(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html) Mal eine blöde Frage, was ist wenn einem glaubhaft versichert wurde, dass eine Ware nicht rechtswidrig erlangt wurde und wenn auch keine Gründe bestehen, dies in Frage zu stellen und wenn sich dann aber dennoch herausstellt, dass eine Ware geklaut wurde, was dann? Meiner Meinung nach fehlt in diesem Gesetz der Vorsatz. Oder anders formuliert, wie soll man als Käufe einer Ware die tatsächliche Herkunft ermitteln?
http://de.wikipedia.org/wiki/Hehlerei: Es fehlt i.A. an Vorsatz und Bereicherungsabsicht. Wenn du dir eine Kamera kaufst und selber verwendest, bist du sie ggf. zwar ersatzlos wieder los, aber damit war es das wohl. Kritisch wird es eher, wenn du Schnäppchen auftreibst und weitervertickerst.
Wer Pfefferminz nachmacht oder gefälschtes oder nachgemachtes in Umlauf bringt, wird wegen Falschminzerei bestraft. In Folge der schlechten Witterung warnt die Polizei vor der erhöhten Weinbrand-Gefahr. ;-) Selbst mein Nachbar ist ein Dieb. Er stiehlt mir die Zeit. In diesem Sinne Paul
>Selbst mein Nachbar ist ein Dieb. Er stiehlt mir die Zeit.
verkauft der die weiter ? dann hast du eine chance dagegen anzugehen :-)
>Wenn du dir eine Kamera kaufst und selber verwendest, bist du sie ggf. >zwar ersatzlos wieder los, aber damit war es das wohl. Offensichtlich nicht. Hintergrund meiner Frage war das hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
Abwarten - ein hirnrissiges Urteil allein schafft noch kein Recht, zumal wenn es in die nächste Instanz geht. Allein schon die Begündung "aus Polen" dürfte sich kaum halten lassen, EU-Recht lässt da grüssen. Zudem bliebe einem bei konsequenter Handlung basierend auf den mitunter arg konfusen Urteilen rund im elektronische Medien eigentlich nur übrig, ebendiese elektronischen Medien, darunter insbesondere das Internet, schnellstmöglich wieder abzuschaffen ;-). In neuen Sachgebieten muss sich ein einigermassen stabiles und nachvollziehbares Recht erst ausmendeln, und das dauert.
Der erste Punkt der im Artikel beschriebenen Begründung lässt sich auch auf manche Aldi/Lidl/...-Sonderangebote anwenden. Und mit dem letzten Punkt könnte man wohl jeden verknacken, der direkt in China einkauft.
Zitat von Spiegel: > Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends > (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist. Im Umkehrschluss gilt damit dass eBay eine 'illegale Quelle' ist. Ogott, und ich habe bei eBay CPLDs für 2 Euro / Stück gekauft, die bei Reichelt 12 Euro / Stück kosten. Aber ich wurde nicht erwischt, nä-nä-nänä-nä! > Verkäufer illegaler Waren seien gut beraten, ihre Ware von Polen aus bei > eBay Deutschland anzubieten, weil das die Rechtsverfolgung erschwere - so > die Einschätzung der Pforzheimer Amtsrichterin. Aha, eine Richterin mit Vorurteilen gegenüber Polen ('alles was man in Polen kaufen kann, wurde von wo GESTOHLEN!'). Ich wette mal dass diese Richterin noch nie einen PC berührt hat. Wenn sich überhaupt jemand der Hehlerei schuldig gemacht hat, ist es eBay selbst. Die bereichern sich nämlich an dem Verkauf von (Diebes-)gut. ---------------------- http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html > (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen > fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder > sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen > hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe > bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Kein wunder dass die Richterin den Schnäppchenjäger verurteilt hat, dieser Satz ist einfach zu lang! Meiner Meinung nach hat sie einen ganz wichtigen Punkt falsch verstanden: > ... um sich oder einen Dritten zu bereichern ... Der Schnäppchenjäger wollte das Navi kaufen, um es zu benutzen und nicht um sich (oder Dritte) zu bereichern. Bezüglich 'Bereicherung': Wenn mir jemand ein Navi gibt, und ich ihm dafür Geld, nennt man das 'Handel' und nicht 'Bereicherung'. Desswegen gehe ich davon aus, dass dieses (äusserst dumme) Urteil wieder aufgehoben wird.
> Der Schnäppchenjäger wollte das Navi kaufen, um es zu benutzen und nicht > um sich (oder Dritte) zu bereichern. Bezüglich 'Bereicherung': Wenn mir > jemand ein Navi gibt, und ich ihm dafür Geld, nennt man das 'Handel' und > nicht 'Bereicherung'. Um auf diese Logik noch einen drauf zu setzen: Wenn ich bei einer ungewollt günstig gelaufenen Auktion dem Verkäufer mehr Kröten bezahle als der haben will, schützt mich das dann vor dem Vorwurf der Hehlerei? Immerhin ist die "Bereicherung" dann vom Tisch. Kauf ablehnen geht ja auch nicht, weil gemäss anderer besser nachvollziehbarer Rechtsprechung zufolge dann der Verkäufer seinerseits gegen mich vorgehen kann. Wie man es auch macht, endet die Auktion zu billig ist man dran.
wenn ich sowas lese könnte ich kotzen! - ohne scheiß! Ich frage mich echt wieviel in diesem Land noch schief laufen muss bevor die Leute merken, dass hier im Land etwas daneben geht! Es wäre ja nicht so, dass dieses Urteil ein Einzelfall ist! - nein, da wird web2.0 als böses Mittel zum Rufmords erkannt, hinter jedem DSL-Anschlußinhaber wird ein Power-Downloader gesehen der sein DSL ausschließlich dazu benützt Copyright geschütztes Material zu tauschen und sowieso muss man erstmal jeden und alles abmahnen bevor man fragen stellt! Mal ehrlich, zweifelt Ihr da nicht an der Kompetenz unserer Gerichte!?
PS: Das gäbe doch ein prima Geschäftsmodell ab. Leute, wenn ihr wieder mal zu billig eingekauft habt, schickt mir die Differenz. Euch erspart es den Kadi und mich macht ihr damit glücklich. ;-)
Hirnverbrannt. Die Richterin kann froh sein wenn sie keine Probleme mit dem Antidiskriminierungsgesetz bekommt, das verbietet nämlich Diskriminierung aufgrund von Herkunft. Hähähä.
Urteile in Deutschland sind Einzellfall-Urteile. Es kommt immer exakt auf den speziellen Einzelfall an. In diesem Spiegel-Artikel steht praktisch nichts, was die Bewertung dieses, einzelnen Falles möglich machen. So eine Ebay-Auktion besteht aus Bildern und Beschreibungen etc. Vielleicht gab es auch einen Email-Wechsel usw. Es kommt auf den Gesammteindruck der Auktion an. Kurz: Man kann, ohne die genaue Aktenlage zu kennen, aus der Ferne überhaupt nicht beurteilen, ob das Urteil gerechtfertigt ist oder nicht. Darüber hinaus ist das nur ein schimmliges Amtsgericht. Fazit: Typischer Spiegel-Artikel: Effekthascherei und Skandal. Sachlich Auseinandersetzung unerwünscht.
Das erinnert mich an die Geschichte mit dem geklauten Werkzeug, welches ein Unternehmen plötzlich bei eBay fand und daraufhin Anzeige erstattete. Auch damlas hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen die Käufer vorzugehen. Keine Ahnung, was daraus geworden ist. Naja aber wie das halt so ist, unsere Gesetze sind extrem allgemein gehalten und erlauben nahezu beliebigen Interpretationsspielraum und je nach Richter kommt man in den Knast oder ungeschoren davon. Ganz extrem ist das bei den Sozialgesetzen, welche den Behörden quasi Beliebigen Handlungsfreiraum beim Sperren von Leistungen gewährt. Konsequenz: die Sozialgerichte versinken in Arbeit und die Betroffenen müssen 6 Monate oder länger auf ihr dringend benötigtes Geld warten, welches ihnen zusteht. "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..." ??? Ich distanziere mich hiermit von o. g. Urteil ganz ausdrücklich.
den Kack mit dem VW-Werkzeug hatte ich auch mitbekommen, weiss auch nicht, was daraus geworden ist. Einzige sinnvolle Konsequenz könnte nur die Schliessung von ebay sein, oder man soll gefälligst die Käufer in Frieden lassen, die beim besten Willen nicht erkennen können, ob da evtl. illegal was angeboten werden. Einziger damaliger Ermittlungsgrund: Preise unter Marktwert. Ja, warum denn sonst kauft überhaupt jemand bei ebay? Um den offiziellen Preis zu bezahlen? Sicher nicht. Solange es nicht um Raritäten und/oder Antiqutäten geht, sind doch alle Käufer nur darauf aus, etwas unter Wert zu ergattern. Soll man die jetzt alle unter Generalverdacht stellen?? Obwohl, passt ja auch irgendwie zur gegenwärtigen Rechtskultur.
>Einziger damaliger Ermittlungsgrund: Preise unter Marktwert.
Ob die Frau Amtsrichterin jemals etwas auf einem Flomarkt gekauft hat?
Wer zeigt eigentlich die Richterin wegen Rassismus an. Zitat aus Artikel: "Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer "zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer rechtwidrigen Vortat stammt".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96717 Es gibt eben doch noch vernünftige Gerichte. Leider bleibt es wohl purer Zufall oder den Gang in die nächst höhere Instanz (so man das Geld hat) ein nachvollziehbares Urteil zu erhalten. aber immerhin, ein wichtiges Urteil für Schnäppchenjäger (wie mich ;))
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