Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Werbebeschränkungen der freien Ingenieure


von Ingenieur (Gast)


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Habe gerade mal gestöbert und etwas Feines gefunden: Ingenieure dürfen 
keine Werbung auf der Homepage haben, die auf ihr eigenes Gewerbe 
abzielt. Sie dürfen auch nicht per massen-emails Werben! Der freie 
Ingeneieur ist nämlich etwas Edles, Besonderes, das sich von dem 
üblichen Niedervolk unterscheidet. Wörtlich heisst es:

---- begin ----

Aus diesem Selbstverständnis der Freiberufler, die sich eben nie als 
Gewerbetreibende verstanden haben, folgte ein selbst auferlegtes Verbot, 
die eigene Betätigung reklamehaft, selbstanpreisend und somit unsachlich 
herauszustellen.

Zu den Grundsätzen freiberuflicher Tätigkeit gehört auch, dass sich der 
Freiberufler nicht vordringlich vom Gewinnstreben leiten lässt, sondern 
im Rahmen seiner Berufsausübung in einem besonderen Vertrauensverhältnis 
eine gesteigerte Verantwortung übernimmt.

---- end ----

Wir besitzen also kein Gewinnstreben, sondern es geht uns um die 
Übernahme der Verantwortung beim Kunden.

WER HÄTTE DAS GEDACHT!

Quellen:
http://www.ifb-bayern.de/pdf_etc/Werbung-Ingenieure.pdf  (Seite 4!)
http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/Werbeflyer_2005.pdf 
(Seite 9)
http://www.freie-berufe.de/werbung_sachliche_informationen.163.0.html



von Null (Gast)


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Man muss doch auch noch was fuer die darbenden Juristen und Verkaeufer 
uebrig lassen.

von Ingenieur (Gast)


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Genau, wir überlassen das Gehetze um die Kohle und das Feilschen um den 
letzten Cent unseren Dienstleistern :-) - Müssen wir uns eben mit etwas 
weniger, als dem Optimum zufrieden geben.

Andererseits (und jetzt kommt der Spruch des Tages) :

Lieber ein freier Ingenieur, als eine eingesperrte Hotelerbin! Höhöhö

von Rolf Magnus (Gast)


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Erwähnen die auch, wie man als Freiberufler zu Kunden kommt, wenn man 
still in seinem Kämmerlein sitzt und niemandem mitteilt, daß man 
existiert?

von Timo (Gast)


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Das wusste ich bisher auch noch nicht. Kannte das nur bei Ärzten und 
Rechtsanwälten. Was für Konsequenzen würde einen denn erwarten, wenn man 
gegen dieses Werbeverbot verstößt?

von rene (Gast)


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Eine Abmahnung ?
Naja, eine Webseite ist schon was. Damit kann man schon viel machen. Und 
ein Produkt oder so kann man ja berwerben.

von Fallout-Boy (Gast)


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Da könnt ihr mal sehen von was für einem Demokratenstadl wir regiert 
werden.

Ich habe auch mal gehört das über 50 Prozent (den genauen Prozentsatz 
weis ich nicht mehr) der Steuergesetzte aus Deutschland kommen.

von Rolf Magnus (Gast)


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> Was für Konsequenzen würde einen denn erwarten, wenn man
> gegen dieses Werbeverbot verstößt?

Was soll schon passieren, wenn man "ein selbst auferlegtes Verbot" 
mißachtet? Man muß sich in die Mitte des Zimmers stellen, damit alle mit 
dem Finger auf einen zeigen und "buh" rufen dürfen.

von Timo (Gast)


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Das glaube ich nicht. Bei Ärzten und Rechtsanwälten hätte das auf jeden 
Fall Konsequenzen. Bei irgendwelchen Verstößen kann denen durch die 
jeweilige Kammer auch ein Berufsverbot erteilt werden (wohl nicht bei 
verbotener Werbung, aber zumindest besteht die Möglichkeit). Kann sowas 
einem freiberuflichem Ingenieur auch passieren?

von ING (Gast)


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Ich bin in keiner Kammer oder einem Verband. Das spart Beitäge und 
Ärger.

von Null (Gast)


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Kammern und Verbaende brauchts nur bei denen, die uebertrieben massiv, 
fuer relativ bescheidenes Koennen, abkassieren. Da sind die Ingenieure 
noch ein Stueck weg. Ein Beruf, wo mich ein Verband sperren kann, waere 
nie was fuer mich gewesen.

von 37° (Gast)


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> ...selbstanpreisend und somit unsachlich...

Gibts da einen zwingenden Zusammenhang?

von Unbekannter Nr. 1 (Gast)


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Hallo ??

Meldet doch ein Gewerbe an, dann gibts kein Problem mehr mit der Werbung 
....

Tsts, keine Gewerbesteuer zahlen aber die "Vorteile" des Handelns 
mitnehmen wollen .... gg

Gruß
Unbekannter Nr. 1

von Oli (Gast)


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Man könnte ein Gewerbe anmelden und da wenig verdienen (das meiste über 
die Selbststädigenlinie) so bliebe man unter der Gewerbesteuergrenze.

Allerdings darf man laut obigem Dokument keine Werbung machen für sein 
Gewerbe. (???)

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