Welche Randbedinungen habe ich zu beachten, wenn ich
Entwicklungsprojekte fürs Ausland anfertige, z.B. Software in die
Schweiz oder nach Österreich liefere? Normalerweise kriegen meine Kunden
immer eine Rechnung mit deutscher MwSt. von 16%.
Stelle ich das auch so ins Ausland? / EU-Ausland?
Was ist mit von dort bezogenen Leistungen und Lieferungen, wenn ich z.B.
vorort in der Schweiz etwas kaufe? Kann man dort die MwSt weglassen,
oder die heimische bezahlen?
Was ist mit Hotelauffenthaltskosten?
Als Schweizer beliefere ich fast ausschliesslich den EU Raum, auch USA
und Kanada. Kein Problem. Die Rechnungen enthalten natuerlich keine
MWST. Bei Waren bekomme ich den Exportnachweis von der (CH-)Zollstelle
zugesandt. Fuer Hardware und Software sind keine Genehmigungen
erfoderlich. Bei der Quartals MWST Abrechnung bekomme ich regelmaessig
groessere Betraege zurueckerstattet, da ich meinen Aufwand an Material &
dienstleistungen von der MWST zurueckfordern kann, jedoch fast nie
bezahlen muss.
uu
Das interessiert mich jet aber! Ich verstehe das nicht ganz: Von welchen
Lieferungen kannst Du die MwSt erstattet bekommen und von welchem Land?
Ich dachte, daß man nur bei DEN Rechnungen vom deutschen Staat UST
zurückbekommt, bei denen das auch ausgewiesen wurde, da sie ja dann vom
Erbringer gezahlt wird. Wie ist das mit Leistungen aus dem Ausland, die
die dortige UST enthalten? Ich habe mir z.B. kürzlich Software aus
Holland bestellt und MIT MWst gezahlt. Eine Rechung mit MWST habe ich.
Kriege ich das zurück? Was ist denn, wenn man dorthin muss, und dort
etwas mit MWST kauf`? Die MWST wird ja direkt in Holland gezahlt, z.B:
beim Tanken. Kriegt man die auch zurück?
Na, so einfach ist das nicht. Da ich in der Schweiz MWST pflichtig bin,
dh meine Firma muss die MWST abrechnen kann ich die bereits bezahlte
MWST geltend machen, hier nennt man das Vorsteuerabzug. Das betrifft
natuerlich nur Rechnungen aus der Schweiz. Also wenn ich hier fuer 100
CHFr Waren kaufe, kommt noch die MWST von 7.6% drauf, dh 7.60CHFr. Diese
7.60 kann ich zurueckfordern. Muss natuerlich belegen koennen, dass die
Waren fuer die Firma waren. Das ist bei Transistoren nicht schwierig,
die kann ich ja nicht essen. Gaststaettenbetriebe haben's da anders.
Wenn ich etwas im Ausland bestelle kommt das immer ohne MWST bis zu
unserer Grenze, wird dort verzollt und ich muss 7.6% draufzahlen. Diese
7.6% kann ich dann zurueckfordern. Das kleine Detail ist dass der
Verzoller fuer seine Dienstleistung auch noch 25 Euro kassieren tut. Die
kann ich nicht zurueckfordern.
Wenn ich nun persoenlich im Ausland etwas kaufe, bezahle ich die dort
uebliche MWST. Wenn ich zurueckhaben will, muss ich bei der Ausfuhr an
dessen Grenze einen Ausfuhrschein holen, ausfuellen, gestempelt haben
und an den Verkaeufer zuruecksenden. Der kann mir dann die MWST
zurueckgeben. Das ganze Prozedere lohnt sich daher nur bei teuren
Guetern, und der Verkaeufer muss mitmachen, dh dessen Marge muss noch
genuegend gross sein. Das letzte Mal hab ich das bei einem Eizo 560iT
gemacht, der war signifikant guenstiger in Deutschland. Ist 15 Jahre
oder so her.
Wenn ich eine Ware ins Ausland verkaufe muss ich die dazugehoerige MWST
nicht an die Schweiz abliefern wenn ich einen Ausfuhrschein der
Zollgrenzstelle habe. Den bekomme ich wenn ich zB ein Warenpacket an der
Post aufgebe. Das kostet um die 25Euro, im Gegensatz zu einem
Privatpacket, dass nur 5 Euro kostet. Wenn ich via DHL, Fedex oder so
versende laeuft das genau gleich. Wenn's ueber den Zoll geht, bekomm ich
den Ausfuhrschein.
Wenn ich etwas im Inland verkaufe, kommt die MWST auf die Rechnung
drauf, der Kunde bezahlt die mir und ich bezahl sie Vierteljaehrlich bei
meiner MWST abrechnung dem Staat.
Wie wird man hier MWST pflichtig ? Als Firma mit uber 50'000Euro
Jahresumsatz ist man dabei. Nicht wahlweise, sondern pflichtig.
Soweit zur Schweiz. In der EU ist das insofern anders, dass der
Verkaeufer die MWST nummer des Empfaengers angeben muss/kann und dann
die beim Empfaenger geschuldetet MWST im eigenen Land fuer den
Empfaenger bezahlt und das auf der Rechnung ausweist. Die Laender
rechnen dann hinten herum ab.
Alles klar ?
uu
Soweit ist mir das klar und deckt sich mit meinem Wissen - ich hatte
übersehen, daß Du Schweizer bist. Neu ist mir, daß die Schweiz eine so
geringe MWST hat.
Für mich als Deutscher in Deutschland ist nur der letzte Abschnitt
interessant: Ich hätte also im konkreten Fall die aus Holland erhaltene
Software nur Netto bezahlen dürfen? Oder kann ich trotzdem noch die UST
zurückfordern?
Bei mir ist es auch insofern anders, als dass ich keine Waren liefere
sondern nur Porgrammierdienstleistung. Die Rechnungen soll ich Netto
stellen, was also im Einklang stünde, mit dem gesagten. Jetzt fehlt mir
noch die Info zu den Ausgaben, wenn ich im Ausland bin, um
Inbetriebnahme zu machen: Da ich ja alles selber finanzieren muss, würde
ich gerne die Kosten (vor allem Fahrtkosten und Unterbringung) in Abzug
bringen.
Bezinquittungen und Hotelrechnungen, aber auch Reparaturrechnungen vom
Auto (wenn es mal in die Werksatt muss) zahlt man ja immer mit dortiger
MWST. Die hätte ich auch gerne zurück, wenn es irgendwie geht. Kann mir
ein Hotellier im Ausland eine Rechnung ohne MWST stellen?
Nicht so schnell. Die geforderte MWST muss man immer bezahlen, da der
Erbringer sonst einen Ausfuhrschein haben muesste. Innerhalb der EU wird
alles mit MWST verrechnet. Deshalb muss der Lieferant auch die MWST des
Kunden auf die Rechnung nehmen. Der kann die MWST dann zurueckfordern.
Dazu musst Du nun eine solche MWST nummer haben/beantragen/erhalten. Da
kann ich leider nicht helfen.
Software liefere ich auch ins Ausland. Auch MWSTfrei. Die muss der Kunde
dann selbst einfuehren, dh auf seiner MWST Abrechnung als Import
deklarieren. Auf dem selben Formular zieht man diese Import-MWST dann
wieder als Aufwand ab, geht so Null-zu-Null auf.
Lokale Leistungen im Ausland sind natuerlich mit lokaler MWST, dh
Benzin, Hotel usw. Die Leistungen werden lokal erbracht & genossen und
koennen daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht
zurueckgefordert werden, der Erbringer kriegt ja keinen Ausfuhrschein.
Die Kosten selbst koennen natuerlich steuerlich in Abzug gebracht
werden, das nennt sich dann Aufwand.
Ein Steuerberater sollte das Alles eigentlich wissen. Da sollte man
einmal zumindest vorbei. Fuer die MWST gibt es ein Bundesamt, da sollte
man tonnenweise Broschueren runterladen koennen.
uu
Stopp! Ich meinte das so: "Wenn ich im Ausland tmeporär im Hotel wohne".
Die UST der Hotelkosten hier in Deutschland kriege ich natürlich zurück.
Habe jetzt mal gesurft und finde was interessantes:
http://www.consultingplus.cz/index.php?show=001008000
Das scheint eine Agentur zu sein, die den ganzen Formalkram abwickelt,
um die UST zurückzuholen, wenn man etwas geliefert hat. Das entspräche
wohl Deinem Fall, wenn Du nach Deutschland leiferst ?
Die UST auf im Ausland bezogene Waren bekommt man als Deutscher auch
zurück. Man muss sie sich aber im Ausland erstatten lassen. Habe ich
aber noch nicht gemacht.
USt-pflichtig ist jeder, allerdings nur dort, wo er wohnt und seinen
Firmensitz hat. Erstatten kann man sie aber nur dort, wo die Leistung
hingegangen ist. Dazu muss man den Leistungsempfänger zahlungspflichtig
machen -> Reverse Charge Verfahren. Die Rechnungen sind dann USt-frei.
Die Erstattung ist aber nicht ganz einfach: Man muss dem Finanzamt am
Ort einen Antrag und alle Originale einreichen. Die schicken das
irgendwo hin. Das kann dann eine Weile dauern, bis man Geld und
Rechnungen wiederbekommt.