(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft
oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen
hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html)
Mal eine blöde Frage, was ist wenn einem glaubhaft versichert wurde,
dass eine Ware nicht rechtswidrig erlangt wurde und wenn auch keine
Gründe bestehen, dies in Frage zu stellen und wenn sich dann aber
dennoch herausstellt, dass eine Ware geklaut wurde, was dann? Meiner
Meinung nach fehlt in diesem Gesetz der Vorsatz. Oder anders formuliert,
wie soll man als Käufe einer Ware die tatsächliche Herkunft ermitteln?
http://de.wikipedia.org/wiki/Hehlerei: Es fehlt i.A. an Vorsatz und
Bereicherungsabsicht.
Wenn du dir eine Kamera kaufst und selber verwendest, bist du sie ggf.
zwar ersatzlos wieder los, aber damit war es das wohl. Kritisch wird es
eher, wenn du Schnäppchen auftreibst und weitervertickerst.
Wer Pfefferminz nachmacht oder gefälschtes oder nachgemachtes in Umlauf
bringt, wird wegen Falschminzerei bestraft.
In Folge der schlechten Witterung warnt die Polizei vor der erhöhten
Weinbrand-Gefahr. ;-)
Selbst mein Nachbar ist ein Dieb. Er stiehlt mir die Zeit.
In diesem Sinne
Paul
>Wenn du dir eine Kamera kaufst und selber verwendest, bist du sie ggf.>zwar ersatzlos wieder los, aber damit war es das wohl.
Offensichtlich nicht. Hintergrund meiner Frage war das hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
Abwarten - ein hirnrissiges Urteil allein schafft noch kein Recht, zumal
wenn es in die nächste Instanz geht. Allein schon die Begündung "aus
Polen" dürfte sich kaum halten lassen, EU-Recht lässt da grüssen.
Zudem bliebe einem bei konsequenter Handlung basierend auf den mitunter
arg konfusen Urteilen rund im elektronische Medien eigentlich nur übrig,
ebendiese elektronischen Medien, darunter insbesondere das Internet,
schnellstmöglich wieder abzuschaffen ;-). In neuen Sachgebieten muss
sich ein einigermassen stabiles und nachvollziehbares Recht erst
ausmendeln, und das dauert.
Der erste Punkt der im Artikel beschriebenen Begründung lässt sich auch
auf manche Aldi/Lidl/...-Sonderangebote anwenden. Und mit dem letzten
Punkt könnte man wohl jeden verknacken, der direkt in China einkauft.
Zitat von Spiegel:
> Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends> (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist.
Im Umkehrschluss gilt damit dass eBay eine 'illegale Quelle' ist.
Ogott, und ich habe bei eBay CPLDs für 2 Euro / Stück gekauft, die bei
Reichelt 12 Euro / Stück kosten. Aber ich wurde nicht erwischt,
nä-nä-nänä-nä!
> Verkäufer illegaler Waren seien gut beraten, ihre Ware von Polen aus bei> eBay Deutschland anzubieten, weil das die Rechtsverfolgung erschwere - so> die Einschätzung der Pforzheimer Amtsrichterin.
Aha, eine Richterin mit Vorurteilen gegenüber Polen ('alles was man in
Polen kaufen kann, wurde von wo GESTOHLEN!').
Ich wette mal dass diese Richterin noch nie einen PC berührt hat.
Wenn sich überhaupt jemand der Hehlerei schuldig gemacht hat, ist es
eBay selbst. Die bereichern sich nämlich an dem Verkauf von
(Diebes-)gut.
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http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen> fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder> sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen> hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe> bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kein wunder dass die Richterin den Schnäppchenjäger verurteilt hat,
dieser Satz ist einfach zu lang! Meiner Meinung nach hat sie einen ganz
wichtigen Punkt falsch verstanden:
> ... um sich oder einen Dritten zu bereichern ...
Der Schnäppchenjäger wollte das Navi kaufen, um es zu benutzen und nicht
um sich (oder Dritte) zu bereichern. Bezüglich 'Bereicherung': Wenn mir
jemand ein Navi gibt, und ich ihm dafür Geld, nennt man das 'Handel' und
nicht 'Bereicherung'.
Desswegen gehe ich davon aus, dass dieses (äusserst dumme) Urteil wieder
aufgehoben wird.
> Der Schnäppchenjäger wollte das Navi kaufen, um es zu benutzen und nicht> um sich (oder Dritte) zu bereichern. Bezüglich 'Bereicherung': Wenn mir> jemand ein Navi gibt, und ich ihm dafür Geld, nennt man das 'Handel' und> nicht 'Bereicherung'.
Um auf diese Logik noch einen drauf zu setzen: Wenn ich bei einer
ungewollt günstig gelaufenen Auktion dem Verkäufer mehr Kröten bezahle
als der haben will, schützt mich das dann vor dem Vorwurf der Hehlerei?
Immerhin ist die "Bereicherung" dann vom Tisch.
Kauf ablehnen geht ja auch nicht, weil gemäss anderer besser
nachvollziehbarer Rechtsprechung zufolge dann der Verkäufer seinerseits
gegen mich vorgehen kann. Wie man es auch macht, endet die Auktion zu
billig ist man dran.
wenn ich sowas lese könnte ich kotzen! - ohne scheiß!
Ich frage mich echt wieviel in diesem Land noch schief laufen muss bevor
die Leute merken, dass hier im Land etwas daneben geht!
Es wäre ja nicht so, dass dieses Urteil ein Einzelfall ist! - nein, da
wird web2.0 als böses Mittel zum Rufmords erkannt, hinter jedem
DSL-Anschlußinhaber wird ein Power-Downloader gesehen der sein DSL
ausschließlich dazu benützt Copyright geschütztes Material zu tauschen
und sowieso muss man erstmal jeden und alles abmahnen bevor man fragen
stellt!
Mal ehrlich, zweifelt Ihr da nicht an der Kompetenz unserer Gerichte!?
PS: Das gäbe doch ein prima Geschäftsmodell ab. Leute, wenn ihr wieder
mal zu billig eingekauft habt, schickt mir die Differenz. Euch erspart
es den Kadi und mich macht ihr damit glücklich. ;-)
Hirnverbrannt. Die Richterin kann froh sein wenn sie keine Probleme mit
dem Antidiskriminierungsgesetz bekommt, das verbietet nämlich
Diskriminierung aufgrund von Herkunft. Hähähä.
Urteile in Deutschland sind Einzellfall-Urteile. Es kommt immer exakt
auf den speziellen Einzelfall an.
In diesem Spiegel-Artikel steht praktisch nichts, was die Bewertung
dieses, einzelnen Falles möglich machen.
So eine Ebay-Auktion besteht aus Bildern und Beschreibungen etc.
Vielleicht gab es auch einen Email-Wechsel usw. Es kommt auf den
Gesammteindruck der Auktion an.
Kurz: Man kann, ohne die genaue Aktenlage zu kennen, aus der Ferne
überhaupt nicht beurteilen, ob das Urteil gerechtfertigt ist oder nicht.
Darüber hinaus ist das nur ein schimmliges Amtsgericht.
Fazit: Typischer Spiegel-Artikel: Effekthascherei und Skandal. Sachlich
Auseinandersetzung unerwünscht.
Das erinnert mich an die Geschichte mit dem geklauten Werkzeug, welches
ein Unternehmen plötzlich bei eBay fand und daraufhin Anzeige
erstattete. Auch damlas hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen
die Käufer vorzugehen. Keine Ahnung, was daraus geworden ist.
Naja aber wie das halt so ist, unsere Gesetze sind extrem allgemein
gehalten und erlauben nahezu beliebigen Interpretationsspielraum und je
nach Richter kommt man in den Knast oder ungeschoren davon. Ganz extrem
ist das bei den Sozialgesetzen, welche den Behörden quasi Beliebigen
Handlungsfreiraum beim Sperren von Leistungen gewährt. Konsequenz: die
Sozialgerichte versinken in Arbeit und die Betroffenen müssen 6 Monate
oder länger auf ihr dringend benötigtes Geld warten, welches ihnen
zusteht.
"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..."
???
Ich distanziere mich hiermit von o. g. Urteil ganz ausdrücklich.
den Kack mit dem VW-Werkzeug hatte ich auch mitbekommen, weiss auch
nicht, was daraus geworden ist. Einzige sinnvolle Konsequenz könnte nur
die Schliessung von ebay sein, oder man soll gefälligst die Käufer in
Frieden lassen, die beim besten Willen nicht erkennen können, ob da
evtl. illegal was angeboten werden. Einziger damaliger Ermittlungsgrund:
Preise unter Marktwert. Ja, warum denn sonst kauft überhaupt jemand bei
ebay? Um den offiziellen Preis zu bezahlen? Sicher nicht. Solange es
nicht um Raritäten und/oder Antiqutäten geht, sind doch alle Käufer nur
darauf aus, etwas unter Wert zu ergattern. Soll man die jetzt alle unter
Generalverdacht stellen?? Obwohl, passt ja auch irgendwie zur
gegenwärtigen Rechtskultur.
Wer zeigt eigentlich die Richterin wegen Rassismus an.
Zitat aus Artikel:
"Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt
sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer
"zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer
rechtwidrigen Vortat stammt".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96717
Es gibt eben doch noch vernünftige Gerichte. Leider bleibt es wohl purer
Zufall oder den Gang in die nächst höhere Instanz (so man das Geld hat)
ein nachvollziehbares Urteil zu erhalten.
aber immerhin, ein wichtiges Urteil für Schnäppchenjäger (wie mich ;))