
klar. Allerdings hat das auch was gutes: nach dem bestandenen EMV-Test 
haftet der Staat für
alle zerstörerischen Auswirkungen einer EM-Abstrahlung.
Und mal ehrlich: Wer hat schon Lust auf einen Prozess
wegen eines ausgefallenen Herzschrittmachers ??!
(Was natürlich der GAU wäre und für dein Projekt wohl
kaum in Frage käme... :-)

Bezüglich der Patentierung: Ich bin mir ziemlich sicher,
dass eine Patentierung nur auf ein "Funktionsprinzip" beruht,
die Schaltungstechnische Umsetzung dahinter aber völlig
belanglos ist und somit nicht patentwürdig.
Kommt jetzt aber einer daher und meint, er könnte das
"Prinzip" der Schaltungstechnischen Umsetzung das hinter
besagter Anlage steht grundlegend revolutionieren, dann
wird das plötzlich patentwürdig. Es ist schon verzwickt,
aber hat auch Hand und Fuss: Dann wird nicht mehr die
Anlage selbst relevant, sondern nur zB. nur das neue
"Auswerteprinzip" wird dann Gegenstand des Patents.

Aber fragt mich nicht, was die Patentbeamten machen,
wenn man zb. mit neuer Anlage und preisverdächtigem neuem 
Auswerteprinzip ankommt... Vielleicht doppelpatent ?
Oder Einfachpatent zum Schutz der Anlage und des Verfahrens ?
Naja, es ist schon verzwickt...



PS: alle Angaben ohne Gewähr.

von Henrik (Gast)


Lesenswert?

Wenn du es geschafft hast einen Sensor zu verwenden, der auf einem 
anderen Prinzip beruht und du kannst damit aufeinmal Fieber messen, 
obwohl er normalerweise für etwas anderes bestimmt war, dann ist das 
bestimmt patentwürdig.
Recherche ob es soetwas schon gibt kannst du erst mal mit google und der 
Recherchefunktion auf www.dbma.de machen.
Wenn es soetwas noch nicht gibt, kannst du ja mal einen 
Gebrauchsmusterschutz anmelden, daraus kann man unter Umständen nachher 
noch ein Patent machen. Wenn nicht, so wäre auch die direkte 
Patentanmeldung gescheitert (soweit ich da informiert bin! Das kann auch 
ganz anders sein!). Es gibt auch eine s.g. "Null-Euro-Patentanmeldung", 
was das aber wirklich ist, weiss ich nicht. "Sicherheit" ist übrigens 
auch immer ein gutes Argument in der Anmeldeschrift.
In einem stimme ich dir voll und ganz zu: Wenn du wirklich glaubst, das 
deine Idee eine Chance bei Anmeldung und Verkauf hat und du einen 
funktionierenden Prototyp besitzt, dann ist jetzt der Zeitpunkt 
gekommen, dir professionelle Hilfe bei der Anmeldung zu holen. Sobald 
die Anmeldung im Briefkasten  des DPMA (nur als Einschreiben!!!) 
verschwunden ist, kannst du es in alle Welt rufen, damit man anfängt 
sich für deine Idee zu interessieren. Die Prioritätsnummer des DPMA 
(Deutsches Patent- und Markenamt) nimmt dir niemand mehr. Selbst wenn 
die Nummer hinter dir genau die gleiche Erfindung beschreibt, bekommst 
trotzdem du die Patentschrift.
Bei einer von Edisons Erfindungen soll es so gewesen sein, dass Edison 
nur deshalb das Patent bekommen hat, weil der Beamte sich seinen Brief 
zuerst vornahm, sonst hätte es ein anderer bekommen!

Ich weise nocheinmal daraufhin, dass ich nur interessierter Laie bin und 
keinerlei Verantwortung für Vollständigkeit und/oder Richtigkeit für das 
von mir niedergeschriebene übernehmen kann und werde!

Gruss, Henrik

von verzwickt (Gast)


Lesenswert?

Ihr habt mir sehr weitergeholfen, wenn ich jetzt noch mehr verwirrter 
bin als vorher.
bei www.dpma.de sind in den faq's einigermassen zusammengeführt, was 
geht und was nicht...

evtl. verletzte ich gar keine patentrechte, da es etliche geräte bereits 
auf dem markt gibt, was mir eigentlich am liebsten wäre...

ich glaube es bringt jetzt nicht mehr viel noch länger darüber zu 
spekulieren was geht und was nicht, zumal ich hier auch keine konkreten 
infos rausgeben möchte.

trotzdem herzlichen dank euch allen, ich will jetzt mal ein paar tage 
abschalten um auf klare gedanken zu kommen...
vielleicht kann ich ja auch noch das alte prinzip umgehen und was 
wirklich eigenes entwerfen bzw. noch mehr sicherheiten schaffen, so dass 
die hauptanwendung nebensächlich wird/erscheint... - mehr bürokratie - 
NEINNNN!!! ich drehe noch durch.

in der ruhe liegt die kraft, darum brauch ich jetzt eine pause.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.