Forum: Offtopic Gutschrift


von Thorsten (Gast)


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Hallo!

Folgende Situation: Mobilfunkvertrag endete 10/06. Provider zog bei der 
Endabrechnung in 10/06 Netto EUR 25,00 zzgl. 16% Mwst., also EUR 29,00, 
als Mietgebühr für die SIM-Kate von meinem Konto ein. Diese Gebühr 
bekomme ich zurück nachdem die SIM-Karte von mir an den Provider zurück 
geschickt wurde. Rücksendung der Karte erfolgte in 11/06, darauf erhielt 
ich eine Rechnung über die oben genannten EUR 29,00, allerdings als 
Gutschrift. Den Betrag habe ich bisher nicht erhalten. Muß mir der 
Provider, da jetzt 19% Mwst. gelten, mir die EUR 25,00 zzgl. 19% Mwst., 
also EUR 29,75 erstatten? Weis da jemand was genaues?

MfG
Thorsten

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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MAßgeblich für die bestimmung des relevanten MwST Satzes ist der 
Zeitpunkt des Leistungsübergangs (Leistungserbringung), und nicht der 
Zeitpunkt des Zahlungsübergangs (getätigte Zahlung).

Leistung: Erstattung eines Gutschiftbetrages
Leistungsübergang: nach Rücksendung der Karte an den Provider
Zahlungsübergang: Tja, da mußt du mal selbst in deinen Unterlagen 
schauen was sich der Provider für ein selbst gestelltes Zahlungsziel an 
den Kunden ausgedacht hat.



Man kann z.B. ja auch in einem normalen Handelsgeschäft langfristige 
Zahlungsziele vereinbart haben (z.B. 90 Tage), dann würde ich (als 
Kunde) aber auch staunen, wenn mir am 80. Tag eine  neue Rechnung 
präsentiert würde, welche den höheren Mehrwertsteuersatz enthält.

von Thorsten (Gast)


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Die besagte Rechnung über das Guthaben trägt den 30.11.06, Zahlungsziel 
an den Kunden laut AGB ist 30 Tage.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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na dann passt das doch prima. Theoretisch wäre also am 30.12.2006 das 
Geld bei dir gewesen. Nun ist es halt erst (aufgrund der Feiertage) am 
04.01.2007 bei dir.

Formal hättest du möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung der 
Zinsen aufgrund des verspäteten Zahlungseingangs.

Der Zinsverlust beträgt dann so ca. 5% von 29 EUR auf 5/360 Zinstagen, 
das macht dann enorme 0,24 cent.

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