Wie Kundenschutz handeln?

Gast #498653
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Kannst Du Deine Frage nochmal, aber anders formulieren?
Der erste Satz ist noch o.k.
Der Rest scheint mir nach einem halben Kasten Bier niedergeschrieben 
worden zu sein. Trotzdem Prost!
Gast #499000
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Ok, man hätte es etwas deutlicher formulieren können. Ich hatte da aber 
noch eine Diskussion um die Dienstleister aus einem anderen Topic im 
Kopf.

Es geht um den sog Kundenschutz, den Dienstleister den den Selbständigen 
aufdrücken. Dieser besagt, daß man nicht alleine beim Kunden arbeiten 
darf. Das ganze gilt dann für eine gewisse Zeit über den aktuellen 
Vertrag hinaus.

1.Problem: Die Firma will später nochmal etwas haben, der Dienstleister 
will aber einen anderen reinpressen oder drückt einen im Stundensatz.

Jeder DL macht offenbar andere Überhangsregelungen. Einige gehen von 
3Mon bis zu 1 Jahr, andere Regelungen stehen im Rahmenvertrag und gelten 
permanent.

Wie sieht es da bei euch aus?

2.Problem: Die Sperre gilt teilweise für ganze Abteilungen, Standorte 
und Konzerne. Will man dann in der selben Firma woanders rein, kann der 
DL blockieren.

Wie schließt ihr das aus? Manche lassen sich darauf ein, nur auf die 
Abteilung zu reduzieren, anderen dehnen es auf den Kozern aus. (???) 
Kommt dann eine andere Anfrage von einem anderen Dienstleister, der 
Kontakt zu einem anderen Besteller in diesem Konzern hat, ist man 
ausgesperrt.


Und dann das Sonderproblem:

Man erfindet etwas und möchte es der Firma anbieten. Auch wenn des 
Erfinden nach Ablauf des eigentlichen Vertrages stattfindet, könnte sich 
der DL auf den Standpunkt stellen, daß der Rahmenvertrag noch gilt und 
alle Entwicklungen ihm zu fliessen. Nun hat man aber mehrere 
Rahmenvertrage geschliossen. Wer hat dann Anspruch ?
Gast #499121
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Es geht - mal vom letzten Punkt abgesehen - nicht um Rechtsberatung, 
sondern um eine Bestandsaufnahme, wie die typische Vertragsgestaltung 
aussieht. Das kann kein Anwalt beantworten, weil auch ihm der Überblicj 
fehlt.
Gast #500443
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@ selbsständiger

ist vieleicht nicht ganz auf den punkt, Aber ich für meinen Teil habe in 
einem Vertag einen passus der mir bis ein Jahr nach Vertagsende 
verbietet für Konkurenten meines Vertragspartners tätig zu werden.

Dieser wurde vom Auftraggeber gewünscht und von mir angenommen mit der 
voraussetzung das der Auftraggeber seine Konkurenten näher zu benennen 
da ich mich nicht in der Lage sah selbst zu recherchieren welche 
Unternemen hierfür in Frage kommen.

Diese voraussetzung wurde vom Auftraggeber auch akzeptiert

Gruß Elko
Gast #500579
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Ui, auch mal was Neues. An den Fall hatte ich noch garnicht gedacht. Den 
Vorteil einer solchen Regelung sehe ich aber insgesamt als gering an, da 
er leicht umgangen werden kann. Ausserdem bringt ein Jahr nicht so viel, 
wie mancher denkt.

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