Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeugnis


von Jens (Gast)


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Hallo,

steht einem eigentlich ein Arbeitszeugnis rechtlich zu? Auch dann, wenn 
man über mehrere Jahre nur als Aushilfe gearbeitet hat, d. h. ohne 
Vertrag? Kennt sich da jemand aus?

Gruß
Jens

von Joerg M. (Firma: TU Wien) (pinning)


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Einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses haben 
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu zählen unter anderem: 
befristet und geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Ärzte im 
Praktikum, Volontäre, Werkstudenten, zur Aushilfe beschäftigte 
Schüler/-innen und Student/-innen, Leiharbeitnehmer/-innen, 
Heimarbeitnehmer/-innen, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche 
Personen, aber auch Geschäftsführer, soweit sie nicht 50 und mehr 
Prozent der Gesellschafteranteile besitzen.

MFG

von Jens (Gast)


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Klare Aussage, vielen Dank!

von Jens (Gast)


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Das war zu früh...

Noch eine Frage, verjährt der Anspruch auf ein solchen Zeugnis?

von Joerg M. (Firma: TU Wien) (pinning)


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Ja! Ein Zeugnisanspruch kann verjähren und verwirken, wenn er von 
Arbeitnehmer/-innen nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. Allerdings 
kenne ich die Fristen nicht. Frag bei Verdi:

01802-Zeugnis (6ct/Anruf) Tel.:01802-9384647

von Mike R. (thesealion)


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Die genauen Fristen kenne ich gerade nicht, aber es sind
auf jeden Fall mehr als 6 Monate.
Ich hab sogar noch irgendwas von 3 Jahren in Erinnerung.
Aber vielleicht hat ja jemand nachgefragt und kann hier berichten.

von Jens (Gast)


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> Ich hab sogar noch irgendwas von 3 Jahren in Erinnerung.

Genau so ist es.

Allerdings gibt es auch Urteile, die einen Anspruch auf ein Zeugnis 
bereits nach 6 Monaten als nichtig erklären, wenn sich der Arbeitgeber 
nicht mehr an den Mitarbeiter erinnern kann.

von Kent (Gast)


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Soweit ich weiß muss der Arbeitgeber spätestens 3 Monate nachdem Du es 
anforderst das Zeugnis rausrücken - solltest Du also frühzeitig 
anfordern und es gut mit dem Arbeitgeber halten, sonst kostet der die 
Frist voll aus.

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