Hallo.
Ich wurde im August 2004 zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt (wegen
Versicherungs-Betrug). Die Strafe wurde für 3 Jahre zur Bewährung
ausgestellt.
Bedeutet dies, dass nach diesen 3 jahren nun nichts mehr davon in meinem
Fürhungszeugnis steht? oder ist es weiterhin ersichtlich?
Bitte um Hilfe?!
Bewährung heisst nur, daß Ud in der Zeit nichst anstellen darfst, da
sonst zu einer neuen Strafe noch die alte draufgeschlagen wird.
Da hast Du Dir jetzt ein tolles Ei gelegt: Jede zweite Firma will heute
ein Führungszeugnis sehen. In Deinem Fall es Versicherungsbetruges ist
es doppelt schlimm: Einmal bist Du nicht vertrauenswürdig zum anderen
lässt Du Dich erwsichen!
Selbst die Firmen, die kleine Schweinereien machen können Dich dann
nicht gebrauchen, weil Du Dich dumm anstellst, beim Betrügen!
@Sepp
Stimmt zwar prinzipiell was du schreibst, jedoch sind das private
Führungszeugnis und das Bundeszentralregister nicht das gleiche. Erstens
finden nicht alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister auch Einzug
in das Führungszeugnis, und zweitens liegen die Tilgungsfristen für das
Führungszeugnis bei 3, 5 und 10 Jahren.
@Stefan
Bei 15 Monaten auf Bewährung dürfte die Tilgungsfrist mit Glück bei fünf
Jahren, ansonsten bei zehn Jahren liegen.
Aber wie gesagt, obiges gilt nur für das private Führungszeugnis. Wird
zum Beispiel eine Anstellung als Beamter angestrebt, wird das
öffentliche Führungszeugnis eingeholt, in dem alle Einträge aus dem
Bundeszentralregister mit den von Sepp genannten Fristen enthalten sind.
Nur aus Interesse, wie hast du die Versicherung betrogen?
ich glaube die meisten Firmen gehen davon aus, dass man noch nix auf'm
Kerbholz hat... vor allem nicht bei (jungen) Ingeniueren (da geht man
von einem guten Elternhaus aus denke ich :-)).
Der Erklärbar möchte nur jemanden, der offenbar schon genug Problem hat,
davor bewahren, sich in den Verdacht zu setzen, eine Art von krimineller
Beratung druchzuführen. (So könnte ein Jurist das interpretieren).
So genau wollte ich das eigentlich gar nicht wissen! Ich wollte bloß
wissen, für welche Größenordnung man 15 Monate bekommt und zum Beispiel
ob das regelmäßiger Betrug war.
@Erklärbär,
nicht, daß mich der Fall interessiert, aber wieso soll die Darstellung
des Sachverhaltes strafbar sein. Schließlich sind Gerichtsverhandlungen
grundsätzlich öffentlich. Deiner Argumentation nach müsste dort
zumindest bei Versicherungsbetrug die Öffentlichkeit immer
ausgeschlossen werden
Es ist ein Unterschied, ob irgendwelche Straftatbestände in der
Verhandlung retrospektiv betrachtet werden, oder ob ein Trickbetrug
öffentlich verbreitet wird. Für einen Juristen, der es drauf anlegt,
gibt es da druchaus einen Anker für "Aufforderung zur Straftat".
Juristen biegen sich bekanntlich öfters mal was zurecht, so wie es
gerade brauchen.
Lee Harvey Oswald hat aus einem Fenster eines Lagerhauses mittels Gewehr
einen Präsidenten erschossen.
Den Sachverhalt habe ich damit dargestellt, wenn gewünscht mach ich´s
auch beliebig detailliert. Und? Habe ich jetzt eine Aufforderung zu
einer Straftat begangen?
Leuts, bleibt bei der Elektronik und hört auf über Juristen zu lästern,
wenn Ihr aber auch so gar keine Ahnung von Tuten und Blasen habt. Das
grenzt ans Peinliche und zeigt, warum eben Juristen und BWLer
Führungspositionen bekommen und nicht Ihr!
>Lee Harvey Oswald hat aus einem Fenster eines Lagerhauses mittels Gewehr>einen Präsidenten erschossen.
Ist das wirklich so gewesen?
>arum eben Juristen und BWLer Führungspositionen bekomm
Die sollten froh sein, dass es welche wie uns hier gibt, denn nur mit
Führen und Jura ist kein kein Geld zu verdienen...
Firmen leben davon, gebaute ... zu verkaufen..
Oh Gott! Die Analysen zu dem dritten und vierten Schützen im Fall
Kennedy füllen mehrer hundertausend Seiten von Ermittlungen. Bitte nicht
das auch noch! Nur so viel:<Der alter Vorderlader liess sich nicht so
schnell laden, wie er geschossen haben soll. Soviel zum Thema
"zurechtbiegen".
Was Du aber nicht verstehen willst: Unter Bewährung steht man auch unter
Beobachtung. Und wenn man seine Taten nicht bereut, sondern sie noch
verbreitet und damit prahlt, kann das sehr negativ bewertet werden. Aber
du darfst ja gerne Deine eigenen Meinung haben - so wie viele Amis im
Fall Kennedy und den Hintegründen, warum ein angeblicher Mörder kurz
nach der Tat rasch von einem Typen, auf den die CIA massiv Druck
ausgebübt hat, beseitigt wird.
@Erklärbär, Kommentator,
da Ihr Euch so gut auskennt, nennt doch mal die entsprechenden
Paragraphen. Und jetzt bitte konkret, nicht a la "der Freund vom
Schwippschwager meines Onkels hat mal einen getroffen, der einen
kennt..."
Es gibt sogar Straftäter, die mit der Schilderung Ihrer Taten in BILD
oder sonstwo Geld verdienen. Wenn diese i.a. vorzeitig entlassen werden,
ist die Reststrafe auch meist zur Bewährung ausgesetzt.
Ansonsten kann ich Horst nur zustimmen, Schuster bleib bei Deinen
Leisten.
"Es gibt sogar Straftäter, die mit der Schilderung Ihrer Taten in BILD
oder sonstwo Geld verdienen. "
Gibt es nicht ein Gesetz, dass man nicht an einem Verbrechen Geld
verdienen darf?
@Paul,
mitterweile bekomme ich Angst. Könntest Du mir bitte darlegen, wo hier
eine Rechtsberatung stattgefunden hat! Nicht daß hier das halbe Forum
über die IP-Adresse eingelocht wird.
Wie erklärst Du übrigens die Existenz von Jura-Foren z.B. unter
jurathek.de?
Könnte mich mal jemand aufklären was es mit der Rechtsberatung in
Internetforen auf sich hat?
Ich lese in letzter Zeit dauernd: "Hierbei handelt es sich um keine
Rechtsberatung...", oder ähnliches.