Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Schadenersatz bei Abwerbung von Mitarbeitern


von Lutz, die Wutz (Gast)


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Mir uwrde von einem ehemaligen Kollegen mal beiläufig mitgeteilt, daß 
Firmen z.T. Schadenersatz leisten müssen, wenn sie einer Firma einen 
Mitarbeiter aktiv abgeworben haben. Ist das der Fall?

Wie verhält es sich, wenn ich in einer Firma einen Mitarbeiter anspreche 
und ihm eine Stelle bei einer anderen Firma, von der ich Kenntnis habe, 
qusasi vermittle? Mir wurde eine Position angeboten, die ich nicht 
antreten kann (aus rein familiären Gründen, ausserdem passt diese Firma 
nicht in meine Lebensplanung) die Position wäre aber ideal für meinen 
derzeitigen Teamleiter. Ich könnte mir eine gute Prämie verdienen, habe 
aber Bedenken, wegen möglicher rechtlicher Folgen.

Wer kann dazu etwas sagen?

von Martin (Gast)


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Hallo,

es ist das gute Recht jedes Angestellten, sich eine neue Anstellung zu 
suchen. Natürlich muß man sich gemäß des Arbeitsvertrages an 
Kündigungsfristen usw. halten.

Wir werben oft gute Leute ab, welche wir im Rahmen von Projekten kennen 
lernen.

Grüße

Martin

von Lutz, die Wutz (Gast)


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Du hast nicht ganz die Frage verstanden: Natürlich kann sich ein 
Angestellter von sich aus was Neues suchen - wird er aber abgeworben, 
kann die Firma - auch ohne Wettbewerbsverbot - sich einen Schadenerstatz 
einklagen. Dazu hast Du noch nichts gesagt.

?

von S. W. (Gast)


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Lutz, die Wutz wrote:
> Du hast nicht ganz die Frage verstanden: Natürlich kann sich ein
> Angestellter von sich aus was Neues suchen - wird er aber abgeworben,
> kann die Firma - auch ohne Wettbewerbsverbot - sich einen Schadenerstatz
> einklagen. Dazu hast Du noch nichts gesagt.

Meine Meinung:
Die Frage ist doch indirekt beantwortet worden. Schließlich geht eine 
Abwerbung nicht ohne aktive Mitarbeit vom Arbeitnehmer. Und ihm steht es 
frei, sich eine neue und bessere Stelle zu suchen.

Übrigens haben nur Rechtsanwälte ein Monopol auf Beantwortung von 
Rechtsfragen. Wende dich doch an einen Anwalt.

UNd:
http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r20.html

von Martin (Gast)


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Hallo,

ich habe die Frage ganz genau verstanden. Irgendwie hält sich der 
Unsinn, daß man niemanden abwerben darf. Der Mitschreiber hat ha einen 
schönen Link geliefert, welcher das Thema genau behandelt.

Was ich sagen wollte: Der Abgeworben muß ja regulär kündigen und 
unterschreibt einen normalen Arbeitsvertrag. Warum solltest Du Deinem 
Kollegen nicht den Tipp geben, daß die Firma XY Leute sucht und man sich 
da bewerben könnte.

Ich kann nicht im Ansatz erkennen, wo das was verwerflich sein sollte?

Martin

von Martin (Gast)


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Hallo,

da fällt mir noch ein Beispiel ein: Ich war auf der Geburtstagsfeier 
eines Freundes. Eine Freundin erzählt, daß sie eine bestimmte Summe 
bekommt, wenn Sie für Ihren Betrieb jemanden für den EDV Sektor 
anschleppt.

Tatsächlich arbeite ich in diesem Bereich und hätte mich doch problemlos 
dort bewerben können: "Ich weiß von Frau XY das Sie jemanden suchen".

Mit gefällt es aber bei meinem jetzigen Arbeitgeber sehr gut, so daß ich 
nichts unternommen habe.

Grüße

Martin

von netbandit (Gast)


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Interessant wäre die Frage, welche Firma noch mit einer anderen Firma 
zusammenarbeiten möchte, die den Ruf hat nach Projekten die Kompetenzen 
abzuwerben... wenn sich das rumspricht kann das böse enden, weil niemand 
mehr das Risiko eingehen möchte seine kompetentesten Mitarbeiter dieser 
Firma praktisch "anzubieten". Oder ist bei den Firmen der Drang nach 
einen guten Geschäft so hoch, dass die so etwas in Kauf nehmen?

von Rahul D. (rahul)


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>welche Firma noch mit einer anderen Firma zusammenarbeiten möchte,

Dienstleister... Da ist es Gang und Gebe, fähige Leute abzuwerben.
Man holt sich jemanden ins Haus, gibt ihm ein Projekt.
Wenn er/sie es vernünftig abschliesst, macht man demjenigen ein Angebot.
Wenn man sich nicht sicher ist, lässt man ihn/sie ein weiteres Projekt 
bearbeiten.
Wenn man nicht zufrieden ist, schickt man den geleihenen an die 
Verleihstellt zurück.
Sowas passiert nicht nur im Ing/Techniker-Bereich, sondern auch bei 
"Werkern"  und Sachbearbeitern.

Übrigens liegt es doch auch am Betrieb, jemanden zu halten: Wenn der 
Mitarbeiter mit seiner Tätigkeit o.dergl. unzufrieden ist, wird er 
wechseln wollen. Wenn sich dann noch ein Angebot auftut, das ihn 
anspricht, dann sollte er zumindest seine Fühler ausstrecken.
Ein Bekannter bewirbt sich regelmässig bei anderen Firmen, nur um seinen 
Marktwert zu testen.

Für das Abwerben eines Mitarbeiters von einem Verleiher werden i.d.R. 
Ablösezahlungen an den Verleiher vorgenommen, wenn der Mitarbeiter in 
der Firma bleibt, an die er ausgeleihen wurde.

Schadenersatz wird bestimmt nicht gezahlt. Oder sind wir hier in der 
Bundesliga? (Und auch da werden nur Ablösungen gezahlt...)

von netbandit (Gast)


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@Rahul:

Ja das mit den Dienstleistern ist ja klar, für die ist das Abwerben ja 
sogar ein Argument, was die gerne in der Anstellung ansprechen... "... 
sie haben dann auch die Chance in eine feste Anstellung zu kommen etc. 
etc."

Was ich eher meinte sind eben ganze normale Firmen, welche eben zeitlich 
begrenzt bei einem Projekt mit einer anderen Firma zusammen arbeiten. 
Natürlich liegt es an er Firma die Mitarbeiter zu halten, aber ich 
könnte mir schon vorstellen, dass Firmen, welche bei solchen Projekten 
massiv abwerben und dafür bekannt sind, ungern in weitere Projekte 
geholt werden, es sei denn den Firmen sieht nur den Gewinn durch das 
Projekt und nicht die Gefahr von Kompetenzverlusten an einen 
Konkurrenten. Besonders im Entwicklungsbereich könnte ich mir soetwas 
kritisch vorstellen, wenn plötzlich ein wichtiger Ingenieur wechselt. 
Selbst wenn jetzt die Firma ein den Ingenieur durch eine Verbesserung 
der Arbeitsbedingungen halten kann, hat sie unterm Strich einen Verlust 
dabei gemacht, welcher eventuell langfristiger sein kann als ein kurzer 
Gewinn bei einem Projekt.

Aber das ist halt freie Marktwirtschaft auf dem Stellenmarkt, da muss 
jede Firma selbst wissen inwieweit sie einen eventuell "negativen" Ruf 
erwirbt oder sich solchen "Gefahren" aussetzt. Für die abgeworbenen 
Mitarbeiter hingegen ist soetwas sicher eine willkommene Chance den, wie 
du so schön sagst "Marktwert" zu steigern :)

von Ludger (Gast)


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Wenn 2 Firmen zusammen arbeiten, besteht oft ein Kontrat, sich keine 
Leute abzuwerben, ferner kenne ich das von ehemaligen Schwesterfirmen, 
die geteilt wurden.

Das ist aber doch eher ein seltener Fall. Meistens kommen die MAvon der 
Konkurrenz oder einer anderen Firme, wo die Spezialkenntnisse dieselben 
sind, z.B. kann ja ein Analogelektroniker überall eingesetzt werden.

Ich glaube, daß dies für eine auftraggebende Firma eher interessanter 
ist, zu wissen, daß die nehmende Firma anderen gute Leute abwirbt.

von Rahul D. (rahul)


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Ich stimme dir natürlich zu, Netbandit.
Noch mal zum Schadensersatz beim Abwerben:
Würde es sowas geben, gäbe es natürlich auch eine Versicherung und/oder 
Klausel in Verträgen.
Gibbet nit...
Sollte einer Firma ein Schaden durch das Abwerben eines Mitarbeits 
enstehen, ist es deren eigene Schuld. (Das ist jetzt meine rein logische 
Meinung.)
Wenn jemand im Zorn seine Firma verlässt, wäre ein entsprechender 
Schadensersatz ja eine Belohnung für eine minderprächtig geführte Firma.
Andererseits müsste diese Firma dann dem scheidenen Mitarbeiter eine 
"Mitgift" mitgeben, da sie ihn ja endlich los ist - er hat ja eh nichts 
mehr gemacht.

Ich kann mal meinen Chef fragen, der mich abgeworben hat, ob es 
irgendwelche Zahlungen gab. Ich bezweifle es.

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