Ok, man hätte es etwas deutlicher formulieren können. Ich hatte da aber
noch eine Diskussion um die Dienstleister aus einem anderen Topic im
Kopf.
Es geht um den sog Kundenschutz, den Dienstleister den den Selbständigen
aufdrücken. Dieser besagt, daß man nicht alleine beim Kunden arbeiten
darf. Das ganze gilt dann für eine gewisse Zeit über den aktuellen
Vertrag hinaus.
1.Problem: Die Firma will später nochmal etwas haben, der Dienstleister
will aber einen anderen reinpressen oder drückt einen im Stundensatz.
Jeder DL macht offenbar andere Überhangsregelungen. Einige gehen von
3Mon bis zu 1 Jahr, andere Regelungen stehen im Rahmenvertrag und gelten
permanent.
Wie sieht es da bei euch aus?
2.Problem: Die Sperre gilt teilweise für ganze Abteilungen, Standorte
und Konzerne. Will man dann in der selben Firma woanders rein, kann der
DL blockieren.
Wie schließt ihr das aus? Manche lassen sich darauf ein, nur auf die
Abteilung zu reduzieren, anderen dehnen es auf den Kozern aus. (???)
Kommt dann eine andere Anfrage von einem anderen Dienstleister, der
Kontakt zu einem anderen Besteller in diesem Konzern hat, ist man
ausgesperrt.
Und dann das Sonderproblem:
Man erfindet etwas und möchte es der Firma anbieten. Auch wenn des
Erfinden nach Ablauf des eigentlichen Vertrages stattfindet, könnte sich
der DL auf den Standpunkt stellen, daß der Rahmenvertrag noch gilt und
alle Entwicklungen ihm zu fliessen. Nun hat man aber mehrere
Rahmenvertrage geschliossen. Wer hat dann Anspruch ?