Gast
#443579
Hi Leute ! Ein Freund führt eine öffentliche Einrichung. Diese ist komplett mit EIB ausgerüstet und es gibt aufgrund der Größe des Bau´s und der Sondereinbauten (es handelt sich um eine Feuerwehrzentrale) vernünftige Stromlaufpläne; sie sind wie man sie sich vorstellt / wünscht. Nun war dort ein Elektriker (nicht der Errichter der Anlage) im Gange und hat ein paar Dinge nachinstalliert. Diese Firma ist aufgrund ihrer Arbeit schon echt witzig (nach Anbringen eines Schaltkastens musste ein 3m² Wandstück ausgebessert und neu gestrichen werden - Kommentar der Ausführenden: "ey Alder bau du ma son Riesenkasten hier an"...) Auswählen kann mein Freund den Handwerker nicht so einfach selbst aufgrund öffentlicher Vergabegeschichten... Für nachinstallierte Dinge wurden weder Prüfprotokolle noch Erweiterungen / Änderungen der Stromlaufpläne überreicht. Nun meine Frage: Gibt es Vorschriften / Regeln die ein Anpassen der Stromlaufpläne und Übergabe der Prüfprotokolle regeln? Es ist nämlich alles neuinstallierte hervorragend dokumentiert und archiviert; zur neuen Steckdose den LS zu finden ist nicht möglich... "try and error" geht aufgrund des Gebäudezwecks nur eingeschränkt... Ok, der Privathaushalt hat auch keine Prüfprotokolle archiviert, aber bei komplexen Anlagen müssen ja Pläne vorhanden sein... Klar, bemängeln kann man es... aber gibt es "greifbare" Regeln für diese Geschichte? thx & greetz Danny