Gast
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/90110 "Mit der Aufnahme des geplanten Paragraphen 202c StGB soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist." Frage: werden dann die bekannten Analysetools wie Packetizer, Wireshark oder Packetmon zu der verbotenen Software gehören? Schließlich könnte man damit ja auch im Netzwerk unverschlüsselt übermittelte Passwörter mitlesen.