Rechtliches zu Niedervoltspannungsgeräten

Gast #454813
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Hallo.

Ich hab ein Gerät entwickelt das unter 230V Netzspannung arbeitet. 
Eigentlich ist es ganz harmlos, aber natürlich müsste es wenn man es 
verkaufen will einige Normen erfüllen und Prüfzeichen bestehen.

Jetzt soll das Gerät getestet werden und unerfahrene Tester die 
unterschrieben haben, dass sie sich zur Verfügung stellen und dass ein 
gewisses Restrisiko was den Umgang mit dem Gerät betrifft nicht 
ausgeschlossen werden kann, sollen das Gerät verwenden.

Welche Normen/Prüfsiegel muss das Gerät auch in diesem Fall auf jeden 
Fall erfüllen?

Danke!
Gast #454817
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Was bastelst du da für einen Kram? Eine solche Unterschrift würde dir 
gar nichts nützen, falls wirklich was passiert.
Es gibt eigentlich nur einen einzigen sinnvollen Weg: nimm ein 
Steckernetzteil mit entsprechenden Zulassungen, fertig.
Gast #454845
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Wie gesagt, es gibt eigentlich kein risiko, ausser einer der Tester 
bricht das Gerät auf, isoliert die phase ab und greift drauf während er 
mit der anderen Hand irgendwo auf einen Nulleiter greift.

Die Frage war eigentlich nur nach den rechtlichen Bedingungen. Nein es 
ist nicht für medizinische Zwecke gedacht.
Gast #454880
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und was willst Du damit bezwecken, dass Du von ein paar testern 
unterschrieben bekommst, dass ihnen beim testen nix passiert ist? oder 
willst Du das gerät nur testen lassen, über eine markteinführung denkt 
man nach dem test (und eventuellenn hardwareänderungen) mal nach. wofür 
sollen die prüfsiegel denn sein, für eine markteinführung oder den 
testlauf?
Gast #454892
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Wenn du ein Gerät entwickelst und in Umlauf bringst (du bist also 
"Inverkehrbringer"), dann muss das Gerät das CE-Zeichen tragen. Die 
Kosten die durch diese Prüfung entstehen sind aber nicht unerheblich!! 
Lohnt sich auch gar nicht für eine handvoll Geräte.
Ein paar Leute unterschreiben zu lassen bringt da gar nix.
Gast #454914
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Ich denke, dass wichtigste wird sein, dass du die VDE 100 kennst und 
dein Gerät dementsprechend ausgelegt ist. Das sollte zumindest alles 
abdecken, dass niemand wegen eines Stromschlages in der Ecke liegt.

Eine Unterschrift nützt dir nicht viel, wie andere schon schrieben. Wenn 
du Fachmann bist, ist alles grob fahrlässig, was nicht den Normen 
entspricht. Da haftest du für.
Gast #454928
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http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Demnach kann der Hersteller ( du ) die CE Kennzeichnung selber 
vornehmen, wenn er nachweisen kann, das das Gerät die 
Konformitätskriterien erfüllt.
Das kostet dich Zeit, aber nicht unbedingt (viel) Geld.
Der Konformitätsnachweis ist insbesodere dann wichtig wenn wer zu 
Schaden kommt. Also: alle Unterlagen zum Gerät lange aufbewahren.
Gruß, Paul
Gast #454987
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Meine Erfahrungen in dieser Richtung:
1. Gerät muss spezifiziert werden nach Funktion und Einsatzbereich.

geprüft wird entweder nach der produktnorm oder, wenn das Produkt nicht 
normiert wurde, nach einer Fachgrundnorm. Die Fachgrundnorm ist eine 
übergeordnete Normierung.

2. Je nach Klassifikation werden dann leitungsgebundene Störungen 
gemessen und auch die Sensibiltät des Gerätes gegenüber Störimpulse von 
aussen. des weiteren werden EMV-Emissionen gemessen.

3. Grundsätzliche Messungen wie z. B. Widerstand Schutzleiter gegen 
Gehäuse (wenn notwendig).

Wenn du Interesse hasr, kann ich dir mal einen Prüfbericht zukommen 
lassen.

MW
Gast #455181
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Also,
es gibt die Richtlinenien fuer
-nicht drahtgebundene Empfindlichkeit und Abstrahlung
-leitungsgebundene Empfindlichkeit und Abstrahlung
-Geraetesicherheit

Die Netzisolation beinhalten zB dass das Kabel vom Netzfilter in der 
metallischen Rueckplatte zum Switcher doppelt isoliert sein muss. Die 
Pins des Netzfilter beruehrungsgeschuezt usw.

Man kann ein Geraet aus einzelnen geprueften Komponenten so 
zusammenbauen, dass die Normen nicht mehr erfuellt sind. Daher sollte 
man etwas Zeit auf die Vorschriften verwenden.

rene

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