Hallo, ich weiss, dass dieses Theam schonmal behandelt wurde, kontte es jedoch nicht mehr finden... Es geht darum: Als praktisch verlagter Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Elektrotechnik kommt es ja des oefteren vor, dass man auch mal Leitungen mit Sicherungsautomaten, Schuetzen etc. verlegen oder eher verändern muss. Nun muesste man dazu eigentlich einen Meister haben, der einem das dann auch abnimmt. In dem Thread, den ich in Erinnerung habe, wurde jedoch eine möglichkeit erwähnt, wie man auch als Dipl.-Ing. eine solche Berechtigung erhalten kann. Kann mich nur nicht mehr erinnern, welche das war. Gruesse Bear
Nein! Als Ingenieur darfst du Anlagen errichten und auch betreiben. du hast ja eine noch höhere Qulaifikation als ein Meister. Anders ist es wenn du Azubi ausbilden willst. Dan kannst du bei der IHK einen Antrag dafür stellen.
>Als Ingenieur darfst du Anlagen errichten und auch betreiben. Das ist nicht so. >du >hast ja eine noch höhere Qulaifikation als ein Meister. Die Qualifikationen kannst Du nicht vergleichen. Genaue (verbindliche) Informationen drüber, wer was installieren/betreiben/abnehmen darf, dürfte auch hier die IHK geben. Die beissen nicht!
Das ist Falsch!!!!!!!!! Du darfst als Ing. NICHTS im Elektrobereich "abnehmen". Ohne Abnahme aber keine Versicheung, usw..... "Abnehemen" darf nur ein ZUGELASSENER Meisterbetreib. Evt. (soll es geben, bei genauer Betrachtung haben die auch einfach nur ein Meister "gekauf")geht es auf ANTRAG (an den Energieversorger) auch als Ing-Büro. Aber Btriebshaftpflicht fragen! Mit der Ausbildung (Stichwort ADA) hat das NICHTS zu tun. ADA kannste als Ing relativ einfach machen (dauert inzwischen ein paar Stunden). Ein Ing.
Hmm, darf man echt als Ing Elektroinstallationen machen? Also wenn ich mir da einige aus meinem Studiengang vorstelle schauder...die ham doch noch nichtmal ne Lüsterklemme inner Hand gehabt.
installationen machen und abnehmen sind 2 unterschiedliche sachen! imho hann ein ing aber nach einer hand voll berufsjahren und einer fortbildung den meisterbrief beantragen
eigentlich ist die frage ob man darf oder nicht doch total egal. solange nix passiert kräht kein hahn nach, aber wenn dann doch mal was passiert ist polen offen. wenn wir einfach mal überlegen wer für den entstandenen schaden haftet ist doch ganz klar das nur eine firma, die gegen sowas versichert ist, sowas machen darf (also der meister). ich glaube kaum das jemand als privatperson mit seinem privatvermögen dafür haften kann oder möchte. es ist also total egal was man für eine ausbildung hat, es muss immer jemand unterschreiben, der eine haftende (versicherte) firma im rücken hat.
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