Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Führungszeignis & Bewährungstrafe


von Stefan (Gast)


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Hallo.
Ich wurde im August 2004 zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt (wegen 
Versicherungs-Betrug). Die Strafe wurde für 3 Jahre zur Bewährung 
ausgestellt.

Bedeutet dies, dass nach diesen 3 jahren nun nichts mehr davon in meinem 
Fürhungszeugnis steht? oder ist es weiterhin ersichtlich?

Bitte um Hilfe?!

von Sepp (Gast)


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Klar bleibt das drin, schließlich sollen andere vor Dir geschützt 
werden!

Siehe auch:
http://www.juraforum.de/gesetze/BZRG/46/46_BZRG_l%E4nge_der_tilgungsfrist.html

In Deinem Fall bleibt das 20 Jahre im Register.

Was, wie ich meine, auch vernünftig ist.

von Erklärbär (Gast)


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Bewährung heisst nur, daß Ud in der Zeit nichst anstellen darfst, da 
sonst zu einer neuen Strafe noch die alte draufgeschlagen wird.

Da hast Du Dir jetzt ein tolles Ei gelegt: Jede zweite Firma will heute 
ein Führungszeugnis sehen. In Deinem Fall es Versicherungsbetruges ist 
es doppelt schlimm: Einmal bist Du nicht vertrauenswürdig zum anderen 
lässt Du Dich erwsichen!

Selbst die Firmen, die kleine Schweinereien machen können Dich dann 
nicht gebrauchen, weil Du Dich dumm anstellst, beim Betrügen!

von Timo (Gast)


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@Sepp

Stimmt zwar prinzipiell was du schreibst, jedoch sind das private 
Führungszeugnis und das Bundeszentralregister nicht das gleiche. Erstens 
finden nicht alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister auch Einzug 
in das Führungszeugnis, und zweitens liegen die Tilgungsfristen für das 
Führungszeugnis bei 3, 5 und 10 Jahren.

@Stefan
Bei 15 Monaten auf Bewährung dürfte die Tilgungsfrist mit Glück bei fünf 
Jahren, ansonsten bei zehn Jahren liegen.

Aber wie gesagt, obiges gilt nur für das private Führungszeugnis. Wird 
zum Beispiel eine Anstellung als Beamter angestrebt, wird das 
öffentliche Führungszeugnis eingeholt, in dem alle Einträge aus dem 
Bundeszentralregister mit den von Sepp genannten Fristen enthalten sind.

Nur aus Interesse, wie hast du die Versicherung betrogen?

von Erklärbär (Gast)


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Vorsicht: Wenn Du dem Timo das jetzt erklärst, dann verstösst Du gegen 
die Auflagen!!!!

von Timo (Gast)


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Ahja! So genau wollte ich das dann doch nicht erklärt haben ;-)

von Jens (Gast)


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>Jede zweite Firma will heute ein Führungszeugnis sehen.

Ich habe etwa 35 Bewerbungen geschrieben, ein Führngszeugnis wollte 
keine Firma sehen.

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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ich glaube die meisten Firmen gehen davon aus, dass man noch nix auf'm 
Kerbholz hat... vor allem nicht bei (jungen) Ingeniueren (da geht man 
von einem guten Elternhaus aus denke ich :-)).

von Hanswurst (Gast)


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Der Eintrag ist doch nicht schlimm.

Bewerb dich bei Siemens & Co und du landest sofort im oberen Management 
:P

von schäuble (Gast)


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>Vorsicht: Wenn Du dem Timo das jetzt erklärst, dann verstösst Du gegen
>die Auflagen!!!!

Der Erklärbär ist ein ausgesprochener Spass-Verderber! :(

von Erklärbär (Gast)


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Der Erklärbar möchte nur jemanden, der offenbar schon genug Problem hat, 
davor bewahren, sich in den Verdacht zu setzen, eine Art von krimineller 
Beratung druchzuführen. (So könnte ein Jurist das interpretieren).

von Timo (Gast)


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>So könnte ein Jurist das interpretieren

Nein, so interpretiert das nur ein Hobbybastler auf dieser Homepage, 
aber sicher kein Jurist.

von Jens (Gast)


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Timo hat Recht, ein Juris würde das noch viel weltfremder 
interpretieren.

von Patrick (Gast)


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Er kann es uns ja trotzdem verraten. So unter dem Motto: 
"Versicherungsbetrug - Wie man es nicht machen sollte".
Man hat ihn ja erwischt ;-)

von Timo (Gast)


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So genau wollte ich das eigentlich gar nicht wissen! Ich wollte bloß 
wissen, für welche Größenordnung man 15 Monate bekommt und zum Beispiel 
ob das regelmäßiger Betrug war.

von Bewunderer (Gast)


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@Erklärbär,

nicht, daß mich der Fall interessiert, aber wieso soll die Darstellung 
des Sachverhaltes strafbar sein. Schließlich sind Gerichtsverhandlungen 
grundsätzlich öffentlich. Deiner Argumentation nach müsste dort 
zumindest bei Versicherungsbetrug die Öffentlichkeit immer 
ausgeschlossen werden

von Kommentator (Gast)


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Es ist ein Unterschied, ob irgendwelche Straftatbestände in der 
Verhandlung retrospektiv betrachtet werden, oder ob ein Trickbetrug 
öffentlich verbreitet wird. Für einen Juristen, der es drauf anlegt, 
gibt es da druchaus einen Anker für "Aufforderung zur Straftat". 
Juristen biegen sich bekanntlich öfters mal was zurecht, so wie es 
gerade brauchen.

von Horst (Gast)


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Lee Harvey Oswald hat aus einem Fenster eines Lagerhauses mittels Gewehr 
einen Präsidenten erschossen.
Den Sachverhalt habe ich damit dargestellt, wenn gewünscht mach ich´s 
auch beliebig detailliert. Und? Habe ich jetzt eine Aufforderung zu 
einer Straftat begangen?

Leuts, bleibt bei der Elektronik und hört auf über Juristen zu lästern, 
wenn Ihr aber auch so gar keine Ahnung von Tuten und Blasen habt. Das 
grenzt ans Peinliche und zeigt, warum eben Juristen und BWLer 
Führungspositionen bekommen und nicht Ihr!

von Matthias L. (Gast)


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>Lee Harvey Oswald hat aus einem Fenster eines Lagerhauses mittels Gewehr
>einen Präsidenten erschossen.

Ist das wirklich so gewesen?


>arum eben Juristen und BWLer Führungspositionen bekomm

Die sollten froh sein, dass es welche wie uns hier gibt, denn nur mit 
Führen und Jura ist kein kein Geld zu verdienen...

Firmen leben davon, gebaute ... zu verkaufen..

von Erklärbär (Gast)


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Oh Gott! Die Analysen zu dem dritten und vierten Schützen im Fall 
Kennedy füllen mehrer hundertausend Seiten von Ermittlungen. Bitte nicht 
das auch noch! Nur so viel:<Der alter Vorderlader liess sich nicht so 
schnell laden, wie er geschossen haben soll. Soviel zum Thema 
"zurechtbiegen".

Was Du aber nicht verstehen willst: Unter Bewährung steht man auch unter 
Beobachtung. Und wenn man seine Taten nicht bereut, sondern sie noch 
verbreitet und damit prahlt, kann das sehr negativ bewertet werden. Aber 
du darfst ja gerne Deine eigenen Meinung haben - so wie viele Amis im 
Fall Kennedy und den Hintegründen, warum ein angeblicher Mörder kurz 
nach der Tat rasch von einem Typen, auf den die CIA massiv Druck 
ausgebübt hat, beseitigt wird.

von Bewunderer (Gast)


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@Erklärbär, Kommentator,

da Ihr Euch so gut auskennt, nennt doch mal die entsprechenden 
Paragraphen. Und jetzt bitte konkret, nicht a la "der Freund vom 
Schwippschwager meines Onkels hat mal einen getroffen, der einen 
kennt..."

Es gibt sogar Straftäter, die mit der Schilderung Ihrer Taten in BILD 
oder sonstwo Geld verdienen. Wenn diese i.a. vorzeitig entlassen werden, 
ist die Reststrafe auch meist zur Bewährung ausgesetzt.

Ansonsten kann ich Horst nur zustimmen, Schuster bleib bei Deinen 
Leisten.

von paul (Gast)


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Es handelt sich hier wohl um eine rechtliche Beratung wie mir scheint.
Diese dürfen nur Anwälte erteilen!!!!
Also Vorsicht vor Halbwissen

von Axel (Gast)


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"Es gibt sogar Straftäter, die mit der Schilderung Ihrer Taten in BILD
oder sonstwo Geld verdienen. "

Gibt es nicht ein Gesetz, dass man nicht an einem Verbrechen Geld 
verdienen darf?

von Bewunderer (Gast)


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@Paul,

mitterweile bekomme ich Angst. Könntest Du mir bitte darlegen, wo hier 
eine Rechtsberatung stattgefunden hat! Nicht daß hier das halbe Forum 
über die IP-Adresse eingelocht wird.

Wie erklärst Du übrigens die Existenz von Jura-Foren z.B. unter 
jurathek.de?

von abc (Gast)


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Könnte mich mal jemand aufklären was es mit der Rechtsberatung in 
Internetforen auf sich hat?
 Ich lese in letzter Zeit dauernd: "Hierbei handelt es sich um keine 
Rechtsberatung...", oder ähnliches.

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