Gilt die Diplomarbeitszeit als Vorlesungszeit?

Gast #574055
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Hallo.

Gilt eig. die zeit, in dem die Diplomarbeit angefertigt wird als 
Volesungszeit oder nicht? angenommen, die dipl. arbeit wird in einem 
unternehmen angefertigt (praktikantenvertrag) und man erhält monatlich 
etwa 550 EUR dafür, muss man dann sich selbst krankenversichern?

In der vorlesungszeit lautet ja die regal, dass ab einem verdienst von 
mehr als 400EUR die familienversicherung entfällt und sich der student 
selber versichern muss. in der vorlesungsfreien zeit kann deutlich mehr 
verdient werden bevor mann aus der familenversicherung fällt..

gruß
#579761
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Auf jeden Fall solltest dudich informieren, wie das monatliche Einkommen 
bestimmt wird. Bei unserer Krankenkasse wird einfach das Jahreseinkommen 
durch 12 geteilt. Da macht es auch nichts, wenn man mal ein paar Monate 
das doppelte verdient, insofern man im Schnitt unter der Grenze liegt.
Gast #580960
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Was die Kasse nicht weiß macht Sie nicht heiß!
Als ich mich beim letzten Praktikum selbst versichern wollte, haben die 
kompetenten Mitarbeiter von der TK überhaupt nicht geschnallt was ich 
von denen wollte. Nach über einem Jahr kam dann die Nachforderung.
Bei meiner Diplomarbeit habe ich das gar nicht erst gemeldet und bin 
direkt in der Familienversicherung geblieben. Abgezockt wird man noch 
früh genug!!

Grüße

Gast #580975
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Also primär hängt das von der Studien- und Prüfungsordnung ab.

Bei uns hier an der Hochschule muss man zwischenzeitlich für die 
Bearbeitung
immatrikuliert sein und entsprechend auch Studiengebühr abdrücken. Daher 
gilt man als Student und der Zeitraum als "normale" Studienzeit.

Wenn man 27 Jahre alt ist, muss man sich selber versichern, aber zahlt 
nur
den Studententarif (zumindest bei mir ist das so) von ca. 50-60 
Euro/Monat.
(Das mit dem Alter hängt auch davon ab, ob man Bund/Zivi gemacht hat, 
oder net. Hat man, dann kann man um ein Jahr verlängern 
[Familienversicherung])

Es gibt wohl noch eine Ausnahmeregelung für Leute, die durch eine 
weitere Immatrikulation die maximale Studiumsdauer überschreiten würden.
(Aber das ist sehr selten der Fall und deshalb nicht immer 100%ig 
eindeutig
geregelt).

Wenn man allerdings einen Vetrag bei einer Firma hat, muss die einen 
soweit ich weiss, versichern. Aber am Besten man fragt bei der KK nach.
Ist glauch auch an die Höhe des Einkommens gebunden (Freibetrag), ...

@ Kassenbetrueger
Wenn die das nicht begreifen und Du das von denen schriftlich hast kann 
das u.U. noch harmlos sein. Wenn Du allerdings Leistungen beziehst und 
nicht korrekt versichert bist, dann kannst Du schonmal die nächsten 10 
Jahre (Verjährungsfrist) zittern. Die KK kann die Leistungen 
zurückfordern plus Zinsen. Und wenn Du mal ein paar Wochen im 
Krankenhaus warst oder eine
teurere Untersuchung/Behandlung in dem Zeitraum bekommen hat, dann 
können da schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen. Also Vorsicht!
Und dann ist auch nocht nicht 100% sicher, dass es kein Strafverfahren
nach sich zieht. (immerhin ist das Betrug, oder im Amtsdeutsch 
"Erschleichen von Leistungen")
Gast #581039
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@ Matthias,

das Alter, bis zu dem man familienversichert ist, wurde auf 25 
reduziert. Danach verlängert sich das um genau die Bundeswehr- oder 
Zivildienstzeit. Das ist schon länger kein ganzes Jahr mehr.

gruß

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