Steuerchaos - Neben dem Studium arbeiten

Gast #556833
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Hallo an alle.

Ich hab ein kleines Problem. Nachdem ich meine Diplomarbeit erfolgreich 
beendet habe, hänge ich noch ca. 3 Semsester hinterher (Master) und kann 
nebenbei als WHK in der Uni arbeiten (etwa 450 EUR / Monat).
Das Unternehmen, in dem ich meine Diplomarbeit erstellt hab, will gerne, 
dass ich einige Arbeiten nebenbei übernehme (16 EUR/ Std.). Für mich 
wäre es ne gute Ergänzung zur WHK stelle.  Leider kann mir keiner sagen, 
wie es mit der ganzen Lohnsteuer, Versicherungen usw. ausschaut.
Hat jemand damit irgendwelche Erfahrungen gemacht, oder ist das 
(finanziell) eher abzuraten (WHK und nebenbei extern Arbeiten)?

Grüße
Gast #556868
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Da du ja schon ein Dipl. hast wirst du wohl kein Kindergeld mehr 
bekommen. Damit ist das größte Arbeitshindernis schon weg.
Jetzt kommt die 20Std/Woche Regelung:
Die 20Std gelten aber nur wärend der Vorlesungszeit (in der 
Vorlesungsfreien Zeit gibts keine Beschränkung) und nur wenn du diese 
Stunden in der normalerweise für's Studieren vorgesehene Zeit leistest. 
Arbeitest du (hypotetisch) z.B. als Nachtwache kannst du auch deutlich 
mehr als 20Std/Woche arbeiten.
Ansonsten würd ich nur aufpassen, daß du unter dem Mindeststeuersatz 
bleibst (erspart Arbeit mit der Lohnsteuer) und falls du die Arbeiten 
bei deiner Dipl.-Stelle auf Rechnung machst, die Summe der Rechnung 
jeweils klein genug bleibt um als "geringfügig" zu gelten. Damit sparst 
du dir das ausweisen der Umsatzsteuer.
Den entsprechenden Paragraphen such ich heut abend mal raus, wenn ich 
dran denke.
Krankenversichern musste dich auch eh selbst, wobei du als Student noch 
den Studententarif (knapp 60€/Monat) bekommen müsstest. Diese 60€/Monat 
kannst du übrigens für die Steuer von deinem Gehalt abziehen... sind 
auch fast 600€/Jahr die man mehr einnehmen kann ;-)

Ich Verdien im moment auch gut nebenher und mach noch Auftragsarbeiten 
auf Rechnung. Also im Prinzip das was du vor hast. Nur bin ich noch 
regulärer Student im Erststudium, also noch ohne Dipl.

Gruß
Fabian
Gast #556872
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@Christian: das wäre mir neu!
Die einzigen Grenzen, die mir bekannt sind, sind
- die knapp 7500€ + Zusätze wegen Kindergeld
- die (ich glaube) knapp 11000€ wegen Steuer
(jeweils pro jahr)

Aber ich hatte auch schon Monate mit gut über 2K und keine Probs (ja, 
alles ordentlich versteuert)

Gruß
Fabian
Gast #556913
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Aber du hast einen berufsbefähigenden Abschluss. Du bist also nicht mehr 
in der ersten Ausbildung. Sollte das keine Besonderheit des 
"Master-Anhängen" sein, müsste es mit dem Kindergeld vorbei sein.
Solltest du es aber noch bekommen denk an die 
Kindergeld-Einkommensgrenze, da ja z.Z. noch (Klagen sind anhängig) die 
Fallbeilregel bei Überschreiten einsetzt.
Man sollte also nicht über 700€/Monat verdienen (ausser man trickst mit 
Freibeträgen usw.)

Gruß
Fabian
Gast #557217
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Hm..
Aber nach erfolgreicher Ausbildung hat man ebenfalls einen 
berufbefähigenden Abschluss. Studiert man weiter, gibts doch ebenfalls 
weiter Kindergeld..
Warum sollte ein Diplom anders behandelt werden?

mfg

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