Welche Randbedinungen habe ich zu beachten, wenn ich Entwicklungsprojekte fürs Ausland anfertige, z.B. Software in die Schweiz oder nach Österreich liefere? Normalerweise kriegen meine Kunden immer eine Rechnung mit deutscher MwSt. von 16%. Stelle ich das auch so ins Ausland? / EU-Ausland? Was ist mit von dort bezogenen Leistungen und Lieferungen, wenn ich z.B. vorort in der Schweiz etwas kaufe? Kann man dort die MwSt weglassen, oder die heimische bezahlen? Was ist mit Hotelauffenthaltskosten?
Heinz, du bist aber wirklich "unglaublich"! Mit solchen Fragen geht man zum Steuerberater.
Für Lieferungen in die Schweiz braucht man eine Ausfuhrgenehmigung sowiet ich weis. Kooperiere lieber mit EU-Partnern, das sit unproblematischer.
Für Österreich gilt die erhöhte Mehrwertsteuer im Vergleich zu Deutschland. Du stellst Deine Rechnungen aber sicher netto, nehme ich mla an, oder ?
Heisst das, dass man dann keine MwSt abführen muss, wenn man eine Rechnung ins Ausland stellt?
Als Schweizer beliefere ich fast ausschliesslich den EU Raum, auch USA und Kanada. Kein Problem. Die Rechnungen enthalten natuerlich keine MWST. Bei Waren bekomme ich den Exportnachweis von der (CH-)Zollstelle zugesandt. Fuer Hardware und Software sind keine Genehmigungen erfoderlich. Bei der Quartals MWST Abrechnung bekomme ich regelmaessig groessere Betraege zurueckerstattet, da ich meinen Aufwand an Material & dienstleistungen von der MWST zurueckfordern kann, jedoch fast nie bezahlen muss. uu
Das interessiert mich jet aber! Ich verstehe das nicht ganz: Von welchen Lieferungen kannst Du die MwSt erstattet bekommen und von welchem Land? Ich dachte, daß man nur bei DEN Rechnungen vom deutschen Staat UST zurückbekommt, bei denen das auch ausgewiesen wurde, da sie ja dann vom Erbringer gezahlt wird. Wie ist das mit Leistungen aus dem Ausland, die die dortige UST enthalten? Ich habe mir z.B. kürzlich Software aus Holland bestellt und MIT MWst gezahlt. Eine Rechung mit MWST habe ich. Kriege ich das zurück? Was ist denn, wenn man dorthin muss, und dort etwas mit MWST kauf`? Die MWST wird ja direkt in Holland gezahlt, z.B: beim Tanken. Kriegt man die auch zurück?
Na, so einfach ist das nicht. Da ich in der Schweiz MWST pflichtig bin, dh meine Firma muss die MWST abrechnen kann ich die bereits bezahlte MWST geltend machen, hier nennt man das Vorsteuerabzug. Das betrifft natuerlich nur Rechnungen aus der Schweiz. Also wenn ich hier fuer 100 CHFr Waren kaufe, kommt noch die MWST von 7.6% drauf, dh 7.60CHFr. Diese 7.60 kann ich zurueckfordern. Muss natuerlich belegen koennen, dass die Waren fuer die Firma waren. Das ist bei Transistoren nicht schwierig, die kann ich ja nicht essen. Gaststaettenbetriebe haben's da anders. Wenn ich etwas im Ausland bestelle kommt das immer ohne MWST bis zu unserer Grenze, wird dort verzollt und ich muss 7.6% draufzahlen. Diese 7.6% kann ich dann zurueckfordern. Das kleine Detail ist dass der Verzoller fuer seine Dienstleistung auch noch 25 Euro kassieren tut. Die kann ich nicht zurueckfordern. Wenn ich nun persoenlich im Ausland etwas kaufe, bezahle ich die dort uebliche MWST. Wenn ich zurueckhaben will, muss ich bei der Ausfuhr an dessen Grenze einen Ausfuhrschein holen, ausfuellen, gestempelt haben und an den Verkaeufer zuruecksenden. Der kann mir dann die MWST zurueckgeben. Das ganze Prozedere lohnt sich daher nur bei teuren Guetern, und der Verkaeufer muss mitmachen, dh dessen Marge muss noch genuegend gross sein. Das letzte Mal hab ich das bei einem Eizo 560iT gemacht, der war signifikant guenstiger in Deutschland. Ist 15 Jahre oder so her. Wenn ich eine Ware ins Ausland verkaufe muss ich die dazugehoerige MWST nicht an die Schweiz abliefern wenn ich einen Ausfuhrschein der Zollgrenzstelle habe. Den bekomme ich wenn ich zB ein Warenpacket an der Post aufgebe. Das kostet um die 25Euro, im Gegensatz zu einem Privatpacket, dass nur 5 Euro kostet. Wenn ich via DHL, Fedex oder so versende laeuft das genau gleich. Wenn's ueber den Zoll geht, bekomm ich den Ausfuhrschein. Wenn ich etwas im Inland verkaufe, kommt die MWST auf die Rechnung drauf, der Kunde bezahlt die mir und ich bezahl sie Vierteljaehrlich bei meiner MWST abrechnung dem Staat. Wie wird man hier MWST pflichtig ? Als Firma mit uber 50'000Euro Jahresumsatz ist man dabei. Nicht wahlweise, sondern pflichtig. Soweit zur Schweiz. In der EU ist das insofern anders, dass der Verkaeufer die MWST nummer des Empfaengers angeben muss/kann und dann die beim Empfaenger geschuldetet MWST im eigenen Land fuer den Empfaenger bezahlt und das auf der Rechnung ausweist. Die Laender rechnen dann hinten herum ab. Alles klar ? uu
Soweit ist mir das klar und deckt sich mit meinem Wissen - ich hatte übersehen, daß Du Schweizer bist. Neu ist mir, daß die Schweiz eine so geringe MWST hat. Für mich als Deutscher in Deutschland ist nur der letzte Abschnitt interessant: Ich hätte also im konkreten Fall die aus Holland erhaltene Software nur Netto bezahlen dürfen? Oder kann ich trotzdem noch die UST zurückfordern? Bei mir ist es auch insofern anders, als dass ich keine Waren liefere sondern nur Porgrammierdienstleistung. Die Rechnungen soll ich Netto stellen, was also im Einklang stünde, mit dem gesagten. Jetzt fehlt mir noch die Info zu den Ausgaben, wenn ich im Ausland bin, um Inbetriebnahme zu machen: Da ich ja alles selber finanzieren muss, würde ich gerne die Kosten (vor allem Fahrtkosten und Unterbringung) in Abzug bringen. Bezinquittungen und Hotelrechnungen, aber auch Reparaturrechnungen vom Auto (wenn es mal in die Werksatt muss) zahlt man ja immer mit dortiger MWST. Die hätte ich auch gerne zurück, wenn es irgendwie geht. Kann mir ein Hotellier im Ausland eine Rechnung ohne MWST stellen?
Nicht so schnell. Die geforderte MWST muss man immer bezahlen, da der Erbringer sonst einen Ausfuhrschein haben muesste. Innerhalb der EU wird alles mit MWST verrechnet. Deshalb muss der Lieferant auch die MWST des Kunden auf die Rechnung nehmen. Der kann die MWST dann zurueckfordern. Dazu musst Du nun eine solche MWST nummer haben/beantragen/erhalten. Da kann ich leider nicht helfen. Software liefere ich auch ins Ausland. Auch MWSTfrei. Die muss der Kunde dann selbst einfuehren, dh auf seiner MWST Abrechnung als Import deklarieren. Auf dem selben Formular zieht man diese Import-MWST dann wieder als Aufwand ab, geht so Null-zu-Null auf. Lokale Leistungen im Ausland sind natuerlich mit lokaler MWST, dh Benzin, Hotel usw. Die Leistungen werden lokal erbracht & genossen und koennen daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht zurueckgefordert werden, der Erbringer kriegt ja keinen Ausfuhrschein. Die Kosten selbst koennen natuerlich steuerlich in Abzug gebracht werden, das nennt sich dann Aufwand. Ein Steuerberater sollte das Alles eigentlich wissen. Da sollte man einmal zumindest vorbei. Fuer die MWST gibt es ein Bundesamt, da sollte man tonnenweise Broschueren runterladen koennen. uu
Ok, jetzt ist es mir einigermassen klar. Ich kriege als nichts zurück, wenn ich im Ausland wohne :-(
Stopp! Ich meinte das so: "Wenn ich im Ausland tmeporär im Hotel wohne". Die UST der Hotelkosten hier in Deutschland kriege ich natürlich zurück. Habe jetzt mal gesurft und finde was interessantes: http://www.consultingplus.cz/index.php?show=001008000 Das scheint eine Agentur zu sein, die den ganzen Formalkram abwickelt, um die UST zurückzuholen, wenn man etwas geliefert hat. Das entspräche wohl Deinem Fall, wenn Du nach Deutschland leiferst ?
Die UST auf im Ausland bezogene Waren bekommt man als Deutscher auch zurück. Man muss sie sich aber im Ausland erstatten lassen. Habe ich aber noch nicht gemacht.
USt-pflichtig ist jeder, allerdings nur dort, wo er wohnt und seinen Firmensitz hat. Erstatten kann man sie aber nur dort, wo die Leistung hingegangen ist. Dazu muss man den Leistungsempfänger zahlungspflichtig machen -> Reverse Charge Verfahren. Die Rechnungen sind dann USt-frei. Die Erstattung ist aber nicht ganz einfach: Man muss dem Finanzamt am Ort einen Antrag und alle Originale einreichen. Die schicken das irgendwo hin. Das kann dann eine Weile dauern, bis man Geld und Rechnungen wiederbekommt.
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