Forum: Offtopic Darf man Strom ausleihen?


von Jens (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Meinem Nachbarn wurde heute Morgen der 
Strom abgestellt, weil er seine Stromrechnung nicht bezahlen kann. Nun 
hat er mich gefragt, ob ich ihm für 2-3 Tage ein Verlängerungskabel 
rüber legen könnte, damit er wenigstens über das Wochenende Strom hat. 
Unsere Balkone liegen direkt nebeneinender, wäre somit kein Problem.

Frage: ist das legal bzw. darf ich das? Ich möchte mich auf keinen Fall 
in eine Grauzone begeben.

Danke für eure Meinung.

Jens

von ameise (Gast)


Lesenswert?

bist du mensch oder ungeheuer? wenn du ihn leiden kannst, dann tu es 
ohne über irgendwelche moralischen oder rechtlichen bedenken zu grübeln!

von SNT-Opfer (Gast)


Lesenswert?

Wir ist so, als ob das (warum auch immer) verboten ist.
Aber bei 2-3 Tagen würde ichs darauf ankommen lassen. Falls einer blöd 
fragt, einfach ne Geschichte erzählen ("Elektriker mach gerade die 
Verteilung neu. Teile fehlen....bla").

von gast (Gast)


Lesenswert?

Warum soll´s verboten sein ???
Schließlich gibst Du ihm den Strom freiwillig, er nimmt ihn sich nicht 
heimlich. Und der "Mehrverbrauch" läuft über deinen Zähler und wird 
somit ordnungsgemäß abgerechnet (kein Diebstahl!) Da es sich um eine 
kurzzeitige Aktion handelt, kann der Stromanbieter auch keine Umgehung 
von div. Gebühren anklagen. Daher besteht kein Grund zur Sorge.

von core (Gast)


Lesenswert?

sag mal, wenn du hier schon gewissinsbisse bekommst, wie soll dein leben 
noch enden kurz oder lang? hast du sonst ein problemfreies leben?

von The D. (devil_86)


Lesenswert?

Ich stimme Gast zu, das ist in Ordnung so. Ihr solltet nur achten, der 
Verlängerung nicht zu viel Strom zuzumuten, aber das ist eh klar. Diese 
Nettigkeit erbringt dir sicher ein paar kühle Blonde.....

von core (Gast)


Lesenswert?

natürlich ist das erstmal grundsätzlich verboten. man muss den 
wohungsvermieter von der stromlosen wohnung fragen, mehr nicht.

von Benedikt K. (benedikt)


Lesenswert?

Irgendwo habe ich auch mal gehört, dass dies verboten sei (warum auch 
immer, vermutlich wegen dem Gefahrenpotenzial wenn man das Kabel 
anklemmt und den Strom so irgendwo einspeist).
Wenn der Nachbar aber nur über ein Verlängerungskabel seinen Kühlschrank 
+ TV usw. betreibt, und nicht die gesamte Wohnung, dann dürfte 
eigentlich nichts dagegen sprechen.

von core (Gast)


Lesenswert?

noch etwas, du darfst den strom nicht gegen entgeld anbieten.

von The D. (devil_86)


Lesenswert?

Das ist klar - 'kein Verkauf an Wiederverkäufer'

von Jim (Gast)


Lesenswert?

Also egal ob verboten oder nicht, ich kann mir nicht vorstellen, dass 
man es als Mensch verantworten kann in dem Augenblick nicht zu helfen. 
Vielleicht reicht es aber bereits wenn Du anbietest seine Sachen aus dem 
Kühlschrank bei Dir reinzustellen? Ansonsten pass nur auf, dass er die 
Kabel nirgendwo anklemmt sondern nur Deine Dose benutzt. Da Du Dir ein 
Verlängerungskabel auf den Balkon legen darfst, warum also nicht zum 
Nachbarn?

von Jens (Gast)


Lesenswert?

Ihr habt Recht, ich hab das jetzt einfach mal gemacht. Ist echt scheiße, 
wenn man keinen Strom hat. Ich hoffe, er bekommt das finanziell in den 
Griff. Die Stellen erst dann ab, wenn mindestens 150 Euro offen sind. 
Und für das Freischalten verlangen die dann nochmal 42 Euro. Klasse, 
dann muß er jetzt mal 200 Euro latzen :(

von Wegstabenverbuchsler (Gast)


Lesenswert?

Dein Betreff passt aber anscheinend nicht zur vorgesehenen 
Vorgehensweise. Vermutlich wird es doch eine Schenkung sein. Oder wie 
und wann bekommst du die Leihgabe zurück ?  Welche Leistungsmessung für 
den entnommenen Nachbarstrom hast du denn im Einsatz? Und wie verzinst 
sich Strom - in (Milli) Volt oder in (Milli) Ampere?

von crazy horse (Gast)


Lesenswert?

und jetzt auch mal die andere Seite: es dauert eine ganze Weile, bis der 
Saft wirklich abgedreht wird. Da muss neben Geldknappheit ne ganze Menge 
Dreistigkeit und Verdrängung mit im Spiel sein. Und wenn man wenigstens 
10€ im Monat zahlt, damit die Stadtwerke immerhin den guten Willen 
sehen. Es gibt unpfändbare Grenzen, keiner kann sagen, kein Geld für 
Strom zu haben, egal wieviele Schulden drücken.
Und wenn er nichts verdient, sondern HartzIV bekommt, ist das auch 
möglich.
Ich kenne auch solche Typen, lügen, borgen usw. Zurück kommt nie was. 
Aber meist nebenbei rauchen oder saufen, dafür reichts dann meist.
Ich kann mir keine Lebensumstände vorstellen, unter denen sowas 
zwangsweise und unverschuldet vorkommen könnte.
Falls das alles nicht zutreffen sollte, dann hilf. Ansonsten wäre für 
mich sofort Sense.

von Berater (Gast)


Lesenswert?

ES IST NICHT ZULÄSSIG! GRUND: DIE ART DER INSTALLATION UND DIE 
UFALLGEFAHR. DAMIT MACHST DU DICH STRAFBAR, WENN WAS PASSIERT.

Habe das mal bei einer Kabel1-Reprotage gesehen, die die Stromdiebe 
verfolgt haben. Dort gabe es genau so einen Fall einer fliegenden 
Installation.

Ansonsten kannst Du Deinen Nachbarn helfen, wie Du willst. Den Strom 
bezahlst Du ja selber. Lass sie von mir aus bei Dir Kochen.

von Thomas (Gast)


Lesenswert?

> Habe das mal bei einer Kabel1-Reprotage gesehen, die die Stromdiebe
> verfolgt haben. Dort gabe es genau so einen Fall einer fliegenden
> Installation.

Kabel 1 ist natürlich eine zuverlässige Quelle für solche Aussagen.
Was aber hat "Stromdieb" mit dem oben geschilderten Fall zu Tun?

von Thilo M. (Gast)


Lesenswert?

Illegal ist das nicht, solange am anderen Ende nur die Glotze oder 'ne 
Kochplatte eingesteckt wird und die Verlängerung/Steckdosen für die 
Leistung ausgelegt sind.
Einspeisen in sein Wohnungsnetz ist selbstverständlich höchst illegal 
und darüber hinaus saugefährlich!

Was dich aber vermutlich billiger kommen würde: bezahl' 10€-Raten an 
seinen Energieversorger damit der Strom wieder angeklemmt wird und lass' 
dir das Geld wiedergeben (wie auch immer).

von Jens (Gast)


Lesenswert?

Schönen guten Morgen,

das mit der Ratenzahlung ist so eine Sache. Normalerweise sind die 
Stadtwerke da sehr kulant nur wenn es zum wiederholten Male zu nicht 
unerheblichen Rückständen kommt, fordern die nun mal einen bestimmten 
Betrag als Einmalzahlung an. Erfolgt das nicht, wird halt abgeschaltet.

"crazy horse" hat aber nicht Unrecht, zumal drei Abschlagszahlungen 
offen sind und der Nachbar sich offenbar einen Dreck um eine gütliche 
Einigung gekümmert hat.

>Aber meist nebenbei rauchen oder saufen, dafür reichts dann meist.

Das lasse ich mal ohne weiteren Kommentar im Raum stehen :)

Er hat gestern eine Kabeltrommel rübergelegt, angeschlossen ist seine 
Gefriertruhe (weil viel Fleisch drin ist) und halt Kleingeräte, alles 
nicht die Welt.

von Thilo M. (Gast)


Lesenswert?

>Gefriertruhe (weil viel Fleisch drin ist) und halt Kleingeräte, alles
>nicht die Welt.

Dann würde ich mal so mit 3..5 kWh pro Tag rechnen. ;)

von Matthias L. (Gast)


Lesenswert?

>ngeschlossen ist seine Gefriertruhe (weil viel Fleisch drin ist) und halt

Dann  lass dich mal gut begrillen ;-)

von Danny P. (Gast)


Lesenswert?

bin auch der Meinung das es nicht zulässig ist. Obwohl sicher n 
Kavaliersdelikt (solang nichts passiert, und genau das wäre meine 
begründete Sorge).

Bei Fernmeldeanschlüssen ist es so: Es ist nicht zulässig 
Fernmeldenetze/-einrichtungen über die eigene Grundstücksgrenze hinweg 
zu errichten (wie Funktelefon und WLAN dem gerecht werden soll weiss ich 
nicht). Also ISDN-Anschluß mit Nachbarn teilen - verboten.

Beim "Strom" isses ähnlich. Uns wo ist die Grundstücksgrenze deiner 
Wohnung? :)

greetz
Danny

von Matthias L. (Gast)


Lesenswert?

> Funktelefon und WLAN dem gerecht

Aber das machen doch viele:

Ich kenn einige, die räumlich nahe beisammen wohnen (Nachbarn oder so)
und gemeinsam einen Inetanschluss (über WLAN) nutzen..

Soll das alles strafbar sein...???

von Xaver (Gast)


Lesenswert?

Bei der gem. Nutzung einer Internetverbindung hängt es vom Provider ab. 
Einige erlauben explizit die Mehrplatznutzung, andere allerdings auch 
nicht.

Wohlgemerkt es geht hier nicht um die gleichzeitige Einwahl von 
verschiedenen Rechner aus, dies ist nämlich wohl grundsätzlich nicht 
gestattet.

von Thilo M. (Gast)


Lesenswert?

>Soll das alles strafbar sein...???

Haste dir mal die AGB der GEZ durchgelesen?
Nach denen muss alles Gebühren zahlen was nicht Taub und Blind ist! Ist 
genauso überzogen dass es gar nicht mehr zu kontrollieren ist. ;)

von Matthias L. (Gast)


Lesenswert?

>al die AGB der GEZ durch

Die gehört sowieso abgeschafft!
WO gibts denn sowas, dass sich ein Laden seinen Geldbedarf selbst 
bestimmt!


>gleichzeitige Einwahl von verschiedenen Rechner aus

Also ich meine: ein Inetanschluss und Aufteilung auf mehrere Rechner 
mittels NAT-Router..

von Rahul D. (rahul)


Lesenswert?

Solange man nicht den "allgemeinen" Strom (Steckdosen im gemeinsam 
genutzen Flur vor der Wohnung) abgreift, fällt das wohl unter 
"Nachbarschaftshilfe".
Er hat dich ja gefragt. Bei uns im Haus lag komischerweise gelegentlich 
ein Stromkabel zu einer Allgemeinheitssteckdose...

Länger als eine Woche würde ich sowas nicht mitmachen.

Zu WLAN etc:
Der Provider sieht ja nur den Router,ergo ist auch nur ein "Rechner" an 
seinem Breitbandanschluß angeschlossen...

Die GEZ hat damit doch überhaupt nichts zu tun.

von Thilo M. (Gast)


Lesenswert?

>Die GEZ hat damit doch überhaupt nichts zu tun.

War auch nicht auf diesen Fall bezogen, nur auf den 
Vorschriftenschwachsinn den solche Institutionen veranstalten.

von ydear (Gast)


Lesenswert?

Hallo
Das ist definitiv illegal und du machst dich mit der Abgabe von Strom an 
Dritte serwohl strafbar. Solltest du von deinem EVU dabei erwischt 
werden gibt es Ärger.
Hintergrund: Du betrügst dein EVU, denn dein Nachbar zahlt nicht die 
Grundgebühr. Zudem nimmst du dadurch womöglich mehr Strom ab und 
rutschst in ein besseres Tarifmodell. Somit ist das ein Betrug, denn ihr 
zahlt weniger als wenn ihr einzeln den Strom kaufen würdet.
Klar, es ist bei dir nur eine Übergangslösung aber erkläre das mal 
deinem EVU, wenn sie das Kabel entdecken. Die machen da richtig Stress, 
glaub mir.

Zudem: Was denkst du wer haftet, wenn das Ganze anfängt zu brennen? 
Hoffentlich springt die Sicherung raus wenn der Herr Nachbar doch 
gieriger ist als du dachtest...

Wenn es ein netter Mensch ist würde ich ihm auch kruzzeitig helfen, aber 
denkst du der bekommt Montag gleich wieder strom? Das kann schnell 
längerfristiger werden als du denkst und wenn das Kabel erst mal gelegt 
ist, ist es noch schwerer irgendwann nein zu sagen. Also mach vorher mit 
ihm ab wie lange das maximal laufen wird...

von Jens (Gast)


Lesenswert?

Ich denke irgendwie auch, dass du Recht hast. Zumal sich der Vertrag mit 
dem EVU ja auf die Versorgung MEINER Wohnung bezieht und nicht noch auf 
weitere Räumlichkeiten. Allerdings schweigen sich die AGB diesbezüglich 
komplett aus.

>aber denkst du der bekommt Montag gleich wieder strom?

Wenn er Montag bezahlt, wird recht fix wieder freigeschaltet.

>Also mach vorher mit ihm ab wie lange das maximal laufen wird...

Ist bereits geschehen, danke für die Hinweise.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Xaver wrote:
> Wohlgemerkt es geht hier nicht um die gleichzeitige Einwahl von
> verschiedenen Rechner aus, dies ist nämlich wohl grundsätzlich nicht
> gestattet.

Das stimmt nicht. 1&1 gestattet das ausdrücklich.

von Jim (Gast)


Lesenswert?

Und selbst wenn nicht, warum liefern die denn einen Router dazu? Das ich 
meinen PC in der Küche, im Schlafzimmer und im Bad nutzen kann? Das ist 
doch ein ganz klarer Fall von wo kein Kläger da kein Richter. Was denkst 
Du was passiert wenn Arcor eine WG abmahnt weil die den Inetanschluss 
geteilt haben... Dan haben die ganz fix sehr wenige Kunden.

von Jens (Gast)


Lesenswert?

>Das stimmt nicht. 1&1 gestattet das ausdrücklich.

Seit wann? Ich habe nämlich mal regelmäßig auf dslteam.de/forum 
mitgelesen, und da war Vertragskündigung seitens 6&9 wegen 
gleichzeitiger Einwahl auf mehreren Rechnern eigentlich an der 
Tagesordnung.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Jens wrote:
>>Das stimmt nicht. 1&1 gestattet das ausdrücklich.
>
> Seit wann? Ich habe nämlich mal regelmäßig auf dslteam.de/forum
> mitgelesen, und da war Vertragskündigung seitens 6&9 wegen
> gleichzeitiger Einwahl auf mehreren Rechnern eigentlich an der
> Tagesordnung.

Unter Einwahl verstehen die, daß man sich über dieselbe Leitung bei 
einem anderen Provider/Account einwählt; das ist nicht gestattet - 
insofern war meine Aussage nicht ganz korrekt.

Bei einer Flatrate macht das aber eh wenig Sinn.

Sie gestatten ausdrücklich, daß mehrere Rechner gleichzeitig online sind 
und gegen teilen mit Nachbarn haben sie auch nichts - danach hatte ich 
mich vor gut 1,5 Jahren extra erkundigt.

von Jens (Gast)


Lesenswert?

>Sie gestatten ausdrücklich, daß mehrere Rechner gleichzeitig online
>sind und gegen teilen mit Nachbarn haben sie auch nichts - danach
>hatte ich mich vor gut 1,5 Jahren extra erkundigt.

Da hast du Recht. Zwar erlauben die AGB eine Mehrplatznutzung nur bei 
den Tarifen, die dies explizit beinhalten. Allerdings steht in den FAQs, 
dass eine Mehrplatznutzung generell mit allen Tarifen zulässig ist.

Eine Mehrfacheinwahl ist übrigens nicht verboten, sondern sie kostet 
einfach nur 1,23 Cent pro Minute.



Alle Informationen stammen von folgenden Seiten:

http://dsl.1und1.de/xml/order/Fragen;jsessionid=59C87BC378F5BA499C19614F0962C653.TC172b?__frame=_top&__lf=Static&$linkId=ln.scnd.Fragen&linkOrigin=DslEinstieg&linkType=txt#q703
http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang;jsessionid=88D270A1ACEB1A6CFA5CE4ED75751156.TC173b?__frame=_top&__lf=Static&linkId=ct.agb.internetzugang&linkType=txt&linkOrigin=AgbUebersicht

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

> Eine Mehrfacheinwahl ist übrigens nicht verboten, sondern sie kostet
> einfach nur 1,23 Cent pro Minute.

Ist ein bischen cleverer, als das dumpfe Verbieten...

von Christopher B. (chris_muc)


Lesenswert?

Was in den AGBs steht und was wirklich verboten/erlaubt ist, sind sehr 
oft zwei verschiedene Paar Schuhe. In sehr vielen AGBs gibt es ein oder 
zwei Paragraphen, die rein Rechtlich so garnicht drinn stehen dürften 
und nichtig sind. Der Fall ist wirklich weitaus verbreiteter als man 
annehmen mag. Auf die AGBs eines Stromanbieters würde ich mich also in 
dem Fall nicht verlassen, sondern gucken, ob es dazu spezielle Gesetze 
gibt. Wenn es zum Stromnetz keine speziellen Gesetze gibt, die das 
verbieten was du machst, darfst du ihm 100% Strom schenken oder auch 
"ausleihen". Da können die in den AGB noch so komisches Zeugs zu 
schreiben. Einziges Problem ist dann in nem Brandfall die Versicherung, 
da würdest du dann evtl Probleme kriegen. Aber heutzutage sind die 
Sicherungen eigentlich so zuverlässig, dass sie auch wirklich 
rausspringen wenn was ist.

Bestes Beispiel für eigentlich nicht erlaubte AGBs sind die AGBs von 
MMORPGs. Es steht oft in den AGBs der MMORPGs, dass es nicht erlaubt 
wäre den Traffic mitzusniffen oder Serveremulatoren zu programmieren. 
Das exakte Gegenteil ist der Fall. Es ist immer erlaubt Traffic 
mitzusniffen, ansonsten könnte man dir beim Fernseherkauf ja auch durch 
die AGB verbieten, deine Haustür zu überwachen. Serveremulatoren darf 
man prinzipiell auch programmieren. Problematisch kann es nur werden, 
wenn man dafür mehr als nötig von der Ziel Clientsoftware disassembled. 
Allerdings ist das schwer nachweisbar. Solange man für den 
Serveremulator nur wirklich das an Informationen aus der Clientsoftware 
benutzt, was wirklich zum Betrieb des Programmes notwendig ist, dann ist 
das rechtlich gesehen eindeutig erlaubt.

Also, AGBs immer kritisch lesen. Da wird heute sehr viel getan um Kunden 
einzuschüchtern. Die meisten Unternehmen wissen genau, dass sie das 
eigentlich nicht dürfen, aber wo kein Kläger, da kein Richter, wie hier 
schonmal erwähnt wurde.

Prinzipiell würd ich ihm "unter Auflagen" Strom geben. Am besten das 
Ganze halt auf ne gewisse Zeit begrenzen und sagen das er das halt mit 
den Stadtwerken klären soll.

von g0nz00 (Gast)


Lesenswert?

Meinem Nachbarn hatte ich auch für 3 Tage Strom gegeben dann hat er mich 
zum essen eingeladen und gut war. Das Kabel mußte aus dem 12. Stock in 
den 11. und keiner hat was gesagt.



Ich würds so machen:

Schukostecker  --> Schukostecker Adapter basteln und in die 
nächtgelegende Steckdose Stecken und schon hat die bude wieder Saft  ;)

Bei meiner guten 1 Phasen komplettverdratung hier in dem Altbau würds 
klappen ^^

g0nz00

von dave (Gast)


Lesenswert?

"Schukostecker  --> Schukostecker Adapter basteln "

Na, DAS würde ich mir aber gut überlegen!

von Thilo M. (Gast)


Lesenswert?

>Schukostecker  --> Schukostecker

Fast so gut wie ein Messer mit zwei Klingen! :)

Immer dran denken: Stromopfer sichd schlecht als Organspender zu 
verwenden! ;)

von XBox (Gast)


Lesenswert?

Rückspannung im Keller, macht die Sache heller...

Zumindest wenn vom Nachbarn ne andere Phase kommt und wieder 
freigeschaltet wird. Oder wie werden die Phasen in Hochhäusern 
aufgeteil?!

von Der Hubert (Gast)


Lesenswert?

Im Prinzip kannst Du meit dem Strom machen, was Du willst, Du hast ihn 
ja bezahlt oder bezahlst ihn mit der nächsten Rechnung.

Klar, der Lieferant könnte annehmen, dass Du den erhöhten Mehrverbracuh 
nachher auch nicht mehr bezahlen kannst aber vorerst wird sich nur dann 
einer dafür interessieren, wenn der "Eintreiber" sieht, dass der 
Schuldner keine Kohle rüberwachsen lässt aber trotzdem in seiner Bude 
Licht brennt.

Ich hatte mal nen "Ersthinterherfrager", er zog nen Kabel quer durch den 
Keller in seine Bude. Ich habe es erst nach 2 Tagen bemerkt. Als ich in 
dann fragte, kamen Ausreden ....

Ich gab ihm dann noch 1 Tag Strom, weill er versprochen hatte, 
schnellstmöglich auszuziehen (war eh ein seltsamer Geselle).

Nach 2 Wochen (ohne Strom) war er dann weg ....

von Eclipse (Gast)


Lesenswert?

Jens sei hochherzig und borge ihm doch das Geld!

von g0nz00 (Gast)


Lesenswert?

Mit so nem Stecker Stecker adapter ist eine oma in unseren laden 
gekommen hat ihr schwiegerson für sie gebaut aber "Das andere ende past 
nicht" hat sie mir gesagt. Ich habe nicht schlecht gestaunt muß wohl 
viel zu holen sein bei der alten dame habe ich gedacht oder warum baut 
man sowas?

g0nz00

von Jens (Gast)


Lesenswert?

>Jens sei hochherzig und borge ihm doch das Geld!

150,00 offene Zahlungen
 42,00 Sperrgebühr
 42,00 Freischaltgebühr
 52,00 neue Abschlagszahlung

Macht 286,00 Euro, die "borge" ich ihm mit Sicherheit nicht, zumal er 
nicht mein Freund oder ein guter Bekannter ist. Erstens bekäme ich das 
Geld vermutlich irgendwann weit in der Zukunft und zweitens wüsste er 
dann, dass ich kein Problem damit habe, jemandem knapp 300 Euro zu 
leihen.

Aber die Sache scheint jetzt eh erledigt zu sein. Seit heute Morgen 
hängt kein Namensschild mehr an der Tür/Klingel, er scheint wohl 
auszuziehen oder ist es schon.

von STK500-Besitzer (Gast)


Lesenswert?

>Aber die Sache scheint jetzt eh erledigt zu sein. Seit heute Morgen
>hängt kein Namensschild mehr an der Tür/Klingel, er scheint wohl
>auszuziehen oder ist es schon.

Er hatte wohl nicht nur Stromschulden...

von crazy horse (Gast)


Lesenswert?

also doch die Sorte Mensch, die ich am 11.8. beschrieben habe...

von Benedikt K. (benedikt)


Lesenswert?

Du meinst Mietnomaden - Der Schrecken eines jeden Vermieters ?

von Jens (Gast)


Lesenswert?

Ich denke nicht, dass es ein Mietnomade ist, zumal er seit 16 Jahren in 
dem Haus wohnt.

von Benedikt K. (benedikt)


Lesenswert?

OK, dann ist das was anderes.
Die Frage war ja auch eher auf die Beschreibung von crazy horse bezogen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.