Lohnabrechnung als Ing + private Krankenkasse

Gast #615751
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Hi,
ich bekomme gerade mal 42% von meinem Lohn raus! Ist mein erster Lohn 
und ich habe immer gedacht, dass man doch wenigstens die Hälfte seines 
Lohnes selbst bekommt!

Nun wollte ich euch fragen, seid ihr bei einer privaten Krankenkasse, 
ober bei einer Gesetzlichen?
Gibt es Argumente, nicht zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln?

Ach ja, wieviel bekommt man als Fahrtkostenerstattung wieder raus und 
muss ich da die Belege aufheben oder reicht es, wenn ich melde wieviel 
KM mein Arbeitsplatz entfernt ist.

DANKE
#615769
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42% ???? Da kann was nicht stimmen!! Ich bekomm 73% raus hier bei uns in 
der Alpenrepublik!!

Thema Fahrtkostenerstattung, hier in Ö: Der monatliche 
Fahrtkostenzuschuss verringert die Lohnsteuer, oder man holt ihn sich zu 
Jahresende beim Lohnsteuerausgleich zurück.
Gast #615770
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Es muß grundsätzlich alles belegt werden!

Aber 42% ist in der Tat recht wenig :( Ich bin ges. versichert und 
bekomme 54% des Bruttolohns ausbezahlt. Ich hatte mich mal kurz 
informaiert und dabei kam heraus, dass man bei priv. Versicherung bei 
vielen Leistungen erst mal in Vorkasse treten muß und außerdem waren die 
Beiträge doch deutlich höher, so dass ich bei meiner ges. Kasse blieb.

Gründe für die private Versicherung:

- Chefarztbehandlung im KH
- Einzelzimmer im KH
- Bevorzugung* bei Terminvergabe in Arztpraxen
- Übernahme von Leistungen, die über die med. notwendigen hinausgehen

*) Es ist Fakt, dass privat Versicherte schneller einen Termin bekommen 
als gesetzlich Versicherte. Auch wenn diverse Politikerinnen vehement 
das Gegenteil behaupten.
Gast #615781
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Bei den Fahrtkosten kannst Du wählen:

- 0,30€/km für Fahrten zw. zu Hause und der Arbeit (ist in den meisten 
Fällen die bessere Wahl und keine Belege notwendig) Es können sogar mehr 
km abgerechnet werden, wenn ein "Umweg" Dich schneller ans Ziel bringt 
(muss man evtl. begründen).

- Abrechnung der tatsächlich angefallenen Fahrtkosten. Vorsicht: es 
dürfen keine privaten km abgerechnet werden! Ist also etwas schwerer zu 
ermitteln. Teilweise kann man dann auch reparaturen von der Steuer 
absetzen.

- regelmäßige Fahrgemeinschaften können ebenfalls geltend gemacht 
werden, sollten aber bei der Versicherung gemeldet werden. Bei manchen 
bekommt man dann etwas Rabatt.

Ich habe mir einmal den Spaß gemacht und alle Tankbelege und alle 
Reparaturkosten in einem Jahr zu sammeln und die tatsächlichen kosten 
ermittelt (Gesamt km/Jahr: Gesamt l/Jahr und damit dann die kosten pro 
km errechnet) und war deutlich unter den 30 cent.
Gast #615793
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Habe ich getan. Der Wertverlust meines Autos interessiert mich 
persönlich nicht, weil ich nicht vor habe die Kiste zu verkaufen (>15 
Jahre, >200.000 km und keine Probleme bisher). Ich pers. sehe keinen 
Grund mein Auto nach x Jahren zu verkaufen, beim nächsten sieht es 
vielleicht anders aus. Davon abgesehen war es als ich es gekauf habe 5 
JAhre alt. Aber klar, wer sein Auto weiterverkaufen will, muss den 
Wertverlust mit einrechnen.
Gast #615809
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Der Werteverlust eines Autos ist eine unguenstig bezeichnete 
buchhalterische Groesse. Sie besagt, dass man die Anschaffungskosten 
eines Fahrzeuges ueber die Anzahl kilometer abschreibt. Auch wenn das 
jetztige Fahrzeug bei der Anschaffung aus irgendwelchen Gruenden schon 
beim Kauf abgeschrieben wurde so benoetigt man nach x-tausend kilometern 
das Geld fuer ein "neues" Altes.

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