Forum: Offtopic MwSt rückzahlung bei Export von Reichelt?


von Kike I. (kike)


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Hallo an alle!
Ich habe jetzt bei Reichelt zum ersten mal bestellt: nach Madrid 
(Spanien).
In diesem thread hier Beitrag "Reichelt Versandkosten ins AUSLAND" hat 
jemand geschrieben er habe die MWSt nach vorlegen der Exportbestätigung 
von Reichelt zurückgezahlt gekriegt. Ich habe absolut keine Ahnung von 
diesen Sachen deshalb hier meine Frage. Gilt das nur für die Schweiz 
oder kann ich hier in Spanien auch was verlangen?
Danke!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Du kannst schon, musst aber (nicht nur dann) die in Spanien geltende 
MWSt (oder wie auch immer das da heißen mag) zahlen.

von Kike I. (kike)


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"(nicht nur dann)" heisst, dass ich 2 mal Steuern zahle wenn ich nichts 
mache? Also automatisch geht das nicht?
Auch wenn ich doch was falsch verstanden habe und nur eimal zahlen muss, 
entweder MwSt. (Deutschland) oder IVA (Spanien), würde es sich für mich 
lohnen den IVA zu zahlen da dieser bei 16% liegt.
Weiss jemand was ich dann konkret machen muss?

von Philipp B. (philipp_burch)


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Also bei Lieferungen in die Schweiz (7.6% MwSt.) wird da jeweils die 
Steuer bereits bei der Bestellung abgezogen. Irgendwann später folgt 
dann die Rechnung für die schweizer Steuer. Zumindest war das bis jetzt 
bei allen anderen Bestellungen in Deutschland so, bei Reichelt hab' ich 
noch nie bestellt, da ich den Mindestbestellwert für den Export nicht 
wirklich erreiche...
Dass man das Geld nachträglich einfordern muss finde ich eigentlich 
Blödsinn, Reichelt wird ja wohl wissen wohin die liefern... Aber ich 
würd' die einfach mal anschreiben.

von Kike I. (kike)


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Sch ne, ich habe jetzt verstanden!
Spanien ist ja in der EU und die Schweiz nicht.
Danke trotzdem!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Nein, zweimal zahlen ist erstaunlicherweise nicht erforderlich. Aber 
zumindest die Differenz zwischen IVA und MWSt ist zu zahlen oder -in 
Deinem Fall- an Dich auszuschütten.
Wie das funktioniert, sollten die spanischen Finanzbehörden wissen.

von Ploff (Gast)


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Exporte sind immer MWST frei. Wenn daher eine Sendung ins ausland geht 
ist keine MWST drauf. Was anderes ist wenn der Kunde die Ware selbst 
exportiert. Dann holt es sich am Zoll eine ausfuhrbestaetigung,, geht 
damit zum Verkaeufer unf kann die MWST dort zurueckfordern. Dies, da der 
Verkaeufer ohne Exportbescheinigung dem Staat die MWST abdruecken muss. 
Beim Land wo die Ware importiert wird, wird die MWST faellig. Alles 
unabhaengig von EU, Nicht-EU. Innerhalb der EU gibt die 
business-to-business abkuerzung, dass der Verkaeufer die MWST an den 
frenden Staat direkt abdrueckt. Dazu muessen beide eine MWST Nummer 
haben.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Ploff wrote:
> Exporte sind immer MWST frei.
> Beim Land wo die Ware importiert wird, wird die MWST faellig. Alles
> unabhaengig von EU, Nicht-EU.

Das stimmt nicht. Wenn man in ein anderes EU-Land lieferst, dann muss 
man im Inland Umsatzsteuer abführen. Nur wenn beide über eine 
UStID-verfügen kann der Empfänger die Versteuerung übernehmen.

Bei Lieferung ins Nicht-EU-Ausland (z.B. Schweiz) muss man keine USt 
abführen - wenn man einen Beleg darüber hat, dass die Lieferung auch 
wirklich ins Ausland ging (Paketschein). Wenn man keinen Beleg hat, dann 
darf man bei der Steuerprüfung nachzahlen.

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