Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik ICC-AVR Lizens-Disk kopiert !!!


von Peter Wilbert (Gast)


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der imagecraft avr c compiler ist der für mich zur zeit beste c
-compiler für alle arv-devirate. ich habe einen erworben !. was mich
nur nervte war die sogenannte "lizensdisk" für einen einzelplatz!
d.h wenn ich auf meinem anderen rechner damit arbeiten wollte, musste
ich erst die "lizenz" wieder von rechner 1 auf die disk
zurückspielen
und dann auf rechner 2 wieder einspielen. eine "normale" kopie von
der "lizenzdisk" funktionierte natürlich nicht! also habe ich ein
kleines programm für den pc geschrieben und die disk untersucht.
ja ja, was sich so manche entwickler alles einfallen lassen !!.
der nächste schritt war also ein programm zu schreiben, das von der
"lizenzdisk" eine lauffähige kopie erstellte. aus sicherheitsgründen
habe ich mir gleich mit meinem kopierprogramm einige sicherheitskopien
erstellt (man weis ja nie.... defekte disk oder so...magnetische
einstrahlungen..).

FRAGE: wenn ich jemandem eine kopie meiner lizensdik schenke, ist das
strafbar ???? wer kann meine frage beantwoten ????!!!!

gruss an alle peter

von Peter Wilbert (Gast)


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sorry schreibfehler

von Ratber (Gast)


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Ja sicher isrt das Strafbar.

Selbst die Erste "Sicherheitskopie" der Disk ist illegal nach der
neuen Rechtsprechung da du ja offensichtlich den Kopierschutz umgangen
hast.

Oder mal anders: Bei diesem Softwaremodell ist die Disk die
Nutzungslizenz und darf

1. Nicht weitergegeben werden. (Unerlaubte vervielfältigung)
2. Nicht Kopiert werden da man dafür den Kopierschutz umgehen muß und
das ist seit einigen Wochen nicht mehr erlaubt.

Soviel zum Recht.

Die Praxis sieht anders aus. ;)

von mmerten (Gast)


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Für diese Fälle 1 User mehrere Rechner gibt's doch beim ICC das Modell
parallel/usb dongle.

von The Badazz (Gast)


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Hi,

das Programm scheint ja super zu sein, hab auch mal probiert sowas zu
programmieren aber, naja.

Kannst Du mir das Programm vielleicht mal schicken, ich will nämlich ne
Sicherungskopie von meinem Layoutprogramm machen (Sprint-Layout 2).

Ich wäre Dir echt dankbar!

mfg. The Badazz

von Peter Wilbert (Gast)


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wann ist was kopiergeschützt ????
wenn eine diskette kopiergeschützt ist und ich kann sie mit einem
kleinen programm, das nur funktionen des betriebssystems nutzt,
kopieren, dann kann sie ja nicht für dieses betriebssystem
kopiergeschützt sein !!!. der begriff "kopierschutz" scheint mir da
nicht der richtige begriff zu sein !! sonst müsste mir ja das
betriebssystem solche programmaktionen verbieten !!. entweder ist es
verboten duplikate einer software zu erstellen oder nicht. was soll
dann der schwachsinn mit dem "kopierschutz". warum müssen
betriebssysteme für den programmierer so offen sein ???

alles nicht so einfach.... peter

von ERDI - Soft (Gast)


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Kopierschutz ist wohl, wenn ein normalsterblicher ohne groß Ahnung und
ohne Zuhilfenahme von extra Software eine Disk (CD, Diskette, DVD ...)
nicht kopieren kann.
Sobald eine Zusatzsoftware oder extra Know How dazukommen, kann man
wohl von kopierschutz reden. Oder sobald, wie bei Peter, eine Analyse
des zu kopierenden Mediums notwendig ist, um eine Kopie zu erstellen.

Vielleicht sollte man das Thema mal im Internet nachschlagen.

von crazy horse (Gast)


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brauch man nicht nachschlagen, in dem Fall ist die Rechtslage eindeutig:
es ist das (illegale) Umgehen eines Kopierschutzes, mit allen
Konsequenzen.
Da beist die Maus keinen Faden ab. Wie schwer oder einfach das zu
machen ist, spielt keinerlei Rolle.
Und gar die Weitergabe (egal ob gegen Geld, Waren oder kostenlos) an
Dritte, dürfte die Sache nochmal verschärfen.
Eine Einschränkung lasse ich für mich persönlich gelten (das Thema
hatten wir schon mal): arbeite ich an wechselseitig an 2 Rechnern,
Arbeitsplatz und Notebook, ist es in der Tat sehr anwenderunfreundlich,
jedesmal die Lizenz von einem zum anderen zu spielen (was passiert
eigentlich, wenn es auf diesem Weg zu Problemen kommt?
Diskettenschaden, falsche Nummer eingetippt? Macht man das täglich, ist
es eigentlich nur eine Frage der Zeit, wann etwas schief geht) . Und da
ich nie zur gleichen Zeit an 2 Rechnern arbeite, halte ich das noch für
legitim (ist es aber eigentlich auch nicht).

von Chaldäer (Gast)


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Hmmm...

Wenn ich jetzt eine Kopie der Diskette mit einem Standard
ausgelieferten Rechner, in dessen Betriebssystem ein Nibble-Copy
eingebaut ist, anfertige.
Kopierschutz umgangen? Und was ist eigentlich zusätzliche Software?
MS-Dos 'Copy' ist auch ein zusätzliches Programm...


Naja... der bessere Anwalt gewinnt jedenfalls

Alles albern. (Aus diesem Grund greife ich Abends zum Lötkolben...)

Gruß,
Chaldäer

von Sven (Gast)


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>>d.h wenn ich auf meinem anderen rechner damit arbeiten wollte, musste
ich erst die "lizenz" wieder von rechner 1 auf die disk
zurückspielen und dann auf rechner 2 wieder einspielen

Klasse, und wenn die Festplatte die Hufe hochmacht oder die Disk nicht
mehr geht oder... Dann habe ich nicht mal eine Sicherheitskopie. Darf
ich mir dann die Lizenz nochmal kaufen? Was soll der Quatsch? Was ist
eigentlich mit meinem Geld, das ich investiere? Gibt's da auch
Kopierschutz? Oder dürfen sich das die Softwarehersteller so oft
kopieren, wie sie wollen? Und mit jedem Update neu?

Sven

von Sven (Gast)


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Aha, da werden wir doch noch fündig:

http://www.stern.de/computer-technik/internet/index.html?id=513505&p=3&nv=ct_cb&backref=%2Fcomputer-technik%2Finternet%2Findex.html%3Feid%3D513240%26id%3D513505%26nv%3Dex_L3_ct&eid=513240

<Zitat>Was ist mit Sicherheitskopien von Software-CDs?
Es ist immer noch erlaubt, von einem Original-Datenträger genau eine
Sicherheitskopie zu erstellen sogar unter Umgehung des Kopierschutzes.
Das neue Urheberrecht macht hier eine explizite Ausnahme. Die
Sicherheitskopie darf nicht verliehen, verschenkt oder verkauft werden.
Und man muss das Original auch besitzen.</Zitat>

Also alles doch nicht so schlimm, und Peter hat eine reine Weste.

Blöd finde ich solche "Lizenzdisks" trotzdem. Als ob das was helfen
würde...

Sven

von Merle (Gast)


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Man darf nach dem Gestz darfst du nur für dich selber eine Kopie machen
und das sieht man schon nicht gerne!!
Aber mir ist das egal ich Brenne und und kriege so viel gebrannte
Software fast meine ganzen CD's(auf denen Programme sind) sind Kopien
Von freunden usw. Also wenn du eine verschenklst solltest du dir sicher
sein das dich der dem du das schenkst dich nicht Verpfeift.

Mfg. Merle

von Matthias Hochholzer (Gast)


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Hallo Merle!

"...Also wenn du eine verschenklst solltest du dir sicher
sein das dich der dem du das schenkst dich nicht Verpfeift."

... und am besten wäre es dann auch, wenn man sich mit solchen
"Sicherheitskopien" nicht selber verpfeift! Also dann noch in einem
öffentlichen Forum damit rumprahlen, das man alle seine Programme
geklaut hat, ist vielleicht nicht ganz so clever!

Matthias

von Merle (Gast)


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Recht hast du Matthias Hochholzer

Mfg. merle

von Ratber (Gast)


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>>>Hmmm...

Wenn ich jetzt eine Kopie der Diskette mit einem Standard
ausgelieferten Rechner, in dessen Betriebssystem ein Nibble-Copy
eingebaut ist, anfertige.
Kopierschutz umgangen? Und was ist eigentlich zusätzliche Software?
MS-Dos 'Copy' ist auch ein zusätzliches Programm...<<<<

Die Frage kannste dir selber beantworten.

Ein Nibbler ist ein zusätzlich ,nicht im OS enthaltenes Kopierprogramm
und nutzt auch keine Systenkopierroutine.

Das "MS-DOS Copy" ist mit dem System geliefert und gilt dann auch als
Systembestandteil.


Oder einfacher:

Alles was ich nicht mit Systemroutinen kopieren kann gilt als
Kopiergeschützt.
(Bei CD's/DVD's gilt: Alles was nicht mit Standardkopieroutinen
kopiert werden kann ist Geschützt)

Du kannst dir das natürlich selbst zurechtlegen wie de willst aber im
Zweifelsfalle wird das die entsprechende Behörde nicht jucken wie
"DU" das siehst und nach "Gesetz" Urteilen .

Mir schmeckt das neue Gesetz auch nicht aber Fakt ist Fakt und damit
müssen wir erstmal leben ;-)

von Chaldäer (Gast)


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Hallo Ratber,

Weiß schon... (Ich darf mich gezwungenermaßen des öfteren mit Recht,
Unrecht, Gesetzen und Verträgen im EDV-Bereich rumschlagen)...

Mir fiel nur ein, daß ich einige Zeitlang Besitzer einer
'Kopierstation' war. Ich weiß nicht, wer so ein Teil noch kennt, das
war vor 'Urzeiten' ein Stück Hardware mit einem Minimalrechner, der
Disketten auf Nibble-Basis kopieren konnte. Das Ding kam sogar mit
perforierten Disketten zurecht. Also mit anderen Worten: Ein Gerät, daß
mit seinem Systemstandard eine Kopie anlegen kann.
War nur so ein Gedanke, der mir kam.

Da fällt mir noch ein, daß mein alter Acorn A5000 Kopien von sehr
vielen PC-Disketten mit Schutz anlegen kann. Durch die
Emulationssoftware laufen die Programme dort auch. Also ist es eine,
mit normalen Betriebssystemmitteln angelegte Kopie von Software, die
für diesen Rechner lauffähig ist...

Und jetzt, bevor ich noch mehr in einem Redefluß und Tippwahn verfalle,
hole ich mir einen Kaffee... ;)

Gruß,
Chaldäer

von Ratber (Gast)


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Ich kenne die Kopierstationen recht gut.(Hatte vor ca. 10 Jahren noch
nen Sharewareladen inner Stadt bis es uninteressant wurde)

Im Keller steht noch ne Alte 50er (50 Stück fassungsvermögen im
Magazin) die man so schön am Tischrand befestigen konnte.

Das manche Nibblecopys anlegen konnten ist Heute nicht von Relevanz.
Es gilt Bestehendes Recht.

Vor 10 Jahren waren Allbandempfänger in und noch als Besitz
erlaubt,heute darf man se nichtmal mehr kaufen (Is auch logisch oder
?).
Benutzen durfte man se natürlich noch nie seit der Reform.

Es gab auch mal für die alte Atari-Console nen Modulkopierer der ganz
offen sogar in Kaufhäusern angeboten (Mit Leermodulen) wurde.

In den 80er'n hat man sich eben noch keinen großen Kopf um
"Raubkopien" gemacht.

Was den A5000 (Wenn de den mal loswerden willst dann meld dich mal bei
mir.Meinen hab ich viel zu schnell verkauft.Leider) betrifft so ist das
eben dem Zufall zuzuschreiben aber dennoch nicht legal.

Es ist Wurscht ob du mit ner Speziellen Soft oder ner Fremden Hardware
Duplizierst.

Gesetz bleibt Gesetz.
Der Richter oder Staatsanwalt oder sonstwer wird sich nicht auf
"Begriffspielereien" einlassen wenn es soweit ist.

Ich hatte mal nen älteren 190er Benz (Als billige Schleuder bis mein
300 SL endlich Restauriert ist)wo der Vorbesitzer es irgendwie
geschafft hat NQ-Räder UND Tiefergelegtes Fahrwerk eintragen zu
lassen.

Ich wußte es nicht und es hat mir beim Tüv nix geholfen das es inne
Papiere stand und das der Vorbesitzer mir den Hobel so hinterlassen
hat)

Die Karre war zu tief und ich mußte mich für eines von beiden
entscheiden.(Natürlich hab ich andere Federn genommen)

Kaffee ?

Gute Idee ;)

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