Hallo, steht einem eigentlich ein Arbeitszeugnis rechtlich zu? Auch dann, wenn man über mehrere Jahre nur als Aushilfe gearbeitet hat, d. h. ohne Vertrag? Kennt sich da jemand aus? Gruß Jens
Einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu zählen unter anderem: befristet und geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Ärzte im Praktikum, Volontäre, Werkstudenten, zur Aushilfe beschäftigte Schüler/-innen und Student/-innen, Leiharbeitnehmer/-innen, Heimarbeitnehmer/-innen, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, aber auch Geschäftsführer, soweit sie nicht 50 und mehr Prozent der Gesellschafteranteile besitzen. MFG
Das war zu früh... Noch eine Frage, verjährt der Anspruch auf ein solchen Zeugnis?
Ja! Ein Zeugnisanspruch kann verjähren und verwirken, wenn er von Arbeitnehmer/-innen nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. Allerdings kenne ich die Fristen nicht. Frag bei Verdi: 01802-Zeugnis (6ct/Anruf) Tel.:01802-9384647
Die genauen Fristen kenne ich gerade nicht, aber es sind auf jeden Fall mehr als 6 Monate. Ich hab sogar noch irgendwas von 3 Jahren in Erinnerung. Aber vielleicht hat ja jemand nachgefragt und kann hier berichten.
> Ich hab sogar noch irgendwas von 3 Jahren in Erinnerung.
Genau so ist es.
Allerdings gibt es auch Urteile, die einen Anspruch auf ein Zeugnis
bereits nach 6 Monaten als nichtig erklären, wenn sich der Arbeitgeber
nicht mehr an den Mitarbeiter erinnern kann.
Soweit ich weiß muss der Arbeitgeber spätestens 3 Monate nachdem Du es anforderst das Zeugnis rausrücken - solltest Du also frühzeitig anfordern und es gut mit dem Arbeitgeber halten, sonst kostet der die Frist voll aus.
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