Doch! Man ist verpflichtet, die Straftat anzuzeigen. Tut man das aber
extern, ist dies ein Entlassungsgrund! So wurde bereits entschieden. Man
muss zunächst die Straftat der GEschäftsführung anzeigen.
Lustig ist es, wenn der Geschäfstführer die Straftat begeht: Wenn man
Dir nachweisen kann, daß du davon wusstest, würde ich mich bei einem
Anwalt beraten lassen. Wenn nicht, ist es nur eine Frage Deines
Geissens.
Ich war schon in einer solchen Situation, wo ich von illigalen
Aktivitäten wusst. Allerdings wusste und mutmasste die halbe Firma das -
es gab nur keine Beweise. (Geschäftsfüherer wirtschaftet die Firma
absichtlich runter, um sie in die INSO zu führen, z.B. hat er für die
Lieferung von Geräten hohe Konventionalstrafen akzeptiert, obwohl es
klar war, daß die Entwicklung ncht fertig sein würde, geschweige denn
die Produktion - dann hat er ein Investmentbudget für die Tilgung eines
noch lange nicht fälligen Bankenkredits verwendet und so den Ankauf von
Maschinen verhindert, was eigentlich geplant war und vieles mehr ). Ich
habe damals nichts unternommen und abgewartet. Letztlich ist die Firma
verkauft worden und alle waren arbeitslos, bzw mussten wechseln, was ich
dann auch tat.
Komischerweise hat sich niemand dafür interessiert, obwohl der Fall in
der örtlichen Presse war und die Insolvenz ja über ein Anwaltsbüro und
ein Gericht abgewickelt wurden.
Die Frage ist, ob dem was zu beweisen gewesen wäre. Ich warte aber heute
noch darauf, daß mal eine Ladung vom Landgericht kommt und ich Zeuge
gegen den machen muss.