Diese Fristen gelten immer für beide Seiten; wenn dein Vertrag das
einseitig festlegt, ist das rechtswidrig. Das heißt, auch der AG kann
dich nur mit 3 Monaten Frist zum Quartal kündigen.
Wenn du gekündigt wirst, ist eine lange Frist in der Regel gut (*), denn
es gibt dir mehr Zeit für die Jobsuche.
Wenn du selber den Job wechseln willst, kannst du das nur mit langem
Vorlauf - es ist also schwerer, sich von dem AG zu lösen.
Dass man dir eine lange Frist "anbietet", ist ein gutes Zeichen, würde
ich sagen. Sie rechnen nicht damit, dass sie dich bald wieder loswerden
wollen.
(*) schlecht ist es nur dann, wenn du schnell einen neuen Job zu
findest, aber leider bist du noch für den Rest des Quartals an den alten
gebunden. Aber dann lässt der alte AG hoffentlich mit sich reden und du
kannst vor Fristende gehen.
Oder gibt es da eine klare Rechtslage? Jemand wird vom alten AG
gekündigt, mit 3 Monaten Frist. Er hat Glück, findet nach kurzer Zeit
eine neue Stelle und könnte sofort anfangen. Kann der alte AG - der die
Kündigung ausgesprochen hat - nun auf Einhaltung der Frist pochen, oder
muss er den AN auch vor der Zeit gehen lassen?
Gruß,
der Tuppes