Hallo
Mein Vorhaben:
Ich habe einige eigene Elektronikentwicklungen, bei denen ich auch
potentielle Kunden für habe.
Diese möchte ich in einem eigenen Onlieshop anbieten.
Meine Schwierigkeiten:
Da ich eher aus der Technikabteilung stamme und nur wenig Erfahrung und
Ahnung bezüglich Gewerbe, Steueren und Haftung habe wende ich mich an
Euch.
Bisher ist mir lediglich bekannt, dass ohne einen Gewerbeschein ich als
Privatperson keine Artikel verkaufen darf.
Folgende Fragen stehen noch offen:
Darf ich nur Bausätze oder auch komplette bestückte Platinen verkaufen?
Welche Richtlinien muss ich einhalten um bei Haftungsfragen abgesichert
zu sein?
Darf ich elektronike Bauteile und Komponenten ohne Einschränkungen
verkaufen? (Widerstanände, externe Komponenten, ....)
Wie sieht es mit den laufenden Abgaben, die mit dem Erhalt des
Gewerbescheins verbunden sind aus?
Muss ich ein eigenes Konto führen?
Muss ich Steuern abführen?
Sicherlich gibt es noch vieles weitere was ich bisher noch nicht
beachtet habe!
Würde mich freuen, einige Tipps von euch erhalten zu können
Schließlich ist es hier in Deutschland ja nicht wie auf dem Flohmarkt,
auf dem jeder machen kann was er für richtig hält.
Gruß Simon
>Darf ich nur Bausätze oder auch komplette bestückte Platinen verkaufen?
Verkaufen darfst du fast alles, es sei denn du brauchst für deine
Schaltung noch einige Zertifkate, wenn du z.B. medizinisches herstellt
oder wenn du in deiner Schaltung über den Äther was sendest.
>Darf ich elektronike Bauteile und Komponenten ohne Einschränkungen
verkaufen? (Widerstanände, externe Komponenten, ....)
Im Prinzip schon, müssen halt nur RoHS konform sein. Es gibt Fälle, da
verbietet der Hersteller den Vetrieb in bestimmten Ländern, aber da
kommst du dann ja sowieso nicht dran
>Wie sieht es mit den laufenden Abgaben, die mit dem Erhalt des
Gewerbescheins verbunden sind aus?
Eine Gewerbeanmedlung kostet ca 20 Mücken. Zusätzliche Laufende abgaben
sind halt deine Umsatzsteuer und evtl. Abgaben an IHK usw., wenn du
einen bestimmten Umsatz im Jahr überschreitest, bin mir aber nicht
sicher.
>Muss ich ein eigenes Konto führen?
macht Sinn
>Muss ich Steuern abführen?
siehe oben
>Eine Gewerbeanmedlung kostet ca 20 Mücken.
Richtig. Könnte aber wohl auch von lokalen Gegebenheit abhängig sein.
>Zusätzliche Laufende abgaben sind halt deine Umsatzsteuer und evtl. >Abgaben an
IHK usw., wenn du einen bestimmten Umsatz im Jahr >überschreitest, bin mir aber
nicht sicher.
Umsatzsteuer ist keine laufende Abgabe. Die wird entweder direkt ans
Finanzamt weitergeleitet bzw. mit deiner ausgegeben Umsatzsteuer (auch
"Mehrwertsteuer" genannt) verrechnet.
Die IHK will ab einem gewissen Umsatz einen Mitgliedsbeitrag haben.
Dafür bekommt man dann eine hübsche Zeitung ins Haus geliefert.
>Muss ich ein eigenes Konto führen?
Muß nicht, besser ist es. Buchführung gehört natürlich auch dazu.
Ab einem bestimmten Umsatz darfst du dann auch jeden Monat eine
Umsatzsteuervoranmeldung machen (Da du ja scheinbar grösseres vor hast,
wirst du auch die Umsatzsteuer ausweisen; bei Kleingewerbetreibenden muß
man das nicht tun; tut man es dann [aus Versehen] doch, muß man sich
darum auch noch kümmern.)
Die jährliche Einkommenssteuerklärung brauche ich wohl erwähnen.
Die IHK bietet in der Regel (kostenlose?) Existenzgründer-Seminare an.
Die Leutchen solltest du auch mal wegen deiner Fragen besuchen gehen...
Vielen Dank erst mal für die schnellen Antworten.
Also das mit der IHK werde ich auf jeden fall machen.
Mal sehen was da noch auf mich zu kommt was ich noch nicht weis.
Zu der RoHS Konformität.
Ist dies zwingend für alle Bauteile, die ich verwende?
Gibt es Ausnahmen?
Was muss ich alles bei diesen Bausätzen an Unterlagen mitliefern damit
ich später keine Klagen vom Käufer am Hals habe.
Müssen alle Bausätze oder was auch immer ich anbiete nach EMV, CE ...
-Richtlinien geprüft sein oder wäre es auch möglich Bastelprojekte
anzubieten?
Gruß
Simon
Als Bausatz darfst du soweit ich weis ziemlich alles anbieten. Sonst
dürften Reiche*t & Co ja wohl kaum noch nicht RoHS konforme Waren
anbieten. Sobald es jedoch ein fertiggerät ist muss es auch RoHS
entsprechen.
CE aufkleber kannst du soweit ich weis einfach draufkleben, solange du
dir sicher bist, dass dein Gerät auch konform ist.
Aber solange das ganze kein Fertiggerät ist, musst du auch nix an Tests
o.ä. machen.
> Ab einem bestimmten Umsatz darfst du dann auch jeden Monat eine> Umsatzsteuervoranmeldung machen
Die Voranmeldung muss mittlerweile in den ersten beiden Jahren nach
Gründung monatlich gemacht werden. Allerdings kann das Finanzamt auf die
Sollversteuerung verzichten (normalerweise bei weniger als 250000
Umsatz) d.h. die Umsatzsteuer wird erst dann fällig, wenn auch das Geld
da ist.
> CE aufkleber kannst du soweit ich weis einfach draufkleben, solange du> dir sicher bist, dass dein Gerät auch konform ist.http://www.ce-zeichen.de/download/leitfadenEMV.pdf
Da es um den Online-Verkauf geht, sollte man auch die dort angewandten
Gesetze kennen: UWG, Preisangabenverordnung, AGBG, TDG
(Impressumspflicht, etwas ähnliches gilt seit dem 1.1. auch für
geschäftliche EMails (EHUG)) etc.