Forum: Offtopic Wie ist die Rechtslage?


von Thomas Fichtel (Gast)


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Ein Elektroniker hat von mir 4 NEUE Transistoren zu einem Bruchteil vom 
Neupreis gekauft. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Nun teilt er 
mir mit, daß er die Transistoren eingelötet hat und mit dem Ergebnis 
nicht zufrieden ist, da die Transistoren "die Werte nicht bringen" Ein 
Transistor soll sogar defekt sein.
Weiter schreibt er: "Wie verbleiben wir?. Ich stelle mir vor, daß ich 
die Transistoren auslöte und zurück schicke und den Kaufpreis sowie das 
Porto zurück erhalte. Ich hoffe, es geht ohne rechtliche 
Auseinandersetzung."


Was meint Ihr?
Wie soll ich mich verhalten?
Wenn ich in einem Geschäft Transistoren kaufe, die dann "zerschieße" 
tauscht mir die doch auch keiner um.

Gruß Thomas

von Sascha F. (sascha_focus) Benutzerseite


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Generell, soweit ich weiß, sind bei jedem Händler (wie Conrad, Reichelt 
Elpro usw.) Halbleiter vom Umtausch ausgeschlossen. Ich würde die nicht 
zurücknehmen.

MFG Sascha

von Karl-j. B. (matrixman)


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Also soweit mir bewusst ist muss er nachweißen das die Transistoren 
nicht durch seine Handhabung kaputt gegangen sind.

Was für Transistoren sind das wenn er so ein Theater macht??

Aber schon komisch wenn alle 4 Transistoren neu waren und alle schlecht 
sind! Vielleicht liegts ja an seiner Schaltung?!

mfg Karl

von Flexverbinder mit Wackelkontakt (Gast)


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> Wenn ich in einem Geschäft Transistoren kaufe, die dann "zerschieße"
> tauscht mir die doch auch keiner um.

Eben!


Ich würde mir erstmal eine ausführliche Fehlerbeschreibung schicken 
lassen. Denn so Aussagen wie "die Werte nicht bringen" bringen genau gar 
nichts. Evtl auch einen Schaltplan, denn oft liegt es einfach nur an 
fehlendem Wissen des Anwenders.

Um welchen Wert (finanzieller Art) geht es denn?

von Thomas F. (thomas-hn) Benutzerseite


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Hallo,

hast Du Beweise, dass die Transistoren bei Dir noch in einwandfreiem 
Zustand waren? Zeugen, etc.? Dann kannst Du Dich wohl auf § 447 BGB 
berufen. Darin steht im Prinzip, dass der Käufer mit dem Defekt leben 
muss, wenn er den Versand wollte.
Wenn Du noch weitere Infos suchst, dann schau doch mal auf 
www.123recht.de die Seite ist recht brauchbar ;-)

Gruß,

Thomas

P.S. Dein "Widersacher" schreibt ja, dass er hofft es geht ohne 
rechtliche Auseinandersetzung. Das hört sich für mich erstmal so an als 
wolle er Dich nur einschüchtern und wahrscheinlich hat er nicht viel 
Ahnung vom rechtlichen Zeug. Informier Dich also auf der oben genannten 
Seiten und schreibe ihm zurück, dass laut Paragraph xy im Gesetz xyz die 
Sache so und so aussieht.
Das wird ihm erstmal zeigen, dass Du Deine rechte kennst und er mit 
seinen Drohungen net gegen Dich ankommt. Mit solchen 
"Einschüchterungsversuchen" hatte ich es auch schon des Öfteren zu tun 
;-)

von Thomas Fichtel (Gast)


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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich bin nun schon etwas 
beruhigter.
Es handelt sich um nagelneue VHF Leistungstransistoren. Diese habe ich 
dem Käufer in Originalverpackung (verschweißt) zugeschickt. Vorher hat 
er per Mail ein Foto der Transistoren erhalten. 2 unabhängige Zeugen 
gibt es auch.
In einer Mail schrieb er mir, dass seine 4 Transistoren in einer 144Mhz 
Endstufe abgeraucht sind und er dringend Ersatz braucht.
Ich kann mir jetzt gut vorstellen, dass er den Grund für das "Sterben" 
seiner Transistoren nicht erforscht hat und einfach nur die neuen 
Transistoren eingelötet hat.
Die 4 Transistoren kosten im Fachhandel 196 Euro, er hat sie von mir für 
60 Euro plus 3,90 Versand erhalten.

Gruss Thomas


Habe gerade wieder eine Mail erhalten:

"...die Transistoren kommen per unfreies Paket zurück. Anbei meine 
Bankverbindung. Ich fordere die unverzügliche Überweisung des 
Kaufpreises innerhalb von 5 Tagen, da ich sonst von einem Betrug 
ausgehen muss und die Sache meinem Anwalt übergebe."

Nun bin ich doch wieder beunruhigt. Soll ich das Paket annehmen? Kostet 
mir wohl 12 Euro als unfreies Paket. Erkenne ich mit der Annahme meine 
Schuld an?
Werde wohl doch mal im Rechtsforum anfragen.

von Unbekannter (Gast)


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Ich würde das Paket auf gar keinem Fall annehmen. Schließlich habt ihr 
ja noch überhaupt keine Rückabwicklung ausgemacht.

Und beunruhigt brauchst Du meiner Meinung nach auch nicht sein. Altes 
Sprichwort: Hunde die bellen, beissen nicht.

Wenn er schreibt, dass die Transistoren die "Werte" nicht bringen, 
kannst ihn ja auffordern, erstmal genau zu beschreiben, welche Werte 
denn nicht nach Datenblattangaben sind.

Und wenn die Dinger schon eingebaut waren, ist es sowieso sein Problem.

von Karl-j. B. (matrixman)


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Ich wäre an deiner Stelle auch nicht beunruhigt!

Wiso auch das Leben ist zu schade für sowas ;)

Spass bei Seite. 1. habt ihr noch garnicht ausgemacht wie ihr das 
abwickelt 2. wenn er die Transistoren verlötet hat muss ER nachweißen 
das er das fachgerecht gemacht hat und das die Transistoren vor dem 
löten schon kaputt waren...


mfg Karl

von Feadi F. (feadi)


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> Ich würde das Paket auf gar keinem Fall annehmen. Schließlich habt ihr
> ja noch überhaupt keine Rückabwicklung ausgemacht.

100% Ack. Ich würde es auch nicht annehmen. Der Käufer muss bei der 
Rücksendung den billigsten Weg wählen, bei 'unfrei' kommen noch unnötige 
Kosten hinzu. Korrekt ist eine freigemachte Rücksendung, der Verkäufer 
muss dann das Porto erstatten. Das funktioniert aber nur, wenn der 
Käufer auch ein 14 Tägiges Rückgaberecht hat, was bei einem Privatkauf 
ja nicht gegeben ist.

Hier ( 
http://www.order.conrad.com/infocenter/B2C_DE/infocenter/umtausch.php ) 
ist z.B. das zu finden:
Vom Umtausch ausgeschlossen sind: "- Batterien, Akkus, Kabel, 
Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit 
deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde."

Batterien würde ich auch gerne mit der Begründung "die bringen ihre 
Werte nicht..." zurückgeben ;)

Gruß, Feadi

von tessi (Gast)


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Zunaechst einmal: das Monopol auf Rechtsauskünfte haben in D Anwälte.
Und nur auf diese Auskünfte kann man sich verlassen :-)
Daher spreche ich nun davon, wie ich persoenlich reagieren würde...

Würde mir sowas passieren, würde ich mich weiter aufregen:
- ich würde nochmal überlegen, ob dies wirklich ein PRIVATKAUF war 
(Anzahl
  der Verkäufe im letzten Monat, etc..., das ist vermutlich transparent
  via Ebay gelaufen und einsehbar?). Falls da irgendwelche Zweifel 
wären,
  würd' ich es rückabwickeln.
- wurde irgendwas in der Artikelgeschreibung "garantiert" oder 
zugesichert?
  Dann wuerde ich es besser "rueckabwickeln".
..so:
- wer etwas einklagt (Privatrecht) oder anzeigt(Strafrecht), muss es
  beweisen bzw. mit hinreichenden Belegen eine Straftat untermauern.
  "Wer etwas beweisen muss, hat den Prozess halb verloren" (Sprichwort)
- kaufe ich ein Kilo Äpfel habe ich ein Recht auf >=1000g mittlerer Art
  und Güte... Madenäpfel muss ich nicht nehmen, aber Kleine muss ich
  nehmen!
- ich würde das Paket nicht annehmen, denn durch konkludentes Handeln
  (Annahme) kann man auch implizit Willenserklärungen abgeben. Wozu 
auch?
  Die Transistoren kann man wohl eh nur entsorgen. Ein andere Strategie
  wäre, das Paket zum Erhalt von "Beweismitteln" anzunehmen, aber:
- Auf jeden Fall mit Einschreiben und Rueckschein der unbegruendeten
  (Geld-)Forderung schriftlich widersprechen. Nicht dass da jemand
  einen Elfmeter fuer ein Mahnverfahren bekommt! (mit nichtverwandtem
  Zeugen eintueten und zur Post bringen).
- Wenn er privatrechtlich dagegen angeht, wird er nur mit Mühe einen
  Anwalt finden, der fuer 60E einen Rechtsstreit anfaengt. Anwalts 
Honorar
  richtet sich (grob) nach dem Streitwert.
- Ein Jurist interpretiert in §263 StBG jedes Wort:
  * Vorspiegelung ....
  * Entstellung ...
  und fragt sich welches Verhalten in einem Fall darauf "passt".

Just my 2 cents,
Tessi

von Unrechtsberater (Gast)


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Lege die Transistoren einem Gutachter vor. Wenn sie funktionieren, 
kannst Du alle Prozesskosten zurückfordern. WEnn sie kapuut sind, berufe 
Dich auf seine Schaltung. Privatverkauf ist Privatverkauf. Wenn er sie 
eingelötet hat, hat er Pech gehabt. Ich hätte die Transistoren vorher 
vermessen, ob sie die Werte bringen.

von Yussew (Gast)


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Ich würde unbedingt zu einer Rechtsberatung gehen und fragen. Oft gibt 
es da Kleinigkeiten, an die man nicht denkt, und die einem zum 
Verhängnis werden.

Verbraucherzentrale wäre da ein guter Anlaufpunkt, die bieten kompetente 
Beratung zu wirklich fairen Preisen. Mit Rechtsforen habe ich keine gute 
Erfahrung gemacht. Da kommt jeder mit einem Beitrag und jeder meint was 
anderes und am Ende ist man nur verwirrter.

Aber ich würde sagen, dass es da kein Problem geben sollte. Du hast OVP 
Ware verkauft, er hat sie in ein Gerät eingebaut. Kann er beweisen, dass 
ausschließlich die Transen kaputt waren? Hat er die Bauteile 
ordnungsgemäß angefasst? Hat er sie ordnungsgemäß eingebaut?

Ich würde das Paket übrigens auch nicht annehmen, da unfreie Sendungen 
sehr viel teurer sind und nicht vereinbahrt wurden. Kannst ihm ja 
mailen, dass du die Annahme der Sendung zunächst verweigerst, bis du die 
rechtliche Lage geklärt hast.

von Yussew (Gast)


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BTW: du könntest ihn fragen, ob er bereit ist, seine Endstufe einem 
unabhängigen Gutachter vorzulegen um zu klären, ob noch andere 
Schaltungsteile defekt sind. Und dass weiteres Handeln eben von dem 
Gutachten abhängig ist. Dumm wäre es halt, wenn er sich darauf einlässt 
:) Naja vielleicht doch nicht die richtige Situation um zu pokern.

von Thomas B. (yahp) Benutzerseite


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> Naja vielleicht doch nicht die richtige Situation um zu pokern.

Eventuell doch. Bei einem Streitwert von 60 Euro wird ein Gutachten 
sicherlich teuerer kommen. Frage, ob der Streithammel so einen langen 
Atem hat. Da die Dinger OVP verschickt wurden mit Zeugen und allem Drum 
und Drann, sehe ich dessen Chancen nicht so hoch. (Auch nur meine 
Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft...)

von +++ (Gast)


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Der Gedanke, dass der Käufer, wie jemand schon sagte, die Dinger auf gut 
Glück eingelötet und rausgefunden hat, dass das nicht der Fehler war, 
liegt mehr als nahe. Das die nicht die geforderten Werte haben ist eine 
Ausrede. Er hat den Transistortyp von dir gekauft und nicht die Werte. 
Da soll er sich halt beim Hersteller beschweren.

Ich würde ihm folgendes anbieten, falls du die Möglichkeit des 
Durchmessens hast und der Zustand der Tr. akzeptabel ist: Nimm die 
Transistoren, die funktionieren zurück und erstatte ihm das Geld für 
diese. Den kaputten muß er selber tragen, schließlich kann er nicht 
beweisen, dass dieser bereits kaputt war (zumal das bei einem 
orginalverpackten sehr unwahrscheinlich ist).
Ausserdem würde ich die 12 Euro Porto von der Rückerstattung abziehen.

Habe keine Ahnung von Jura, ich würde es aber so machen.

von Geniesser (Gast)


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Na, dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

Du hast hier einen streitlustigen Kunden am Hals. Begib dich nicht auf 
sein Niveau, "Prozesshanseln" hat es in der Republik schon genug. Nehm 
die noch funktionierenden Transistoren gegen Erstattung des Kaufpreises 
zurück und rechne event. kaputt gegangene von der Erstattung ab. Die 
(seine) Versandkosten könntest du gewissermaßen als "Verhandlungsmasse" 
einbringen und ihm vorschlagen, den Betrag jeweilig zur Hälfte zu 
tragen. Damit steckst du natürlich insgesamt zurück. Aber bedenke, dass 
erstens du auf diese weise diesen "Streithammel" schnell los wirst und 
zweitens deine Lebensenergie samt Gesundheit nicht sinnlos verplemperst, 
nur um am Ende noch wegen ein paar Euro Recht zu bekommen (nach langem 
Hickhack). Außerdem bleiben so für dich die Kosten überschaubar.

Falls er sich nicht darauf einlässt, es gibt ja auch noch sowas wie 
einen (unabhängigen) kostengünstigen Schiedsmann.

von Marvin (Gast)


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Meine persönliche Meinung:

Du hast die Transistoren in der Originalverpackung eingeschweißt zu ihm 
hingeschickt - zur 100%igen Gutschrift müssen die auch genau so 
zurückkommen, basta.

Es ist schon sehr unwahrscheinlich, dass derartig hochpreisige 
Transistoren in der Originalverpackung defekt sind - es sei denn, es 
sind Plagiate. Aber wer soll das als Laie so ohne weiteres feststellen?

Da Du keine Ahnung hast, was der Käufer mit den Transistoren angestellt 
hat, kannst Du sie auch nicht weiter veräußern. Es muss doch einen Grund 
haben, weshalb er seine Endstufe in die ewigen Jagdgründe geschossen 
hat.
Außerdem würde ich auf einem Messprotokoll bestehen, welche Werte nicht 
den Vorstellungen entsprechen. Das ist eine Wischi-Waschi Aussage.

Schonmal darüber nachgedacht, dass nur ein einziger Transistor seiner 
Endstufe defekt war und er nun auf diesem Weg versucht, zu einer 
kostenlosen Reparatur zu kommen? Wie willst Du feststellen, ob Du auch 
wirklich "Deine" Transistoren zurückbekommst und nicht irgendwelche 
anderen?

Ich persönlich würde ihm sofort mailen, dass Du ein unfrei geschicktes 
Paket nicht annehmen wirst und würde es auf einen Rechtsstreit ankommen 
lassen.

von Wegstabenverbuchsler (Gast)


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Rechtsfragen: www.jurathek.de --> forum

von Daniel (x2) (Gast)


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Inwiefern "liefern die Transistoren denn nicht die gewünschten Werte"?
Bei ner Hochfrequenzverstärkerschaltung sind oftmals auch Layout und 
umliegende Bauelemente dafür verantwortlich dass nicht "die gewünschten 
Werte" geliefert werden.

Welche Transistorentypen waren es denn nun? :)

von Selma (Gast)


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Hier wird klar versucht, durch Androhung rechtlicher Konsequenzen den 
Verkäufer einzuschüchtern. Offensichtlich hat er eine 
Rechtsschutzversicherung, so dass er bereit ist, diesen Weg notfalls bis 
zum Ende zu gehen.

Wo gibts denn sowas, lötet ALLE Transistoren in eine womöglich noch 
Selbstbauendstufe ein. Gerät geht anschließend nicht und natürlich waren 
DEINE Transistoren schuld daran. Und die Krönung: will dir noch Betrug 
unterstellen, wenn du die Zaster nicht erstattest.

Ich würde mich rechtlich beraten lassen, und wenn die Sache doch sehr 
dannach aussieht, dass ich im Recht wäre, würde ich es auf einen Prozess 
ankommen lassen.

BTW: schreibe ihn doch mal an und frage, welche Endstufe er hat und ob 
es möglicht ist, einen Schaltplan zu bekommen. Evtl. passen die 
Transistoren ja auch schon grundsätzlich nicht, dann hätte sich der Kack 
für dich eh komplett erledigt.

...
von ... (Gast)


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Beim naechsten verkauf einfach ohne Rueckgabe und Garantie, wie es unter 
90% der Ebay Artikel steht. Aus Fehlern lernt man...

von O. D. (odbs)


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Hier kommt ja so einiges an brauchbaren Vorschlägen. Allerdings würde 
ich mich an Stelle von Thomas dagegen sträuben, auf den Käufer nur einen 
Schritt zuzugehen. Und zwar aus Prinzip. Wer sich so verhält ("Betrug!") 
kann ruhig mal gegen die Wand laufen. Sorgen machen muß man sich bei 
diesem Fall überhaupt nicht.

Es war ein Privatverkauf, eine Verpflichtung zur Rückname besteht in 
keinem Fall, genausowenig wie ein Garantieanspruch geltend gemacht 
werden kann. Der Spruch, der unter vielen ebay-Auktionen steht, ist 
meiner Meinung nach total überflüssig, wenn ein durchschnittlich 
intelligenter Mensch erkennen kann, daß da kein gewerblicher Händler 
etwas anbietet.

Wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wurde, sieht das auch 
beim Privatverkauf natürlich anders aus. Aber wie sollte der Käufer hier 
ansetzen? Wurde eine fg zugesichert, eine hfe oder Uce? Wohl kaum. 
Zugesichert wurde Transistor X von Hersteller Y, und der wurde ja auch 
geliefert, fertig. Halbleiter haben in der Regel keine 
Funktionsgarantie, im Gegenteil: ein gewisser Ausschuß muß hingenommen 
werden. Wenn die Teile originalverpackt vom Originalhersteller kommen, 
keine Chance für einen Umtausch.

Eine Rückgabe - wohlgemerkt freiwillig auf Kulanz - würde ich mir als 
gewerblicher Händler bei einem guten Kunden überlegen, aber nicht bei 
einem Privatverkauf und einem dermaßen unverschämten "Vertragspartner". 
Bei eingelöteten Transistoren sowieso nicht.

Also -> Annahme des Pakets verweigern. Den Käufer unverzüglich darauf 
hinweisen, daß man das Paket nicht annimmt, den eigenen Standpunkt kurz 
schildern und einen Satz anfügen wie "damit betrachte ich die 
Angelegenheit als erledigt." Gerne auch als Einschreiben, ist aber m.E. 
nicht unbedingt nötig. Dann kannst Du in Ruhe abwarten, ob er noch immer 
nicht die Lust verloren hat. Nicht in die Ecke drängen lassen und 
denken, man selbst müsste jetzt irgendetwas nachweisen. Der Käufer will 
etwas von Dir, nicht Du von ihm. Also laß ihn den Betrug nachweisen.

So, zum Schluß noch eine kleine Sache, die eventuell relevant sein 
könnte. Es gibt "gefakte" Transistoren, so wie manche Markenklamotten in 
China nachgemacht werden und als Original an den Mann gebracht werden. 
Betroffen sind natürlich besonders hochwertige Transistoren. Man kauft 
eine Stange 2N3055 im passenden Gehäuse, stempelt die um, macht eine 
Menge Gewinn und ist natürlich längst verschwunden, wenn die beim Kunden 
reihenweise abrauchen. Wer sich für das Thema interessiert, google 
spuckt eine Menge aus und liefert auch Bilder von Beweisphotos und 
Hinweisen, wie man Fakes erkennen kann. Ich habe persönlich auch schon 
Fakes bekommen, und zwar von Reichelt und Segor. Bitte nicht verwechseln 
mit "alternate sources", die rechtlich völlig in Ordnung sind, wenn die 
Transistoren im Katalog OHNE Herstellerangabe angeboten werden. Ich 
meine etwas anderes: Man bekommt Transistoren mit dem Logo des 
Originalherstellers, knackt die Gehäuse auf, weil man Verdacht schöpft, 
das etwas nicht stimmt und findet dann ein winziges, schlecht gebondetes 
2N3055-Die in einem TOP3-Gehäuse, das garantiert nicht von Toshiba oder 
der "alternate source" stammt. Ich gehe davon aus, daß die Versender 
nichts davon gewusst haben und selbst betrogen worden sind (Kann halt 
passieren, wenn man immer da einkauft, wo's am billigsten ist). Wenn die 
Transistoren aber von einem Vertrieb der Herstellers oder direkt vom 
Hersteller stammen, ist diese Gefahr gering.

Nur könnte hier eben ein Ansatzpunkt für Deinen Käufer sein: Ich wollte 
ein Transistor von Toshiba, Motorola etc. und bekommen habe ich etwas 
anderes mit dem Originallogo. DAS wäre allerdings Betrug. Fragt sich 
nur, wer der Schuldige ist. Betrug bedingt Vorsatz. Das heißt, Du hast 
bewusst Fakes eingekauft, um Deine Gewinnspanne zu erhöhen. Oder Du hast 
sie zufällig bekommen und das Problem erkannt, wolltest aber nicht auf 
Deinem Schaden sitzen bleiben und hast nun bewusst Deinen Käufer ins 
Messer laufen lassen ("das Problem an den nächsten weitergegeben"). Das 
soll er Dir aber bitte erstmal nachweisen, wenn er tatsächlich diese 
Schiene fahren möchte.

Also -> total locker bleiben.

von Thomas Fichtel (Gast)


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Vielen Dank für die doch sehr unterstützenden Mails. Inzwischen wird der 
Käufer sehr Aggressiv in seiner Ausdrucksweise. Ich habe einen 
Rechtsanwalt aufgesucht und ihm Alle Mails vorgelegt. Der Käufer bekommt 
einen netten Brief vom RA, da er ja ebenfalls einen Anwalt beauftragen 
wollte.
Die Rechtslage ist eindeutig und wir gehen auf keine Forderung ein.

Gruß Thomas

von Browncoat (Gast)


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Genau, Flucht nach vorn, mach ihn fertig den Betrüger. Von mir würde der 
auch keinen Cent sehen. Soll er das doch mal bei Conrad, Kessler oder 
Reichelt machen, selbst die als gewerbliche Händler würden dem einen 
Vogel zeigen und ihn auslachen.

... schon eingelötet gewesen, wahrscheinlich pumpt seine Endstufe jetzt 
lustig vor sich hin und dir will er die abgerauchten wieder aufs Auge 
drücken.

Ich würd sogar noch weiter gehen und den wegen versuchten Betrugs 
anzeigen.

Wer weiss vielleicht liest er ja hier mit, dann kann er ja mal Stellung 
beziehen und die Sache aus seiner Sicht darlegen, vielleicht sind wir ja 
auch schon zu polarisiert :D .

Mich würden seine Sprüche ja mal interessieren, vielleicht kannst du das 
ja mal nach Abschluss des ganzen im I-Net veröffentlichen, markante 
Stellen natürlich unkenntlich gemacht.

MfG BC

von Dirk (Gast)


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LoL waren die Transistoren vergoldet oder wieso macht er so ein Aufstand 
um ein paar Euro ??

Halbleiter sind von Umtausch ausgeschlossen!

von Karl-j. B. (matrixman)


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Zitat:

"Die 4 Transistoren kosten im Fachhandel 196 Euro, er hat sie von mir 
für
60 Euro plus 3,90 Versand erhalten."

Aber ich finde auch das der Käufer pech gehabt hat! Des hätte er wenn 
dann feststellen müssen als er sie noch nicht eingelötet hat...


Aber die Idee von Browncoat find ich gut! Wenn der Käufer schon gleich 
mit Anwalt und so droht würd ich den wegen Betrug anzeigen weil er dir 
seine Kaputten Transistoren zurückgeben wollt. Aber wenn man doch mal 
überlegt wie der Käufer gleich rumtut da stimmt doch was nicht!

mfg Karl

von Jupp (Gast)


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Bei Spoerle o. ä. hätte er den Zirkus sicher nicht versucht. Man kann es 
ja probieren, möglichst viel Druck ausüben, "kleine" Verkäufer 
verunsichern und hoffen, dass die klein bei geben und die Kohle zurück 
überweisen. Leider gibt es so extrem viele von denen, und es wird immer 
wichtiger, sich mit juristischen Feinheiten auseinander zu setzten, um 
da einfach auch souverän drüber zu stehen. Gerade wenn man mit der Jura 
nicht so vertraut ist, wird man bei sowas schon nervös. Schließlich 
kann/will man ja nicht gleich zum Advokaten rennen.

@Thomas

Es wäre nett, wenn du am Ende vielleicht mal kurz mitteilen könntest, 
wie es ausging; ohne Details natürlich. Die Angelegenheit dürfte sicher 
für einige hier im Forum interessant sein.

Vielen Dank!

von Unbekannter (Gast)


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> Halbleiter sind von Umtausch ausgeschlossen!

Und: Eltern haften für ihre Kinder.

Beide Sätze liest man ständig, haben auch eins gemeinsam: Sie sind 
nämlich vollkommen falsch!

Solange ein Händler Halbleiter an Verbraucher verkauft, trifft die 
2jährige Gewährleistung natürlich auch auf die Halbleiter zu. Da gibt es 
keine Ausnahmen, darüber haben auch schon Gerichte entschieden.

Nur zwischen einem gewerblichen Käufer und einem Händler kann der 
Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Und genau das ist auch 
der Grund, warum viele Distributoren nicht an Privatkunden liefern. Und 
wenn der Privatkunde Halbleiter im Wert von 5.000,- Euro kaufen will. 
Der Distributor mag die Gewährleistung nicht übernehmen. Das Risiko ist 
ihm zu teuer.

von Geniesser (Gast)


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Dann zeigt doch mal ein Urteil her, bei dem ein Gericht einem Käufer ein 
Rückgaberecht für ein Halbleiterbauteil das in einer Bastelschaltung 
eingesetzt wurde (und dort nicht funktionierte) eingeräumt hat.

Mit einem gebrochenen Ferritkern für einen Übertrager bin ich auch schon 
zum Conrad und habe ihn anstandslos umgetauscht bekommen. Aber den 
gekauften 2N3055, der in meinem Netzteil nach 3 Wochen defekt gegangen 
ist an der Bauteile-Theke umzutauschen halte ich für ein gewagtes 
Unterfangen. :)

Und ich glaube auch nicht, dass andere Distributoren sich hier anders 
verhalten.

Und ob die paar Transistoren sich für Thomas gegen den (mandantierten) 
Anwalt aufrechnen halte ich für mehr als gewagt. Am Ende könnte es so 
ausgehen:

Recht bekommen: ja
Kosten gespart: nein
Zeitaufwand: enorm
Ärger: groß
Bewertungsportal: versaut, weil mehrfach rot

--------------

unter dem Strich: außer Spesen, nix gewesen

aber vielleicht eine gute Erfahrung für's leben

halte uns auf dem laufenden, Thomas (ich wünsche dir trotzdem viel 
Glück!)

von Jupp (Gast)


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"Mit einem gebrochenen Ferritkern für einen Übertrager bin ich auch 
schon
zum Conrad und habe ihn anstandslos umgetauscht bekommen. Aber den
gekauften 2N3055, der in meinem Netzteil nach 3 Wochen defekt gegangen
ist an der Bauteile-Theke umzutauschen halte ich für ein gewagtes
Unterfangen. :)"

Wenn du mit einem Halbleiter an die Conrad-Theke gehst und um Umtausch 
bittest, lacht dich der Verkäufer aus. An der Theke steht ein großes 
Schild, das ALLE Teile vom Umtausch ausgeschlossen sind. Da kannst du 
mit Anwalt auftreten oder was auch immer, der Typ wird dir den 
Transistor definitiv nicht umtauschen.

Ich selbst hatte dort mal einen Spannungswandler für Leutchstoffröhren 
gekauft. War so ein kleines Teil etwa in Relaisgröße, zu Hause bemerkte 
ich dann aber, dass das Teil nicht passte. Naja da es fast 10 Euro 
gekostet hatte und noch nicht verbaut und OVP war, dachte ich, ich 
bekäme es in der Filiale umgetauscht; keine Chance. Wieder zu Hause rief 
ich bei Conrad an und fragte, warum ich unbenutzte und OVP Neuware nicht 
umgetauscht bekomme. Man sagte mir, dass es wohl ein Fehler des 
Mitarbeiters in der Filiale war und selbstverständlich könne ich den 
Umtausch über die Zentrale abwickeln. Worauf ich dann aber verzichtete, 
da die Versandkosten etc. von mir hätten übernommen werden müssen.

von Unbekannter (Gast)


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Es ist wie immer. Ihr verwechselt Umtausch (Kulanz des Verkäufers) mit 
der gesetzlichen Gewährleistung (geht strikt nach BGB). Und im BGB 
findet sich nun mal kein Paragraph, der die gesetzliche Gewährleistung 
auf elektronische Bauteile ausschließt die an einen Verbraucher verkauft 
werden.

Die Urteile zu suchen, habe ich jetzt keine Lust. Könnt ihr selbst 
suchen. Es ging dabei um die Gewährleistung für Speicherbausteine, 
Prozessoren etc. Und in einem Urteil wurde erwähnt, dass der Satz 
"Halbleiter sind vom Umtausch ausgeschlossen" eben nicht gültig ist.

von Geniesser (Gast)


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Das mag schon sein, aber ein Prozessor oder ein Speicherriegel ist nicht 
vergleichbar mit z.B. einem Transistor. Letzterer wird meist in einer 
Bastelschaltung eingesetzt, für die nun wirklich niemand anders als der 
Bastelnde selbst die Verantwortung übernehmen kann. Ein Prozessor oder 
Speicherriegel wird in aller Regel in eine "von der Industrie in hoher 
Qualität gefertigte Leiterplatte zum ausschließlichen Betrieb genau 
dieser Komponenten" eingesetzt und genau darin liegt der Unterschied.

Anders ausgedrückt, wer würde denn überhaupt noch einen Transistor 
verkaufen wollen, wenn jeder 15-jährige Anfänger-Bastler darauf bestehen 
könnte, sein gerade selbst kaputt gestromtes Teilchen mit grinsendem 
Gesicht auf die Ladentheke zu pfeffern mit den Worten:

Hey Alda! Mach ma heile, abba ruckizuck!

von Winfried (Gast)


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Das ist eben der Unterschied zwischen rechtlich korrekt und Praxis. In 
der Praxis wird vieles behauptet, was rechtlich nicht stimmt. Und es 
klappt ja auch in 90 % der Fälle. Genau der Unsinn, dass die 
Gewährleistung erlischt, wenn man das Gerät aufgeschraubt hat.

Letztens in Stern-TV sagte auch ein Rechtsanwalt, dass es überhaupt kein 
neues EU Recht gibt, nachdem auch Privatpersonen bei Verkäufen haften. 
Der Spruch, der bei Ebay also fast immer druntergeschrieben wird, ist 
völliger Blödsinn. Hat mich auch überrascht.

von Geniesser (Gast)


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@Winnfried

Ich habe die Sendung gesehen, allerdings nicht komplett. Privatverkäufer 
unterliegen nach neuem EU-Recht der Gewährleistungspflicht. Diese können 
sie aber mit dem bekannten Sprüchlein ausschliessen, wenn es sich um 
Gebrauchtwaren handelt (bei Neuwaren geht das sowieso nicht). Wenn 
Stern-TV an dieser Stelle was anderes behauptet hat, dann glaube ich das 
dennoch NICHT, denn dann wären sämtliche Meldungen und auch der Artikel 
des hauseigenen RA vom Heise-Verlag diesbezüglich falsch gewesen (und 
NICHT korrigiert worden) und auch ebay selbst würde in seinen Statuten 
falsches verkünden.

Stern-TV hat in der Sendung ja auch erstmal verkündet wer sein 
Schwarzfahren offen ankündigt, dem können sie nichts anhaben. Erst der 
RA hat dann nach der "Posse" im Nebensatz angemerkt, dass das erhöhte 
Beförderungsentgeld dennoch zu bezahlen sei (gibt nur keine Strafe).

Was die aufgeschraubten Gerätschaften anbetrifft, da mag es schon sein, 
dass man ein Gerät, dessen Deckel man abgeschraubt hat zurückbringen 
kann, unter Berufung auf die Garantie. Nie und nimmer glaube ich aber, 
dass man einen Haufen Einzelteile dem Verkäufer auf die Ladentheke 
schmeißen kann und dann IMMER zu 100 Prozent seine Garantie einfordern 
kann. Vielleicht noch indem man anfängt die Komponenten auseinander zu 
stecken und den Kabelbaum daneben legt. Wer will die "Gewähr" dafür 
übernehmen, dass ein Richter das auch so sieht, wenn der Fall vor den 
Kadi kommt?! Ein RA mag sich viel aus den Gesetzestexten herauslesen, 
letztlich ist er aber genauso von einem richterlichen Urteil abhängig 
wie der Normalbürger. Und selbst wenn ein Richter sich PRO entscheidet, 
heißt dass noch immer nicht, dass nicht ein anderes Gericht KONTRA sagt. 
Da würde ich mich eher noch auf ergangene Urteile verlassen und auch da 
muss man immer schauen, ob die auf den eigenen Fall auch wiklich 
anwendbar sind.

Vor Gericht und auf hoher See ..

von Unbekannter (Gast)


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Bevor ihr weiter über juristische Sachen diskutiert, sollter ihr erst 
mal lernen:

  a.) Gewährleistung
  b.) Garantie
  c.) Umtausch (Kulanz)

sind drei völlig verschiedene Dinge, die nichts miteinander zu tun 
haben.

Ansonten, zum "neuen EU-Recht"-Ebay-Satz, der ist in der Tat Müll. Es 
gibt überhaupt kein "neues EU-Recht". Es gibt in Deutschland das BGB, 
das Bürgerliche Gesetzbuch. Wer es nicht Online lesen möchte unter

  http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

der kann es auch für nur 5,- Euro kaufen:

   http://www.amazon.de/B%C3%BCrgerliches-Gesetzbuch-BGB/dp/3423050012/


Und wer zu den Paragraphen ausführliche Kommentare, Randnotizen und 
Urteilsverweise will, muss tiefer in die Tasche greifen:

   http://www.amazon.de/B%C3%BCrgerliches-Gesetzbuch-BGB-Otto-Palandt/dp/3406552668/


von Mike (Gast)


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@  Thomas Fichtel

Brauchst dir keine Sorgen zu machen, da du ihm die Transistoren privat 
verkauft hast gibt es erstmal keine Garantie für ihn. (Du musst bei eBay 
immer mit dazuschreiben dass dies eine Privatauktion ist und die 
Rücknahme ausgeschlossen ist)

Ach, du hättest die Kosten für einen Anwalt sparen können.

Lass den Typen reden und blocke seine e-Mail's , das brauchst du dir 
nicht anzutun. Er will dich in Panik versetzen damit du seinen Fehler 
ausbügelst.

:)

von Juli (Gast)


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> Du musst bei eBay immer mit dazuschreiben dass dies eine Privatauktion ist > und 
die Rücknahme ausgeschlossen ist

Und womöglich noch den Hinweis auf das neue EU-Recht, wie?

Nein, diese Formulierung ist rechtlich bedeutungslos. Lediglich der Satz 
"Angebot erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" scheint wohl 
relativ sicher zu sein. Aber auch hier sieht die Sache anders aus, wenn 
sich beim Käufer versteckte Mängel zeigen, die der Veräufer bewußt 
verschwiegen hat. Irgendiwe alles sehr kompliziert...

von Konfuzius (Gast)


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Hi,

ich denke auch, dass man bezüglich der Gewährleistung schon
unterscheiden muss, welches Produkt man gekauft hat. Es wird
bei einem Defekt zwar das erste halbe Jahr davon ausgegangen,
dass die Ursache für den Defekt schon vor dem Kauf vorhanden
gewesen ist, aber nicht bei allen Artikeln kann man davon
einfach so ausgehen. Besonders interessant sind da die sogenannten
Verbrauchsartikel wie Batterien und Lampen. Bei letzteren sieht
man ja immer Testsockel, damit niemand behaupten kann, die Lampe
wäre schon vor dem Kauf defekt gewesen (Lampen haben meist keine
eindeutige Seriennummer und selbst wenn, wird diese in der Regel
nicht beim Verkauf registriert).

Bei einer teuren (Foto-)Batterie könnte ich ja auch behaupten,
dass diese ihre zugesicherte Eigenschaft von x mAh-Stunden nicht
erfüllen und schon nach der Hälfte ausgestiegen sind. Theoretisch
müsste mir der Verkäufer das Geld erstatten, denn die Batterie
ist nachweislich leer (nach Gewährleistungsrecht), aber kann man
jetzt einfach so davon ausgehen, dass ich Recht habe und dieser
Vorwurf wirklich einen Mangel an der Sache darstellt? Ich glaube
kaum, denn bevor ich nicht mit einem Messprotokoll durch ein
geeichtes Messgerät beweisen kann, dass die Batterie wirklich
zu wenig Kapazität hat, wird es wohl jeder Verkäufer auf einen
Rechtsstreit ankommen lassen und mir keinen kostenlosen Ersatz
zukommen lassen. Denn ich kann ja nicht beweisen, dass die
Batterie NICHT von mir leergelutscht wurde und ich eventuell
nur betrügen will. Das Gewährleistungsrecht ist schon eindeutig,
aber es gibt Artikel, bei denen es noch mehr Möglichkeiten als
einen schon vor Kauf vorhandenen Mangel gibt und dieser Tatsache
muss ein Gericht natürlich auch Rechnung tragen.

Bei Prozessoren ist es da schon schwieriger für den Händler. Ich
habe auch schon CPUs zurückgebracht. Diese sind aber auch so gesehen
auch keine Verbrauchmaterialien und kommen in genormte Systeme
(Sockel xy, ATX-Spezifikation, etc.). Sofern der Händler mir also
keine mechanische Beeinträchtigung der CPU nachweisen kann (z.B.
Abgebrochene Ecke am Die, Schraubendrehernkratzer, verbogene Pins,
etc.) oder ich den Fehler gemacht habe, die CPU in ein Maibboard
mit einem Designfehler gesteckt zu haben, was mit dem Tod der CPU
enden musste und der Händler von dem Fehler in dieser Mainboard-Serie
zufällig wusste, wird er mir die CPU ohne Diskussionen umtauschen,
auch wenn natürlich die Möglichkeit besteht, dass ich Volldepp mit
meinen statisch geladenen Patschehändchen die CPU selbst zerstört
habe. Da man hiervon jedoch nicht pauschal ausgehen kann und die
Gerichte dieses ebensowenig tun würden, tauscht der Händler die
CPU im Allgemeinen um.

Und was den Verkauf von Ebay-Artikeln angeht:

Viele machen den Fehler und schreiben die technischen Daten in
die Artikel beschreibung, macht ja auch richtig was her in so
einer Artikelbeschreibung...vergessen aber meist zu erwähnen,
dass es sich hierbei um zitierte Herstellerangaben handelt,
für die man selbst keine Gewährleistung übernehmen kann.
In dem Fall hat man schlechte Karten, wenn ein Artikel
nachweislich nicht die Eigenschaften aufweist. Denn schließlich
hat der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem
Hersteller des Artikels.

In dem Fall von Thomas Fichtel würde ich mich nur dann ruhig und
gelassen  zurücklehnen, wenn ich ledigliche die Transistoren anhand
der Bezeichnung verkauft hätte und NICHT vollmundig dessen
Eigenschaften angepriesen hätte, um den Verkaufspreis zu erhöhen.
Denn solange der Transistor nicht total defekt ist, besteht die
Möglichkeit, die möglichen mangelhaften Eigenschaften mit Messgeräten
zu dokumentieren und das ist gar nicht mal so schwer. Zumindest, wenn
der Käufer sich gut mit HF-Technik auskennt.

von Geniesser (Gast)


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Ob wir von der Angelegenheit überhaupt noch mal was hören? ;)

von Thomas Fichtel (Gast)


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Aber ja doch.
Der Käufer muss den Brief vom RA erhalten haben, da seine Drohmails 
schlagartig aufgehört haben. Ein Schreiben von seinen RA ist bisher
nicht eingetroffen.
Der Käufer hat aber bis zum 08.03.2007 Gelegenheit auf den Brief meines
RA zu antworten.
Gruss Thomas

von Geniesser (Gast)


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Na dann sind wir gespannt wie ein Flitzebogen wie es weitergeht :)

von Axel R. (Gast)


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habe mitgelesen, gibts schon was neues?

73
AxelR.[DG1RTO]

von Thomas Fichtel (Gast)


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Bis zum heutigen Tag hat der Käufer nicht reagiert(T. war der 8.3.07). 
RA meint, er wartet noch bis Ende der Woche und dann gibts das volle 
Programm. Das sind die mir entstandenen Kosten und zumindest eine 
Anzeige wegen Nötigung. Zuzüglich dann noch der RA Kosten.
Eine Lehre ziehe ich natürlich daraus, dass ich unbekannten niemals mehr 
helfen werde.
Gruß Thomas

von Axel R. (Gast)


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Genau, das "Gute Zeug" lieber für gute Freunde und 'nem "guten Schluck" 
in geselliger Runde weitergeben.

von Gast (Gast)


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>RA meint, er wartet noch bis Ende der Woche und dann gibts das volle
>Programm. Das sind die mir entstandenen Kosten und zumindest eine
>Anzeige wegen Nötigung. Zuzüglich dann noch der RA Kosten.

Rein interessehalber, wie sieht es denn aus, wenn ich einen Verkäufer 
(gewerblich oder auch nicht) zur Nachbesserung eines defekten Gerätes 
auffordere (berechtigterweise oder auch nicht). Formulierung in etwa
"Da das von Ihnen erworbene Gerät nicht beschreibungsgemäß funktioniert, 
fordere ich Sie auf, bis zum ... nachzubessern oder den Kaufpreis zu 
erstatten."
Ist der Verkäufer dann unter irgendwelchen Umständen berechtigt, einen 
RA zu beauftragen und mir die Kosten aufzudrücken, wenn ich mich auf 
keinen Rechtsstreit einlassen will?

Es kommt ab und zu vor, dass ich bei nicht zu teuren Ebay-Artikeln 
(10-20 Euro) totalen Schrott geliefert bekomme. Ich schreibe dann den 
Verkäufer an, habe manchmal sogar Erfolg (teils Versehen des Verkäufers, 
teils Man-kanns-ja-mal-versuchen-Einstellung des Verkäufers), manchmal 
weigert er sich schlicht, dann verbuche ich es einfach als schlechte 
Erfahrung.

Was, wenn der Verkäufer in so einem Fall einen RA beauftragt hätte?

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