Also primär hängt das von der Studien- und Prüfungsordnung ab.
Bei uns hier an der Hochschule muss man zwischenzeitlich für die
Bearbeitung
immatrikuliert sein und entsprechend auch Studiengebühr abdrücken. Daher
gilt man als Student und der Zeitraum als "normale" Studienzeit.
Wenn man 27 Jahre alt ist, muss man sich selber versichern, aber zahlt
nur
den Studententarif (zumindest bei mir ist das so) von ca. 50-60
Euro/Monat.
(Das mit dem Alter hängt auch davon ab, ob man Bund/Zivi gemacht hat,
oder net. Hat man, dann kann man um ein Jahr verlängern
[Familienversicherung])
Es gibt wohl noch eine Ausnahmeregelung für Leute, die durch eine
weitere Immatrikulation die maximale Studiumsdauer überschreiten würden.
(Aber das ist sehr selten der Fall und deshalb nicht immer 100%ig
eindeutig
geregelt).
Wenn man allerdings einen Vetrag bei einer Firma hat, muss die einen
soweit ich weiss, versichern. Aber am Besten man fragt bei der KK nach.
Ist glauch auch an die Höhe des Einkommens gebunden (Freibetrag), ...
@ Kassenbetrueger
Wenn die das nicht begreifen und Du das von denen schriftlich hast kann
das u.U. noch harmlos sein. Wenn Du allerdings Leistungen beziehst und
nicht korrekt versichert bist, dann kannst Du schonmal die nächsten 10
Jahre (Verjährungsfrist) zittern. Die KK kann die Leistungen
zurückfordern plus Zinsen. Und wenn Du mal ein paar Wochen im
Krankenhaus warst oder eine
teurere Untersuchung/Behandlung in dem Zeitraum bekommen hat, dann
können da schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen. Also Vorsicht!
Und dann ist auch nocht nicht 100% sicher, dass es kein Strafverfahren
nach sich zieht. (immerhin ist das Betrug, oder im Amtsdeutsch
"Erschleichen von Leistungen")