Forum: Ausbildung, Studium & Beruf int. Stellenwechsel, wie weit darf der AG es treiben?


von Hegy (Gast)


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Hi,

vor ein paar Tagen habe ich mich in unserer Firma in für eine andere 
Abteilung beworben. Diese Stelle war nur intern ausgeschrieben. Nach 
meiner Erfahrung wird seitens Personalbüro mehr auf dem Papier 
(Stellenanzeige) geboten als anschließend gezahlt (Lohntüte).

Konkret: Ich habe gegenwärtig Lohngruppe X und die neue Stelle ist mit 
Lohngruppe X+1 bzw. X+2 ausgeschrieben, je nach Kenntnisse und 
Erfahrungen. Nun kam es schonmal vor, daß es im Gespräch hieß, daß es 
statt der Lohngruppe X+1 nur die alte Lohngruppe X gibt, mehr nicht. 
Warum auch immer..... Ich habe mich deshalb intern beworben, damit ich 
später mal ein besseres Arbeitszeugnis von der neuen Abt. bekomme, als 
wenn ich jetzt gehen würde. Hat daher in erster Linie nur strategische 
Gründe (Streß, Unzufreidenheit etc. lasse ich mal außen vor).

Meine Frage: Wenn der Arbeitgeber nur Lohngruppe X anbietet, obwohl lt. 
Ausschreibung X+1 bzw. X+2 geschrieben steht und mit den Hintergrund des 
besseren Arbeitszeugnisses, sollte ich das Angebot annehmen oder 
definitiv ablehnen, da der Arbeitgeber seine Versprechungen nicht 
einhält? Ich könnte ja darauf schließen, daß noch weitere 
"Bescheißungen" folgen, oder der Arbeitgeber jetzt erkannt hat, daß ich 
auch zurückstecke und auf dieser Art weitermacht (mehr Arbeitsstunden, 
weniger Urlaub etc.). Oder wie weit darf der Arbeitgeber es treiben??

Hegy



von Ratze (Gast)


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Ich kann die Situation hier vom Schreibtisch natürlich nicht 
einschätzen, aber ich fürchte, daß sie es bei Dir probieren, einen 
billigen auf die Stelle zu setzen. Jetzt bist Du dumm dran: Nimmst Du, 
bist Du ein Weichei, nimmst Du nicht an, hast Du die bessere Position 
verschmäht und man unterstellt Dir, daß es Dir nur aufs Geld ankommt.

Egal wie: Du bist jetzt im Fokus. Ich würde ganz klar auf der Position 
mit mehr Gehalt betehen und mich gleichzeitig nach was anderem Umsehen.

von Katzeklo (Gast)


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Eine Stellenausschreibung hat keinerlei rechtliche Relevanz. 
Entscheidend ist ausschließlich das, was ihr vereinbahrt.

von netbandit (Gast)


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>Eine Stellenausschreibung hat keinerlei rechtliche Relevanz.
>Entscheidend ist ausschließlich das, was ihr vereinbahrt.

Das mag schon sein, aber es zeugt halt nicht von guten Stiel wenn eine 
Firma so etwas macht. Ist aber heute bei vielen Firmen Standard, dass 
diese versuchen überall das Geld zu drücken...

von Axel (Gast)


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Es ist ja schon interesant, was es für bescheuerte Arbeitgeber gibt. Man 
fragt sich, was die von einem MA erwarten, den sie dermassen veräppelt 
haben.

Wobei ich das Problem auch kenne. Einem Externen mit nichts als einem 
überzeugenden Vorstellungsgespräch traut man ohne weiteres alles 
Mögliche zu, ein Interner wird immer nur im gleichen Niveau wechseln 
können mit der Option auf Besserung.

Haben sie denn wenigsten X+1 für die Zukunft (evtl. nach einer 
Probezeit) angeboten ?

Gruss
Axel

von Dirk (Gast)


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Ich wuerde mich im Rahmen der Probezeit (6 Monate) zum Gehalt X bezahlen 
lassen, danach Gehalt X+1.

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