Hallo! Folgende Situation: Mobilfunkvertrag endete 10/06. Provider zog bei der Endabrechnung in 10/06 Netto EUR 25,00 zzgl. 16% Mwst., also EUR 29,00, als Mietgebühr für die SIM-Kate von meinem Konto ein. Diese Gebühr bekomme ich zurück nachdem die SIM-Karte von mir an den Provider zurück geschickt wurde. Rücksendung der Karte erfolgte in 11/06, darauf erhielt ich eine Rechnung über die oben genannten EUR 29,00, allerdings als Gutschrift. Den Betrag habe ich bisher nicht erhalten. Muß mir der Provider, da jetzt 19% Mwst. gelten, mir die EUR 25,00 zzgl. 19% Mwst., also EUR 29,75 erstatten? Weis da jemand was genaues? MfG Thorsten
MAßgeblich für die bestimmung des relevanten MwST Satzes ist der Zeitpunkt des Leistungsübergangs (Leistungserbringung), und nicht der Zeitpunkt des Zahlungsübergangs (getätigte Zahlung). Leistung: Erstattung eines Gutschiftbetrages Leistungsübergang: nach Rücksendung der Karte an den Provider Zahlungsübergang: Tja, da mußt du mal selbst in deinen Unterlagen schauen was sich der Provider für ein selbst gestelltes Zahlungsziel an den Kunden ausgedacht hat. Man kann z.B. ja auch in einem normalen Handelsgeschäft langfristige Zahlungsziele vereinbart haben (z.B. 90 Tage), dann würde ich (als Kunde) aber auch staunen, wenn mir am 80. Tag eine neue Rechnung präsentiert würde, welche den höheren Mehrwertsteuersatz enthält.
Die besagte Rechnung über das Guthaben trägt den 30.11.06, Zahlungsziel an den Kunden laut AGB ist 30 Tage.
na dann passt das doch prima. Theoretisch wäre also am 30.12.2006 das Geld bei dir gewesen. Nun ist es halt erst (aufgrund der Feiertage) am 04.01.2007 bei dir. Formal hättest du möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung der Zinsen aufgrund des verspäteten Zahlungseingangs. Der Zinsverlust beträgt dann so ca. 5% von 29 EUR auf 5/360 Zinstagen, das macht dann enorme 0,24 cent.
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