Bitte aufpassen GEZ

Gast #638146
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ich hab nix GEZahlt, ich bin ***-frei (Bafög).

Beschimpfungen der Damen und Herren besagter Einrichtung unterlasse ich 
au sgegebenem Anlass. Sicherlich kennt ihr den Slogan im Kino/TV: "schon 
GEZahlt": Warum dürfen die das?! Erst einen Slogan publizieren und dann 
anderen verbieten?

**********

was solls...
Moderator Persönliche Seite #638150
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Vielleicht sollte sich der Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen
Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter künftig besser nicht
mehr außer Haus trauen, um sich persönlich nach den Formularen zur
Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV (vorsicht, nicht die
Zunge dabei brechen!) bei den zur Zahlung einer gesetzlichen
Rundfunkgebühr möglicherweise verpflichteten Bürgern zu informieren?
Persönliche Seite #638176
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Jörg ließ verständlicherweise anklingen, daß es möglicherweise unter 
Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten sein könnte, daß ein der 
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder 
Rundfunkgebührenbeauftragter, der sich persönlich nach den Formularen 
zur
Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV erkunden möchte, bei ihm 
als ein zur Zahlung einer gesetzlichen Rundfunkgebühr möglicherweise 
verpflichteter Bürger nicht mehr mit der gebührenden Höflichkeit 
empfangen werden könnte.

Ich bin zwar der Ansicht, daß gebührenfinanzierter Rundfunk wichtig ist, 
aber eine so agierende Organisation gehört sofort aufgelöst und alle für 
dieses Auftreten verantwortliche Personen unter Streichung jedweder 
Altersbezüge freigesetzt.
Gast #638193
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naja in at haben wir keine GEZ.. nennt sich anders...

aber man könnte je einfach mal GEZ-Gebühr in den duden eintragen lassen 
g

wo muss man das eigentlich einreichen??? damit wär die sache gegessen 
g

73
Moderator Persönliche Seite #638199
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Rufus t. Firefly wrote:

> Ich bin zwar der Ansicht, daß gebührenfinanzierter Rundfunk wichtig ist,
> aber eine so agierende Organisation gehört sofort aufgelöst

Das sehe ich genauso.  Auch wenn ich selbst keinen Fernsehrundfunk-
empfänger zum Betrieb vorhalte und daher lediglich die gestzliche
Rundfunkgebühr für Hörrundfunkempfang zahle (ich hoffe, dass das
jetzt der korrekte Ausdruck war :), ich denke, dass es insgesamt nur
billiger für alle und insbesondere viel stressfreier wäre, wenn
stattdessen einfach nur jeder den gleichen Obulus für den Betrieb
der gebührenfinanzierten Sender entrichten würde.
Gast #638238
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> Nein.
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817

Sie haben es selber eingestanden. Da wird auch heise nichts daran ändern 
können:

"Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen "im Sinne einer üblen 
Nachrede" betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem 
Fehlverhalten der GEZ berichten. Da ging es darum, wie die GEZ Daten 
sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die 
entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen 
sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd.

So ist die Rede davon, die GEZ gebe häufig an, bestimmte Schreiben seien 
nicht eingegangen - eine Tatsachenbehauptung, die nicht weiter belegt 
wird und so ganz gewiss nicht stimmt. In diesen Punkten ist die 
GEZ-Abmahnung durchaus nachvollziehbar, so absurd die 
Begriffs-Übersetzungen wirken mögen. Was zum Beispiel die Punkte zur 
üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende 
Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen."

Sollte man auch mal lesen. Ist natürlich logisch, dass heise-BILD das 
nicht erwähnt. Könnte ja ein falscher Eindruck entstehen.
#638528
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Rufus t. Firefly wrote:
> Jörg ließ verständlicherweise anklingen, daß es möglicherweise unter
> Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten sein könnte, daß ein der
> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder
> Rundfunkgebührenbeauftragter, der sich persönlich nach den Formularen
> zur
> Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV erkunden möchte, bei ihm
> als ein zur Zahlung einer gesetzlichen Rundfunkgebühr möglicherweise
> verpflichteter Bürger nicht mehr mit der gebührenden Höflichkeit
> empfangen werden könnte.

Rufus, ich schlage folgende Schreibweise vor:

... daß ein der BdöffrchtRndfa oder Rndfgebbef, der sich persönlich nach 
den Formularen zur ErtdAn§4Abs5RGebStV erkunden möchte, bei ihm als ein 
zur ZgegesRndfr mglw verpfl. Bü. nicht mehr mit der gebührenden 
Höflichkeit empfangen werden könnte.

So siehts doch angemessen bekloppt aus, oder?
Gast #638610
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Zum Thema nicht eingegangene Schreiben kenne ich folgenden Fall.

Bekanntlicherweise besteht ja die Möglichkeit, sich auf Antrag von der 
gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung 
tritt im Folgemonat des Antragsmonats in Kraft. So kam es, dass eine 
Bekannte von mir eben diesen Antrag stellte, und zwar mitte Dezember, 
sie wollte also ab Januar von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sein. 
Nun, im Januar kam dann Post von der Gebühreneinzugszentrale, aus der 
hervorging, dass die Befreiung ab Februar gilt. Ab Februar? Ja, denn der 
Antrag ging erst im Januar ein. Einspruch/Widerspruch brachten nichts, 
da meine Bekannte nicht beweisen konnte, dass die den Antrag wirklich 
schon im Dezember abgeschickt hatte. Kann passieren, ein 
Briefversandunternehmen braucht zur Weihnachtszeit schon mal länger. Die 
Gebühreneinzugszentrale freut sich über einen Monat Gebühr und meine 
Bekannte hat gelernt: nur noch per Einschreiben mit Rückschein.

Dieser Fall ist aufgrund der noch vorhandenen Korrespondenz nachweisbar!
Gast #638694
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Die haben ja nicht mehr alle Latten am Zaun! Ist genau der gleiche 
Schwachsinn wie der Abmahnwahnsinn der bei eBay herrscht. Die ganze Welt 
scheint ein wenig streitsüchtig geworden zu sein. Sich per Abmahnung von 
einem miesen Image befreien wollen.... -ohne worte-
Moderator Persönliche Seite #638721
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Jupp wrote:

> Warum wurde eigentlich der Titel von "Bitte aufpassen" in "Bitte
> aufpassen GEZ" geändert?

Weil inzwischen jemand einen zweiten Thread mit gleichem Thema
begonnen hatte, nachdem er offenbar anhand des sehr allgemeinen
Titels dieses Threads gar nicht bemerkt hatte, dass die Diskussion
bereits im vollen Gange war.

Eigentlich wollte ich "Bitte aufpassen! ... GEZ" draus machen, aber
das hat der Server irgendwie immer in den jetz sichtbaren Titel
verhunzt. :-}
Gast #638891
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irgendwie kommt mir das bekannt vor: Gängeln, bevormunden, verbieten von 
bestimmten Begriffen, Spitzeln ...
Deshalb haben die Leute in der DDR 1989 den "dreckigen Kommunistensäuen" 
den Arsch aufgerissen. Es wird Zeit ...
Gast #639505
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a, mir wird auch schlecht bei dem Artikel.

Artikel wie in der Bild, fehlende sachliche Berichte und natürlich fährt 
der einfach Bürger darauf ab. Wenn der Artikel wesentlich sachlicher und 
emotionsfreier geschrieben worden wäre, könnte man ihn sogar ernst 
nehmen.

"mehrere Herren zum Abkassieren"

Erst vermuten
"_könnte_ es sich um strafbares Verhalten gehandelt haben"
dann angeblich wissen
"Ich bin dabei zu der persönlichen Auffassung gekommen, dass selbst 
diese mit der Autorität des Staates ausgestatteten Sachbearbeiter bzw. 
Amtsträger nicht davor zurückschrecken, Straftaten zu begehen."

Ist die Person Anwalt? Weiter oben wird doch noch gesagt, dass es ein 
Fall für den Staatsanwalt ist.

"der an der Beute mitverdient!"
"wohl nur in Diktaturen üblichen Logik"
"Der Beauftragte hat's so entschieden, um kräftig abzusahnen und der 
Bürger ist dran gebunden - das Prinzip des wehrlosen Untertanen!"
"Von der Stasi lernen heißt siegen lernen!"?

Auch wenn die Vorgehensweise der GEZ nicht tolerierbar ist, sollte man 
wenigstens den Anstand haben, sachlich zu bleiben. Wer in übler 
verleumderischer Art und Weise bereichtet, kann nicht ernst genommen 
werden.

Es hat den Eindruck, als hätte diesen Artikel ein 13-jähriger 
geschrieben.

Es wird Aufgabe des Anwaltes sein, die Richtigkeit einer der beiden 
Aussagen zu bestätigen.
Gast #639528
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Eigentlich sollte es klar gewesen sein, dass ich mit fehlenden 
sachlichen Berichten die Berichterstattung des Schreiberlings meinte. 
Das sollte eigentlich durch die Zitate sichtbar sein. Zeigt die dein 
Browser nicht an?
#639532
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Gast wrote:
> a, mir wird auch schlecht bei dem Artikel.
>
> Artikel wie in der Bild, fehlende sachliche Berichte und natürlich fährt
> der einfach Bürger darauf ab. Wenn der Artikel wesentlich sachlicher und
> emotionsfreier geschrieben worden wäre, könnte man ihn sogar ernst
> nehmen.

Du hast wirklich einen ausgeprägten Sinn dafür, dich bei extremer 
Waffenungleichheit stets und immer auf die Seite des Stärkeren zu 
schlagen. Insofern war die Reaktion zu erwarten.

> Auch wenn die Vorgehensweise der GEZ nicht tolerierbar ist, sollte man
> wenigstens den Anstand haben, sachlich zu bleiben.

Das hat nichts mit fehlendem Anstand zu tun, wenn man sich gegen diese 
Ganoven mit der angebrachten Entschiedenheit zur Wehr setzt. Ich hatte 
auch lange genug regelmäßig meinen Spaß mit den Arschlöchern und kann 
die Reaktion nur zu gut verstehen.

> Wer in übler verleumderischer Art und Weise bereichtet, kann nicht
> ernst genommen werden.

Glaubst du wirklich, daß der Herr Professor vom SWR untätig geblieben 
wäre, wenn er die von dir attestierte Verleumdung in den Artikel - mit 
oder ohne juristische Spitzfindigkeiten - gefunden hätte? Stattdessen 
hat er den Schwanz eingekniffen und sich getrollt.

Aber Hauptsache, DU hast einen Grund, ihn nicht ernst nehmen zu 
müssen...

> Es hat den Eindruck, als hätte diesen Artikel ein 13-jähriger
> geschrieben.

Hauptsache, DU stehst darüber...
Gast #639534
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Eine sachliche Berichterstattung? Das ist doch gar nicht seine Absicht, 
warum sollte er außerdem Redundanz erzeugen? Er hat den Fall nach seiner 
Meinung bewertet, fertig.

Ein bekanntes Boluevard-Blatt würde den Fall ebenfalls bewerten, nur 
ohne Fakten (Schriftstücke).
Gast #639537
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Ich habe auch so einen Brief von der GEZ bekommen und mal gleich eine 
Frage: Inzwischen haben die ja auch die "neuartigen Radios" mit drin, 
damit auch die nicht Radionutzer in jedem Fall zahlen müssen.

Wie ist das nun, wenn ich mehrere Radios im Geschäftsbereich habe?

Ich habe ein angemeldetes Gewerbe im Umfeld der Mediengestaltung, 
benutze Autoradio, PDA und Radio - laut dem Schreiben beträgt die Gebühr 
nur 5,xx im Monat als Sammelpreis. Andererseits reden alle davon, daß 
jedesRadio angemeldet werden muss.

???

Übrigens haben die meine Adresse von der zuständigen Rundfunkanstalt, an 
die ich mal ein Demo geschickt habe. Von Datenschutz halten die dort 
auch nichts - wie man sieht.
Gast #639686
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> Ein bekanntes Boluevard-Blatt würde den Fall ebenfalls bewerten, nur
> ohne Fakten (Schriftstücke).

Sicherlich, aber nicht derartig persönlich und verleumderisch. 
Vergleiche mit Diktaturen, Stasi und mit Raubzügen (=Beute) können sehr 
schnell nach hinten losgehen und dann ist der Dame weniger geholfen.

Die Dame tut das einzig richtige, sie schaltet einen Anwalt ein bzw. 
erstattet Anzeige.

Und  Uhu Uhuhu (uhu), es ist klar, dass du dich auf die Seite des 
Schreiberling stellst. Das ist auch dein Niveau, was ich hier so 
beobachte. Dir geht doch die Dame am Arsch vorbei, Hauptsache es geht 
gegen einen Feind.
Gast #639738
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>Andererseits reden alle davon, daß jedesRadio angemeldet werden muss.

Muss es.
Allerdings heißt das nicht, dass du mehr zahlen musst. Die Geräte 
innerhalb eines Haushaltes müssen nur einmal bezahlt werden. Bei Gewerbe 
(auch bei Angestelltenverhältnis) muss für am Arbeitsplatz befindliche 
Geräte zusätzlich gezahlt werden, gilt übrigens auch für das Büro 
Zuhause und das Auto.
#639963
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Gast wrote:
> Und  Uhu Uhuhu (uhu), es ist klar, dass du dich auf die Seite des
> Schreiberling stellst. Das ist auch dein Niveau, was ich hier so
> beobachte. Dir geht doch die Dame am Arsch vorbei, Hauptsache es geht
> gegen einen Feind.

Woher du das schon wieder weißt... Einzig du gehst mir am Arsch vorbei.
Gast #640300
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>gilt übrigens auch für das Büro Zuhause und das Auto.

Ich habe z.B. ein Arbeitszimmer. Wenn dort ein Radio steht, muss es 
angemeldet werden. Dort steht aber keins. Es steht dort aber ein 
Computer.
Und da Computer "neuartige Radios sind" kassiert die GEZ doppelt.
Gast #640618
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Also wie ist es jetzt: Mehrfach zahlne oder nicht? In der Presse gabe es 
doch den Fall, daß ein Typ für jeden seiner 20 Videorecorder (er 
betreibt ein Kopiergeschäft) einzeln zahlen musste.

?

Ich habe nur ein Autoradio angemeldet. Darauf hin kam von der GEZ die 
Auffoderung, Kaufvertrag mit Kaufdaten zuzusenden und etwas später ist 
ein Typ aufgetaucht, der in die Wohnung wollte zum nachprüfen.

Ich arbeite von zuhause aus, ohne ein echtes reines Arbeitszimmer, dort 
stehen aber private Geräte. Können die jetzt hergehen und behaupten, daß 
die auch geschäftlich genutzt werden ?
Gast #640627
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>Und da Computer "neuartige Radios sind" kassiert die GEZ doppelt.

Vorsicht, bitte auf die Wortwahl achten! Computer sind neuartige 
Empfangsgeräte.

Was ich mich frage, ich hab hier ein paar Germaniumdioden und ein 
Drehkondensator sowie diverse Kabel sowie ein Kopfhörer liegen. Teile, 
die ich ohne großen Aufwand zu einem Detektorempfänger zusammenbauen 
könnte. Muß ich das jetzt anmelden?
#640776
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Heißer Tipp: Die Kerle muß und soll man nicht in die Wohnung lassen! Die 
haben keine Polizeigewalt und können sich nicht selbst 
Haussuchungsbefehle ausstellen, noch überhaupt welche bekommen. Das ist 
Sache der Justiz und die kümmert sich in aller Regel nicht um solchen 
Mist.
Gast #640778
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Jupp: (Nachsatz)
versteht sich natürlich nur, wenn die Bauteile zu einem
funktionsfähigen Empfänger von Rundfunksendungen verschaltet sind.
Lose herum liegende Komponenten - wie z.B. ein Apfel für ein
Apfelradio - fallen (noch) nicht unter die anmeldepflichtigen Geräte.
Gast #640784
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Jupp: (Nachsatz 2)
Es gibt Grenzfälle, wo mir leider auch keine rechtskräftigen
Urteile bekannt sind - wie z.B. der Empfang von Radiosendungen
durch (unsachgemäße) Zahnfüllungen. Solche Fälle wurden wieder-
holt berichtet und ich kann nur hoffen, die GEZ ist auch dort
ihrer Aufgabe pflichtgemäß nachgegangen und hat diesen letzten
rechtsfreien Raum beseitigt.
#640861
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LOL

Ich hatte mal einen Kassettenrekorder OHNE Radioteil, wenn ich an die 
Masse der Klinkenbuchse gefasst habe, konnte ich den SWR auf Mittelwelle 
hören. Keine Ahnung warum, vielleicht bekomme ich ja hier mal die 
Erklärung. Na jedenfalls hab ich das damals ntürlich auch angemeldet :)
Gast #640895
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Jupp, der is gut !!!

Bei uns hat sich immer der vom SR vorgedrängelt.
Ich konnte Radio hören, wenn ich den Plattenspieler
angefasst habe (so um 1970)
(War aber auf Mittelwelle, da senden die nicht mehr)
Gast #644114
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Gut zu wissen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95284

"Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und 
zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen 
Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle 
betrieben werden."

Kann man daraus schließen, dass die gesetzliche Rundfunkgebühr nur 
einmal bezahlt werden muß, wenn jede Kabine mit einem eigenen 
vollwertigen Radio ausgestattet wäre?
Gast #660132
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Dann kannst du ihn strafrechtlich belangen, denn Amtsanmaßung ist 
verboten.

Sollte er sich nur allgemein als Beamter ausgeben, hast du keine 
Möglichkeiten gegen ihn.

--
Dies ist meine persönliche Meinung und es ist keine Rechtsauskunft. Die 
Ableitung eines Rechtsanspruchs ist ausgeschlossen.
Gast #717392
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> Das Präsidium ist keine zwei Minuten von mir entfernt,
> die sind sehr schnell da.

Nein, sind sie nicht. Eines habe ich während meiner Rettungsdienstzeit 
gelernt: Die Polizei ist lahm, sehr lahm und faul.

Der härtestet Fall war mal ein randalierender Patient in einer Kneippe, 
zwei Häuser neben der Polizeidienststelle, also etwa 50 Meter. Das hat 
ganze 15 Minuten gedauert, bis der Schnittlauch da war. Solange die 
nicht zu viert oder sechst sind, kommen die einfach nicht. Lieber soll 
der Randalierer die Rettungsdienstler vermöbeln als dass sich zwei 
Beamte ein paar blaue Flecken holen. Uns ist zwar nichts passiert, wir 
haben uns dezent in eine Ecke verkrümmelt und den ausgeflippten 
Patienten beim Stühle und Tische zerdrümmern zugesehen. Aber dieses, und 
andere Erlebnisse waren prägend für mich was die Polizei betrifft.

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