Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verschwiegenheitspflicht


von Newbie (Gast)


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Weiß jemand zufällig, ob die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers 
auch dann gegeben ist, wenn er zufällig Kenntnis von kriminellen 
Vorgängen erlangt, die in der Firma vor sich gehen, bei der er 
angestellt ist (z.B. Steuerhinterziehung etc.)

von Feadi (Gast)


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Irgendwann endet das natürlich. Wenn Du einen konkreten Fall hast 
solltest Du einen Anwalt zu rate ziehen.

Gruß, Feadi

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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dünnes Eis!

von abc (Gast)


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wenn du so etwas nciht anzeigst machst du dich mitschuldig

von Salmonelle (Gast)


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Soweit ich weis, ist man nicht verpflichtet, eine Straftat anzuzeigen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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In jedem Fall bist du abhängig beschäftigt. Das auch ist juristisch 
gesehen Entlastung als auch existenziell bedeutend für dich.

Außerdem gibt es genügend Gerichte welche das als anschwärzen durch 
unzufiedene Mitarbeiter ansehen.

Obwohl du dudich zugleich der mitwisserschaft schuldig machst wenn du 
nichts unternimmst. So bleibt also nur eine mögliche anonyme anzige beim 
finanzamt. Zur Sicherung deiner Ansprüche musst du dir dann das 
Aktenzeichen geben lassen um dich auch später noch outen zu können, wenn 
die Messen gesungen sind.

Ich habe in solch einem Fall stllhalten müssen bis ich persönlich von 2 
monatiger Lohnvorenthaltung betroffen war. Dann habe ich dem Halunken 
die Insolvenzpapiere auf den Tisch gelegt. Mit der Kündigung in der Hand 
bin ich wie ein Großteil meiner Kollegen zum Arbeitsgericht und habe 
meine Ansprüche gesichert. Ein Jahr und zehn Betrogene später hat der 
Kadi dem Treiben auf Betreiben der KV ein Ende bereitet.

Suche dir schnellst möglichst einen neuen Arbeitsplatz!




von Newbie (Gast)


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> Suche dir schnellst möglichst einen neuen Arbeitsplatz!

Ja, das wird wohl das Beste sein :-(

Nur muß ich dann in kurzer Zeit schon wieder wechseln. Man sieht den 
Leuten leider nicht an, was es für Banditen sind heul

:-(

von Unknown (Gast)


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Doch! Man ist verpflichtet, die Straftat anzuzeigen. Tut man das aber 
extern, ist dies ein Entlassungsgrund! So wurde bereits entschieden. Man 
muss zunächst die Straftat der GEschäftsführung anzeigen.

Lustig ist es, wenn der Geschäfstführer die Straftat begeht: Wenn man 
Dir nachweisen kann, daß du davon wusstest, würde ich mich bei einem 
Anwalt beraten lassen. Wenn nicht, ist es nur eine Frage Deines 
Geissens.

Ich war schon in einer solchen Situation, wo ich von illigalen 
Aktivitäten wusst. Allerdings wusste und mutmasste die halbe Firma das - 
es gab nur keine Beweise. (Geschäftsfüherer wirtschaftet die Firma 
absichtlich runter, um sie in die INSO zu führen, z.B. hat er für die 
Lieferung von Geräten hohe Konventionalstrafen akzeptiert, obwohl es 
klar war, daß die Entwicklung ncht fertig sein würde, geschweige denn 
die Produktion - dann hat er ein Investmentbudget für die Tilgung eines 
noch lange nicht fälligen Bankenkredits verwendet und so den Ankauf von 
Maschinen verhindert, was eigentlich geplant war und vieles mehr ). Ich 
habe damals nichts unternommen und abgewartet. Letztlich ist die Firma 
verkauft worden und alle waren arbeitslos, bzw mussten wechseln, was ich 
dann auch tat.

Komischerweise hat sich niemand dafür interessiert, obwohl der Fall in 
der örtlichen Presse war und die Insolvenz ja über ein Anwaltsbüro und 
ein Gericht abgewickelt wurden.

Die Frage ist, ob dem was zu beweisen gewesen wäre. Ich warte aber heute 
noch darauf, daß mal eine Ladung vom Landgericht kommt und ich Zeuge 
gegen den machen muss.

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