Hallo,
ich habe bis jetzt studiert und fange nun am Montag meine Arbeit als
Entwicklungsingenieur an.
Da ich noch nie "richtig" gearbeitet und angestellt war, wollte ich
fragen, was ich beachten muss.
1. STEUERN
Muss ich wissen in welcher Steuerklasse ich bin und wie mach ich das mit
dem Fahrtkosten absetzen und... oder bekomme ich einfach die maximal
möglichen Steuer vom Lohn abgezogen und muss mir am Jahresende über die
Steuerklärung zurückholen, was ich kann?
2. RENTENVERSICHERUNG
Nach dem Studium hab ich eine Bescheinigung für die Rentenversicherung
bekommen. Muss ich die irgendwo abgeben, bzw. wo muss ich nun überall
melden, dass ich eine Arbeit habe? Krankenkasse und ?
3. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ich war bis jetzt bei meinen Eltern mit versichert. Nun muss ich mir
eine eigene Haftplichtversicherung suchen. Was muss ich dabei beachten,
wenn ich vielleicht auch mal was selbstständig für Leute programmieren
möchte? Was ist, wenn ich auf der Arbeit Fehler mache?
zu 3) Achte darauf, dass du eine berufliche Haftpflichtversicherung mit
einer Versicherungssumme von 10 Mio. nimmst. Das hat man mir bei
Einstellung quasi vorgeschrieben, sicher aus gutem Grund. Naja und ein
Vermögen kostet das ja nicht im Jahr.
Sehr interessante Fragen.
Eine eigene Haftpflicht brauchst du soweit ich weiß, ebenso musst du der
Krankenkasse mitteilen dass du dich nicht mehr in der Ausbildung
befindest. Somit kannst du nicht mehr über die Eltern versichert sein
oder verlierst deine studentische Versicherung (wie auch immer du das
bisher gehandlet hast).
1. Steuern
Du brauchst ne Lohnsteuerkarte. Die wird normalerweise automtich
zugeschickt (Amt), jedoch würde ich vorsorglich einfach mal nachfragen.
Steuerklasse ist 1, solange Du nicht verheiratet bist.
Dein Arbeitgeber zahlt für Dich die Lohnsteuer und einige andere
Kleinigkeiten, in dem er sie Dir gleich vom Bruttolohn abzieht. Einen
anderen Teil zahlt er aber auch anteilig selbst.
Wenn Du der Meinung bist, Du müsstest noch was rausbekommen (der
Arbeitgeber berechnet Deine Steuern nach Tabellen schon recht genau),
weil Du z.B. berfufsbedingte (absetzbare) Kosten hattest, kannst Du im
Folgejahr eine EInkommensteuererklärung machen, wo Du angeben kannst,
was Du für Ausgaben hattest (Fahrten zur Arbeit (unter 20km einfache
Fahrt gibt es seit diesem Jahr nix mehr), Werbungskosten,
Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren, ....).
Hier solltest Du u.U. einfach mal Deine Eltern oder gar einen
Steuerberater fragen, denn es geht um Dein Geld.
2. Rentenversicherung
Die Bescheinigung hebst Du bis zur Rente auf, sie dient Dir al Nachweis,
dass Du im angegebenen Zeitraum rentenversichert warst. Wenn Du später
mal Rente beziehen willst, kann es herbe Abzüge geben, wenn Du Lücken im
Zeitraum hattest.
Aber mach Dir wegen der staatlichen Rente keine allzugroßen Hoffnungen,
schau, dass Du privat noch was machst.
3. Haftpflichtversicherung
Neben der KFZ Haftpflicht (falls Du ein eigenes Auto fährst) solltest Du
noch eine private Haftpflicht abschließen, denn wenn Du jemandem was
(auch ungewollt) antust, kann das u.U. sehr teuer werden und private
Haftpflichtversicherungen sind gar net so teuer.
Eine berufliche Haftpflicht ist meiner Meinung nach Schmarrn, wenn Du
nicht selbstständig bist, denn alles, was Du beruflich tust, ist
entweder über Deinen Arbeitgeber abgesichert und wenn er das net
versichert hat, haftet er selbst dafür.
4. Infos
Erkundige Dich unbedingt auch mal bei "Kollegen", Deinem Chef, dem
Finanzamt, bei Deiner Krankenkasse, Freunden, verschiedenen
Versicherungen und glaube net dem 1., der Dir über den Weg läuft, sonst
haste nachher im Problemfall nur ne
"Vergaserinnenbeleuchtungsversicherung mit Kolbenrückholfederabdeckung"
....
Das Thema ist aber auch dermaßen umfangreich, dass Du das Thema hier nur
als leichten Anriss sehen solltest aber generell sollte Dein Chef soweit
alles anmelden, was möglich ist.
@Hubert
>3. Haftpflichtversicherung>>Neben der KFZ Haftpflicht (falls Du ein eigenes Auto fährst) solltest Du>noch eine private Haftpflicht abschließen, denn wenn Du jemandem was>(auch ungewollt) antust, kann das u.U. sehr teuer werden und private>Haftpflichtversicherungen sind gar net so teuer.>>Eine berufliche Haftpflicht ist meiner Meinung nach Schmarrn, wenn Du>nicht selbstständig bist, denn alles, was Du beruflich tust, ist>entweder über Deinen Arbeitgeber abgesichert und wenn er das net>versichert hat, haftet er selbst dafür.
Ohje, Fehlglaube! Der Arbeitgeber kann sich ganz schön viel von einem
wiederholen, wenn man ein Schaden verursacht hat. Und der Bereich der
groben Fahrlässigkeit ist im Arbeitsleben SEHR weit gestreckt (ich
glaube sogar, dass sich ein Schadensersatzanspruch durch den Arbeitgeber
nicht mal nur auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt). Eine
Berufshaftpflicht ist also nicht unbedingt "Schmarrn".
Das ist ja mal ein Ding, wer weiss das genau?
Berufliche Haftpflicht?
Ist das schon mal einem von euch passiert - dass euer Arbeitgeber dann
an euch Forderungen gestellt hat?
>Ist das schon mal einem von euch passiert - dass euer Arbeitgeber> dann an euch Forderungen gestellt hat?
Solche Geschichten kenne ich nur von Führungskräften, z.B.
Abteilungsleitern: Wenn die z.B. vergessen die jährliche
Sicherheitsunterweisung für ihre Mitarbeiter durchzuführen und
anschließend passiert ein Unfall, wird man ihn dafür haftbar machen und
er wird wohl sein Einfamilienhaus verkaufen müssen... Für fachliche
Fehler habe ich dergleichen noch nicht gehört.
Ich kenne keine Beispiele aus dem Ingenieursleben, sehr wohl aber den
Heizungsbauer, der a la Röhricht mal kurz die Wohnung des Kunden unter
Wasser setzt. Gericht hat argumentiert, dass der Schaden durch eine
nicht fachgerechte Arbeit entstanden ist, und der Verursacher voll
schadensersatzpflichtig ist. Und das war nicht die Firma sondern der
Mitarbeiter.
Wie gesagt, weiß nicht, ob sowas im Ingenieursleben vorkommt, aber
theoretisch möglich wäre es.
Was aber auf jeden Fall auch einem Ingenieur passieren kann, ist der
Verlust der Firmenschlüssel. Muss anschließend die komplette
Schließanlage ausgetauscht werden kostet das erstens richtig Asche, das
sich zweitens der Arbeitgeber vom Verursacher wiederholt. Eine
Versicherung gegen Schlüsselverlust ist meistens sinnvoll. (Es sei denn
die Firma nutzt ein elektronisches Zugangssystem, in dem die betreffende
Karte o.ä. einfach gesperrt wird.)
also ich weis aj ned, bei uns Ö hat jeder mensch eine private
Haftpflichtversicherung normalerweise mit der haushaltsversicherung.....
und wenn man da liest, gibts dort keinen ausschluss für berufliches
unvermögen....
>also ich weis aj ned, bei uns Ö hat jeder mensch eine private>Haftpflichtversicherung normalerweise mit der haushaltsversicherung.....>und wenn man da liest, gibts dort keinen ausschluss für berufliches>unvermögen....
Natürlich steht das da nicht drin. Denn schon der Name der Versicherung
schließt ein Haften für beruflich bedingte Schäden aus:
>PRIVATE Haftpflichtversicherung
Normalerweise passiert "normalen Arbeitern/Angestellten" nix, auch nicht
bei grober Fahrlässigkeit, da in den Bereichen, bei denen es zu größeren
Schäden kommt, die Arbeit eh "abgenommen" werden muss
(Meister/Vorarbeiter/Chef/....). Von daher würde ich mir keinen so
großen Kopp machen.
Klar, Führungskräfte und Verantwortliche sind da eher gefragt, sie
verdienen deshalb auch mehr wegen der erhöhten Verantwortung und können
sich sowas leisten. Beim "Normalo" muss schon Mutwilligkeit nachgewiesen
werden und wer mutwillig anderen Schadet, muss natürlich selbst dafür
gerade stehen und da zahlt auch keine Versicherung.
Daher bin ich immer noch der Meinung: betr. Versicherung ist immer noch
Sache des Chefs !! Privat für berfuflich halte ich immer noch für
Schmarrn.
Das ist wie, wenn Du angestellter Taxifahrer bist und dem Chef noch die
Reifen zahlen sollst, obwohl Du sie ja abfährst .... ;):D
Naja, aber wenn du vorwerflich schuldhaft das Taxi zersägst kann sich
der Chef sehr wohl an dich wenden.
Und wenn du grob fahrlässig das 30k € Messgerät abrauchen lässt kann man
genauso argumentieren.
Ich bestreite gar nicht, dass diese Fälle nur sehr selten vorkommen,
aber ausgeschlossen ist es nicht. Und dann hilft auch die Aussage:
>Daher bin ich immer noch der Meinung: betr. Versicherung ist immer noch>Sache des Chefs !!
Zahlen müsstest du dann möglicherweise trotzdem!
Nö, da dürfte das Arbeitsgericht zu Gunsten des Angestellten
entscheiden, da dieser im Auftrag des Chefs gehandelt hat ....
Ausserdem muss grobe Fahrlässigkeit auch erstmal nachgewiesen werden.
Und Taxi zersägen ist nicht grob fahrlässig, sondern mutwillig ....
Naja, jeder, wie er will ....