sind Stromlaufpläne per DIN oder was auch immer gefordert?

Gast #443579
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Hi Leute !

Ein Freund führt eine öffentliche Einrichung. Diese ist komplett mit EIB 
ausgerüstet und es gibt aufgrund der Größe des Bau´s und der 
Sondereinbauten (es handelt sich um eine Feuerwehrzentrale) vernünftige 
Stromlaufpläne; sie sind wie man sie sich vorstellt / wünscht.

Nun war dort ein Elektriker (nicht der Errichter der Anlage) im Gange 
und hat ein paar Dinge nachinstalliert.
Diese Firma ist aufgrund ihrer Arbeit schon echt witzig (nach Anbringen 
eines Schaltkastens musste ein 3m² Wandstück ausgebessert und neu 
gestrichen werden - Kommentar der Ausführenden: "ey Alder bau du ma son 
Riesenkasten hier an"...)
Auswählen kann mein Freund den Handwerker nicht so einfach selbst 
aufgrund öffentlicher Vergabegeschichten...

Für nachinstallierte Dinge wurden weder Prüfprotokolle noch 
Erweiterungen / Änderungen der Stromlaufpläne überreicht.

Nun meine Frage: Gibt es Vorschriften / Regeln die ein Anpassen der 
Stromlaufpläne und Übergabe der Prüfprotokolle regeln?
Es ist nämlich alles neuinstallierte hervorragend dokumentiert und 
archiviert; zur neuen Steckdose den LS zu finden ist nicht möglich... 
"try and error" geht aufgrund des Gebäudezwecks nur eingeschränkt...

Ok, der Privathaushalt hat auch keine Prüfprotokolle archiviert, aber 
bei komplexen Anlagen müssen ja Pläne vorhanden sein...
Klar, bemängeln kann man es... aber gibt es "greifbare" Regeln für diese 
Geschichte?


thx & greetz
Danny

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