Hallo, weiß jemand, ob man Anwaltskosten, die wegen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angefallen sind, von der Einkommenssteuer absetzen kann? MfG
Es gibt nur eine Sonderrubrik "Steuerberatungkosten". Normale Anwaltskosten kommen in die "Aussergewöhnliche Belastungen" auf der Anlage N, ganz unten. Da kommen auch die 10,- Euro vom Doktor und die neue Zahnprothese hin. Es gibt aber einen Freibatrag und einen zumutbaren Anteil. Daher kriegst Du dafür nicht unbedingt was raus. Am besten, du hast alle Deine Prozesse in einem Jahr, wenn Du Dir auch die Zähne machen lässt, deine Kinder die Zahnspange brauchen und Du deinen Autounfall hast, den jeder im Leben hat.
Frage ist nur, ob sich das alles so einfach in das gleiche Jahr legen lässt. Autounfall kann man ja jederzeit verursachen, aber den Kids die Zähne verbiegen, damit man Steuern spart?!...
Hab inzwischen gelesen, daß man Anwalts-Kosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen, auch bei den Werbungskosten ansetzen kann... Wäre jedenfalls besser als wenn man es als Sonderausgabe absetzen muß
Arbeitsprozess- und Beratungskosten ja. Aber auch bei den Werbungskosten hast du ja einen Freibetrag.
Da hat "Chef" wohl keine Ahnung!!! Als Werbeausgaben kann man sie geltend machen, wenn der „Anwalt“ gebraucht wird, um Situationen im Zusammenhang mit dem Einkommen zu klären. Das können z.B. Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten u.ä. sein.
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