Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Darf ich o. Darf ich nicht?


von Michael (Gast)


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Hallo, ich bin Angestellter bei einer Firma und habe nach Erlaubnis 
meiner Firma ein Nebengewerbe angemeldet, weil meine Firma keine 
Maschinen zur Bearbeitung der Gehäuse mehr besitzt sollen diese extern 
gefertigt werden. Ich bin in dem Besitz einer CNC Fräse und würde gerne 
für meine Firma den Auftrag übernehmen, aber mir wurde gesagt das ich 
den Auftrag nicht übernehmen darf, weil ich Angestellter der Firma bin.

Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen für diesen Fall? Dürfte ich den 
Auftrag übernehmen oder nicht?

Gruß,
Michael

von Hamp (Gast)


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So ein Auftrag reicht nicht um als selbstaendig Erwerbender zu 
operieren, da bei nur einem Kunden ein Abhaengigkeitsverhaeltnis 
besteht. Der Auftrag ist zu goss um rasch am Wochenende ... Cash auf die 
Hand ?

Hamp

von Ulrich (Gast)


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Rein rechtlich gesehen darfst du den Auftrag übernehmen. Allerdings 
machen das firmen nur wenn nicht das Risiko besteht das deine reguläre 
Arbeit(szeit) darunter leidet und du bereits bezahlte arbeitszeit in 
dein Nebengewerbe investierst. Ich dürfte bei mir in der Firma als 
"Fremdarbeiter(sfirma)" arbeiten wenn ich nie in meinen Arbeitsbereich 
komme!

von Timo (Gast)


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Unsinn! Wenn deine Firma dein einziger Arbeitgeber ist, ist es 
vollkommen unerheblich, ob es in deinem orginären Arbeitsbereich ist 
oder nicht. Solange du nur einen einzigen Auftraggeber hast, wird dir 
eine Scheinselbstständigkeit unterstellt (auch ohne dass du bei 
demjenigen schon angestellt bist). In dieser Konstellation darfst du 
also nicht agieren.

Entweder arbeitest du auch noch für jemanden anderen, oder du stellst 
zum Beispiel deine Frau als Bürokraft ein. Hast du selbst Angestellte, 
wird nicht mehr von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen, auch wenn 
du nur einen einzigen Auftraggeber hast.

Gruß
Timo

von Michael (Gast)


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Danke für die Antworten, natürlich hab ich schon einige andere 
Kundenaufträge in dem letzten Geschäftsjahr gehabt. Einige andere Kunden 
bediene ich auch mit meiner Dienstleistung.

Dürfte ich den Auftrag annehmen ?


von Timo (Gast)


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Das musst du dann mit deinem Arbeitgeber klären. Wenn der nichts dagegen 
hat, wüsste ich nicht was dagegen spricht.

von Michael (Gast)


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Danke, ich werde dann mit meiner Geschäftsleitung kontakt aufnehmen.

von rene (Gast)


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Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, sollte es gehen. Das 
Steueramt kann erst einschreiten wenn du ueber den Tisch gezogen wirst, 
zB unbezahlt Risiken eingehst und dergl.

rene

von irgendeiner (Gast)


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>Unsinn! Wenn deine Firma dein einziger Arbeitgeber ist, ist es
>vollkommen unerheblich, ob es in deinem orginären Arbeitsbereich
>ist oder nicht. Solange du nur einen einzigen Auftraggeber hast,
>wird dir eine Scheinselbstständigkeit unterstellt (auch ohne dass
>du bei demjenigen schon angestellt bist). In dieser Konstellation
>darfst du also nicht agieren.



Kein Unsinn! Wenn er sein Einkommen überwiegend als Angestellter 
bezieht, ist er ganz normaler Sozialpflichtversicheerter! Wenn er noch 
ein Nebengewerbe hat ist das Wurscht, Gewinne daraus werden ganz normal 
versteuert und sozialbeitragsbelastet. Wohlgemerkt die Gewinne - nicht 
die Umsätze. Selbstredend müssen die Gewinne als Einkommen z.B. der 
Krankenkasse gemeldet werden, wodruch die Beiträge dann gfs höher 
ausfallen.

von Chef (Gast)


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Du darfst nicht! Meinst du etwa, du kannst mich übers Ohr hauen? Die 
Arbeit machst du schön unbezahlt am Wochenende. Überstunden sind nämlich 
mit dem Gehalt abgegolten, damit du es weißt!!

von Axel (Gast)


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"Wenn er noch ein Nebengewerbe hat ist das Wurscht, Gewinne daraus 
werden ganz normal versteuert und sozialbeitragsbelastet."

Das ist falsch. Die Gewinne müssen zwar versteuert werden, aber 
Sozialversicherungsbeiträge fallen da nicht drauf an.

Gruss
Axel

von Michael (Gast)


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Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten.

@Chef

:D das moechte wohl jeder Chef gerne haben.

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